Worum geht es?
Diese 4 Tipps musst du kennen, BEVOR du mit der Familienplanung/Kinderplanung anfängst.
Inhalt des Videos (Transkription):
Bei vielen Paaren kommt irgendwann mal der Zeitpunkt, wo man sagt, jetzt wollen wir mal mit der Familienplanung anfangen. Und in diesem Video zeige ich dir vier wichtige Tipps, die du auf jeden Fall kennen solltest, wenn es dieses Thema geht und was du umsetzen solltest, bevor es mit der Kinderplanung losgeht.
Tach zusammen, hier ist der Lehnen und ich bin unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler. Ich berate und betreue meine Mandanten in Finanz- und Versicherungsfragen ganzheitlich und auch lebensbegleitend. Und dann kommt natürlich irgendwann mal der Zeitpunkt, wo man sagt, hey Karsten, wir haben jetzt überlegt, dass wir mit der Familienplanung anfangen, was müssen wir denn jetzt beachten? Und diese wichtigen Punkte wollte ich dir in diesem Video einfach mal zeigen. Steigen wir mal da ein und es geht los mit dem Thema Pflegezusatzversicherung. So würde man vielleicht auf dich zugehen, wenn man produktorientiert berät. Ich fange jetzt mal an mit dem Problem, damit du ein bisschen was darunter vorstellen kannst.
Die Fragestellung oder das Problem ist nämlich, was passiert, wenn bei der Geburt irgendwas blöd läuft und das Kind ist pflegebedürftig. Das heißt, Sauerstoffversorgung wurde unterbrochen zu lange oder oder irgendwas anderes, ein angeborener Fehler, der vielleicht vorher nicht festgestellt werden konnte. Und dann hast du ein pflegebedürftiges Kind. Dann hast du ein ziemliches finanzielles Problem. Also ich muss immer dazu sagen, natürlich hast du erst mal vorwiegend ein seelisches Problem, weil du damit erst mal irgendwie dich arrangieren musst, damit klar kommen musst. Aber noch schlimmer ist es halt, wenn das dann ins Finanzielle geht. Weil du musst dann möglicherweise dich beruflich darauf einstellen können. Manchmal geht das gar nicht. Du hast Pflegebedarf. Dann ist die Überlegung, wo kommt jetzt das Geld dafür her?
In so einem Fall ist es hilfreich, wenn du eine Pflegezusatzversicherung hast, die im Rahmen eines Pflegetagegeldes, dir monatlich Geld verschafft. Das Problem, was du jetzt hast ist, ein krankes Kind kann ja nicht mehr versichert werden. Und an dieser Stelle will ich dir einen Punkt zeigen, der für diesen und für den nächsten Punkt auch noch entscheidend ist. Und zwar findet man das im Versicherungsvertragsgesetz. Es geht nämlich um Paragraph 198, Kindernachversicherung. Was heißt das jetzt? Im Gesetzestext steht, besteht am Tag der Geburt für mindestens einen Elternteil eine Krankenversicherung, ist der Versicherer verpflichtet, dessen neugeborenes Kind, ab Vollendung der Geburt ohne Risikozuschläge und Wartezeiten, zu versichern, wenn die Anmeldung der Versicherung spätestens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rückwirkend erfolgt.
Und die Verpflichtung besteht nur insoweit, als der Neugeborene nicht höher und nicht umfassender versichert werden kann als der Elternteil. Bedeutet also, durch das Versicherungsvertragsgesetz hast du jetzt die Möglichkeit, dein Kind in den gleichen Tarif zu versichern, wie du selber auch hast. Was heißt das jetzt also auf dieses Problem bezogen? Wenn du eine Pflegeversicherung hast als Mama oder Papa, dann kannst du das Kind, egal ob es gesund ist oder krank, hinterher auch in diese Pflegeversicherung bringen. Und deshalb empfehle ich meinen Mandanten vor dem Kinderkriegen oder vor der Kinderplanung, diese Thematik zu überdenken. Ist jetzt nicht für jeden was, aber es gibt genug Leute, die sagen, das wäre schon ganz sinnvoll, weil man halt nie weiß, was genau passiert. Und dann kannst du ein Pflegetagegeld bekommen, keine Ahnung, beispielsweise 1.500 € im Monat oder 2.000 € im Monat oder was auch immer, wo du sagst, da liegt mein Risiko und wo man das gemeinsam dann erarbeitet. Und dann hast du die Möglichkeit, das Kind auch in diesen Tarif zu bekommen, auch wenn es dann krank ist.
