Gesetz­liche oder private Kran­ken­ver­si­che­rung – System­un­ter­schiede die sich auswirken

In Deutsch­land exis­tieren zwei funda­mental unter­schied­liche Kran­ken­ver­si­che­rungs­sys­teme: die gesetz­liche Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) und die private Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV).

Beide sichern die medi­zi­ni­sche Versor­gung ab, aber nach völlig verschie­denen Regeln.

Dass die private Kran­ken­ver­si­che­rung in vielen Berei­chen bessere Leis­tungen, kürzere Warte­zeiten und mehr medi­zi­ni­sche Frei­heit bieten kann, ist kein Zufall – sondern das Ergebnis dieser Systemlogik.

Viele Menschen gehen davon aus, dass alle Versi­cherten im Krank­heits­fall gleich behan­delt werden. Schließ­lich leben wir in einem Land mit sehr hohem medi­zi­ni­schem Standard.

Doch das ist nur bedingt richtig. In Notfällen oder lebens­be­droh­li­chen Situa­tionen gilt selbst­ver­ständ­lich: Jeder wird behan­delt. Aber darüber hinaus entscheidet die Versi­che­rungsart oft maßgeb­lich darüber, welche Behand­lung, welches Medi­ka­ment oder welche Methode über­haupt erstattet oder ange­boten wird.

Um zu verstehen, warum das so ist, muss man sich die Grund­prin­zi­pien der beiden Systeme anschauen.

Zwei völlig verschie­dene Denkweisen

Das Soli­da­ri­täts­prinzip der gesetz­li­chen Krankenversicherung

Die GKV funk­tio­niert nach dem Soli­da­ri­täts­prinzip. Alle Versi­cherten zahlen einkom­mens­ab­hängig in einen gemein­samen Topf ein.

Aus diesem Topf werden die Behand­lungen aller Mitglieder bezahlt – unab­hängig davon, wer wie viel in Anspruch nimmt.

Das bedeutet:

  • Beiträge hängen vom Einkommen ab, nicht vom Gesundheitszustand.
  • Fami­li­en­an­ge­hö­rige können beitrags­frei mitver­si­chert sein.
  • Wer viel verdient, trägt über­pro­por­tional zur Finan­zie­rung anderer bei.

Dieses System sorgt für sozialen Ausgleich, erfor­dert aber klare Grenzen. Der Gesetz­geber schreibt in § 12 SGB V fest, dass Leis­tungen „ausrei­chend, zweck­mäßig und wirt­schaft­lich“ sein müssen.

Das klingt harmlos, ist aber entschei­dend: Die Kran­ken­kassen dürfen nur das bezahlen, was notwendig und wirt­schaft­lich vertretbar ist. Alles, was darüber hinaus­geht – also komfor­ta­bler, moderner oder scho­nender, aber teurer – darf die Kasse nicht übernehmen.

Man kann es so formu­lieren: Die GKV konzen­triert sich auf das medi­zi­nisch Notwen­dige, nicht auf das medi­zi­nisch Mögliche.

Das Äqui­va­lenz­prinzip der privaten Krankenversicherung

Die PKV basiert auf dem Äqui­va­lenz­prinzip. Jeder Versi­cherte bezahlt für den indi­vi­du­ellen Versi­che­rungs­schutz, den er wählt.

Hier gelten völlig andere Spielregeln:

  • Der Beitrag richtet sich nach Gesund­heits­zu­stand, Eintritts­alter und Tarif, nicht nach dem Einkommen.
  • Jede versi­cherte Person zahlt einen eigenen Beitrag (keine beitrags­freie Familienversicherung).
  • Die PKV arbeitet mit dem Kapi­tal­de­ckungs­ver­fahren – ein Teil der Beiträge wird ange­spart, um künf­tige Kosten zu finanzieren.

Dadurch kann die PKV Leis­tungen vertrag­lich garan­tieren, die unab­hän­giger von poli­ti­schen Entschei­dungen oder Spar­zwängen bleiben.

Was im Vertrag steht, ist zuge­si­chert – und gilt lebenslang.

Warum Ärzte Privat­pa­ti­enten bevorzugen

Der Unter­schied zeigt sich im Alltag zuerst beim Arztbesuch.

Das hat nichts mit Sympa­thie zu tun, sondern mit dem Abrechnungssystem.

In der GKV: Der Arzt rechnet seine Leis­tungen über die Kassen­ärzt­liche Verei­ni­gung ab. Diese verteilt die Gelder, die aus den Kran­ken­kas­sen­bei­trägen stammen.

Die Vergü­tung ist budge­tiert. Wenn das Budget ausge­schöpft ist, werden weitere Leis­tungen nur teil­weise oder gar nicht bezahlt.

