Grundsätzliches
Die gesetzlichen Pflichten des Finanz- und Versicherungsmaklers werden gewohnheitsmäßig durch die Courtage oder ggf. eine Vermittlungsvergütung vergütet. Durch eine separate Servicevereinbarung werden z.B. die darüber hinausgehende und umfangreiche Arbeit sowie andere Mehrwerte vergütet. Digitalisierung, moderne und schnelle Kommunikation und umfangreichere Beratungsinhalte, die über die sogenannten Kardinalspflichten hinaus gehen zählen dazu.
Warum das ganze?
Ich arbeite sehr modern und digital. Die Beratung wird bei mir unterstützt durch digitale Vertrags- und Bedingungsanalysen, die ich mit Hilfe von spezieller Software erstelle. Die Kommunikation geschieht über moderne Medien und digitale Wege. Meine gesamte Arbeit für Dich ist darauf ausgerichtet, Dir das Finanz-Thema so einfach wie möglich zu machen. All diese Dinge kosten natürlich Geld. An den Kosten für Lizenzen etc. wirst Du über die Servicepauschale anteilig beteiligt.
Geht es auch ohne?
Theoretisch ja, aber praktisch so gut wie nein. Warum? Es ist betriebswirtschaftlicher Selbstmord, wenn man sich als Makler mit betreuungsintensiven Einzelprodukten beschäftigt, die unternehmerisch kaum Ertrag abwerfen. In meiner ganzheitlichen Betreuung ist das eine Mischkalkulation. Manche Produkte sind sogar ein Minusgeschäft, dafür sind andere ertragreicher. Um also nicht Gefahr zu laufen, dass ich unternehmerisch Probleme bekomme, habe ich mich entschlossen, Einzelberatungen zu Finanzprodukten nur in Ausnahmefällen anzubieten. Die ganzheitliche Beratung ist immer verbunden mit dem oben beschriebenen Mehraufwand und daher auch mit der Servicepauschale.
Abwicklung
Die Servicepauschale kann — wie man es heute gewohnt ist — online gebucht werden und wird als Abo jährlich automatisch über den von Dir gewählten Zahlungsweg abgebucht (in der Regel SEPA). Du kannst das Abo jederzeit stoppen, wenn Du die Zusammenarbeit beenden möchtest (der Maklervertrag müsste dann separat schriftlich z.B. per E‑Mail gekündigt werden).