Und da gibt es eine kleine Einschränkung. Und zwar sagt das Versicherungsvertragsgesetz, als Voraussetzung für die Versicherung des Neugeborenen oder das Adoptivkind, also es geht auch bei der Adoption, kann eine Mindestversicherungsdauer des Elternteils vereinbart werden. Das heißt, der Mama oder Papa muss vorher eine gewisse Zeit schon in diesem Vertrag gewesen sein und die ist gesetzlich maximal drei Monate. Hast du also drei Monate vor der Geburt schon einen eigenen Vertrag gehabt, kann das Kind auch in diesen Krankenversicherungsvertrag, und Pflege fällt unter den Bereich Krankenversicherung, auch versichert werden.
Und jetzt ist halt das Entscheidende. Die Versicherer haben im Bereich der Pflegeversicherung, ich sage jetzt mal in Anführungszeichen, leider umgestellt. Und zwar fragen die jetzt beim Antrag schon, ob du werdende Mutter oder werdender Vater bist. Das zeige ich mal an einem Beispiel. Das ist jetzt hier mal eine Gesundheitsfrage oder eine Frage aus einem Antrag für eine Pflegeversicherung. Sind Sie werdende Mutter oder werdender Vater? Und wenn das dann der Fall ist, dann funktioniert das Modell, wie ich es gerade gesagt habe, nicht mehr. Das hat leider so ein paar Leute oder Organisationen in der Branche gegeben, die ganz gezielt solche Sachen gemacht haben. Das fand ich jetzt auch eher moralisch fragwürdig, wo man also auf Eltern zugegangen ist, die auf jeden Fall schon ein Problem haben werden, wo das also bekannt war. Und dann hat man gesagt, da können wir dann noch was machen. Und das funktioniert natürlich dann im Versicherungskollektiv nicht mehr.
Das ist der Grund, warum dann jetzt beispielhaft solche Fragen hier auftauchen. Hier noch mal ein anderes Beispiel. Ist eine der zu versichernden Personen werdende Mutter oder werdender Vater? Und die Folge steht jetzt hier in dem Fall sogar dabei. Im Falle einer anstehenden Geburt oder Adoption kann der Versicherungsbeginn frühestens zum ersten des Vormonats vor dem oben angegebenen Geburtstags- oder Adoptionsmonat sein. Das heißt, Mama möchte jetzt gerne oder werdende Mama möchte gerne einen Vertrag abschließen. Geplanter Geburtstermin ist z. B. im August. Dann kann der Vertrag frühestens erst am 1.07., also am 1. Juli beginnen. Und damit ist dann der Punkt nicht erfüllt, der im Gesetz steht, dass du mindestens drei Monate in dem Vertrag gewesen sein musst. Und damit kannst du dann eben das Kind auch hinterher nicht mehr nachversichern.
Bedeutet in der heutigen Welt, sollte eine solche Entscheidung getroffen werden, ob man so eine Versicherung haben möchte, damit man das Kind eben versichern kann, sollte man vor der eigentlichen Schwangerschaft oder vor der bekannten Schwangerschaft machen. Wenn du also jetzt sagst, okay, ab morgen wird nicht mehr verhütet, dann schießen wir scharf, dann sollte man vielleicht sagen, jetzt müssen wir noch mal ganz schnell uns überlegen, ob wir das so machen wollen oder nicht.
