Alters­vor­sor­ge­depot 2027: Was sich ändert – und was mich daran stört

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Karsten Lehnen

Am 25. März 2026 hat der Finanz­aus­schuss des Bundes­tags grünes Licht gegeben. Das Alters­vor­sor­ge­re­form­ge­setz ist durch. Riester stirbt. Das Alters­vor­sor­ge­depot kommt. Und die Politik feiert sich dafür.

Ich feiere nicht.

Nicht weil ich grund­sätz­lich dagegen wäre. Das neue System hat tatsäch­lich Punkte, über die man ernst­haft nach­denken kann. Aber weil zwischen dem, was die Politik verspricht, und dem, was in der Praxis ankommt, oft ein ziem­lich großer Graben liegt. Und diesen Graben möchte ich dir heute zeigen.

Also: Was ändert sich ab 2027 wirk­lich? Was steckt hinter der neuen Förder­logik? Warum macht mir ein bestimmter Punkt dabei ehrlich gesagt ziem­lich Sorgen? Und für wen könnte das neue Depot trotzdem sinn­voll sein?

Erstmal zum Hinter­grund: Warum über­haupt eine Reform?

Riester ist geschei­tert. Das ist jetzt keine steile These, das ist Konsens – auch in der Politik. Zu komplex, zu teuer, zu unfle­xibel. Millionen von Verträgen wurden abge­schlossen, viele davon liegen heute irgendwo in einer Schub­lade, beitrags­frei gestellt oder schlicht vergessen.

Das Grund­pro­blem war aber nicht nur die Komple­xität. Es war auch, dass ein System mit 100 Prozent Beitrags­ga­rantie in einer Nied­rig­zins­phase schlicht nicht funk­tio­niert. Die Versi­cherer mussten das Geld so konser­vativ anlegen, dass am Ende eine Rendite rauskam, die man auch unter der Matratze hätte errei­chen können. Dazu kamen hohe Abschluss­kosten, unüber­sicht­liche Zula­gen­be­an­tra­gung über die Zentrale Zula­gen­stelle für Alters­ver­mögen und ein Produkt, das niemand wirk­lich verstanden hat – inklu­sive der Leute, die es verkauft haben.

Der Riester-Rente fehlte am Ende aber nicht nur Rendite. Sie fehlte auch Rele­vanz. Wenn jemand nicht versteht, warum er etwas abschließt, stellt er es irgend­wann beitrags­frei. Und genau das ist millio­nen­fach passiert.

Das neue System will das anders machen. Garan­tien weg, ETFs rein, Kosten runter, Förder­struktur verein­fa­chen. Das sind auf dem Papier alles rich­tige Ansätze.

Aber.

Die neue Förder­logik: Beitrags­pro­por­tional, klingt gut – ist aber nicht für jeden gut

Ab dem 1. Januar 2027 gilt eine neue Förder­struktur. Kein fester Sockel­bei­trag mehr, keine 4‑Pro­zent-vom-Vorjah­res­ein­kommen-Rech­nung. Statt­dessen: propor­tio­nale Förde­rung. Je mehr du einzahlst, desto mehr bekommst du.

Konkret sieht das so aus:

Grund­zu­lage (§ 84 EStG): Auf die ersten 360 Euro Eigen­bei­trag pro Jahr gibt es 50 Prozent Zulage vom Staat – also 180 Euro, wenn du 30 Euro im Monat einzahlst. Auf jeden weiteren Euro bis zu einem Jahres­bei­trag von 1.800 Euro gibt es 25 Prozent oben­drauf. Wer die vollen 1.800 Euro ausschöpft, bekommt insge­samt 540 Euro Grund­zu­lage im Jahr.

Kinder­zu­lage (§ 85 EStG): Pro Kind gibt es 100 Prozent des einge­zahlten Eigen­bei­trags als Zulage, maximal 300 Euro pro Kind. Wer also 25 Euro im Monat einzahlt und zwei Kinder hat, bekommt bis zu 600 Euro Kinder­zu­lage – zusätz­lich zur Grund­zu­lage. Das ist gegen­über Riester tatsäch­lich eine deut­liche Verbesserung.

Mindest­ei­gen­bei­trag (§ 86 EStG): Mindes­tens 120 Euro im Jahr müssen rein, sonst fließt gar nichts.

