Fami­li­en­pla­nung — welche Versi­che­rungen? Beachte DAS!

Worum geht es?

Diese 4 Tipps musst du kennen, BEVOR du mit der Familienplanung/Kinderplanung anfängst.

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Inhalt des Videos (Tran­skrip­tion):

Bei vielen Paaren kommt irgend­wann mal der Zeit­punkt, wo man sagt, jetzt wollen wir mal mit der Fami­li­en­pla­nung anfangen. Und in diesem Video zeige ich dir vier wich­tige Tipps, die du auf jeden Fall kennen soll­test, wenn es dieses Thema geht und was du umsetzen soll­test, bevor es mit der Kinder­pla­nung losgeht.

Tach zusammen, hier ist der Lehnen und ich bin unab­hän­giger Finanz- und Versi­che­rungs­makler. Ich berate und betreue meine Mandanten in Finanz- und Versi­che­rungs­fragen ganz­heit­lich und auch lebens­be­glei­tend. Und dann kommt natür­lich irgend­wann mal der Zeit­punkt, wo man sagt, hey Karsten, wir haben jetzt über­legt, dass wir mit der Fami­li­en­pla­nung anfangen, was müssen wir denn jetzt beachten? Und diese wich­tigen Punkte wollte ich dir in diesem Video einfach mal zeigen. Steigen wir mal da ein und es geht los mit dem Thema Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung. So würde man viel­leicht auf dich zugehen, wenn man produkt­ori­en­tiert berät. Ich fange jetzt mal an mit dem Problem, damit du ein biss­chen was darunter vorstellen kannst.

Die Frage­stel­lung oder das Problem ist nämlich, was passiert, wenn bei der Geburt irgendwas blöd läuft und das Kind ist pfle­ge­be­dürftig. Das heißt, Sauer­stoff­ver­sor­gung wurde unter­bro­chen zu lange oder oder irgendwas anderes, ein ange­bo­rener Fehler, der viel­leicht vorher nicht fest­ge­stellt werden konnte. Und dann hast du ein pfle­ge­be­dürf­tiges Kind. Dann hast du ein ziem­li­ches finan­zi­elles Problem. Also ich muss immer dazu sagen, natür­lich hast du erst mal vorwie­gend ein seeli­sches Problem, weil du damit erst mal irgendwie dich arran­gieren musst, damit klar kommen musst. Aber noch schlimmer ist es halt, wenn das dann ins Finan­zi­elle geht. Weil du musst dann mögli­cher­weise dich beruf­lich darauf einstellen können. Manchmal geht das gar nicht. Du hast Pfle­ge­be­darf. Dann ist die Über­le­gung, wo kommt jetzt das Geld dafür her?

In so einem Fall ist es hilf­reich, wenn du eine Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung hast, die im Rahmen eines Pfle­ge­ta­ge­geldes, dir monat­lich Geld verschafft. Das Problem, was du jetzt hast ist, ein krankes Kind kann ja nicht mehr versi­chert werden. Und an dieser Stelle will ich dir einen Punkt zeigen, der für diesen und für den nächsten Punkt auch noch entschei­dend ist. Und zwar findet man das im Versi­che­rungs­ver­trags­ge­setz. Es geht nämlich um Para­graph 198, Kinder­nach­ver­si­che­rung. Was heißt das jetzt? Im Geset­zes­text steht, besteht am Tag der Geburt für mindes­tens einen Eltern­teil eine Kran­ken­ver­si­che­rung, ist der Versi­cherer verpflichtet, dessen neuge­bo­renes Kind, ab Voll­endung der Geburt ohne Risi­ko­zu­schläge und Warte­zeiten, zu versi­chern, wenn die Anmel­dung der Versi­che­rung spätes­tens zwei Monate nach dem Tag der Geburt rück­wir­kend erfolgt.

