Korre­spon­denz mit Gesellschaften

Ich werde öfters mal gefragt, ob es dem Mandanten über­haupt noch möglich ist, selbst mit den Gesell­schaften zu korre­spon­dieren. Natür­lich geht das auch. Im Prinzip ändert sich für Dich dann nichts. Meine Betreuung ist immer ein “Kann” und nie ein “Muss”. Du kannst jeder­zeit z.B.  bei der Versi­che­rung selbst anrufen und Dinge erfragen oder regeln.

In vielen Fällen ist es aber sinn­voll und vorteil­haft, wenn ich mich für Dich um Dinge kümmere. Insbe­son­dere bei Scha­den­fällen tappen manche Mandanten schon mal in kleine Stol­per­fallen. Von daher zögere nicht, mich hinzu zu ziehen. Dafür bin ich ja da.

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Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.