Klingt über­schaubar. Und die Verein­fa­chung gegen­über Riester ist real – das muss ich zugeben. Keine Einkom­mens­be­rech­nung, keine Sonder­fälle für Beamte, keine Zula­gen­be­an­tra­gung über einen sepa­raten Antrag. Das ist tatsäch­lich besser.

Aber schau dir mal an, wem diese Förder­logik wirk­lich hilft.

Nehmen wir zwei konkrete Beispiele. Person A verdient 60.000 Euro im Jahr und kann problemlos 150 Euro im Monat einzahlen. Sie schöpft die vollen 1.800 Euro aus und bekommt 540 Euro Grund­zu­lage. Ihr effek­tiver Eigen­auf­wand nach Förde­rung: 1.260 Euro im Jahr.

Person B verdient 22.000 Euro im Jahr, hat kaum Spiel­raum und zahlt 20 Euro im Monat ein. Sie zahlt 240 Euro im Jahr ein und bekommt 120 Euro Grund­zu­lage. Ihr effek­tiver Eigen­auf­wand nach Förde­rung: 120 Euro. Das klingt nach einem guten Deal – ist es auch, prozen­tual gesehen. Aber die abso­lute Summe, die am Ende für die Rente übrig bleibt, ist verschwin­dend gering. 120 Euro Eigen­auf­wand pro Jahr, über 40 Jahre, mit ange­nom­mener Rendite – das ergibt keine rele­vante Alters­vor­sorge. Es ergibt ein schlechtes Gewissen, weil man etwas getan hat, und trotzdem eine Renten­lücke im Alter.

Diese Förder­logik hilft denen, die ohnehin schon sparen können. Das System klingt gerecht, weil es für alle gleich funk­tio­niert. Ist es aber nicht.

Das ist kein neues Problem, das Problem hatte Riester auch. Aber neu gelöst wurde es nicht. Wer Alters­vor­sorge wirk­lich für alle zugäng­lich machen will, bräuchte eine andere Mechanik – zum Beispiel einen Mindest­zu­schuss unab­hängig vom Eigen­bei­trag. Den gibt es hier nicht.

Das Stan­dard­depot: Gut gemeint, aber wer erklärt es?

Das Herz­stück der Reform ist das soge­nannte Stan­dard­pro­dukt – im Gesetz oft als Stan­dard­depot bezeichnet. Die Idee dahinter: ein regu­liertes, kosten­güns­tiges Basis­pro­dukt, das jeder nutzen kann. Kein Vertrieb, kein Klein­druck, kein Chaos.

Klingt gut. Und ich sage das nicht ironisch – die Idee, ein einfa­ches Basis­pro­dukt zu schaffen, das ohne Bera­tung abge­schlossen werden kann, ist nicht falsch. Für Menschen, die wissen was sie tun, kann ein solches Produkt sinn­voll sein.

Das Gesetz begrenzt die Effek­tiv­kosten des Stan­dard­de­pots auf 1,0 Prozent. Ursprüng­lich war 1,5 Prozent im Gespräch – der Finanz­aus­schuss hat kurz vor der Abstim­mung nochmal nach­ge­schärft. Zur Einord­nung: Effek­tiv­kosten sind keine direkte Gebühr, sondern eine Kenn­zahl. Sie geben an, um wie viele Prozent­punkte pro Jahr die Gesamt­kosten – also Abschluss­kosten, Verwal­tungs­kosten, Fonds­kosten zusammen – die erzielte Rendite mindern. Ein Deckel von 1,0 Prozent klingt nach wenig. Und das ist auch die Absicht.

Aber dann kommen die Details.

Das eigent­liche Problem: Bera­tung wird unwirtschaftlich

Dazu kommt eine zweite Rege­lung: Die Abschluss­kosten – und damit die Vermitt­ler­ver­gü­tung – müssen gleich­mäßig auf die gesamte Vertrags­lauf­zeit verteilt werden. Also kein nennens­werter Betrag beim Abschluss, sondern gestreckt über 30, 40 Jahre.

Beides zusammen – nied­riger Deckel, lange Stre­ckung – klingt für den Kunden erstmal fair und trans­pa­rent. Und ja, vom Kosten­aus­weis her ist das auch verständlich.

Aber stell dir mal vor, das würde in anderen Berei­chen genauso funktionieren.

