Betrieb­liche Alters­vor­sorge im Minijob: Wie Selbst­stän­dige ihren Ehepartner sinn­voll in die GmbH einbinden können

Viele Unter­nehmer gehen davon aus, dass ein Minijob in der eigenen GmbH nur für einfache Tätig­keiten geeignet ist – und dass Vorsor­ge­themen dort keine Rolle spielen. In der Praxis sieht das anders aus. Ein Minijob ist ein voll­wer­tiges Arbeits­ver­hältnis und kann steu­er­lich wie jeder andere Job behan­delt werden.
Damit wird die betrieb­liche Alters­vor­sorge im Minijob zu einer inter­es­santen Option, beson­ders wenn der eigene Ehepartner ohnehin regel­mäßig im Unter­nehmen mitarbeitet.

In diesem Artikel erfährst du, warum Mini­jobber bAV-fähig sind, welche gesetz­li­chen Regeln gelten und wie du als Selbst­stän­diger die Gestal­tung korrekt und dauer­haft prüfungs­si­cher umsetzt.

Was viele nicht wissen: Ein Minijob ist ein regu­läres Arbeitsverhältnis

Der Minijob wirkt auf den ersten Blick wie eine einfache Neben­be­schäf­ti­gung. Tatsäch­lich gilt arbeits­recht­lich fast alles, was auch für Voll­zeit­kräfte gilt.

Die wich­tigsten Grundlagen:

  • Die Mini­job­grenze liegt 2025 bei 556 € pro Monat.
  • Mini­jobber sind auto­ma­tisch renten­ver­si­che­rungs­pflichtig, sofern sie sich nicht aktiv befreien lassen.
  • Die GmbH führt Pauschal­ab­gaben ab (Renten­ver­si­che­rung, Kran­ken­ver­si­che­rung, Umlagen).
  • Der Lohn muss mindes­tens dem Mindest­lohn entspre­chen – berechnet auf das Brut­to­ge­halt vor einer Entgeltumwandlung.
  • Es braucht einen echten Arbeits­ver­trag, Doku­men­ta­tion der Arbeits­zeit und regel­mä­ßige Lohn­zah­lungen aufs eigene Konto.

Diese klare Struktur sorgt dafür, dass auch die bAV voll­ständig anwendbar ist. Genau deshalb funk­tio­niert die betrieb­liche Alters­vor­sorge im Minijob über­ra­schend gut und rechtssicher.

Mini­jobber sind bAV-fähig – mit denselben Förde­rungen wie Vollzeitkräfte

Der Gesetz­geber unter­scheidet bei der bAV nicht zwischen Mini­job­bern, Teil­zeit­kräften oder Voll­zeit­be­schäf­tigten. Entschei­dend ist allein, dass ein Arbeits­ver­hältnis besteht.

Das bedeutet:
Auch ein Mini­jobber kann über eine Direkt­ver­si­che­rung, Pensi­ons­kasse oder einen Pensi­ons­fonds versorgt werden – mit allen steu­er­li­chen Vorteilen.

Rele­vante Förder­grenzen (2025):

  • 322 € monat­lich sozi­al­ver­si­che­rungs­frei (4 % der BBG)
  • 644 € monat­lich steu­er­frei (8 % der BBG)

Wichtig für die Gestal­tung:
bAV-Beiträge werden nicht auf die Mini­job­grenze ange­rechnet.
Die 556 € Lohn bleiben ein Minijob, selbst wenn zusätz­lich 100 €, 200 € oder 322 € monat­lich in eine bAV fließen.

Das öffnet Gestal­tungs­spiel­räume, die viele Selbst­stän­dige bisher nicht nutzen.

Renten­ver­si­che­rungs­pflicht: Der entschei­dende Hebel für die bAV

Damit ein Mini­jobber einen gesetz­li­chen Anspruch auf Entgelt­um­wand­lung hat, muss er renten­ver­si­che­rungs­pflichtig sein. Dieser Punkt ist in der Praxis entscheidend.

Warum das wichtig ist:

  1. Renten­ver­si­che­rungs­pflicht = Rechts­an­spruch auf bAV
  2. Die GmbH ist dann zur Umset­zung verpflichtet
  3. Gestal­tung ist weniger angreifbar im Fremdvergleich
  4. Es entsteht kein Eindruck einer „Sonder­be­güns­ti­gung“ des Ehepartners

Wenn der Mini­jobber sich befreien lässt, entfällt dieser Anspruch. Dann kann eine frei­wil­lige bAV-Gestal­tung leichter als unüb­lich gewertet werden – beson­ders in Familien-GmbHs.

Der Eigen­an­teil des Mini­job­bers an der Renten­ver­si­che­rung (rund 20 € pro Monat) ist daher fach­lich gut investiert.

Warum die Kombi­na­tion Minijob + bAV für Selbst­stän­dige beson­ders attraktiv ist

Viele Selbst­stän­dige wollen für ihren Ehepartner ohnehin private Alters­vor­sorge aufbauen. Wenn der Ehepartner Aufgaben im Unter­nehmen über­nimmt, lässt sich dies struk­tu­riert und steu­er­op­ti­miert über die GmbH abbilden.

Die Vorteile im Überblick:

1. Beiträge zählen nicht zur Minijobgrenze

Der Job bleibt ein Minijob, auch wenn zusätz­lich bAV-Beiträge gezahlt werden.

