Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt nicht — vorver­trag­liche Anzeigepflicht

Leis­tungs­ver­wei­ge­rung nach 10 Jahren – Warum du nicht auto­ma­tisch sicher bist

Viele glauben, dass ihr Versi­che­rungs­ver­trag nach zehn Jahren „unan­tastbar“ ist – selbst wenn sie bei Antrag­stel­lung unge­naue oder falsche Angaben gemacht haben. Doch diese Annahme kann gefähr­lich sein. In der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) und Privaten Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) gibt es durchaus Situa­tionen, in denen Versi­cherer auch nach Ablauf der 10-Jahres-Frist Leis­tungen verwei­gern können. In diesem Beitrag erfährst du, warum das so ist, auf welche recht­li­chen Grund­lagen sich Versi­cherer berufen und wie du dich davor schützen kannst.

Die 10-Jahres-Frist: Was ist dran?

Grund­sätz­lich gibt es bei falschen oder unvoll­stän­digen Angaben in Gesund­heits­fragen zwei wich­tige Fristen:

  • 5 Jahre: Nach § 21 VVG kann der Versi­cherer inner­halb von fünf Jahren vom Vertrag zurück­treten oder den Vertrag anpassen, wenn sich eine Anzei­ge­pflicht­ver­let­zung herausstellt.
  • 10 Jahre: Hat der Versi­che­rungs­nehmer vorsätz­lich oder arglistig falsche Angaben gemacht, kann der Versi­cherer den Vertrag bis zu zehn Jahre lang anfechten (§ 124 BGB, § 22 VVG).

Nach Ablauf dieser Fristen sind Anfech­tung und Rück­tritt norma­ler­weise nicht mehr möglich. Doch das bedeutet nicht auto­ma­tisch, dass du auf der sicheren Seite bist.

Warum Versi­cherer trotzdem Leis­tungen verwei­gern können

Selbst wenn eine Anfech­tung nach zehn Jahren ausge­schlossen ist, gibt es weitere Stra­te­gien, mit denen Versi­cherer eine Zahlung verhin­dern können.

1. Einwand von Treu und Glauben (§ 242 BGB)

Wenn sich ein Versi­cherter arglistig verhält und beispiels­weise bewusst genau die zehn Jahre abwartet, um eine Anfech­tung zu verhin­dern, kann das als Rechts­miss­brauch gewertet werden.

Ein bekanntes Beispiel:

  • Ein Poli­zist verschwieg beim BU-Abschluss psychi­sche Vorer­kran­kungen.
  • Er meldete seinen Berufs­un­fä­hig­keits­fall genau nach zehn Jahren.
  • Das Ober­lan­des­ge­richt Braun­schweig (Az. 11 U 316/21) entschied: Der Versi­cherer musste nicht zahlen, weil das Verhalten des Kunden als treu­widrig gewertet wurde.

Das zeigt: Auch nach zehn Jahren kann der Versi­cherer argu­men­tieren, dass eine Leis­tung unfair wäre, wenn der Kunde sich bewusst unred­lich verhalten hat.

2. Verstoß gegen vertrag­liche Obliegenheiten

In vielen Versi­che­rungs­ver­trägen gibt es Pflichten, an die du dich im Leis­tungs­fall halten musst. Dazu gehören:

  • Frist­ge­rechte Meldung eines Leistungsfalls
  • Mitwir­kungs­pflichten, z. B. durch Vorlage von Arzt­be­richten oder weiteren Informationen

Wenn ein Versi­cherter absicht­lich zu lange wartet oder falsche Angaben macht, kann das als Oblie­gen­heits­ver­let­zung gewertet werden.
Das kann dazu führen, dass der Versi­cherer die Leis­tung komplett verwei­gert – auch nach zehn Jahren.

3. Argu­ment der Kausalität

Ein weiterer Trick der Versi­cherer ist die Kausa­li­täts­prü­fung.
Sie argu­men­tieren dann:

Hätte der Kunde die wahre Vorer­kran­kung ange­geben, hätten wir den Vertrag gar nicht erst abge­schlossen oder nur mit Ausschlüssen.“

Selbst wenn die Anfech­tungs­frist abge­laufen ist, kann es sein, dass der Versi­cherer versucht, die Leis­tung mit dieser Begrün­dung abzu­lehnen.
Gerade in der BU-Versi­che­rung passiert das oft, wenn eine verschwie­gene Krank­heit exakt zur Berufs­un­fä­hig­keit geführt hat.

Die verschie­denen Arten des Verschul­dens – und ihre Konsequenzen

Wie schwer eine falsche Angabe wiegt, hängt vom Verschul­dens­grad ab. Hier gibt es vier Abstu­fungen – mit jeweils anderen recht­li­chen Folgen.

1. Einfache Fahr­läs­sig­keit – kein böser Wille, aber trotzdem riskant

Ein Kunde vergisst, dass er vor vier Jahren einmal wegen Rücken­schmerzen beim Ortho­päden war. Er hält das für unwichtig und gibt es in den Gesund­heits­fragen nicht an.