Und die Verpflich­tung besteht nur inso­weit, als der Neuge­bo­rene nicht höher und nicht umfas­sender versi­chert werden kann als der Eltern­teil. Bedeutet also, durch das Versi­che­rungs­ver­trags­ge­setz hast du jetzt die Möglich­keit, dein Kind in den glei­chen Tarif zu versi­chern, wie du selber auch hast. Was heißt das jetzt also auf dieses Problem bezogen? Wenn du eine Pfle­ge­ver­si­che­rung hast als Mama oder Papa, dann kannst du das Kind, egal ob es gesund ist oder krank, hinterher auch in diese Pfle­ge­ver­si­che­rung bringen. Und deshalb empfehle ich meinen Mandanten vor dem Kinder­kriegen oder vor der Kinder­pla­nung, diese Thematik zu über­denken. Ist jetzt nicht für jeden was, aber es gibt genug Leute, die sagen, das wäre schon ganz sinn­voll, weil man halt nie weiß, was genau passiert. Und dann kannst du ein Pfle­ge­ta­ge­geld bekommen, keine Ahnung, beispiels­weise 1.500 € im Monat oder 2.000 € im Monat oder was auch immer, wo du sagst, da liegt mein Risiko und wo man das gemeinsam dann erar­beitet. Und dann hast du die Möglich­keit, das Kind auch in diesen Tarif zu bekommen, auch wenn es dann krank ist.

Und da gibt es eine kleine Einschrän­kung. Und zwar sagt das Versi­che­rungs­ver­trags­ge­setz, als Voraus­set­zung für die Versi­che­rung des Neuge­bo­renen oder das Adop­tiv­kind, also es geht auch bei der Adop­tion, kann eine Mindest­ver­si­che­rungs­dauer des Eltern­teils verein­bart werden. Das heißt, der Mama oder Papa muss vorher eine gewisse Zeit schon in diesem Vertrag gewesen sein und die ist gesetz­lich maximal drei Monate. Hast du also drei Monate vor der Geburt schon einen eigenen Vertrag gehabt, kann das Kind auch in diesen Kran­ken­ver­si­che­rungs­ver­trag, und Pflege fällt unter den Bereich Kran­ken­ver­si­che­rung, auch versi­chert werden.

Und jetzt ist halt das Entschei­dende. Die Versi­cherer haben im Bereich der Pfle­ge­ver­si­che­rung, ich sage jetzt mal in Anfüh­rungs­zei­chen, leider umge­stellt. Und zwar fragen die jetzt beim Antrag schon, ob du werdende Mutter oder werdender Vater bist. Das zeige ich mal an einem Beispiel. Das ist jetzt hier mal eine Gesund­heits­frage oder eine Frage aus einem Antrag für eine Pfle­ge­ver­si­che­rung. Sind Sie werdende Mutter oder werdender Vater? Und wenn das dann der Fall ist, dann funk­tio­niert das Modell, wie ich es gerade gesagt habe, nicht mehr. Das hat leider so ein paar Leute oder Orga­ni­sa­tionen in der Branche gegeben, die ganz gezielt solche Sachen gemacht haben. Das fand ich jetzt auch eher mora­lisch frag­würdig, wo man also auf Eltern zuge­gangen ist, die auf jeden Fall schon ein Problem haben werden, wo das also bekannt war. Und dann hat man gesagt, da können wir dann noch was machen. Und das funk­tio­niert natür­lich dann im Versi­che­rungs­kol­lektiv nicht mehr.

Das ist der Grund, warum dann jetzt beispiel­haft solche Fragen hier auftau­chen. Hier noch mal ein anderes Beispiel. Ist eine der zu versi­chernden Personen werdende Mutter oder werdender Vater? Und die Folge steht jetzt hier in dem Fall sogar dabei. Im Falle einer anste­henden Geburt oder Adop­tion kann der Versi­che­rungs­be­ginn frühes­tens zum ersten des Vormo­nats vor dem oben ange­ge­benen Geburts­tags- oder Adop­ti­ons­monat sein. Das heißt, Mama möchte jetzt gerne oder werdende Mama möchte gerne einen Vertrag abschließen. Geplanter Geburts­termin ist z. B. im August. Dann kann der Vertrag frühes­tens erst am 1.07., also am 1. Juli beginnen. Und damit ist dann der Punkt nicht erfüllt, der im Gesetz steht, dass du mindes­tens drei Monate in dem Vertrag gewesen sein musst. Und damit kannst du dann eben das Kind auch hinterher nicht mehr nachversichern.

