AUSSCHLUSSKLAUSEL in der Berufsunfähigkeitsversicherung — was bedeutet das?

Worum geht es?

Wenn deine Gesund­heits­his­torie eine normale Annahme in der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung nicht zulässt, kann ein Versi­cherer dir auch eine Ausschluss­klausel anbieten. Was das genau bedeutet erfährst du in diesem Video.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzep­tieren Sie die Daten­schutz­er­klä­rung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Inhalt des Videos (Tran­skrip­tion):

Du hast Vorer­kran­kungen in deiner Gesund­heits­his­torie und möch­test jetzt eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschließen, dann ist das nicht unbe­dingt immer schlimm. Es gibt also verschie­dene Möglich­keiten, wie ein Versi­cherer darauf reagieren kann. Das zeige ich dir in diesem Video und ich zeig dir dann auch, was davon jetzt schlimm ist für dich und was nicht. Wenn du dein Einkommen absi­chern möch­test, ist die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung meiner Meinung nach die erste Wahl. Und da geht es natür­lich darum, dass dein Gesund­heits­zu­stand über­prüft wird, damit der Versi­cherer beur­teilen kann, ob er dich versi­chern möchte oder nicht. Jetzt ist es natür­lich so, dass mit fort­schrei­tendem Alter es immer wahr­schein­li­cher ist, dass du schon mal beim Arzt warst wegen irgend­einer Geschichte, sei es jetzt eine Krank­heit oder ein Unfall. Und dann fragen sich viele, geht das über­haupt noch? Kann ich über­haupt noch eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschließen? Und dann ist es tatsäch­lich so, dass viele, mit denen ich gespro­chen habe, am Anfang gesagt haben, ich glaube, ich kriege keine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung mehr, weil ich hatte ja schon mal was. Natür­lich ist es so, dass es am besten wäre, du wärst tipp­topp gesund, hättest gar nichts in der Gesund­heits­his­torie. Du wärst also komplett unbe­schrie­benes Blatt Papier. Das ist aber natür­lich nicht realistisch.

Und jetzt ist die Frage Was könnte denn jetzt eigent­lich passieren? Und es gibt nicht nur schwarz oder weiß. Das heißt, Antrag wird ange­nommen, Antrag wird nicht ange­nommen. Es gibt verschie­dene Möglich­keiten, wie ein Versi­cherer deinen Vertrag annehmen kann. Wie du da übri­gens hinkommst, zeige ich dir am Ende des Videos. Jetzt fangen wir mal an mit der ersten Vari­ante, und zwar mit der soge­nannten Ausschluss­klausel. Eine Ausschluss­klausel bedeutet, dass in deinem Vertrag verein­bart ist, dass eine bestimmte Erkran­kung oder viel­leicht auch mehrere ausge­schlossen sind vom Versi­che­rungs­schutz. Das heißt also, wenn du aufgrund dieser Erkran­kung oder vor Erkran­kung berufs­un­fähig wirst, dann würde die Versi­che­rung nicht zahlen. Ich nehme jetzt mal ein Beispiel. Du bist keine Ahnung Büro­an­ge­stellter. Du warst vor zwei Jahren mal auf einem Konzert, da war es ein biss­chen lauter. Danach hattest du ein Tinnitus. Dann kann es passieren, dass der Versi­cherer sagt, ja, wir würden deinen Versi­che­rungs­an­trag annehmen. Das heißt, du kriegst eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Aber wir verein­baren schrift­lich, dass du, wenn du eines Tinnitus berufs­un­fähig wirst, dass du dann keine Leis­tung bekommst. Das Beste, was an dieser Stelle übri­gens noch dazu kommen könnte, wäre eine Möglich­keit der Nach­prü­fung. Das heißt, dass der Versi­cherer sagt, wir schließen das jetzt erst mal aus, aber wir räumen dir das Recht ein, nach beispiels­weise zwei Jahren zu sagen, ich möchte es gerne noch mal über­prüft haben.

Ich habe in der Zwischen­zeit nichts gehabt. Und wenn dann nämlich nichts gewesen ist in den letzten zwei Jahren zu diesem Zeit­punkt, dann würdest du diese Klausel wieder gestri­chen bekommen. Das ist natür­lich super. Das heißt, eine Ausschluss­klausel mit Nach­prü­fungs­recht wäre mega gut. Eine Ausschluss­klausel ohne Nach­prü­fungs­recht muss auch nicht immer unbe­dingt schlimm sein. Grund­sätz­lich finde ich, es ist immer besser einen nicht ganz voll­stän­digen Schutz zu haben als gar keinen Schutz. Und dann gibt es noch die Möglich­keit, dass es eine Ausschluss­klausel ist, die für deinen Beruf gar nicht rele­vant ist. Also es wäre natür­lich blöd, wenn du jetzt gerade ein Land­schafts­bauer wärst und du hättest einen Ausschluss für Pollen Allergie, dann kann das schon mal sein, dass man aufgrund dessen viel­leicht wirk­lich berufs­un­fähig wird. Es ist aber auch so in der Vergan­gen­heit gewesen, dass gerade mit den Leuten, mit denen ich so spreche, die häufig im Büro arbeiten, da ist das nicht immer ganz rele­vant. Wenn du jetzt einen Ausschluss hast, zum Beispiel für eine Neuro­der­mitis oder meinet­wegen auch für eine Pollen Allergie. Klar ist es natür­lich immer besser, wenn alles komplett mit einge­schlossen ist. Aber ich finde, es gibt da Bereiche, wo man sagt, das wird wahr­schein­lich sowieso nicht unbe­dingt zur Berufs­un­fä­hig­keit führen.

