Worum geht es?
Was passiert eigentlich mit dem Kapital in einem Rentenvertrag, wenn der Versicherte vor der Rente stirbt? In diesem Video zeige ich Dir etwas, das Du unbedingt vermeiden solltest!
Inhalt des Videos (Transkription):
In diesem Video geht es darum, wie es passieren kann, dass aus einem Rentenversicherungsvertrag plötzlich 38 Prozent fehlen und zwar in dem Augenblick, wenn der Mandant stirbt.
Tach zusammen, hier ist der Lehnen. Ich bin unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler aus Dortmund und mit meinem Mandanten erarbeite ich eine Finanzstrategie, die auf die individuelle Situation passt. Und dazu zählt natürlich auch, dass man sich bestehende Verträge mal anschaut. Jetzt finde ich zum Beispiel teilweise dann Verträge, die die Mandanten offensichtlich in der Situation erst mal gar nicht so richtig verstehen, wenn man sich das dann durchliest. In dem Fall war es jetzt so, dass die Mandantin von sich aus auf mich zukam. Aber wenn man sich das durchliest, stellt man teilweise erschreckende Dinge fest.
Wir gucken uns heute hier einen Vertrag an, wo plötzlich richtig viel Geld fehlt. Und zwar muss man sich jetzt mal folgendes vorstellen. Stell dir mal vor, du hast jetzt einen Lebenspartner, vielleicht, der hat einen Finanzvertrag und da hat sich mittlerweile Geld angesammelt. Sagen wir mal 50 000, 52 000 Euro. Jetzt würde irgendetwas schlimmes passieren. Dein Lebenspartner würde versterben. Das ist natürlich nicht so schön, wünscht man sich ja eigentlich nicht. Aber in dem Fall würdest du dann halt Geld von der Versicherung ausgezahlt bekommen. Du rechnest natürlich damit, dass 52 000 Euro dann auch ausgezahlt werden. In dem Fall ist es interessanterweise weniger. Und warum? Das will ich dir mal zeigen.
Und zwar haben wir hier einen Vertrag, der ist schon ziemlich alt. Den hat die Kundin schon vor einer ganzen Weile abgeschlossen und das 1999. Der läuft nur noch drei Jahre. In dem Fall ist es so, dass im aktuellen Vertrag 52 000 Euro Guthaben drin sind. Das heißt also, würde sie ihn jetzt kündigen, muss man sich halt überlegen, ob man das überhaupt will, sollte man vielleicht auch nicht immer sofort überstürzt, aber wenn sie den kündigen würde, würden da jetzt 52 000 Euro drin sein. Wenn sie den nicht kündigt, dann läuft er halt weiter. Wenn sie aber verstirbt, wird das Vertragsguthaben oder bzw. der Vertrag an den Hinterbliebenen ausgezahlt. Dann würde man jetzt erwarten, okay, da muss ja 52 000 Euro bei rauskommen. Jetzt sagte sie dann zu mir, sag mal was heißt denn das hier? Warum wird denn bei Tod 30 000 Euro ausgezahlt? Das ist halt das Interessante an der ganzen Geschichte, das heißt, bei Tod fließen aus dem Vertrag 30 000 Euro raus und wenn sie jetzt kündigen würde also das Guthaben, was aktuell drin ist, ist 52 000.
Wenn man jetzt also die fehlenden 20 000 Euro rechnet, sind das, wenn ich richtig gerechnet habe, 38 Prozent die plötzlich fehlen. Und das ist jetzt ein wichtiger Punkt. Es gibt halt Rentenversicherungsverträge, die für die Altersvorsorge gedacht sind. Das heißt also, man hat eine sogenannte Aufschubzeit. Das ist die Spardauer. Das heißt von heute bis zum Renteneintritt. Und die Frage, die man sich stellen muss, was passiert eigentlich bei Tod? Und bei Tod im Rentenalter, das ist eine andere Thematik, da kann ich nochmal ein getrenntes Video zu machen. Aber bei Tod in der Sparphase, während man also noch in dieser Ansparphase ist, was passiert denn dann? Dann gibt es einmal die Option Beitragsrückgewähr. Das bedeutet, dass der Versicherer im Todesfall die eingezahlten Beiträge zurückzahlt. Aber die eingezahlten Beiträge sind ja eigentlich nicht das, worauf ich abziele, gerade wenn nach hinten raus, wenn ich fast in Richtung Ende des Vertrages komme, dann sollte das Guthaben des Vertrages, gerade bei ETF Versicherungen oder auch bei fondsgebundenen Versicherungen, sollte er wesentlich höher sein als das, was ich eigentlich eingezahlt habe.
Es kann also viel dramatischer aussehen als jetzt gerade hier. Zum Beispiel hast du dann vielleicht 60, 70 000 Euro selber eingezahlt. Das Vertragsguthaben ist vielleicht 150, 200 000 Euro. So uns das wäre natürlich jetzt bitter, wenn im Todesfall eben nicht diese 150 000 ausgezahlt werden, sondern beispielsweise nur 70, weil das ist das, was du eingezahlt hast. Das wäre jetzt in dem Fall, wo man Beitragsrückgewähr gewählt hat als Todesfallleistung, wäre das der Fall. Die richtige oder meiner Meinung nach bessere Variante wäre jetzt, Leistung bei Todesfall: Vertragsguthaben. Das heißt also, das was wirklich im Vertrag drin ist, wird auch im Todesfall ausgezahlt und nicht eben nur die eingezahlten Beiträge.
Das ist manchmal schockierend groß als Unterschied, wenn man sich das betrachtet. Und deshalb würde ich an deiner Stelle, wenn du solche Verträge hast, ruhig mal hingucken, was kommt da eigentlich raus? Weil meistens kriegt man so einen Brief und die Mandanten heften das dann ab, gucken sich das gar nicht groß an, da sind so viele Zahlen dabei, die versteht man eh nicht. Aber schau doch mal, was da steht, was bei Tod rauskommt. Und vielleicht differiert das ja ziemlich stark vom Vertragsguthaben und das sollte natürlich nicht sein. Und das war ein Kurztipp an dieser Stelle. Wenn dir das Video gefallen hat, hinterlasse mir gerne einen Daumen hoch. Wenn dir generell solche Videos gefallen, hinterlasse gerne ein Abonnement für meinen Kanal, kostenlos hier links unten und am besten sogar mit Glocke. Dann kriegst du nämlich immer eine Nachricht, wenn du ein neues Video hier findest.
Wir sehen uns in Kürze wieder. Bis dann der Lehnen.