BU Nach­ver­si­che­rungs­ga­rantie: Warum 500-Euro-Schritte für eine echte Karriere nicht reichen

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Karsten Lehnen

Was ist die Nach­ver­si­che­rungs­ga­rantie überhaupt?

Wenn du eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschließt, verein­barst du mit dem Versi­cherer eine monat­liche Rente, die du im Leis­tungs­fall bekommst. Das Problem: Dein Einkommen wächst über die Jahre. Dein Lebens­stan­dard wächst. Und deine BU-Rente sollte das irgend­wann widerspiegeln.

Damit du das ohne eine neue Gesund­heits­prü­fung tun kannst, gibt es die Nach­ver­si­che­rungs­ga­rantie. Die Idee dahinter: Bei bestimmten Ereig­nissen in deinem Leben – Heirat, Geburt eines Kindes, Gehalts­sprung, Immo­bi­li­en­kauf – darfst du deine Rente erhöhen, ohne dass der Versi­cherer nochmal deinen Gesund­heits­zu­stand prüft.

Das klingt gut. Und das ist auch gut. Nur: Was in den Bedin­gungen steht, wie groß diese Erhö­hungen sein dürfen, macht einen enormen Unter­schied. Und genau das schauen wir uns jetzt an.

Das grund­le­gende Problem: Lebens­er­eig­nisse sind eine knappe Ressource

Bevor wir in die zwei Modelle einsteigen, muss ich kurz einen Punkt klar­stellen, der vielen nicht bewusst ist.

Versi­cherer verlangen für jede Erhö­hung ohne Gesund­heits­prü­fung ein soge­nanntes auslö­sendes Ereignis. Das heißt: Du kannst nicht einfach anrufen und sagen „Ich verdiene jetzt mehr, ich möchte erhöhen.” Du brauchst einen konkreten Anlass. Die klas­si­schen Ereig­nisse, die in Bedin­gungen auftau­chen, sind:

  • Heirat
  • Geburt oder Adop­tion eines Kindes
  • Erwerb einer Immo­bilie (oft ab einem Darlehen von 50.000 € oder 100.000 €, je nach Versicherer)
  • Ein deut­li­cher Gehalts­an­stieg – meist mindes­tens 10 % oder eine feste Summe

Die Frist, um ein Ereignis zu melden, liegt fast immer bei 12 Monaten. Verpasst du das Fenster, verfällt der Anspruch.

Und jetzt der entschei­dende Punkt: Wie oft passieren diese Dinge in einem normalen Leben? Du heira­test in der Regel einmal. Du bekommst viel­leicht zwei Kinder. Du kaufst viel­leicht einmal eine Immo­bilie. Ein großer Gehalts­sprung kommt viel­leicht alle paar Jahre.

Das heißt: Über eine Berufs­lauf­bahn von 30 oder 40 Jahren hast du viel­leicht sechs bis acht dieser Ereig­nisse. Nicht mehr. Und je nachdem, wie viel Spiel­raum dir dein Vertrag pro Ereignis gibt, kann das reichen – oder eben nicht.

Die zwei Modelle der Nachversicherung

Modell 1: Die nomi­nale Erhöhung

In vielen Tarifen ist fest­ge­legt, wie viel Euro du pro Ereignis maximal erhöhen darfst. Ein typi­scher Wert: 500 Euro monat­liche Rente pro Anlass, also 6.000 Euro Jahresrente.

Schauen wir uns an, was das in der Praxis bedeutet.

Rechen­bei­spiel: Nomi­nale Erhöhung

Start­rente mit 27 Jahren: 1.500 € / Monat
Ziel­rente mit 42 Jahren: 4.500 € / Monat
Zu über­brü­ckende Diffe­renz: 3.000 €
Maxi­male Erhö­hung pro Ereignis: 500 €

Benö­tigte Ereig­nisse: 6

Sechs aner­kannte Ereig­nisse in 15 Jahren. Das ist bei vielen Menschen schlicht nicht realis­tisch. Wer keine Kinder bekommt, nicht heiratet, keine Immo­bilie kauft oder keinen doku­men­tierten Gehalts­sprung in der rich­tigen Größen­ord­nung vorweisen kann, kommt nicht auf diese Zahl.

Und selbst wenn du die Ereig­nisse hast: Du musst jedes einzelne frist­ge­recht melden, die Unter­lagen einrei­chen und aktiv handeln. Wer das bei der Geburt des zweiten Kindes vergisst, weil gerade ein biss­chen Chaos herrscht – verständ­lich. Aber die Chance ist weg.

