Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung: Wert­ermitt­lung und Zahlung im Schadenfall

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist keine Forma­lität, sondern eine der wich­tigsten Absi­che­rungen deines Vermö­gens. Wenn ein Haus durch Brand, Sturm oder Leitungs­wasser beschä­digt wird, geht es schnell um sechs­stel­lige Summen. In Extrem­fällen kann der Wieder­aufbau mehrere hundert­tau­send Euro kosten.

Viele Eigen­tümer gehen davon aus, dass der Versi­cherer immer zahlt, solange die Prämie bezahlt wurde. In der Praxis prüfen Versi­cherer im Scha­den­fall jedoch zuerst, ob die vertrag­li­chen Angaben über das Gebäude korrekt waren. Wenn hier Fehler bestehen oder Ände­rungen nicht gemeldet wurden, drohen massive Kürzungen.

Dieser Leit­faden erklärt dir Schritt für Schritt, wie die Versi­che­rungs­summe ermit­telt wird, wie der Versi­cherer im Scha­den­fall abrechnet und welche Gefahren du unbe­dingt vermeiden musst.

Wert­ermitt­lung: Warum Versi­cherer nicht einfach einen Euro-Betrag versichern

Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung arbeitet nicht mit einem festen Betrag wie „300.000 € Versi­che­rungs­summe“. Das wäre riskant, weil Baupreise, Mate­ri­al­kosten und Arbeits­löhne ständig steigen. Ein heute fest­ge­legter fester Betrag wäre in einigen Jahren bereits zu niedrig.

Daher gibt es zwei Modelle der Wert­ermitt­lung, die für dyna­mi­sche Anpas­sung sorgen.

Der Wert 1914 (Gold­mark)

Dieses Modell ist histo­risch gewachsen. Der Gebäu­de­wert wird fiktiv auf das Preis­ni­veau von 1914 umge­rechnet. Dieser Wert bleibt dann unver­än­dert im Vertrag stehen. Damit er auch heute noch gültig ist, wird er jedes Jahr über den Baupreis­index angepasst.

Beispiel:
Wert 1914 = 20.000 Mark
Aktu­eller Baupreis­index wird darauf ange­wendet
→ ergibt den heutigen Neubauwert

Der Vorteil: Die Versi­che­rungs­summe wächst auto­ma­tisch mit stei­genden Baupreisen.

Das Wohn­flä­chen­mo­dell

Hier wird die Versi­che­rungs­summe anhand folgender Krite­rien bestimmt:

  • Wohn­fläche
  • Gebäu­detyp
  • Ausstat­tungs­stan­dard

Dieses Modell ist oft einfa­cher nach­zu­voll­ziehen. Viele Versi­cherer gewähren hier auto­ma­tisch einen Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht, wenn die Angaben korrekt sind.

Der Schwach­punkt: Fehler bei der Wohn­fläche oder Ausstat­tung wirken sich sofort aus. Eine falsch gemes­sene Fläche führt dazu, dass von Beginn an zu wenig Versi­che­rungs­summe hinter­legt ist.

Ziel beider Modelle: Der glei­tende Neuwert

Unab­hängig vom Rechen­mo­dell soll am Ende der soge­nannte „glei­tende Neuwert“ erreicht werden. Das bedeutet:

Der Versi­cherer zahlt den Betrag, der heute nötig wäre, um das Haus in glei­cher Art und Qualität neu zu bauen – ohne Altersabzug.

Damit wird verhin­dert, dass du ein altes, aber wert­sta­biles Haus nur zum Rest­wert ersetzt bekommst.

Der wich­tigste Schutz: Der Unterversicherungsverzicht

Das größte Risiko in der Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist die Unter­ver­si­che­rung. Das passiert, wenn der tatsäch­liche Wert des Hauses höher ist als der Wert im Vertrag.

Beispiel:
Rech­ne­ri­scher Wert laut Vertrag: 400.000 €
Tatsäch­liche Neubau­kosten: 600.000 €

Ohne Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht wärst du hier unter­ver­si­chert. Dann würde der Versi­cherer kürzen.

Mit Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht verzichtet der Versi­cherer darauf, die Ange­mes­sen­heit der Versi­che­rungs­summe zu prüfen – voraus­ge­setzt, die Angaben im Vertrag waren korrekt.

Das bedeutet:
Auch wenn die Versi­che­rungs­summe rech­ne­risch zu niedrig ist, über­nimmt der Versi­cherer den tatsäch­li­chen Schaden.

Viele moderne Tarife werben sogar mit „unbe­grenzter Deckung“. In der Praxis gibt es aber fast immer Grenzen oder Summen­be­gren­zungen für Teil­leis­tungen. Du soll­test daher auf die Höchstent­schä­di­gungs­grenze achten.

Die Pro-Rata-Klausel: Warum auch kleine Schäden gekürzt werden

Wenn der Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht nicht gilt (oder wegge­fallen ist), greift im Scha­den­fall immer eine feste gesetz­liche Berechnungsformel.

