Viele Unternehmer gehen davon aus, dass ein Minijob in der eigenen GmbH nur für einfache Tätigkeiten geeignet ist – und dass Vorsorgethemen dort keine Rolle spielen. In der Praxis sieht das anders aus. Ein Minijob ist ein vollwertiges Arbeitsverhältnis und kann steuerlich wie jeder andere Job behandelt werden.
Damit wird die betriebliche Altersvorsorge im Minijob zu einer interessanten Option, besonders wenn der eigene Ehepartner ohnehin regelmäßig im Unternehmen mitarbeitet.
In diesem Artikel erfährst du, warum Minijobber bAV-fähig sind, welche gesetzlichen Regeln gelten und wie du als Selbstständiger die Gestaltung korrekt und dauerhaft prüfungssicher umsetzt.
Was viele nicht wissen: Ein Minijob ist ein reguläres Arbeitsverhältnis
Der Minijob wirkt auf den ersten Blick wie eine einfache Nebenbeschäftigung. Tatsächlich gilt arbeitsrechtlich fast alles, was auch für Vollzeitkräfte gilt.
Die wichtigsten Grundlagen:
- Die Minijobgrenze liegt 2025 bei 556 € pro Monat.
- Minijobber sind automatisch rentenversicherungspflichtig, sofern sie sich nicht aktiv befreien lassen.
- Die GmbH führt Pauschalabgaben ab (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Umlagen).
- Der Lohn muss mindestens dem Mindestlohn entsprechen – berechnet auf das Bruttogehalt vor einer Entgeltumwandlung.
- Es braucht einen echten Arbeitsvertrag, Dokumentation der Arbeitszeit und regelmäßige Lohnzahlungen aufs eigene Konto.
Diese klare Struktur sorgt dafür, dass auch die bAV vollständig anwendbar ist. Genau deshalb funktioniert die betriebliche Altersvorsorge im Minijob überraschend gut und rechtssicher.
Minijobber sind bAV-fähig – mit denselben Förderungen wie Vollzeitkräfte
Der Gesetzgeber unterscheidet bei der bAV nicht zwischen Minijobbern, Teilzeitkräften oder Vollzeitbeschäftigten. Entscheidend ist allein, dass ein Arbeitsverhältnis besteht.
Das bedeutet:
Auch ein Minijobber kann über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds versorgt werden – mit allen steuerlichen Vorteilen.
Relevante Fördergrenzen (2025):
- 322 € monatlich sozialversicherungsfrei (4 % der BBG)
- 644 € monatlich steuerfrei (8 % der BBG)
Wichtig für die Gestaltung:
bAV-Beiträge werden nicht auf die Minijobgrenze angerechnet.
Die 556 € Lohn bleiben ein Minijob, selbst wenn zusätzlich 100 €, 200 € oder 322 € monatlich in eine bAV fließen.
Das öffnet Gestaltungsspielräume, die viele Selbstständige bisher nicht nutzen.
Rentenversicherungspflicht: Der entscheidende Hebel für die bAV
Damit ein Minijobber einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung hat, muss er rentenversicherungspflichtig sein. Dieser Punkt ist in der Praxis entscheidend.
Warum das wichtig ist:
- Rentenversicherungspflicht = Rechtsanspruch auf bAV
- Die GmbH ist dann zur Umsetzung verpflichtet
- Gestaltung ist weniger angreifbar im Fremdvergleich
- Es entsteht kein Eindruck einer „Sonderbegünstigung“ des Ehepartners
Wenn der Minijobber sich befreien lässt, entfällt dieser Anspruch. Dann kann eine freiwillige bAV-Gestaltung leichter als unüblich gewertet werden – besonders in Familien-GmbHs.
Der Eigenanteil des Minijobbers an der Rentenversicherung (rund 20 € pro Monat) ist daher fachlich gut investiert.
Warum die Kombination Minijob + bAV für Selbstständige besonders attraktiv ist
Viele Selbstständige wollen für ihren Ehepartner ohnehin private Altersvorsorge aufbauen. Wenn der Ehepartner Aufgaben im Unternehmen übernimmt, lässt sich dies strukturiert und steueroptimiert über die GmbH abbilden.
Die Vorteile im Überblick:
1. Beiträge zählen nicht zur Minijobgrenze
Der Job bleibt ein Minijob, auch wenn zusätzlich bAV-Beiträge gezahlt werden.