Du kaufst ein Auto. Der Händler darf aber seine Marge nicht beim Verkauf einpreisen – er bekommt sie in kleinen Raten über die nächsten zehn Jahre ausge­zahlt, gede­ckelt auf einen Bruch­teil des Kauf­preises. Ob der Händler morgen noch exis­tiert, ist sein Problem. Du baust ein Haus. Der Archi­tekt darf sein Honorar nicht beim Projekt­ab­schluss abrechnen – er bekommt es über die Nutzungs­dauer des Gebäudes verteilt, irgend­wann in den nächsten 30 Jahren. Du gehst zum Steu­er­be­rater. Er darf seine Stun­den­sätze nicht beim Termin abrechnen – er bekommt sie auf die Lauf­zeit deines nächsten Steu­er­be­scheids gestreckt.

Klingt absurd? Ist es auch.

Und trotzdem ist das die Logik, die der Gesetz­geber hier für die Alters­vor­sor­ge­be­ra­tung etabliert. Die Bera­tungs­leis­tung passiert heute. Der Aufwand entsteht heute. Die Haftung entsteht heute – und bleibt jahr­zehn­te­lang bestehen. Die Vergü­tung dafür kommt in homöo­pa­thi­schen Dosen über Jahr­zehnte, wenn überhaupt.

Das ist betriebs­wirt­schaft­lich nicht darstellbar. Kein Bera­tungs­un­ter­nehmen kann so arbeiten. Nicht mit Personal, nicht mit Haft­pflicht­ver­si­che­rung, nicht mit all dem Aufwand, der hinter einer ordent­li­chen Bera­tung steckt.

Die logi­sche Konse­quenz: Wer berät, tut das entweder gegen Honorar – oder gar nicht.

Honorar klingt trans­pa­rent und fair. Ich finde Hono­rar­be­ra­tung grund­sätz­lich auch nicht falsch – es gibt Kollegen, die das gut machen, und Kunden, für die das das rich­tige Modell ist. Aber schau dir an, wer sich das struk­tu­rell leisten kann und wer nicht.

Menschen mit gutem Einkommen, die ohnehin schon wissen dass sie vorsorgen sollten, zahlen gerne 150 oder 200 Euro für eine Bera­tungs­stunde. Sie haben das Geld, und sie verstehen den Wert dahinter. Menschen mit 22.000 Euro Jahres­ein­kommen, die eine Anlei­tung bräuchten um über­haupt anzu­fangen, zahlen diese 150 Euro nicht. Nicht weil sie nicht wollen – sondern weil es für sie schlicht nicht im Budget ist.

Das Ergebnis: Die, die Bera­tung am meisten bräuchten, bekommen sie am wenigsten. Das Alters­vor­sor­ge­depot wird damit struk­tu­rell zu einem Produkt für Menschen, die sich ohnehin schon auskennen.

Das PEPP-Déjà-vu: Diese Geschichte kennen wir schon

An dieser Stelle möchte ich kurz auf ein euro­päi­sches Expe­ri­ment hinweisen, das kaum jemand kennt – und das genau das ist das Problem.

Das Pan-Euro­pean Personal Pension Product, kurz PEPP, wurde 2019 von der EU einge­führt. Die Idee: ein stan­dar­di­siertes, kosten­güns­tiges, grenz­über­schrei­tendes Alters­vor­sor­ge­pro­dukt für alle EU-Bürger. Kosten­de­ckel bei einem Prozent. Einfache Struktur. Theo­re­tisch für jeden zugänglich.

Heute, Jahre später, hat prak­tisch kaum jemand ein PEPP. Nicht weil das Produkt schlecht wäre – sondern weil ohne wirt­schaft­li­chen Anreiz für Berater und Vertrieb kein Produkt jemals zu den Menschen kommt, die es brau­chen. Alters­vor­sorge wird nicht gekauft. Sie wird erklärt, empfohlen, begleitet. Und wer diese Erklä­rung, Empfeh­lung und Beglei­tung nicht finan­ziert, bekommt sie nicht.

Das neue Alters­vor­sor­ge­depot läuft Gefahr, denselben Weg zu gehen. Gut gemeint, tech­nisch ordent­lich konstru­iert, und am Ende kennt es in zehn Jahren kaum jemand.