Entschä­di­gung = Schaden × Versi­che­rungs­summe / tatsäch­li­cher Wert

Das gilt für jeden Schaden, egal ob groß oder klein.

Beispiel:
Kosten für eine Dach­re­pa­ratur: 10.000 €
Im Vertrag steht: 300.000 €
Tatsäch­li­cher Neubau­wert: 600.000 €
Unter­ver­si­che­rung: 50 %

Der Versi­cherer zahlt nicht 10.000 €, sondern nur 5.000 €.

Viele Haus­be­sitzer gehen fälsch­li­cher­weise davon aus, dass Unter­ver­si­che­rung erst beim Total­schaden rele­vant ist. Das ist falsch. Kürzungen gelten bei jedem Schaden.

Wann der Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht entfällt

Der Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht ist keine Garantie für immer. Er schützt nur so lange, wie die Vertrags­an­gaben korrekt sind.

Es gibt zwei große Fehlergruppen.

Fehler beim Vertrags­ab­schluss oder der Vertragsübernahme

Wenn beim Abschluss falsche Angaben gemacht wurden (z. B. Wohn­fläche zu klein gemessen, Gebäu­detyp falsch), ist der Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht wertlos.

Beson­ders gefähr­lich ist die Über­nahme von Altver­trägen:
Viele älteren Verträge wurden nie aktua­li­siert und enthalten falsche oder unvoll­stän­dige Daten. Diese Fehler über­nimmst du auto­ma­tisch, wenn du das Haus kaufst und den Vertrag weiterführst.

Ände­rungen am Gebäude

Folgende Ände­rungen müssen z.B. gemeldet werden:

  • Ausbau des Dachbodens
  • Anbau von Winter­garten oder Carport
  • Sanie­rung oder wert­stei­gernde Renovierung
  • Neue Technik wie PV-Anlage oder Wärmepumpe
  • Ände­rung von Nutzung oder Leerstand

Oft denken Eigen­tümer: „Ich habe die Fläche ja nicht verän­dert.“
Falsch: Auch eine ener­ge­ti­sche Sanie­rung oder eine massive Quali­täts­stei­ge­rung kann den Wert deut­lich erhöhen.

Wenn solche Ände­rungen nicht gemeldet werden, kann der Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht entfallen. Im Scha­den­fall gilt dann wieder die Kürzungsformel.

Wie der Versi­cherer im Total­scha­den­fall zahlt

Wenn ein Haus komplett zerstört ist (z. B. durch Brand), läuft der Prozess in mehreren Schritten ab.

Schritt 1: Gutachten

Ein Sach­ver­stän­diger ermit­telt:
Neuwert des Gebäudes heute
Zeit­wert (Neuwert minus Abnutzung)

Der Neuwert ist der entschei­dende Wert, denn er bestimmt das Budget für den Wiederaufbau.

Schritt 2: Auszah­lung des Zeitwertes

Zunächst wird der Zeit­wert ausge­zahlt. Wenn das Haus finan­ziert ist, hat die Bank meist ein Mitspra­che­recht. Häufig wird das Geld nur an die Bank ausge­zahlt oder es gibt eine Sicherungsabtretung.

Schritt 3: Auszah­lung der Neuwertspitze

Die Diffe­renz zwischen Neuwert und Zeit­wert wird erst später ausge­zahlt. Das nennt man Neuwert­spitze. Diese wird nur bezahlt, wenn das Gebäude wieder aufge­baut wird und du dies nachweist.

Der Versi­cherer zahlt oft in Teil­be­trägen nach Baufort­schritt oder Rech­nungs­nach­weis. Dieses Geld ist zweck­ge­bunden und kann nicht einfach frei verwendet werden.

Die Wieder­her­stel­lungs­frist (meist 3 Jahre)

Damit du Anspruch auf die volle Neuwert­spitze hast, musst du den Wieder­aufbau inner­halb einer bestimmten Frist sicher­stellen. In vielen Bedin­gungen sind das drei Jahre.

Sicher­stellen bedeutet:
Bauver­trag oder Baubeginn

Eine bloße Absicht oder Plan reicht nicht. Wenn die Frist verpasst wird, bleibt nur der Zeit­wert übrig.

Wichtig ist auch: Der Wieder­aufbau muss in glei­cher Art und Zweck­be­stim­mung erfolgen. Baut man statt eines Wohn­hauses ein Büro oder ein klei­neres Objekt, kann der Anspruch verloren gehen.

Wieder­aufbau an anderem Ort und Cash-Out

Wieder­aufbau an einem anderen Ort

Viele Versi­che­rungen erlauben es, das Haus auch an einem anderen Ort wieder aufzu­bauen. Der Versi­cherer zahlt aber nur bis zur Höhe der Kosten, die am ursprüng­li­chen Standort ange­fallen wären.

Grund­stücke sind nicht versi­chert. Wenn das alte Grund­stück wertlos wird oder der Boden konta­mi­niert ist, trägt der Eigen­tümer dieses Risiko.