Bedeutet in der heutigen Welt, sollte eine solche Entschei­dung getroffen werden, ob man so eine Versi­che­rung haben möchte, damit man das Kind eben versi­chern kann, sollte man vor der eigent­li­chen Schwan­ger­schaft oder vor der bekannten Schwan­ger­schaft machen. Wenn du also jetzt sagst, okay, ab morgen wird nicht mehr verhütet, dann schießen wir scharf, dann sollte man viel­leicht sagen, jetzt müssen wir noch mal ganz schnell uns über­legen, ob wir das so machen wollen oder nicht.

Das war der Punkt Pflege. Das Gleiche trifft übri­gens auf den anderen Punkt zu, nämlich die statio­näre Behand­lung. Das heißt, du hast ja die Möglich­keit, durch eine Zusatz­ver­si­che­rung dich als Privat­pa­tient im Kran­ken­haus bewegen zu können, selbst wenn du in der gesetz­li­chen Versi­che­rung bleibst, bist also ganz normal bei der AOK versi­chert und sagst aber, wenn ich ins Kran­ken­haus möchte, dann möchte ich gerne eine Exper­ten­be­hand­lung haben, dann möchte ich mir den Arzt aussu­chen können. Und das kannst du eben über eine Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung. Dann bist du Privat­pa­tient im Kran­ken­haus. Und da gilt das Gesetz genauso. Das heißt also, hat die Mama zum Beispiel jetzt so einen Tarif, dann würde das Kind, auch wenn es krank zur Welt kommt, auch diesen Tarif bekommen können. Und wo könnte das jetzt entschei­dend werden? In dem Fall, wo du zum Beispiel als Mama bei der Entbin­dung sagst, ich hätte gerne wahl­ärzt­liche Leis­tungen, weil ich möchte im schlimmsten Fall, sollte es Kompli­ka­tionen geben, dann möchte ich gerne mir den Arzt aussu­chen. Das nennt man wahl­ärzt­liche Leis­tung. Also ich möchte gerne einen Spezia­listen haben. Das muss übri­gens nicht immer der Chef­arzt sein. Manchmal hat er gar keine Ahnung, weil er gar nicht mehr so viel da macht. Aber prak­tisch gesehen willst du ja jemanden haben, der das täglich und hundert­fach schon gemacht hat. Und gerade wenn es schlimmer wird und wenn es ein biss­chen kompli­zierter wird, dann ist das halt sehr, sehr wichtig, dass man diese Möglich­keit hat. Und die hast du eben nur als Privatpatient.

Dementspre­chend ist ein solcher Tarif wegen den wahl­ärzt­li­chen Leis­tungen wichtig. Ich muss aber dazu sagen, insbe­son­dere in der Schwan­ger­schaft, macht das auch schon so ein biss­chen ein besseres Gefühl, wenn man weiß, wenn die Entbin­dung dann erfolgt ist, dann kannst du dich ganz entspannt in dein Einbett­zimmer legen und kannst dann da zur Ruhe kommen, kannst das Kind stillen. Der Papa legt sich mögli­cher­weise mit dazu, macht mal ein Fami­li­en­zimmer draus, dann ist das halt als Unter­kunfts­va­ri­ante auch sicher­lich ganz ange­nehm. Und gerade bei der Schwan­ger­schafts­the­matik ist das schon ein Plus­punkt. Ich würde das nur nicht als erstes Argu­ment nehmen. Also die Unter­brin­gung und auch das damit verbun­dene bessere Essen, was es in der Regel gibt, das ist jetzt nicht das Haupt­ar­gu­ment, so eine Versi­che­rung zu machen. Das braucht man nicht unbe­dingt. Und im schlimmsten Fall kannst du es übri­gens auch selber bezahlen. Aber die wahl­ärzt­li­chen Leis­tungen, die Exper­ten­be­hand­lung, die ist wichtig.

Und das soll­test du für dich selber viel­leicht mal vor Augen führen. Aber selbst wenn es dir persön­lich nicht so wichtig ist, dann würde ich es zumin­dest mal bedenken im Rahmen der Kinder­nach­ver­si­che­rung für das zukünf­tige Kind. Weil kommt das jetzt mit einem Herz­fehler auf die Welt und muss danach auf jeden Fall schnell operiert werden. Dann willst du doch den Arzt dir aussu­chen. Das ist jetzt meine ganz ehrliche Meinung. Das ist ein ganz wich­tiger Punkt. Und dementspre­chend würde ich sagen, das macht auf jeden Fall Sinn. Wahl­ärzt­liche Leis­tung für ein neuge­bo­renes Kind. Und dann kannst du übri­gens auch beide Versi­che­rungen, die Pflege und auch die statio­näre Zusatz­ver­si­che­rung, kannst du ja als Eltern­teil auch nach der Geburt wieder kündigen. Da gibt es halt eine Mindest­ver­trags­lauf­zeit, aber danach kannst du es doch kündigen. Dann hast du aber zumin­dest mal die Eintritts­karte fürs Kind gehabt. Also von daher, diese beiden Kran­ken­ver­si­che­rungs­themen würde ich auf jeden Fall für sinn­voll halten.

