22.000€ aus Renten­ver­trag verschwunden | FALLE Beitragsrückgewähr

Worum geht es?

Was passiert eigent­lich mit dem Kapital in einem Renten­ver­trag, wenn der Versi­cherte vor der Rente stirbt? In diesem Video zeige ich Dir etwas, das Du unbe­dingt vermeiden solltest!

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Inhalt des Videos (Tran­skrip­tion):

In diesem Video geht es darum, wie es passieren kann, dass aus einem Renten­ver­si­che­rungs­ver­trag plötz­lich 38 Prozent fehlen und zwar in dem Augen­blick, wenn der Mandant stirbt.

Tach zusammen, hier ist der Lehnen. Ich bin unab­hän­giger Finanz- und Versi­che­rungs­makler aus Dort­mund und mit meinem Mandanten erar­beite ich eine Finanz­stra­tegie, die auf die indi­vi­du­elle Situa­tion passt. Und dazu zählt natür­lich auch, dass man sich bestehende Verträge mal anschaut. Jetzt finde ich zum Beispiel teil­weise dann Verträge, die die Mandanten offen­sicht­lich in der Situa­tion erst mal gar nicht so richtig verstehen, wenn man sich das dann durch­liest. In dem Fall war es jetzt so, dass die Mandantin von sich aus auf mich zukam. Aber wenn man sich das durch­liest, stellt man teil­weise erschre­ckende Dinge fest.

Wir gucken uns heute hier einen Vertrag an, wo plötz­lich richtig viel Geld fehlt. Und zwar muss man sich jetzt mal folgendes vorstellen. Stell dir mal vor, du hast jetzt einen Lebens­partner, viel­leicht, der hat einen Finanz­ver­trag und da hat sich mitt­ler­weile Geld ange­sam­melt. Sagen wir mal 50 000, 52 000 Euro. Jetzt würde irgend­etwas schlimmes passieren. Dein Lebens­partner würde versterben. Das ist natür­lich nicht so schön, wünscht man sich ja eigent­lich nicht. Aber in dem Fall würdest du dann halt Geld von der Versi­che­rung ausge­zahlt bekommen. Du rech­nest natür­lich damit, dass 52 000 Euro dann auch ausge­zahlt werden. In dem Fall ist es inter­es­san­ter­weise weniger. Und warum? Das will ich dir mal zeigen.

Und zwar haben wir hier einen Vertrag, der ist schon ziem­lich alt. Den hat die Kundin schon vor einer ganzen Weile abge­schlossen und das 1999. Der läuft nur noch drei Jahre. In dem Fall ist es so, dass im aktu­ellen Vertrag 52 000 Euro Guthaben drin sind. Das heißt also, würde sie ihn jetzt kündigen, muss man sich halt über­legen, ob man das über­haupt will, sollte man viel­leicht auch nicht immer sofort über­stürzt, aber wenn sie den kündigen würde, würden da jetzt 52 000 Euro drin sein. Wenn sie den nicht kündigt, dann läuft er halt weiter. Wenn sie aber verstirbt, wird das Vertrags­gut­haben oder bzw. der Vertrag an den Hinter­blie­benen ausge­zahlt. Dann würde man jetzt erwarten, okay, da muss ja 52 000 Euro bei raus­kommen. Jetzt sagte sie dann zu mir, sag mal was heißt denn das hier? Warum wird denn bei Tod 30 000 Euro ausge­zahlt? Das ist halt das Inter­es­sante an der ganzen Geschichte, das heißt, bei Tod fließen aus dem Vertrag 30 000 Euro raus und wenn sie jetzt kündigen würde also das Guthaben, was aktuell drin ist, ist 52 000.

Wenn man jetzt also die fehlenden 20 000 Euro rechnet, sind das, wenn ich richtig gerechnet habe, 38 Prozent die plötz­lich fehlen. Und das ist jetzt ein wich­tiger Punkt. Es gibt halt Renten­ver­si­che­rungs­ver­träge, die für die Alters­vor­sorge gedacht sind. Das heißt also, man hat eine soge­nannte Aufschub­zeit. Das ist die Spar­dauer. Das heißt von heute bis zum Renten­ein­tritt. Und die Frage, die man sich stellen muss, was passiert eigent­lich bei Tod? Und bei Tod im Renten­alter, das ist eine andere Thematik, da kann ich nochmal ein getrenntes Video zu machen. Aber bei Tod in der Spar­phase, während man also noch in dieser Anspar­phase ist, was passiert denn dann? Dann gibt es einmal die Option Beitrags­rück­ge­währ. Das bedeutet, dass der Versi­cherer im Todes­fall die einge­zahlten Beiträge zurück­zahlt. Aber die einge­zahlten Beiträge sind ja eigent­lich nicht das, worauf ich abziele, gerade wenn nach hinten raus, wenn ich fast in Rich­tung Ende des Vertrages komme, dann sollte das Guthaben des Vertrages, gerade bei ETF Versi­che­rungen oder auch bei fonds­ge­bun­denen Versi­che­rungen, sollte er wesent­lich höher sein als das, was ich eigent­lich einge­zahlt habe.

Es kann also viel drama­ti­scher aussehen als jetzt gerade hier. Zum Beispiel hast du dann viel­leicht 60, 70 000 Euro selber einge­zahlt. Das Vertrags­gut­haben ist viel­leicht 150, 200 000 Euro. So uns das wäre natür­lich jetzt bitter, wenn im Todes­fall eben nicht diese 150 000 ausge­zahlt werden, sondern beispiels­weise nur 70, weil das ist das, was du einge­zahlt hast. Das wäre jetzt in dem Fall, wo man Beitrags­rück­ge­währ gewählt hat als Todes­fall­leis­tung, wäre das der Fall. Die rich­tige oder meiner Meinung nach bessere Vari­ante wäre jetzt, Leis­tung bei Todes­fall: Vertrags­gut­haben. Das heißt also, das was wirk­lich im Vertrag drin ist, wird auch im Todes­fall ausge­zahlt und nicht eben nur die einge­zahlten Beiträge.

Das ist manchmal scho­ckie­rend groß als Unter­schied, wenn man sich das betrachtet. Und deshalb würde ich an deiner Stelle, wenn du solche Verträge hast, ruhig mal hingu­cken, was kommt da eigent­lich raus? Weil meis­tens kriegt man so einen Brief und die Mandanten heften das dann ab, gucken sich das gar nicht groß an, da sind so viele Zahlen dabei, die versteht man eh nicht. Aber schau doch mal, was da steht, was bei Tod raus­kommt. Und viel­leicht diffe­riert das ja ziem­lich stark vom Vertrags­gut­haben und das sollte natür­lich nicht sein. Und das war ein Kurz­tipp an dieser Stelle. Wenn dir das Video gefallen hat, hinter­lasse mir gerne einen Daumen hoch. Wenn dir gene­rell solche Videos gefallen, hinter­lasse gerne ein Abon­ne­ment für meinen Kanal, kostenlos hier links unten und am besten sogar mit Glocke. Dann kriegst du nämlich immer eine Nach­richt, wenn du ein neues Video hier findest.

Wir sehen uns in Kürze wieder. Bis dann der Lehnen.

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