Kein Wieder­aufbau

Wenn du nicht wieder baust, bekommst du nur den Zeit­wert. Die Neuwert­spitze entfällt voll­ständig. Bei älteren Häusern kann das sehr wenig sein.

Versteckte Kosten und typi­sche Leistungslücken

Viele Verträge decken den reinen Gebäu­den­eubau, aber nicht alle Zusatzkosten.

Abbruch- und Entsorgungskosten

Ein abge­branntes Haus abzu­reißen kostet schnell 30.000 € bis 60.000 €. In älteren Tarifen werden diese Kosten von der Versi­che­rungs­summe abge­zogen oder sind auf einen Prozent­satz begrenzt. Das redu­ziert das Budget für den Neubau.

Moderne Tarife haben die Posi­tion oft separat auf Erstes Risiko versichert.

Behörd­liche Auflagen

Wenn du heute neu baust, musst du meist höhere tech­ni­sche Stan­dards erfüllen (z. B. nach GEG). Das kann erheb­lich teurer werden.

Viele Versi­cherer über­nehmen diese Mehr­kosten aber nur, wenn die gesetz­liche Pflicht erst durch den Schaden ausge­löst wurde. Wenn das Upgrade ohnehin schon vorher nötig gewesen wäre, zahlt die Versi­che­rung es nicht.

Konta­mi­niertes Erdreich

Das Grund­stück selbst ist nicht versi­chert. Sanie­rung von konta­mi­niertem Boden oder Umwelt­schäden ist nur über spezi­elle Bausteine oder Zusatz­ver­si­che­rungen abgedeckt.

Pflege ist nötig

Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung funk­tio­niert nur dann zuver­lässig, wenn sie laufend gepflegt wird. Geprüft werden müssen z.B.:

  • Sind die ursprüng­li­chen Angaben korrekt?
  • Sind Moder­ni­sie­rungen oder Wert­stei­ge­rungen gemeldet?
  • Ist ein Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht vereinbart?
  • Sind Auflagen- und Abriss­kosten ausrei­chend versichert?
  • Wird bei einem Wieder­aufbau die Frist eingehalten?

Wenn diese Punkte stimmen, schützt die Police im Ernst­fall vor exis­ten­zi­ellen finan­zi­ellen Schäden und ermög­licht den voll­stän­digen Wieder­aufbau des Hauses.

Warum ein Versi­che­rungs­makler hier entschei­dend sein kann

Eine Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist kein Vertrag, den du „einmal abschließt und nie wieder angreifst“. Sie muss gepflegt, geprüft und an Verän­de­rungen ange­passt werden. Genau hier liegt der prak­ti­sche Mehr­wert eines unab­hän­gigen Versicherungsmaklers.

Was ein Makler konkret leisten kann:

  • Wert­ermitt­lung prüfen: Passt die Versi­che­rungs­summe zum Gebäude? Stimmen Wohn­fläche, Gebäu­detyp und Ausstattung?
  • Vertrags­ana­lyse: Über­nom­mene Altver­träge enthalten häufig Fehler oder Lücken. Ein Makler erkennt das und korri­giert es.
  • Tarife verglei­chen: Nicht jeder Tarif deckt dieselben Risiken ab. Ein Makler prüft, ob Unter­ver­si­che­rungs­ver­zicht, behörd­liche Auflagen oder Abriss­kosten richtig versi­chert sind.
  • Umbauten und Sanie­rungen bewerten: Wenn du baust, sanierst oder moder­ni­sierst, sorgt der Makler dafür, dass der Versi­che­rungs­schutz ange­passt bleibt.
  • Beglei­tung im Scha­den­fall: Gerade im Ernst­fall geht es darum, Fristen einzu­halten, Doku­mente korrekt einzu­rei­chen und Ansprüche durch­zu­setzen. Ein Makler über­nimmt die Kommu­ni­ka­tion, berät bei den nächsten Schritten und stellt sicher, dass du Leis­tungen bekommst, die dem Vertrag entsprechen.
  • Unter­stüt­zung bei der Wieder­her­stel­lung: Beim Wieder­aufbau gibt es viele formale Hürden. Ein Makler achtet darauf, dass die Bedin­gungen erfüllt werden (Neuwert­spitze, Wieder­her­stel­lungs­frist, gleiche Gebäudenutzung).

Der Unter­schied ist am Ende simpel: Eine falsche Angabe oder eine verges­sene Anpas­sung kann im Scha­den­fall zehn­tau­sende Euro kosten. Mit einem Makler hast du jemanden, der die Versi­che­rung so aufstellt, dass sie im Ernst­fall auch wirk­lich funk­tio­niert – und der im Scha­den­fall an deiner Seite bleibt, statt dich mit dem Versi­cherer alleine zu lassen.

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Hinweis zur Terminbuchung

Bitte buche nur dann einen Termin mit mir, wenn du mit mir zusammenarbeiten möchtest. Reine Informationsanfragen kann ich (aufgrund der hohen Nachfrage) in Terminen nicht bearbeiten. Dazu kannst du mir aber gerne über das Kontaktformular schreiben. 

Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.