Grundsätzliches
Die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Makler wird über einen Maklervertrag geregelt. (Siehe Wikipedia Beitrag)
Der Makler ist Sachwalter des Mandanten und arbeitet im Gegensatz zum Vertreter oder Mehrfachvertreter (auch Mehrfachagent genannt — meist in Finanzvertrieben der Fall) nicht für eine Versicherungsgesellschaft, sondern im Auftrag des Mandanten. Er hat die Aufgabe den Bedarf des Mandanten zu analysieren und passende Lösungen zu besorgen. Geregelt ist das auch im Versicherungsvertragsgesetz — VVG.
Für beide Parteien dient ein schriftlicher Maklervertrag dazu, jederzeit nachvollziehen zu können, wofür der Makler genau beauftragt wird, wie er arbeitet, haftet etc. Auch die Mitwirkungspflichten usw. des Mandanten sind im Maklervertrag geregelt.
Im Grunde wird immer ein Maklervertrag geschlossen, wenn eine Versicherung durch den Makler vermittelt wird. Vergleichbar ist das mit dem Kaufvertrag. Wer z.B. im Supermarkt einen Artikel kauft, schließt einen mündlichen Kaufvertrag ab. Da die Zusammenarbeit mit einem Makler wesentlich umfangreicher ist, ist es sinnvoll den Maklervertrag schriftlich zu schließen, damit für beide Parteien Klarheit herrscht, was Inhalt der Zusammenarbeit ist.
Vertragspartner
“Der Lehnen” ist meine (Personen-)Marke, mit der ich in Social Media Kanälen auftrete. Dein Vertragspartner ist meine Firma Infino Finanzberatung GmbH & Co. KG. Aus diesem Grund lauten natürlich auch die Geschäftsunterlagen auf Infino und nicht auf “der Lehnen”.
Abwicklung
Durch meine digitale Arbeitsweise ist es möglich, den Maklervertrag bequem digital zu unterzeichnen. Ich verwende dafür eine digitale Unterschriftenmappe, in der der Maklervertrag zur Verfügung gestellt wird und auf einem Touch-fähigen Gerät (z.B. Smartphone oder Tablet mit Stift) unterzeichnet werden kann. Du erhältst nach Unterzeichnung natürlich auch eine Kopie.
Eingeschränkter Maklervertrag
In manchen (wenn auch seltenen) Fällen kommt es vor, dass ich nicht für alle Finanzverträge beauftragt werde. Für diesen Fall gibt es eine Anlage in den Maklerunterlagen, die genau regelt, für welche Vertragsarten der Maklervertrag gelten soll.
Paare, Ehepartner (und volljährige Kinder)
Rechtlich gesehen ist jeder Partner eigenständig und kann eigene Finanzverträge abschließen. In der Regel betreue ich den gesamten Haushalt. Deshalb wird auch mit jedem (Ehe-)partner getrennt ein Maklervertrag geschlossen.
Kündigung
Natürlich ist es im Interesse beider Parteien, dass man nur zusammenarbeitet, wenn man sich versteht. Sollte es einmal dazu kommen, dass eine andere Betreuung gewünscht wird, ist der Maklervertrag releativ kurzfristig kündbar. Ich habe kein Interesse daran, jemanden mit langen Fristen zur Zusammenarbeit zu zwingen. Es ist aber natürlich immer schön, wenn man offen miteinander spricht.