Das Ergebnis ist dann nicht, dass du gar keine BU-Rente hast. Sondern dass du mit 42 bei 3.000 Euro stehst, obwohl du auf 4.500 woll­test. Eine Unter­ver­si­che­rung, die du gar nicht siehst, bis es zu spät ist.

Modell 2: Die prozen­tuale Erhöhung

Andere Tarife erlauben dir, deine Rente um einen Prozent­satz der aktuell versi­cherten Rente zu erhöhen. Ein typi­scher Wert in guten Bedin­gungen: bis zu 50 % der zum Zeit­punkt des Antrags bestehenden Rente.

Der entschei­dende Unter­schied zum nomi­nalen Modell: Die Basis, auf die dieser Prozent­satz ange­wendet wird, wächst mit jeder Erhö­hung. Du profi­tierst von einem Aufzinsungseffekt.

Rechen­bei­spiel: Prozen­tuale Erhö­hung (50 % auf aktu­elle Rente)

Start: 1.500 € / Monat

Ereignis 1 (Heirat): 1.500 € + 50 % = 2.250 €
Ereignis 2 (Kind): 2.250 € + 50 % = 3.375 €
Ereignis 3 (Gehalts­sprung): 3.375 € + 50 % = 5.062 €

Ergebnis nach 3 Ereig­nissen: über 5.000 € monat­liche Rente 

Im nomi­nalen Modell wärst du nach drei Ereig­nissen bei 3.000 Euro. Im prozen­tualen Modell stehst du bei über 5.000 Euro. Gleiche Lebens­er­eig­nisse, glei­cher Ausgangs­punkt – aber ein komplett anderes Ergebnis.

Das ist kein Trick. Das ist Mathe­matik. Die prozen­tuale Logik bedeutet: Je weiter deine Karriere voran­ge­schritten ist und je mehr du bereits versi­chert hast, desto größer sind die abso­luten Sprünge, die du noch machen kannst. Das Modell wächst mit dir.

Der direkte Vergleich

Ereignis Nomi­nales Modell (+500 €) Prozen­tuales Modell (+50 %)
Start1.500 €1.500 €
Nach Ereignis 12.000 €2.250 €
Nach Ereignis 22.500 €3.375 €
Nach Ereignis 33.000 €5.062 €
Nach Ereignis 43.500 €– (Deckel greift)
Nach Ereignis 54.000 €
Nach Ereignis 64.500 €

Im prozen­tualen Modell erreichst du nach drei Ereig­nissen eine Absi­che­rung, für die du im nomi­nalen Modell sechs Ereig­nisse brauchst. Das ist der Kern des Unterschieds.

Das Zwei-Stufen-System: Die Karrie­re­ga­rantie als zweite Ebene

Jetzt wird es für alle inter­es­sant, die wirk­lich gut verdienen oder das vorhaben.

Viele moderne Tarife – nicht alle, das ist wichtig – haben nicht nur eine Stan­dard-Nach­ver­si­che­rungs­ga­rantie, sondern ein zwei­stu­figes System.

  • Stufe 1 (Stan­dard-Nach­ver­si­che­rung): Du kannst deine Rente bei Ereig­nissen bis zu einer bestimmten Ober­grenze erhöhen. Diese liegt in guten Tarifen oft bei 4.000 Euro monat­lich – also 48.000 Euro im Jahr.
  • Stufe 2 (Karrie­re­ga­rantie): Wenn du diese Grenze erreicht hast und dein Gehalt weiter deut­lich gestiegen ist, gibt es Tarife, bei denen du diese Decke bei einem weiteren quali­fi­zierten Ereignis durch­bre­chen kannst. Bis zu 6.000 Euro monat­liche Rente – also 72.000 Euro im Jahr – sind in hoch­wer­tigen Produkten möglich.
Wichtig: Die 6.000-Euro-Grenze ist kein allge­meiner Markt­stan­dard. Viele Stan­dard­ta­rife deckeln bereits bei 2.500 oder 3.000 Euro monat­lich. Wer eine Karriere plant, die in Rich­tung 100.000 Euro Jahres­ein­kommen und mehr geht, muss das von Anfang an in der Produkt­aus­wahl berück­sich­tigen – nicht erst, wenn das Einkommen da ist. 

Das Problem mit der Eintritts­karte zur Karrieregarantie

Die Karrie­re­ga­rantie – also die Möglich­keit, über die Stan­dard­grenze hinaus zu erhöhen – ist in vielen Bedin­gungen daran geknüpft, dass du die Stan­dard­grenze der ersten Stufe bereits voll­ständig erreicht hast. Nicht fast. Vollständig.