2. Die GmbH kann Beiträge vollständig absetzen
Alle bAV-Aufwendungen mindern den steuerpflichtigen Gewinn.
3. Entgeltumwandlung + Arbeitgeberzuschuss ist rechtssicher
Die GmbH muss bei Entgeltumwandlung 15 % Zuschuss geben.
Das ist gesetzlich vorgeschrieben und entlastet steuerlich – bei Minijobbern sogar häufig kostenneutral oder positiv, weil Pauschalabgaben sinken.
4. Arbeitgeberbeiträge „on top“ sind möglich, aber kritisch
Rein arbeitgeberfinanzierte Beiträge sind bei Minijobbern zwar erlaubt,
aber bei Ehegatten schnell schwer im Fremdvergleich zu begründen.
Das Risiko: „verdeckte Gewinnausschüttung“ bei der GmbH.
In der Praxis ist deshalb die Kombination aus Regelgehalt + Entgeltumwandlung + Zuschuss die sauberste Variante.
Worauf du unbedingt achten musst – besonders bei Ehegatten-Minijobs
Wenn der Ehepartner angestellt wird, prüft das Finanzamt genauer hin. Das ist normal und kein Problem, solange alles sauber umgesetzt ist.
1. Fremdvergleich sicherstellen
Das Arbeitsverhältnis muss so ausgestaltet sein, wie du es auch mit einer fremden Kraft vereinbaren würdest:
- klare Aufgabenbeschreibung
- angemessenes Grundgehalt
- realistischer Stundenumfang
- dokumentierte Arbeitszeit
- Zahlung auf ein eigenes Konto
2. Tätigkeiten müssen real stattfinden
„Papier-Minijobs“ oder Tätigkeiten ohne Nachweis sind ein No-Go und werden nicht anerkannt.
3. Saubere Lohnabrechnung
Jede Zahlung muss monatlich erfolgen – nicht nachträglich gesammelt.
4. Abstimmung mit dem Steuerberater
Damit:
- Mindestlohn korrekt eingehalten ist
- die bAV korrekt gebucht wird
- das Arbeitsverhältnis im Fremdvergleich hält
- die GmbH kein vGA-Risiko eingeht
Dein Steuerberater muss die Gestaltung nicht erfinden – aber er muss sie unterstützen und sauber abrechnen.
So kann eine praxisnahe Gestaltung aussehen
Ein typisches Beispiel aus der Beratung:
Arbeitsverhältnis:
20 Stunden pro Monat für 27,80 € → 556 € (Minijobgrenze)
bAV-Gestaltung:
- 100 € Entgeltumwandlung
- 15 € Arbeitgeberzuschuss
- 115 € monatlich fließen in die bAV
- Die 556 € bleiben Minijob-Lohn
- Alle Beiträge sind Betriebsausgaben
Das ist einfach, steuerlich effizient und vollständig rechtskonform.
Für wen eignet sich die betriebliche Altersvorsorge im Minijob?
Diese Gestaltung ist ideal für:
- Selbstständige mit eigener GmbH
- Unternehmer, deren Ehepartner schon mitarbeiten
- Familienunternehmen
- Paare, die steueroptimiert Altersvorsorge aufbauen wollen
- Mandanten, die Liquidität in der GmbH sinnvoll nutzen möchten
Nicht sinnvoll ist sie, wenn:
- das Arbeitsverhältnis nicht real stattfindet
- Mindestlohn unterlaufen wird
- Tätigkeiten nicht nachvollziehbar sind
- der Steuerberater die Konstruktion nicht mitträgt
Eine oft unterschätzte Möglichkeit für Selbstständige
Die betriebliche Altersvorsorge im Minijob ist für viele GmbH-Inhaber ein echtes Gestaltungspotenzial.
Wenn dein Ehepartner ohnehin im Unternehmen mitarbeitet, kannst du:
- eine steuerbegünstigte bAV aufbauen
- den Minijob stabil halten
- die GmbH steuerlich entlasten
- alles sauber und rechtssicher gestalten
Der Schlüssel ist eine saubere Dokumentation, ein echtes Arbeitsverhältnis und die richtige Umsetzung der bAV.
Du hast eine eigene Firma und interessierst dich für die betriebliche Altersvorsorge im Minijob, z.B. für deinen Ehepartner oder Kinder? Lass uns sprechen!