2. Die GmbH kann Beiträge voll­ständig absetzen

Alle bAV-Aufwen­dungen mindern den steu­er­pflich­tigen Gewinn.

3. Entgelt­um­wand­lung + Arbeit­ge­ber­zu­schuss ist rechtssicher

Die GmbH muss bei Entgelt­um­wand­lung 15 % Zuschuss geben.
Das ist gesetz­lich vorge­schrieben und entlastet steu­er­lich – bei Mini­job­bern sogar häufig kosten­neu­tral oder positiv, weil Pauschal­ab­gaben sinken.

4. Arbeit­ge­ber­bei­träge „on top“ sind möglich, aber kritisch

Rein arbeit­ge­ber­fi­nan­zierte Beiträge sind bei Mini­job­bern zwar erlaubt,
aber bei Ehegatten schnell schwer im Fremd­ver­gleich zu begründen.
Das Risiko: „verdeckte Gewinn­aus­schüt­tung“ bei der GmbH.

In der Praxis ist deshalb die Kombi­na­tion aus Regel­ge­halt + Entgelt­um­wand­lung + Zuschuss die sauberste Variante.

Worauf du unbe­dingt achten musst – beson­ders bei Ehegatten-Minijobs

Wenn der Ehepartner ange­stellt wird, prüft das Finanzamt genauer hin. Das ist normal und kein Problem, solange alles sauber umge­setzt ist.

1. Fremd­ver­gleich sicherstellen

Das Arbeits­ver­hältnis muss so ausge­staltet sein, wie du es auch mit einer fremden Kraft verein­baren würdest:

  • klare Aufga­ben­be­schrei­bung
  • ange­mes­senes Grundgehalt
  • realis­ti­scher Stundenumfang
  • doku­men­tierte Arbeitszeit
  • Zahlung auf ein eigenes Konto

2. Tätig­keiten müssen real stattfinden

Papier-Mini­jobs“ oder Tätig­keiten ohne Nach­weis sind ein No-Go und werden nicht anerkannt.

3. Saubere Lohnabrechnung

Jede Zahlung muss monat­lich erfolgen – nicht nach­träg­lich gesammelt.

4. Abstim­mung mit dem Steuerberater

Damit:

  • Mindest­lohn korrekt einge­halten ist
  • die bAV korrekt gebucht wird
  • das Arbeits­ver­hältnis im Fremd­ver­gleich hält
  • die GmbH kein vGA-Risiko eingeht

Dein Steu­er­be­rater muss die Gestal­tung nicht erfinden – aber er muss sie unter­stützen und sauber abrechnen.

So kann eine praxis­nahe Gestal­tung aussehen

Ein typi­sches Beispiel aus der Beratung:

Arbeits­ver­hältnis:
20 Stunden pro Monat für 27,80 € → 556 € (Mini­job­grenze)

bAV-Gestal­tung:

  • 100 € Entgeltumwandlung
  • 15 € Arbeitgeberzuschuss
  • 115 € monat­lich fließen in die bAV
  • Die 556 € bleiben Minijob-Lohn
  • Alle Beiträge sind Betriebsausgaben

Das ist einfach, steu­er­lich effi­zient und voll­ständig rechtskonform.

Für wen eignet sich die betrieb­liche Alters­vor­sorge im Minijob?

Diese Gestal­tung ist ideal für:

  • Selbst­stän­dige mit eigener GmbH
  • Unter­nehmer, deren Ehepartner schon mitarbeiten
  • Fami­li­en­un­ter­nehmen
  • Paare, die steu­er­op­ti­miert Alters­vor­sorge aufbauen wollen
  • Mandanten, die Liqui­dität in der GmbH sinn­voll nutzen möchten

Nicht sinn­voll ist sie, wenn:

  • das Arbeits­ver­hältnis nicht real stattfindet
  • Mindest­lohn unter­laufen wird
  • Tätig­keiten nicht nach­voll­ziehbar sind
  • der Steu­er­be­rater die Konstruk­tion nicht mitträgt

Eine oft unter­schätzte Möglich­keit für Selbstständige

Die betrieb­liche Alters­vor­sorge im Minijob ist für viele GmbH-Inhaber ein echtes Gestal­tungs­po­ten­zial.
Wenn dein Ehepartner ohnehin im Unter­nehmen mitar­beitet, kannst du:

  • eine steu­er­be­güns­tigte bAV aufbauen
  • den Minijob stabil halten
  • die GmbH steu­er­lich entlasten
  • alles sauber und rechts­si­cher gestalten

Der Schlüssel ist eine saubere Doku­men­ta­tion, ein echtes Arbeits­ver­hältnis und die rich­tige Umset­zung der bAV.

Du hast eine eigene Firma und inter­es­sierst dich für die betrieb­liche Alters­vor­sorge im Minijob, z.B. für deinen Ehepartner oder Kinder? Lass uns sprechen!

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Bitte buche nur dann einen Termin mit mir, wenn du mit mir zusammenarbeiten möchtest. Reine Informationsanfragen kann ich (aufgrund der hohen Nachfrage) in Terminen nicht bearbeiten. Dazu kannst du mir aber gerne über das Kontaktformular schreiben. 

Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.