Das war der Punkt Pflege. Das Gleiche trifft übrigens auf den anderen Punkt zu, nämlich die stationäre Behandlung. Das heißt, du hast ja die Möglichkeit, durch eine Zusatzversicherung dich als Privatpatient im Krankenhaus bewegen zu können, selbst wenn du in der gesetzlichen Versicherung bleibst, bist also ganz normal bei der AOK versichert und sagst aber, wenn ich ins Krankenhaus möchte, dann möchte ich gerne eine Expertenbehandlung haben, dann möchte ich mir den Arzt aussuchen können. Und das kannst du eben über eine Krankenhauszusatzversicherung. Dann bist du Privatpatient im Krankenhaus. Und da gilt das Gesetz genauso. Das heißt also, hat die Mama zum Beispiel jetzt so einen Tarif, dann würde das Kind, auch wenn es krank zur Welt kommt, auch diesen Tarif bekommen können. Und wo könnte das jetzt entscheidend werden? In dem Fall, wo du zum Beispiel als Mama bei der Entbindung sagst, ich hätte gerne wahlärztliche Leistungen, weil ich möchte im schlimmsten Fall, sollte es Komplikationen geben, dann möchte ich gerne mir den Arzt aussuchen. Das nennt man wahlärztliche Leistung. Also ich möchte gerne einen Spezialisten haben. Das muss übrigens nicht immer der Chefarzt sein. Manchmal hat er gar keine Ahnung, weil er gar nicht mehr so viel da macht. Aber praktisch gesehen willst du ja jemanden haben, der das täglich und hundertfach schon gemacht hat. Und gerade wenn es schlimmer wird und wenn es ein bisschen komplizierter wird, dann ist das halt sehr, sehr wichtig, dass man diese Möglichkeit hat. Und die hast du eben nur als Privatpatient.
Dementsprechend ist ein solcher Tarif wegen den wahlärztlichen Leistungen wichtig. Ich muss aber dazu sagen, insbesondere in der Schwangerschaft, macht das auch schon so ein bisschen ein besseres Gefühl, wenn man weiß, wenn die Entbindung dann erfolgt ist, dann kannst du dich ganz entspannt in dein Einbettzimmer legen und kannst dann da zur Ruhe kommen, kannst das Kind stillen. Der Papa legt sich möglicherweise mit dazu, macht mal ein Familienzimmer draus, dann ist das halt als Unterkunftsvariante auch sicherlich ganz angenehm. Und gerade bei der Schwangerschaftsthematik ist das schon ein Pluspunkt. Ich würde das nur nicht als erstes Argument nehmen. Also die Unterbringung und auch das damit verbundene bessere Essen, was es in der Regel gibt, das ist jetzt nicht das Hauptargument, so eine Versicherung zu machen. Das braucht man nicht unbedingt. Und im schlimmsten Fall kannst du es übrigens auch selber bezahlen. Aber die wahlärztlichen Leistungen, die Expertenbehandlung, die ist wichtig.
Und das solltest du für dich selber vielleicht mal vor Augen führen. Aber selbst wenn es dir persönlich nicht so wichtig ist, dann würde ich es zumindest mal bedenken im Rahmen der Kindernachversicherung für das zukünftige Kind. Weil kommt das jetzt mit einem Herzfehler auf die Welt und muss danach auf jeden Fall schnell operiert werden. Dann willst du doch den Arzt dir aussuchen. Das ist jetzt meine ganz ehrliche Meinung. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Und dementsprechend würde ich sagen, das macht auf jeden Fall Sinn. Wahlärztliche Leistung für ein neugeborenes Kind. Und dann kannst du übrigens auch beide Versicherungen, die Pflege und auch die stationäre Zusatzversicherung, kannst du ja als Elternteil auch nach der Geburt wieder kündigen. Da gibt es halt eine Mindestvertragslaufzeit, aber danach kannst du es doch kündigen. Dann hast du aber zumindest mal die Eintrittskarte fürs Kind gehabt. Also von daher, diese beiden Krankenversicherungsthemen würde ich auf jeden Fall für sinnvoll halten.