Und das ist keine Klei­nig­keit. Denn die Erhö­hungen laufen nicht glatt auf diesen Deckel zu – sie können daran scheitern.

Ein Beispiel: Ange­nommen, der Deckel von Stufe 1 liegt bei 3.000 Euro, und du stehst nach zwei Ereig­nissen bei 2.250 Euro. Das nächste Ereignis würde dich im prozen­tualen Modell auf 3.375 Euro bringen – aber der Deckel stoppt dich bei 3.000 Euro. Du erreichst die Grenze, aber du über­schrei­test sie noch nicht. Erst mit dem nächsten quali­fi­zierten Ereignis – zum Beispiel einem weiteren Gehalts­sprung – darfst du die Karrie­re­ga­rantie akti­vieren und die 3.000-Euro-Decke durchbrechen.

Das klingt wie ein tech­ni­sches Detail. Ist es aber nicht. Weil es bedeutet: Du brauchst mindes­tens ein Ereignis mehr als gedacht. Eines, um den Deckel zu errei­chen. Und ein weiteres, um ihn zu überwinden.

Konkrete Situa­tion, die in der Praxis vorkommt:

Versi­cherter, 39 Jahre, Jahres­ein­kommen 140.000 € brutto.
BU-Rente nach fünf genutzten Ereig­nissen: 3.000 € / Monat.
Grenze Stufe 1: 4.000 € / Monat.
Fehlender Betrag bis zur Karrie­re­ga­rantie: 1.000 €.
Verfüg­bare Ereig­nisse: keine mehr.

Ergebnis: Bei 140.000 Euro Jahres­ein­kommen bleibt er dauer­haft bei 36.000 Euro Jahres­rente stehen. Der Weg zur Karrie­re­ga­rantie ist versperrt – nicht wegen fehlenden Gehalts, sondern wegen fehlender Lebensereignisse.

Im nomi­nalen Modell ist die Wahr­schein­lich­keit, an genau so einem Punkt zu stranden, erheb­lich größer als im prozen­tualen Modell. Im prozen­tualen Modell erreichst du den Deckel von Stufe 1 mit weniger Ereig­nissen – und hast dann noch Spiel­raum, um die Karrie­re­ga­rantie zu aktivieren.

Noch ein Punkt, der oft über­sehen wird: das Höchstalter

Manche Tarife begrenzen die Nach­ver­si­che­rungs­ga­rantie auf ein bestimmtes Höchst­alter – zum Beispiel 45 oder 50 Jahre. Das heißt: Selbst wenn du noch Ereig­nisse hättest und das Einkommen passt, kannst du nach diesem Alter keine ereig­nis­ab­hän­gige Erhö­hung mehr beantragen.

Das ist ein Punkt, der in der Abschluss­be­ra­tung fast nie bespro­chen wird – weil er in jungen Jahren abstrakt wirkt. Mit 42 oder 45 ist er aber sehr konkret. Wenn du weißt, dass dein Tarif eine Alters­grenze hat, musst du deine Erhö­hungs­stra­tegie entspre­chend früher abschließen. Das beein­flusst, wie du deine Ereig­nisse prio­ri­sierst und wann du welche Erhö­hung beantragst.

Was ist mit Selbstständigen?

Eine Frage, die ich regel­mäßig bekomme: Was passiert, wenn ich mich selbst­ständig mache? Gibt es dann keine Gehalts­ab­rech­nungen mehr – funk­tio­niert die Nach­ver­si­che­rungs­ga­rantie dann über­haupt noch?

Die kurze Antwort: Ja, sie funk­tio­niert. Aber die Logik ist eine andere.

Bei Selbst­stän­digen schaut der Versi­cherer nicht auf ein Brut­to­ge­halt, sondern auf den Gewinn vor Steuern. Als Nach­weise akzep­tieren die meisten Versi­cherer Jahres­ab­schlüsse oder Einnahmen-Über­schuss-Rech­nungen – und das in der Regel für die letzten drei Jahre.

Ein einzelnes gutes Jahr reicht in der Regel nicht. Viele Bedin­gungen fordern eine stabile Gewinn­stei­ge­rung – etwa 30 % im Vergleich zum Vorjah­res­durch­schnitt über drei Jahre. Das ist ein höherer Nach­weis-Stan­dard als bei Angestellten.