Von daher kann man das ruhig akzep­tieren. Wichtig ist natür­lich, dass man verschie­dene Versi­cherer vergleicht, weil diese unter­schied­liche Risi­ko­prü­fung bzw. Das Votum einer Risi­ko­prü­fung, auch das erkläre ich dann noch mal gleich am Ende des Videos. Das kann dazu führen, dass der eine Versi­cherer sagt, wir brau­chen eine Ausschluss­klausel, der nächste sagt, wir brau­chen gar keine Ausschluss­klausel und der andere hat eine bessere Ausschluss­klausel als der erste. Und dann würde man natür­lich am besten auswählen, wo sind jetzt die Kondi­tionen am attrak­tivsten? Und dann kann man sich entscheiden, den Vertrag dort abzu­schließen. Es gibt noch eine andere Möglich­keit, wie der Versi­cherer deinen Antrag annehmen kann, und zwar mit einem soge­nannten Risi­ko­zu­schlag. Es kann jetzt also sein, dass in der Vorprü­fung raus­kommt, du hast ein erhöhtes Risiko aufgrund viel­leicht des BMI oder aufgrund eines Hobbys, was du hast. Ich habe zum Beispiel in letzter Zeit relativ häufig Moun­tain­bike fahrende Menschen gehabt, bei denen haben dann mehrere Versi­cherer gesagt, wir würden da bitte ein Risiko zu schlach haben. Das heißt also, dass der Preis für deine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung keine Ahnung 10, 15, 20 Prozent steigt. Im schlimmsten Fall sogar auch mehr. Aber du hast trotzdem den vollen Schutz. Auch da, natür­lich ist das bitter, aber es ist immer noch besser als gar keinen Schutz zu haben.

Also von daher, die Ausschluss­klausel ist so eine Sache, wo man über­legen muss, kann ich die jetzt hinnehmen oder nicht? Beim Risi­ko­zu­schlag geht es ja mehr Geld. Weil grund­sätz­lich hast du ja deinen vollen Schutz, musst einfach nur ein biss­chen mehr dafür bezahlen. Und entweder sagt man dann, okay, viel­leicht senke ich so ein biss­chen die Berufs­un­fä­hig­keits­rente ab, sodass es immer noch bezahlbar bleibt. Es kann auch genauso gut sein, dass du sagst, ist mir eigent­lich egal, das macht mir nichts aus, dann zahle ich halt ein biss­chen mehr. Haupt­sache ich bin voll abge­si­chert. Es ist bisher eher selten vorge­kommen, dass Mandanten gesagt haben, so ne, wenn das jetzt mehr kostet, dann will ich das nicht, weil eigent­lich bespricht man sowas vorher. Also zu einer normalen Bera­tung gehört für mich dazu, dass man darüber spricht, dass das, was man in der in Verglei­chen sieht, dass das nur Listen­preise sind. Es kann also immer passieren, dass dann noch irgendein Risi­ko­zu­schlag hinzu­kommt. Und wenn man sich dann in einer Range bewegt, wo man sagt, ja gut, das ist aber halb­wegs bezahlbar in dieser Region, dann ist das ja von vorn­herein eigent­lich klar. Und wenn es dann ganz hart auf hart kommt, kann natür­lich auch ein Versi­cherer sagen, mit dem Risiko wollen wir nichts zu tun haben, wir lehnen den Antrag ab.

Und da ist es übri­gens wichtig, dass der Prozess, wie du ein solches Votum bekommst, dass der ordent­lich gemacht wird. Und das will ich jetzt noch mal kurz erklären. Es fängt also erst mal damit an, dass im Para­graph 19 des Versi­che­rungs­ver­trags­ge­setzes hinter­legt ist, dass du als Versi­che­rungs­nehmer alles beant­worten musst, was der Versi­cherer fragt. Jetzt verein­fache ich das mal so ein biss­chen. Das heißt, damit der Versi­cherer das Risiko richtig einschätzen kann, musst du alles, was er fragt, beant­worten und das natür­lich wahr­heits­gemäß. Manchmal ist das gar nicht so einfach. Gerade bei der Gesund­heits­his­torik kann man sich nicht immer an alles erin­nern. Deshalb ist es wichtig, dass man das profes­sio­nell aufar­beitet. Und dann kann es auch sein, dass man mal Arzt­un­ter­lagen einfor­dern muss. Berichte, Befund­be­richte, meinet­wegen auch Rönt­gen­bilder oder irgend­welche anderen Sachen. Die werden dann zusam­men­ge­stellt. Zumin­dest ist das der Weg, wie er richtig ist, zu einer soge­nannten Risi­ko­vor­anfrage. Diese Risi­ko­vor­anfrage wird dann an verschie­dene Gesell­schaften geschickt. Und an der Stelle muss man sagen, das schaffst du als Verbrau­cher nicht alleine. Dafür brauchst du einen guten Finanz und Versi­che­rungs­makler, der verschie­dene Gesell­schaften anfragt, die in Frage kommen. Das heißt, der erste Schritt ist natür­lich, dass man über­legt, okay, in welcher Region bewege ich mich da?