Nächstes Thema ist die Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Die halte ich, wenn sie nicht vorhanden ist, auch für sinn­voll, weil auch da bei der Geburt wieder irgendwas passieren kann, wo man viel­leicht im Nach­hinein sagt, da möchte ich jetzt gerne Schmer­zens­geld oder Scha­dens­er­satz oder was auch immer fordern.

Und dann kannst du das natür­lich nur, wenn du dieses Rechts­schutz Thema abge­si­chert hast, so dass du dir den Anwalt aussu­chen kannst und den vor allen Dingen aber auch bezahlt bekommst. Weil irgend­wann wirst du sonst dieses Phänomen David gegen Goliath haben. Du kannst gegen so eine große Orga­ni­sa­tion nicht ankommen, wenn du nicht finan­zi­ellen Beistand hast und den Anwalt nicht aus eigener Tasche bezahlen musst. Und dementspre­chend macht eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung meiner Meinung nach da schon auch Sinn.

Dann als Abschluss Thema. Der bestehende Versi­che­rungs­schutz kann ange­passt werden in der Regel, und zwar in zwei verschie­denen Themen. Das heißt, das ist die soge­nannte Nach­ver­si­che­rung. Die Geburt eines Kindes ist ein Nach­ver­si­che­rungs­punkt und dementspre­chend kannst du zum Beispiel ohne Gesund­heits­fragen eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung erhöhen. Da gibt es gewisse Regeln und gewisse Grenzen. Aber wenn das Kind dann geboren wurde, würde ich auf jeden Fall schauen, wie das noch passt mit deiner Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Weil es kann ja sein, dass du selber viel­leicht gar nicht mehr die Möglich­keit hast, eine neue zu bean­tragen oder mit Gesund­heits­fragen, die zu erhöhen, weil du viel­leicht zwischen­zeit­lich eine Erkran­kung hattest oder so. Dann kann man in dem Fall die Gele­gen­heit nutzen und sagen, jetzt kann ich ohne Gesund­heits­fragen meinen Schutz einfach nochmal verbes­sern. Das nennt sich Nachversicherung.

Und bei der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist sowas möglich und auch bei der Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung. Wenn du also einen Todes­fall­schutz hast, dann kannst du den in der Regel nach einer Geburt erhöhen ohne Gesund­heits­prü­fung, dann hast du einen höheren Todes­fall­schutz. Ich würde aber gene­rell empfehlen, sowieso einmal im Vorfeld dafür zu sorgen, wenn du aufgrund der Gesund­heits­his­torie jetzt keine Probleme hast mit einer solchen Prüfung, dass man sich anschaut, welche Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung macht denn jetzt in deinem Fall Sinn und wie ist die im Vergleich zu der, die du schon hast. Und bei der Todes­fall Absi­che­rung kommen die Mandanten in der Regel auf mich alleine zu und sagen, wie ist das denn jetzt eigent­lich mit Todes­fall­schutz? Ich möchte ja, dass meine Familie abge­si­chert ist, gerade wenn die Einkom­mens­ver­hält­nisse sehr unter­schied­lich aufge­stellt sind. Das waren wich­tige Punkte, die ich an der Stelle dir auf den Weg geben wollte.

Und wenn du solche Themen inter­es­sant findest, dann würde ich auf jeden Fall dir meinen Kanal ans Herz legen. Schau dich ein biss­chen um.  Hier gibt es verschie­dene Videos zu ganz vielen verschie­denen Themen und du kannst auf jeden Fall auch meinen Kanal mal abon­nieren. Am besten sogar die Glocke anma­chen und einen Daumen hoch unter das Video setzen und dann sehen wir uns im nächsten Video wieder. Bis dann erst mal. Der Lehnen.

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