Für 2022 noch Steu­er­vor­teile sichern mit der Basisrente?

Worum geht es?

Gutver­diener können jetzt noch etwas tun. Einzah­lungen in eine Basis­rente oder auch Ries­ter­rente wirken sich steu­er­lich aus. Wer dieses Jahr einzahlt, kann nächstes Jahr schon einen ersten Rück­fluss vom Finanzamt erhalten. Was damit genau gemeint ist, erkläre ich im Video.

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Inhalt des Videos (Tran­skrip­tion):

Das Jahres­ende naht und ich will mich in diesem Video nicht mit der übli­chen KFZ Versi­che­rung beschäf­tigen, die so von vielen beworben wird und wo es dann darum geht, einen 20 € Amazon Gutschein abzu­greifen oder irgendwie noch mal 10 € Ersparnis raus­zu­holen. Ich will das gar nicht abwerten, ich habe da meine eigene Meinung zu. Ich bin immer der Meinung, gerade auch hoch­wer­tige Fahr­zeuge sollten auch vernünftig versi­chert werden. Und dann geht es eben nicht darum, noch mal zu schauen, wie ich den letzten Euro raus­holen kann. Das aber mal ganz außen vor.

In diesem Video geht es jetzt darum, was du dieses Jahr noch machen kannst, um unmit­telbar viel­leicht fürs nächste Jahr schon, für das erste Quartal, wenn du die Steu­er­erklä­rung machst, einen Steu­er­rück­fluss auszu­lösen. Und wie das Ganze funk­tio­niert, das zeige ich dir in diesem Video.

Tach zusammen, hier ist der Lehnen. Ich bin unab­hän­giger Versi­che­rungs- und Finanz­makler aus Dort­mund und ich zeige meinen Mandanten, wie sie sich eine sinn­volle Finanz­stra­tegie zusam­men­setzen. Und dazu gehört dann auch das Thema Alters­vor­sorge. Bei der Alters­vor­sorge gibt es geför­derte Alters­vor­sor­ge­maß­nahmen, wie zum Beispiel die Ries­ter­rente, die Basis­rente oder auch die Betriebs­rente. Und zwei davon kann man nutzen, um jetzt noch einen Vorteil zu gene­rieren, der unmit­telbar im nächsten Jahr ausge­schüttet wird. Du kannst nämlich zum Beispiel bei der Basis­rente einen Beitrag leisten und den dann bei der nächsten Steu­er­erklä­rung, das ist ja relativ häufig, im ersten Quartal, so im nächsten Jahr, kannst du schon direkt einen Steu­er­rück­fluss gene­rieren. Warum ist das so? Die Basis­rente, ich verlinke mal ein Video, wie die Basis funk­tio­niert, ist eine Alters­vor­sorge, die du steu­er­lich absetzen kannst. Aktuell zu 94 %. Das heißt also, Beiträge, die du in diese Basis­rente inves­tierst, kannst du zu 94 % steu­er­lich geltend machen, und das führt dazu, dass du auf diese 94 % einen Steu­er­vor­teil bekommst, der dann mit der Steu­er­erstat­tung oder mit der Steu­er­erklä­rung, im Prinzip, ausge­zahlt wird. Mal verein­facht gesagt.

Wenn du also 10.000 € zum Beispiel inves­tierst, jetzt noch in diesem Jahr und es muss halt noch in diesem Jahr sein, damit es in dieses Steu­er­jahr zählt. Dann könn­test du 9.400 € absetzen davon. Und wenn du 9.400 € von der Steuer absetzen kannst, dann kommen fast 4.000 € wieder zurück. Das heißt also, du würdest bei der nächsten Steu­er­erklä­rung, neben deinen normalen Angaben die Basis­rente nennen, würdest sagen, ich habe letztes Jahr 10.000 € in die Basis­rente einge­zahlt und würdest dann daraus resul­tie­rend unge­fähr 4.000 € wieder zurück­be­kommen. Und das machen viele Mandanten. Das heißt also, die legen entweder jetzt mal einen Sonder­bei­trag in die Basis­rente ein oder wenn sie gerade eine neue abge­schlossen haben, schieben die noch mal zusätz­lich einen Einmal­bei­trag, der mögli­cher­weise sowieso auf den Konten rumliegt, noch mal da rein und kriegen sofort im nächsten Jahr schon den ersten Steu­er­rück­fluss raus. Und der kann dann wieder reinves­tiert werden, zum Beispiel ins ETF Depot und wächst dann lang­fristig weiter an.