Wenn ich mir eine ordent­liche Absi­che­rung besorgen möchte, dann wird geguckt, welche Tarife, welche Gesell­schaften kommen in Frage und dann wird diese Risi­ko­vor­anfrage gemacht. Das muss medi­zi­nisch fundiert aufbe­reitet werden, damit der Risi­ko­prüfer möglichst einfach ein Votum finden kann, ob er das jetzt annimmt oder ob er eine Ausschluss­klausel haben möchte oder einen Risi­ko­s­zu­schlag. Und da ist es wirk­lich wichtig, dass du jemand hast, der sein Fach versteht und der das Ganze ordent­lich macht. Weil wenn du da jetzt Fehler machst, kann das hinterher sein, dass du aufgrund Para­graph 19 VVG eine vorver­trag­liche Anzei­ge­pflicht­ver­let­zung begehst und dann im schlimmsten Fall der Versi­cherer leis­tungs­frei ist. Also das heißt, du kriegst kein Geld. Wenn man jetzt also eine Risi­ko­vor­anfrage bei verschie­denen Gesell­schaften einge­reicht hat, das wird übri­gens pseud­ony­mi­siert gemacht, nicht anony­mi­siert, weil das würde tech­nisch nicht funk­tio­nieren, aber pseud­ony­mi­siert, damit zumin­dest mal dein Name nicht bekannt ist. Dann kriegt man verschie­dene Voten zurück und je nach Votum kannst du dann sagen, okay, ist das jetzt gut? Möchte ich das Angebot so annehmen oder kommt das für mich nicht in Frage? Nehmen wir lieber einen anderen Versi­cherer. Und erst dann kommt es zur Bean­tra­gung einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Das war jetzt der Weg, wie eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung richtig bean­tragt werden sollte.

Und es kann jetzt natür­lich sein, dass du spontan beim Über­fliegen der einzelnen Fragen, die in so einem BU Antrag drin sind, sagst, ja, kann ich alles mit Nein beant­worten. Ich habe sehr häufig fest­ge­stellt, dass wenn man medi­zi­nisch fundiert da rein­geht, dass doch Sachen ans Tages­licht kommen, wo man sagt, ach, da habe ich über­haupt gar nicht mal dran gedacht. Ja, stimmt, das ist eigent­lich noch gewesen, das ist eigent­lich noch gewesen und das hätte man wahr­schein­lich vergessen. Deshalb ist es wirk­lich extrem wichtig. Das kann ich nur noch mal wieder­holen, dass du dir einen Experten an deine Seite holst. Wenn du keinen kennst, melde ich gerne bei mir und dann kann man gucken, ob du eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bekommen kannst und wenn ja, zu welchen Kondi­tionen. Wenn dich dieses Thema inter­es­siert, schau dich im Kanal auf jeden Fall ein biss­chen Ich habe da mehrere Videos gemacht zum Thema Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, insbe­son­dere auch mit Denk­feh­lern und Gestal­tungs­feh­lern. Und wenn dich grund­sätz­lich solche Themen inter­es­sieren, dann abon­niere auf jeden Fall den Kanal und unter­stützen kannst du mich, indem du einen Daumen hoch gibst und in den Kommen­taren mal schreibst, was du dazu denkst. Wir sehen uns im nächsten Video. Bis dann erst mal der Lehnen.

Folge mir:

Weitere Beiträge:

Und jetzt DU!

Optimiere Deine Finanzen und Versicherungen und erziele durchschnittlich mehrere Tausend Euro Vorteil! Buche jetzt Dein kostenloses Kennenlerngespräch und wir besprechen gemeinsam, wie Du von einer unabhängigen Beratung profitieren kannst.

Letzte Chance:
Basisrente 2022

Basisrente noch in 2022 abschließen, Sonderzahlung leisten und Steuervorteil erhalten.

Hinweis zur Terminbuchung

Bitte buche nur dann einen Termin mit mir, wenn du mit mir zusammenarbeiten möchtest. Reine Informationsanfragen kann ich (aufgrund der hohen Nachfrage) in Terminen nicht bearbeiten. Dazu kannst du mir aber gerne über das Kontaktformular schreiben. 

Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.