Makler­voll­macht

Als Dein Versi­che­rungs­makler bin ich Dein Inter­es­sen­ver­treter. Wie ein Steu­er­be­rater oder Anwalt auch, arbeite ich in Deinem Inter­esse und kann mit Hilfe der Makler­voll­macht für Dich Dinge in die Wege leiten.

Sei es eine einfache Adress­än­de­rung, das Einholen von Infor­ma­tionen oder auch die Beglei­tung von Scha­den­fällen — all das geschieht in Voll­macht, so dass ich Finanz­un­ter­nehmen gegen­über für Dich auftreten darf.

Darf ich als Makler alleine machen was ich will?

Natür­lich nicht. Jede Vertrags­än­de­rung, ‑kündi­gung oder auch Neuab­schlüsse geschehen immer nur in Absprache mit Dir. Die Makler­voll­macht erleich­tert ledig­lich die Abwick­lung. Wenn Du mir beispiels­weise tele­fo­nisch sagst, dass an einem Vertrag etwas geän­dert werden soll, kann ich das dann in Deinem Namen veranlassen.

Nur nochmal zur Sicher­heit: ich schließe nicht eigen­mächtig Verträge ab oder ändere unge­fragt irgend­welche Dinge!

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Kontakt

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Letzte Chance:
Basisrente 2022

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Hinweis zur Terminbuchung

Bitte buche nur dann einen Termin mit mir, wenn du mit mir zusammenarbeiten möchtest. Reine Informationsanfragen kann ich (aufgrund der hohen Nachfrage) in Terminen nicht bearbeiten. Dazu kannst du mir aber gerne über das Kontaktformular schreiben. 

Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.