AUSSCHLUSSKLAUSEL in der Berufsunfähigkeitsversicherung — was bedeutet das?

Worum geht es?

Wenn deine Gesund­heits­his­torie eine normale Annahme in der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung nicht zulässt, kann ein Versi­cherer dir auch eine Ausschluss­klausel anbieten. Was das genau bedeutet erfährst du in diesem Video.

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Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung trotz Vorer­kran­kungen – Geht das noch?

Wenn du Vorer­kran­kungen in deiner Gesund­heits­his­torie hast, stellst du dir viel­leicht die Frage, ob du über­haupt noch eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) abschließen kannst. Die Antwort: Ja, das ist durchaus möglich! Es gibt verschie­dene Reak­tionen der Versi­cherer auf deine Situa­tion, und nicht alles davon ist schlimm. In diesem Beitrag zeige ich dir, welche Optionen es gibt und worauf du achten solltest.


Warum ist die BU so wichtig?

Die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist meiner Meinung nach die beste Möglich­keit, dein Einkommen abzu­si­chern. Der Versi­cherer prüft deinen Gesund­heits­zu­stand, um einzu­schätzen, ob er dich versi­chern möchte und zu welchen Kondi­tionen. Dabei ist es ganz normal, dass du mit zuneh­mendem Alter bereits beim Arzt warst – sei es wegen eines Unfalls oder einer Erkran­kung. Viele denken dann: „Ich bekomme sowieso keine BU mehr.“ Doch das ist oft ein Irrtum. Auch wenn deine Gesund­heits­his­torie nicht perfekt ist, gibt es Lösungen.


Wie reagiert der Versi­cherer auf Vorerkrankungen?

Es gibt nicht nur „Antrag ange­nommen“ oder „Antrag abge­lehnt“. Versi­cherer haben verschie­dene Möglich­keiten, deinen Antrag anzupassen:

1. Ausschluss­klausel

Bei einer Ausschluss­klausel wird eine bestimmte Erkran­kung vom Versi­che­rungs­schutz ausge­nommen. Wirst du durch diese Erkran­kung berufs­un­fähig, zahlt die Versi­che­rung nicht.

  • Beispiel: Du hattest einen Tinnitus nach einem Konzert­be­such. Der Versi­cherer könnte dir eine BU anbieten, aber mit der Bedin­gung, dass ein Tinnitus vom Schutz ausge­schlossen ist.
  • Optio­nales Nach­prü­fungs­recht: Einige Versi­cherer bieten dir die Möglich­keit, die Klausel nach einer gewissen Zeit (z. B. zwei Jahre) prüfen zu lassen. Wenn in der Zwischen­zeit nichts passiert ist, wird die Klausel gestri­chen – ein großer Vorteil!
  • Wann akzep­tieren? Eine Ausschluss­klausel kann akzep­tabel sein, beson­ders wenn die ausge­schlos­sene Erkran­kung in deinem Beruf keine große Rolle spielt. Beispiels­weise ist eine Pollen­all­ergie für einen Bürojob weniger proble­ma­tisch als für einen Landschaftsbauer.

2. Risi­ko­zu­schlag

Hier bleibt der Versi­che­rungs­schutz voll­ständig erhalten, aber der Beitrag wird erhöht.

  • Beispiel: Ein Moun­tain­bike-Fahrer oder jemand mit einem höheren BMI könnte 10–20 % mehr zahlen.
  • Lösungs­an­sätze: Du kannst über­legen, die Berufs­un­fä­hig­keits­rente etwas zu senken, um den Beitrag bezahlbar zu halten. Oder du akzep­tierst den höheren Preis, um den voll­stän­digen Schutz zu haben.

3. Antrag ablehnen

In seltenen Fällen lehnt ein Versi­cherer den Antrag komplett ab. Um das zu vermeiden, ist eine profes­sio­nelle Vorge­hens­weise entschei­dend – und genau hier kommt die Risi­ko­vor­anfrage ins Spiel.


Was ist eine Risi­ko­vor­anfrage und warum ist sie wichtig?

Eine Risi­ko­vor­anfrage klärt im Vorfeld, wie Versi­cherer dein Risiko einschätzen – ohne dass ein „Nein“ offi­ziell in deiner Akte landet. Der Prozess sieht so aus:

  1. Gesund­heits­daten aufbe­reiten: Deine Gesund­heits­his­torie muss profes­sio­nell und medi­zi­nisch fundiert darge­stellt werden. Das kann Arzt­be­richte, Befunde oder Rönt­gen­bilder beinhalten.
  2. Anonyme Anfrage: Der Makler schickt deine Daten pseud­ony­mi­siert (also ohne deinen Namen) an mehrere Versi­cherer. So kannst du verschie­dene Einschät­zungen verglei­chen, ohne dass dies später Nach­teile hat.
  3. Auswahl treffen: Basie­rend auf den Rück­mel­dungen wählst du den Versi­cherer mit den besten Kondi­tionen – sei es ohne Ausschluss­klausel, mit geringem Risi­ko­zu­schlag oder mit der Option auf Nachprüfung.

Wichtig: Dieser Schritt sollte von einem erfah­renen Versi­che­rungs­makler begleitet werden. Fehler in der Risi­ko­vor­anfrage können dazu führen, dass dein Antrag später abge­lehnt wird oder du Probleme bei der Leis­tungs­aus­zah­lung bekommst.


Warum die Wahr­heit zählt: Para­graf 19 VVG

Du bist verpflichtet, alle Fragen im Antrag wahr­heits­gemäß zu beant­worten. Wenn du etwas verschweigst und der Versi­cherer das später heraus­findet, riskierst du, dass keine Leis­tung ausge­zahlt wird. Umso wich­tiger ist es, dass deine Gesund­heits­his­torie sauber aufge­ar­beitet wird. Oft gibt es Details, die du vergessen hast – hier hilft ein Experte, alles voll­ständig und korrekt zusammenzutragen.


Fazit: Nicht aufgeben!

Auch mit Vorer­kran­kungen kannst du eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschließen. Die wich­tigsten Schritte sind:

  • Profes­sio­nelle Vorbe­rei­tung deiner Gesundheitsdaten.
  • Risi­ko­vor­anfrage bei verschie­denen Versicherern.
  • Vergleich der Kondi­tionen, um den besten Schutz zu finden.

Ein nicht ganz perfekter Schutz ist immer besser als gar keiner. Lass dich also nicht entmu­tigen, sondern geh das Thema profes­sio­nell an. Wenn du Unter­stüt­zung brauchst, melde dich gerne. Es gibt immer eine Lösung, die zu dir passt!

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Bitte buche nur dann einen Termin mit mir, wenn du mit mir zusammenarbeiten möchtest. Reine Informationsanfragen kann ich (aufgrund der hohen Nachfrage) in Terminen nicht bearbeiten. Dazu kannst du mir aber gerne über das Kontaktformular schreiben. 

Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.