Ich sage das nicht um die Reform schlecht­zu­reden. Ich sage das weil ich die Mechanik kenne, und weil ein Blick auf PEPP zeigt, wohin dieser Weg führt.

Der Staat als Produkt­an­bieter: Moment mal.

Noch ein Punkt, der mir sauer aufstößt.

Das Gesetz erlaubt es der Bundes­re­gie­rung, einen öffent­li­chen Träger als Anbieter des Stan­dard­de­pots einzu­setzen. Der Staat kann also selbst Anbieter sein.

Ich habe da ehrlich gesagt ein Problem damit – nicht aus Prinzip, aber wenn derselbe Staat, der die Spiel­re­geln fest­legt, gleich­zeitig selbst mitspielt, dann ist das ordnungs­po­li­tisch zumin­dest erklä­rungs­be­dürftig. Wenn private Anbieter unter einem Kosten­de­ckel arbeiten müssen, der kaum Marge lässt, und gleich­zeitig ein staat­li­cher Träger ohne denselben Rendi­te­druck antritt – ist das dann noch fairer Wettbewerb?

Und wenn ich über­lege, wie das gesetz­liche Renten­ni­veau in den letzten Jahr­zehnten aussah, wie oft die Renten­po­litik verän­dert wurde, wie die Diskus­sionen über das Renten­alter laufen – dann frage ich mich: Warum sollten meine Kunden ausge­rechnet dem Staat vertrauen, wenn es um ihre private Alters­vor­sorge geht?

Das ist kein Angriff auf den Staat gene­rell. Aber Vertrauen muss man sich verdienen. Und das gesetz­liche Renten­system hat das in den letzten 30 Jahren nicht gerade mit Bravour hinbekommen.

Ein Thema, das kaum jemand auf dem Schirm hat: Nach­ge­la­gerte Besteuerung

Ich möchte noch einen Punkt anspre­chen, der in der öffent­li­chen Diskus­sion fast komplett unter­geht – aber für die Bewer­tung des Produkts rele­vant ist.

Das Alters­vor­sor­ge­depot ist nach­ge­la­gert besteuert. Das bedeutet: Die einge­zahlten Beiträge können steu­er­lich geltend gemacht werden, die Auszah­lungen im Renten­alter werden dann aber als Einkommen versteuert.

Auf den ersten Blick klingt das fair – du zahlst Steuern, wenn du das Geld bekommst, nicht wenn du es einzahlst. Und für viele Menschen, die im Renten­alter einen nied­ri­geren Steu­er­satz haben als im Berufs­leben, ist das tatsäch­lich vorteilhaft.

Aber es gibt zwei Gruppen, für die das genau falsch herum ist.

Erstens: Menschen mit nied­rigem Einkommen, die heute kaum Steuern zahlen. Für sie bringt der Steu­er­abzug beim Einzahlen wenig bis nichts – weil sie ohnehin kaum Steu­er­last haben. Im Renten­alter müssen sie dann trotzdem die Auszah­lungen versteuern. Netto kann das schlechter sein als ein normales ETF-Depot ohne staat­liche Förderung.

Zwei­tens: Menschen, die im Renten­alter ein hohes Einkommen haben werden – zum Beispiel durch andere Einnah­me­quellen, Miet­ein­nahmen oder eine gute gesetz­liche Rente. Für sie kann die Besteue­rung im Renten­alter teurer werden als die Steu­er­ersparnis beim Einzahlen.

Das bedeutet: Das Alters­vor­sor­ge­depot ist nicht für jeden gleich vorteil­haft. Ob es sich lohnt, hängt von deiner indi­vi­du­ellen Steu­er­si­tua­tion heute und deiner voraus­sicht­li­chen Steu­er­last im Renten­alter ab. Diese Abwä­gung erfor­dert eine Analyse – und die macht kein Online-Rechner alleine.