Das bedeutet:

  • Ärzte müssen wirt­schaft­lich handeln.
  • Teure Behand­lungen oder aufwän­dige Diagnostik sind finan­ziell unattraktiv.
  • Termine sind oft knapp, Warte­zeiten lang.

In der PKV: Hier gilt das Kostenerstattungsprinzip.

Der Arzt stellt eine Rech­nung nach der Gebüh­ren­ord­nung für Ärzte (GOÄ). Der Patient bezahlt sie und bekommt die Kosten von seiner PKV erstattet.

Die Hono­rare sind höher, es gibt keine Budget­grenzen, keine Regressgefahr.

Die Folge ist offensichtlich:

  • Praxen nehmen Privat­pa­ti­enten schneller an, haben mehr Zeit pro Termin und können auch aufwen­di­gere Verfahren anbieten, weil sie voll vergütet werden.

Das ist keine Unge­rech­tig­keit, sondern ein Ergebnis der unter­schied­li­chen Systeme.

Wo die GKV sparen muss, darf die PKV leisten.

Das Wirt­schaft­lich­keits­gebot: die unsicht­bare Leistungsbremse

Das Wirt­schaft­lich­keits­gebot (§ 12 SGB V) ist der zentrale Steu­er­me­cha­nismus der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung. Es verpflichtet alle Betei­ligten, möglichst kosten­günstig zu handeln.

Prak­tisch bedeutet das:

  • Arznei­mittel: Ärzte müssen güns­tige Gene­rika verschreiben, auch wenn es neuere oder besser verträg­liche Alter­na­tiven gibt.
  • Thera­pien: Zuerst müssen konser­va­tive Methoden ausge­schöpft werden, bevor teurere Behand­lungen infrage kommen.
  • Hilfs­mittel: Für Brillen, Hörge­räte oder Prothesen gelten Fest­be­träge – wer mehr möchte, zahlt selbst.
  • Inno­va­tion: Neue Behand­lungs­me­thoden dürfen erst einge­setzt werden, wenn sie vom Gemein­samen Bundes­aus­schuss (G‑BA) geprüft und geneh­migt wurden.

Der G‑BA ist damit der „Türsteher“ des medi­zi­ni­schen Fortschritts.

Er prüft, ob neue Verfahren wirksam und wirt­schaft­lich sind. Erst danach dürfen sie von der GKV bezahlt werden.

Dieser Prozess dauert oft Monate oder Jahre.

In dieser Zeit können PKV-Versi­cherte die Methode längst nutzen, während GKV-Versi­cherte auf eine Geneh­mi­gung oder Einzel­fall­ent­schei­dung warten müssen.

Die PKV: medi­zi­nisch notwendig statt wirt­schaft­lich vertretbar

In der privaten Kran­ken­ver­si­che­rung gilt ein anderes Prinzip.

Hier ist entschei­dend, ob eine Behand­lung medi­zi­nisch notwendig ist – nicht, ob sie wirt­schaft­lich ist.

Das bedeutet:

  • Die Versi­che­rung muss zahlen, wenn die Behand­lung nach medi­zi­ni­schen Maßstäben sinn­voll und vertretbar ist.
  • Die Kosten­höhe spielt dabei zunächst keine Rolle.
  • Es gibt keine Posi­tiv­liste, keine Budget­grenzen, keinen Genehmigungsvorbehalt.

Damit haben privat Versi­cherte sofor­tigen Zugang zu neuen Verfahren, sobald sie medi­zi­nisch aner­kannt sind.

Konkrete Unter­schiede aus der Praxis

Viele halten die Unter­schiede zwischen GKV und PKV für theoretisch.

In der Realität betreffen sie jedoch fast jeden Lebensbereich.

Hier einige typi­sche Beispiele:

1. Neue Krebs­the­ra­pien Inno­va­tive Behand­lungen wie CAR-T-Zell­the­ra­pien oder bestimmte Immun­the­ra­pien werden in der GKV erst über­nommen, wenn der Gemein­same Bundes­aus­schuss sie positiv bewertet hat.

Das kann ein bis zwei Jahre dauern.

In dieser Zeit bleibt nur die Möglich­keit eines Einzel­fall­an­trags oder sogar einer Klage.

In der PKV sind solche Behand­lungen erstat­tungs­fähig, sobald sie medi­zi­nisch vertretbar sind.

Der Arzt entscheidet nach medi­zi­ni­schen, nicht nach wirt­schaft­li­chen Kriterien.

2. Proto­nen­strah­len­the­rapie bei Prosta­ta­krebs Diese hoch­prä­zise Form der Strah­len­the­rapie kostet etwa das Drei­fache einer herkömm­li­chen Bestrahlung.

