Als Dein Versicherungsmakler bin ich Dein Interessenvertreter. Wie ein Steuerberater oder Anwalt auch, arbeite ich in Deinem Interesse und kann mit Hilfe der Maklervollmacht für Dich Dinge in die Wege leiten.
Sei es eine einfache Adressänderung, das Einholen von Informationen oder auch die Begleitung von Schadenfällen — all das geschieht in Vollmacht, so dass ich Finanzunternehmen gegenüber für Dich auftreten darf.
Darf ich als Makler alleine machen was ich will?
Natürlich nicht. Jede Vertragsänderung, ‑kündigung oder auch Neuabschlüsse geschehen immer nur in Absprache mit Dir. Die Maklervollmacht erleichtert lediglich die Abwicklung. Wenn Du mir beispielsweise telefonisch sagst, dass an einem Vertrag etwas geändert werden soll, kann ich das dann in Deinem Namen veranlassen.
Nur nochmal zur Sicherheit: ich schließe nicht eigenmächtig Verträge ab oder ändere ungefragt irgendwelche Dinge!