Für alle, die über den Schritt in die Selbst­stän­dig­keit nach­denken: Es lohnt sich, das vor diesem Schritt zu klären und gege­be­nen­falls noch als Ange­stellter eine Erhö­hung zu machen, die danach schwerer zu errei­chen ist.

Die Lösung für anspruchs­volle Absi­che­rungen: Zwei Verträge

Jetzt kommen wir zu einem Konzept, das in der Stan­dard­be­ra­tung selten bespro­chen wird – obwohl es für viele Menschen die sinn­vollste Lösung ist.

Wenn du absehen kannst, dass du ein hohes Einkommen anstrebst und eine entspre­chend hohe BU-Rente brauchst, kann es stra­te­gisch sinn­voll sein, von Anfang an auf zwei Verträge bei zwei verschie­denen Versi­che­rern zu setzen, statt alles in einen Vertrag zu packen.

Doppelter Hebel bei glei­chen Ereignissen

Tritt ein Ereignis ein – sagen wir, die Geburt eines Kindes – kannst du dieses Ereignis bei beiden Versi­che­rern gleich­zeitig melden und in beiden Verträgen eine Erhö­hung auslösen. Ein Ereignis. Zwei Erhöhungen.

Das ist kein Schlupf­loch. Es gibt keine Klausel, die das verbietet. Du musst bei jeder Erhö­hung deine Gesamt-BU-Rente über alle Anbieter hinweg angeben – aber das Ereignis selbst darfst du bei beiden nutzen.

Nied­ri­gere indi­vi­du­elle Hürden

Wenn du eine Gesamt­ab­si­che­rung von 8.000 Euro monat­lich aufbauen willst: In einem einzigen Vertrag ist das schlicht nicht darstellbar – kein Anbieter geht allein so weit. In zwei Verträgen à 4.000 Euro erreichst du in jedem Vertrag die Stan­dard­grenze früher und akti­vierst damit früher die Karrieregarantie.

Zwei-Vertrags-Konzept mit realis­ti­scher Deckel-Logik (prozen­tuale Erhö­hung, je +50 %):

Vertrag A: Start 1.000 €, Stufe-1-Deckel 4.000 €
Vertrag B: Start 1.000 €, Stufe-1-Deckel 3.000 €
Gesamt: 2.000 €

Ereignis 1 (Heirat): A → 1.500 €, B → 1.500 € | Gesamt: 3.000 €
Ereignis 2 (Kind): A → 2.250 €, B → 2.250 € | Gesamt: 4.500 €
Ereignis 3 (Immo­bilie): A → 3.375 €, B → 3.000 € (Deckel erreicht) | Gesamt: 6.375 €
Ereignis 4 (Gehalts­sprung): A → 4.000 € (Deckel A erreicht), B → Karrie­re­ga­rantie aktiv → bis 6.000 € möglich | Gesamt: bis zu 10.000 €

Entschei­dend: Vertrag B kann die Karrie­re­ga­rantie erst nutzen, nachdem sein Deckel von 3.000 € voll­ständig erreicht wurde. Nicht davor. Das ist der Moment, auf den du stra­te­gisch hinarbeitest.

Flexi­bi­lität bei den Nachweisen

Ein weiterer Vorteil, der selten bespro­chen wird: Unter­schied­liche Versi­cherer haben unter­schied­liche Anfor­de­rungen. Ein Anbieter verlangt für den Immo­bi­li­en­kauf ein Darlehen von mindes­tens 100.000 Euro. Ein anderer erkennt bereits 50.000 Euro an. Mit zwei Verträgen erhöhst du schlicht die Wahr­schein­lich­keit, dass deine realen Lebens­um­stände zu den Bedin­gungen mindes­tens eines der beiden Verträge passen.

Was dabei zu beachten ist

Das Zwei-Vertrags-Konzept ist keine Selbst­läufer-Lösung. Drei Punkte, die du kennen musst:

Ange­mes­sen­heits­prü­fung: Die Gesamt­rente über alle Verträge darf eine Grenze – oft 60 bis 70 Prozent deines Brut­to­ein­kom­mens – nicht über­schreiten. Der Versi­cherer fragt bei jeder Erhö­hung explizit nach bestehenden BU-Verträgen bei anderen Anbie­tern. Diese Angaben müssen korrekt sein – falsche Angaben können im Leis­tungs­fall Probleme machen.

Zwei Beiträge: Du zahlst für zwei Verträge. Das muss in die Kalkulation.