  • Folge: Der Versi­cherer kann den Vertrag anpassen (z. B. Rücken­pro­bleme vom Schutz ausschließen) oder im schlimmsten Fall kündigen.
  • Zeit­liche Begren­zung: Nach 5 Jahren darf der Versi­cherer diese Korrektur nicht mehr verlangen.

2. Grobe Fahr­läs­sig­keit – leicht­sinnig gehan­delt, aber nicht absicht­lich getäuscht

Ein Antrag­steller für eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung hatte vor drei Jahren mehrere Psycho­the­ra­pie­sit­zungen wegen Stress in der Arbeit. Er füllt den Antrag selbst aus und über­liest die Frage nach „psychi­schen Erkran­kungen oder Behandlungen“.

  • Folge: Der Versi­cherer kann den Vertrag inner­halb der ersten fünf Jahre anpassen oder vom Vertrag zurück­treten.
  • Nach 5 Jahren: Ein Rück­tritt ist nicht mehr möglich, außer der Versi­che­rungs­fall ist vorher eingetreten.

3. Vorsatz – bewusste Falsch­an­gabe, aber keine gezielte Täuschung

Ein Antrag­steller für eine private Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) hat eine Blut­hoch­druck-Diagnose und nimmt regel­mäßig Medi­ka­mente. Er entscheidet sich bewusst, diese Infor­ma­tion nicht anzu­geben, weil er befürchtet, dass die Versi­che­rung ihn ablehnt oder einen Risi­ko­zu­schlag verlangt.

  • Folge: Der Versi­cherer kann inner­halb von 10 Jahren zurück­treten.
  • Nach 10 Jahren: Ein Rück­tritt ist nicht mehr möglich, aber andere Stra­te­gien wie die Kausa­li­täts­prü­fung bleiben.

4. Arglist – bewusste Täuschung + gezielte Verschleierung

Ein Antrag­steller für eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung war mehr­fach wegen schweren Depres­sionen und Suizid­ge­danken in Behand­lung. Er gibt in der Gesund­heits­prü­fung bewusst falsche Antworten, streicht sogar eigene Arzt­be­richte aus seiner Kran­ken­akte und gibt auf Nach­frage falsche Informationen.

  • Folge: Der Versi­cherer kann den Vertrag inner­halb von 10 Jahren anfechten, wodurch er rück­wir­kend als nichtig gilt.
  • Nach 10 Jahren: Eine Anfech­tung ist nicht mehr möglich – es sei denn, der Kunde hat die Frist bewusst ausge­nutzt (siehe Treu-und-Glauben-Argument).

Praxis­fälle: Wenn sich Versi­cherte zu sicher fühlen

Hier ein paar echte Fälle, die zeigen, dass du dich nicht blind auf die 10-Jahres-Regel verlassen solltest:

  • BGH-Urteil zur Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (Az. IV ZR 277/14)
    Ein Kunde hatte Parkinson verschwiegen.
    Nach 10 Jahren war die Anfech­tungs­frist abge­laufen, also musste die Versi­che­rung leisten – ein Glücks­fall für den Versicherten.
  • OLG Braun­schweig (Az. 11 U 316/21)
    Ein Kunde wartete gezielt genau 10 Jahre, bevor er seinen BU-Leis­tungs­an­trag stellte.
    Gericht: Rechts­miss­brauch! Die Versi­che­rung musste nicht zahlen.
  • Private Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV-Fall­bei­spiel)
    Ein Kunde hatte eine chro­ni­sche Krank­heit verschwiegen und jahre­lang kaum Leis­tungen in Anspruch genommen.
    Nach mehr als 10 Jahren wollte er eine teure Behand­lung abrechnen.
    Die Versi­che­rung zahlte – weil kein Täuschungs­nach­weis mehr möglich war.

Diese Beispiele zeigen: Manchmal haben Kunden Glück, manchmal eben nicht.

Wie du dich schützen kannst

1. Ehrliche Angaben bei Antragstellung

Die beste Absi­che­rung ist eine ehrliche Beant­wor­tung der Gesund­heits­fragen. Viele Probleme entstehen, weil Kunden aus Angst vor Ableh­nung oder Zuschlägen unvoll­stän­dige Angaben machen.

2. Anonyme Risikovoranfrage

Wenn du unsi­cher bist, ob du mit einer Erkran­kung versi­cherbar bist, kannst du eine anonyme Risi­ko­vor­anfrage nutzen. Dabei werden deine Gesund­heits­daten geprüft, ohne dass dein Name direkt bei den Versi­che­rern auftaucht.

3. Fach­liche Unter­stüt­zung einholen

Wenn du unsi­cher bist oder bereits Probleme mit deiner Versi­che­rung hast, soll­test du dir einen unab­hän­gigen Experten an die Seite holen.
Ich berate dich dazu, prüfe deine indi­vi­du­elle Situa­tion und zeige dir, welche Lösungen es gibt.

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Hinweis zur Terminbuchung

Bitte buche nur dann einen Termin mit mir, wenn du mit mir zusammenarbeiten möchtest. Reine Informationsanfragen kann ich (aufgrund der hohen Nachfrage) in Terminen nicht bearbeiten. Dazu kannst du mir aber gerne über das Kontaktformular schreiben. 

Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.