Was das alles zusammen bedeutet

Was besser wird

  • ✓  Keine starren Garan­tien – ETFs möglich, Rendite realistischer
  • ✓  Einfa­chere Förder­struktur als Riester
  • ✓  Kinder­zu­lage deut­lich attraktiver
  • ✓  Mindest­ei­gen­bei­trag niedrig (120 Euro / Jahr)
  • ✓  Steu­er­liche Förde­rung beim Einzahlen möglich

Wo ich Frage­zei­chen habe

  • ?  Kosten­de­ckel macht quali­fi­zierte Bera­tung wirt­schaft­lich kaum darstellbar
  • ?  Propor­tio­nale Förde­rung hilft Gutver­die­nern mehr
  • ?  Staat als Produkt­an­bieter – ordnungs­po­li­tisch fragwürdig
  • ?  Nach­ge­la­gerte Besteue­rung ist nicht für jeden vorteilhaft
  • ?  Ohne Vertriebs­in­fra­struktur droht dasselbe Schicksal wie PEPP

Riester ist nicht nur wegen der Kosten geschei­tert. Riester ist auch deshalb geschei­tert, weil irgend­wann niemand mehr da war, der es erklärt hat. Der Vertriebs­motor ist abge­storben. Die gleiche Gefahr sehe ich hier – nur dass das System diesmal so gebaut ist, dass dieser Motor gar nicht erst anspringen soll.

Alters­vor­sorge ist kein Produkt, das sich selbst erklärt. Das klingt nach einer Werbe­aus­sage für mein Bera­tungs­an­gebot – ist es aber nicht. Es ist schlicht die Realität, die ich in der tägli­chen Arbeit erlebe. Selbst Menschen, die finan­ziell grund­sätz­lich infor­miert sind, haben blinde Flecken, wenn es um Förder­lo­giken, Steu­er­wir­kungen und Renten­pro­gnosen geht. Das ist keine Kritik an diesen Menschen – das ist ein struk­tu­relles Problem. Alters­vor­sorge ist komplex, die Auswir­kungen zeigen sich erst in 30 Jahren, und kein Mensch beschäf­tigt sich frei­willig intensiv damit, solange es nicht brennt.

Für wen könnte das Depot trotzdem sinn­voll sein?

Ich möchte fair bleiben. Trotz aller Kritik gibt es Situa­tionen, in denen das neue Alters­vor­sor­ge­depot tatsäch­lich Sinn ergibt. Ich wäre kein guter Berater, wenn ich das nicht auch sagen würde.

Das Depot kann inter­es­sant sein, wenn du ein mitt­leres bis hohes Einkommen hast und heute einen hohen Grenz­steu­er­satz zahlst, im Renten­alter aber voraus­sicht­lich weniger versteuern wirst. Dann funk­tio­niert die nach­ge­la­gerte Besteue­rung zu deinen Gunsten.

Es kann sinn­voll sein, wenn du Kinder hast und die Kinder­zu­lage voll ausschöpfen kannst – gerade in der Fami­li­en­phase ist das eine attrak­tive Förderquote.

Und es kann als Ergän­zung funk­tio­nieren – nicht als einzige Alters­vor­sorge, aber als geför­derter Baustein neben einem ETF-Spar­plan oder einer Fondspolice.

Was es nicht ist: eine Univer­sal­lö­sung. Und was es nicht ersetzt: eine Analyse deiner konkreten Situa­tion. Steu­er­satz heute, voraus­sicht­liche Steu­er­last im Renten­alter, Renten­lücke, andere Vorsor­ge­bau­steine – das alles gehört in eine Gesamt­be­trach­tung, bevor du entschei­dest ob und wie viel du ins Depot einzahlst.

Was ich dir empfehle

Wenn das neue Alters­vor­sor­ge­depot ab 2027 startet, werde ich es mir genau anschauen. Die Details werden sich bis dahin noch mehr­fach ändern – da bin ich mir ziem­lich sicher. Das Gesetz ist beschlossen, aber die Durch­füh­rungs­ver­ord­nungen und die konkrete Produkt­aus­ge­stal­tung stehen noch aus.

Was ich dir heute schon sagen kann: Es wird kein Allheil­mittel sein. Und es ersetzt keine Analyse.

Wenn du wissen willst, ob das neue Depot für dich sinn­voll ist, welche Förde­rung du real erwarten kannst, wie die nach­ge­la­gerte Besteue­rung für dich konkret aussieht und ob es andere Wege gibt, die für deine Situa­tion besser passen – dann reden wir. Nicht im Kommentar, sondern in einem echten Gespräch.

Grund­lage: Beschluss­emp­feh­lung des Finanz­aus­schusses vom 25. März 2026, Druck­sache 21/4996.

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Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.