Kurz zusam­men­ge­fasst also, wenn du gerade dabei bist, eine Alters­vor­sorge abzu­schließen, wie zum Beispiel eine Basis­rente oder du hast viel­leicht auch eine gute, dann lohnt es sich zu über­legen, dieses Jahr noch mal einen Sonder­bei­trag rein­zu­legen, der dann halt den Steu­er­rück­fluss im nächsten Jahr erhöht oder über­haupt erst mal darstellt. Weil wenn du jetzt norma­ler­weise anfangen würdest, mit Beginn 1.12. Zum Beispiel, dann würde ja nur dieser eine Beitrag fließen und dementspre­chend kommt dann nicht ganz so viel Förde­rung bei raus. Du kannst aber zusätz­lich auch nach­zahlen, was du viel­leicht im Jahr verpasst hast. Und das gilt übri­gens auch für Riester. Soll­test du jetzt also zum Beispiel eine gute Ries­ter­rente haben und du sagst, ich möchte die Förde­rung gerne maximal ausschöpfen, das ist der Fall, wenn du 2.100 € maximal inklu­sive Zulagen inves­tierst. Dann könn­test du jetzt sagen, okay, da habe ich noch ein biss­chen Puffer. Dann würdest du die Möglich­keit jetzt nutzen können, den Rest einfach nach­zu­zahlen. Es muss auch im Dezember passieren, damit es noch für dieses Jahr zählt. Wenn du jetzt also fest­stellst, okay, wenn ich jetzt 2.100 €, bei zum Beispiel wieder dem Spit­zen­steu­er­satz von 42 % rechne, dann kommst du auf eine Förde­rung, inklu­sive Zulagen in dem Fall, weil da fließt ein Teil der Zulagen direkt in den Vertrag rein. Aber du kommst auch noch auf einen zusätz­li­chen Steu­er­vor­teil, der sich für dich attraktiv anhört, dann mach es doch. Dann kannst du halt den Beitrag nach­zahlen. Das würde ich natür­lich nur dann machen, wenn du auch eine Ries­ter­rente hast, mit der du zufrieden bist.

Und wie so eine Ries­ter­rente aussehen könnte und worauf man achten sollte und was man nicht unbe­dingt als Riester sparen sollte, Das findest du auf meinem Kanal. Schau dich ein biss­chen um. Da gibt es mehrere Videos, die ich dir auch gleich mal so irgendwo verlinke. Da kannst du dir mal anschauen, wie man Riester auch richtig machen kann. Und wenn du dann sagst, ja, da bin ich eigent­lich ganz gut aufge­stellt, dann kannst du halt auch Beiträge nach­zahlen. Wenn du jetzt das Gefühl hast, okay, irgendwie habe ich gar nichts von dem. Aber eigent­lich müsste ich das Thema mal anpa­cken und es wäre durchaus inter­es­sant, das jetzt auch noch mal kurz­fristig zu machen. Dann komme gerne auf mich zu. Schau mal, ob du bei mir noch einen Termin bekommst und dann können wir gerne noch mal drüber reden. Wenn dich Themen wie Finanzen, Versi­che­rungen, Vorsorge inter­es­sieren, dann würde ich dir auf jeden Fall empfehlen, den Kanal zu abon­nieren und dann sehen wir uns im nächsten Video wieder. Bis dann erst mal. Der Lehnen.

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Hinweis zur Terminbuchung

Bitte buche nur dann einen Termin mit mir, wenn du mit mir zusammenarbeiten möchtest. Reine Informationsanfragen kann ich (aufgrund der hohen Nachfrage) in Terminen nicht bearbeiten. Dazu kannst du mir aber gerne über das Kontaktformular schreiben. 

Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.