Nächstes Thema ist die Rechtsschutzversicherung. Die halte ich, wenn sie nicht vorhanden ist, auch für sinnvoll, weil auch da bei der Geburt wieder irgendwas passieren kann, wo man vielleicht im Nachhinein sagt, da möchte ich jetzt gerne Schmerzensgeld oder Schadensersatz oder was auch immer fordern.
Und dann kannst du das natürlich nur, wenn du dieses Rechtsschutz Thema abgesichert hast, so dass du dir den Anwalt aussuchen kannst und den vor allen Dingen aber auch bezahlt bekommst. Weil irgendwann wirst du sonst dieses Phänomen David gegen Goliath haben. Du kannst gegen so eine große Organisation nicht ankommen, wenn du nicht finanziellen Beistand hast und den Anwalt nicht aus eigener Tasche bezahlen musst. Und dementsprechend macht eine Rechtsschutzversicherung meiner Meinung nach da schon auch Sinn.
Dann als Abschluss Thema. Der bestehende Versicherungsschutz kann angepasst werden in der Regel, und zwar in zwei verschiedenen Themen. Das heißt, das ist die sogenannte Nachversicherung. Die Geburt eines Kindes ist ein Nachversicherungspunkt und dementsprechend kannst du zum Beispiel ohne Gesundheitsfragen eine Berufsunfähigkeitsversicherung erhöhen. Da gibt es gewisse Regeln und gewisse Grenzen. Aber wenn das Kind dann geboren wurde, würde ich auf jeden Fall schauen, wie das noch passt mit deiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Weil es kann ja sein, dass du selber vielleicht gar nicht mehr die Möglichkeit hast, eine neue zu beantragen oder mit Gesundheitsfragen, die zu erhöhen, weil du vielleicht zwischenzeitlich eine Erkrankung hattest oder so. Dann kann man in dem Fall die Gelegenheit nutzen und sagen, jetzt kann ich ohne Gesundheitsfragen meinen Schutz einfach nochmal verbessern. Das nennt sich Nachversicherung.
Und bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist sowas möglich und auch bei der Risikolebensversicherung. Wenn du also einen Todesfallschutz hast, dann kannst du den in der Regel nach einer Geburt erhöhen ohne Gesundheitsprüfung, dann hast du einen höheren Todesfallschutz. Ich würde aber generell empfehlen, sowieso einmal im Vorfeld dafür zu sorgen, wenn du aufgrund der Gesundheitshistorie jetzt keine Probleme hast mit einer solchen Prüfung, dass man sich anschaut, welche Berufsunfähigkeitsversicherung macht denn jetzt in deinem Fall Sinn und wie ist die im Vergleich zu der, die du schon hast. Und bei der Todesfall Absicherung kommen die Mandanten in der Regel auf mich alleine zu und sagen, wie ist das denn jetzt eigentlich mit Todesfallschutz? Ich möchte ja, dass meine Familie abgesichert ist, gerade wenn die Einkommensverhältnisse sehr unterschiedlich aufgestellt sind. Das waren wichtige Punkte, die ich an der Stelle dir auf den Weg geben wollte.
Und wenn du solche Themen interessant findest, dann würde ich auf jeden Fall dir meinen Kanal ans Herz legen. Schau dich ein bisschen um. Hier gibt es verschiedene Videos zu ganz vielen verschiedenen Themen und du kannst auf jeden Fall auch meinen Kanal mal abonnieren. Am besten sogar die Glocke anmachen und einen Daumen hoch unter das Video setzen und dann sehen wir uns im nächsten Video wieder. Bis dann erst mal. Der Lehnen.