Zwei Bedin­gungs­werke: Beide Verträge haben poten­ziell unter­schied­liche Rege­lungen, die du verstehen musst. Das ist kein Argu­ment gegen das Konzept, aber ein Argu­ment dafür, es mit jemandem umzu­setzen, der beide Verträge kennt und die Stra­tegie im Blick behält.

Warum diese Entschei­dung nicht im Stan­dard­ge­spräch fällt

Ich sage das nicht, um Arbeit zu gene­rieren. Ich sage das, weil ich weiß, wie diese Entschei­dungen in der Praxis laufen.

Die Wahl zwischen nomi­nalem und prozen­tualem Nach­ver­si­che­rungs­mo­dell ist keine Klei­nig­keit im Klein­ge­druckten. Sie ist eine der zentralen stra­te­gi­schen Entschei­dungen bei einer BU. Und sie wird in vielen Bera­tungs­ge­sprä­chen nicht mal erwähnt – weil der Fokus auf dem heutigen Beitrag liegt, nicht auf dem, was der Vertrag in 15 Jahren noch leisten kann.

Was ich in der Bera­tung mache: Ich schaue mir nicht nur an, was ein Vertrag heute kostet. Ich schaue mir an, wohin er dich in 10, 15, 20 Jahren führt. Welche Gesamt­ab­si­che­rung ist realis­tisch erreichbar, wenn wir deine voraus­sicht­liche Karriere und deine Lebens­er­eig­nisse konkret durch­denken? Welches Modell – und welche Kombi­na­tion aus Verträgen – passt zu deiner Ausgangssituation?

Das braucht Zeit, Kenntnis der Bedin­gungen und den Willen, das wirk­lich durch­zu­rechnen. Aber genau das ist der Unter­schied zwischen einem Vertrag, der dich absi­chert, und einem, der dich in zehn Jahren enttäuscht.

Und wenn du bereits einen Vertrag hast?

Dann ist die Frage: In welchem Modell steckst du gerade? Und wie viele Ereig­nisse hast du noch vor dir?

Es gibt Situa­tionen, in denen ein bestehender Vertrag sinn­voll durch einen zweiten ergänzt werden kann – auch wenn du schon mitten in der Karriere bist. Es gibt aber auch Situa­tionen, in denen du mit einem Neuab­schluss wieder in eine Gesund­heits­prü­fung musst, die du heute viel­leicht nicht mehr problemlos bestehst.

Je früher du das durch­denkst, desto mehr Spiel­raum hast du. Wer mit 28 plant, hat andere Optionen als wer mit 42 merkt, dass er feststeckt.

Wenn du das für deinen bestehenden Vertrag prüfen willst: Schau dir nicht den Produkt­flyer an. Schau dir die tatsäch­li­chen Versi­che­rungs­be­din­gungen an. Dort steht, ob dein Vertrag ein nomi­nales oder prozen­tuales Modell hat, wie hoch die Ober­grenzen sind und ob es eine Karrie­re­ga­rantie gibt – und unter welchen Bedin­gungen sie zugäng­lich ist.

Zusam­men­fas­sung

Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien sind nicht gleich. Der Unter­schied zwischen nomi­nalen (+500 €) und prozen­tualen (+50 % auf aktu­elle Rente) Erhö­hungen entscheidet darüber, wie weit du mit einer begrenzten Anzahl von Lebens­er­eig­nissen kommst.

Das prozen­tuale Modell ist für Karrieren im Vorteil. Weil die Basis mit jeder Erhö­hung wächst, erreichst du hohe Absi­che­rungs­summen mit deut­lich weniger Ereignissen.

Die Karrie­re­ga­rantie ist keine Selbst­ver­ständ­lich­keit. Viele Tarife deckeln bei 2.500 oder 3.000 Euro. Wer auf 6.000 Euro kommen will, braucht einen Tarif, der das über­haupt vorsieht – und muss die erste Stufe voll­ständig ausschöpfen, bevor die zweite zugäng­lich ist.

Zwei Verträge können mehr als einer. Das Zwei-Vertrags-Konzept ist eine stra­te­gi­sche Lösung für alle, die eine hohe Gesamt­ab­si­che­rung ohne neue Gesund­heits­prü­fung aufbauen wollen.

Diese Entschei­dungen treffen heißt: Bedin­gungen lesen und voraus­denken. Nicht nur den heutigen Beitrag verglei­chen – sondern durch­rechnen, wohin der Vertrag dich in 15 Jahren führt. Wenn du das für deine Situa­tion konkret angehen willst, ist das genau das, was ich in der Bera­tung mache.

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