Die GKV über­nimmt sie nur in wenigen Ausnah­me­fällen nach vorhe­riger Genehmigung.

Mehrere Gerichte haben dagegen entschieden, dass eine PKV die Kosten über­nehmen muss, weil die Methode medi­zi­nisch sinn­voll ist – unab­hängig vom Preis.

3. Zahn­im­plan­tate Die GKV bezahlt hier nur einen Fest­zu­schuss für die soge­nannte „Regel­ver­sor­gung“.

Bei einem Implantat mit Gesamt­kosten von etwa 2.600 € liegt der Zuschuss meist zwischen 600 und 700 €.

Den Rest zahlt der Patient selbst.

Die PKV dagegen erstattet – je nach Tarif – 70 bis 100 % der tatsäch­li­chen Kosten.

Ein Unter­schied von mehreren tausend Euro.

4. Sehhilfen und Augen­ope­ra­tionen Für Erwach­sene zahlt die GKV grund­sätz­lich keine Brille oder Kontakt­linsen, außer bei sehr starker Sehschwäche.

Eine LASIK-Opera­tion wird nicht übernommen.

In der PKV sind Bril­len­bud­gets üblich (z. B. 300 € alle zwei Jahre), und viele Tarife erstatten LASIK voll­ständig, weil Fehl­sich­tig­keit als Krank­heit gilt, die medi­zi­nisch korri­giert werden darf.

5. Medi­ka­mente GKV-Ärzte müssen Gene­rika verschreiben und unter­liegen Arzneimittelbudgets.

Sie riskieren Regress, wenn sie zu teure Präpa­rate verordnen.

In der PKV exis­tieren solche Beschrän­kungen nicht.

Ärzte können Origi­nal­prä­pa­rate oder neueste Medi­ka­mente verschreiben, wenn sie medi­zi­nisch sinn­voll sind.

6. Psycho­the­rapie und Fach­arzt­ter­mine GKV-Pati­enten warten im Durch­schnitt vier bis sechs Monate auf einen Therapieplatz.

Auch Fach­arzt­ter­mine sind oft erst nach Wochen verfügbar.

PKV-Versi­cherte bekommen meist deut­lich schneller Termine, da die Abrech­nung privat erfolgt und die Praxen keine Budget­grenzen haben.

7. Alter­na­tive Medizin Behand­lungen durch Heil­prak­tiker oder Verfahren wie Osteo­pa­thie und Akupunktur werden von der GKV nur selten bezuschusst.

In guten PKV-Tarifen sind sie dagegen Bestand­teil des Versicherungsschutzes.

Diese Beispiele zeigen: Die Unter­schiede sind real, nicht theoretisch.

Sie entstehen aus der System­logik – nicht aus Zufall oder Willkür.

Warum diese Unter­schiede dauer­haft bleiben

Manchmal hört man das Argu­ment, eine „Zwei-Klassen-Medizin“ sei unfair.

Tatsäch­lich handelt es sich aber um zwei getrennte Systeme mit unter­schied­li­chen Zielen:

  • Die GKV soll jedem Bürger eine gute und solide Grund­ver­sor­gung bieten – bezahlbar, planbar, kollektiv.
  • Die PKV ist ein indi­vi­du­elles Vertrags­system für Menschen, die mehr Selbst­be­stim­mung und Leis­tung wünschen und bereit sind, dafür entspre­chend einzuzahlen.

Selbst poli­ti­sche Reformen werden daran wenig ändern.

Solange das Umla­ge­ver­fahren und das Wirt­schaft­lich­keits­gebot bestehen, wird die GKV Leis­tungen begrenzen müssen.

Und solange die PKV nach dem Kapi­tal­de­ckungs­ver­fahren arbeitet, kann sie ihren Versi­cherten höhere Leis­tungen garantieren.

Für wen die PKV sinn­voll ist – und für wen nicht

Auch wenn die private Kran­ken­ver­si­che­rung viele Vorteile bietet, ist sie nicht für jeden geeignet.

Ein Wechsel sollte gut über­legt und profes­sio­nell begleitet werden.

Wann die PKV passen kann

  • Für Ange­stellte, die dauer­haft ober­halb der Jahres­ar­beits­ent­gelt­grenze verdienen.
  • Für Selbst­stän­dige und Frei­be­rufler, die ihr Einkommen stabil erwirt­schaften können.
  • Für Beamte, die durch die Beihilfe beson­ders güns­tige Kondi­tionen haben.

Wann Zurück­hal­tung besser ist

Gerade für Exis­tenz­gründer oder Menschen mit schwan­kendem Einkommen kann die PKV zur Belas­tung werden.

Die Beiträge sind einkom­mens­un­ab­hängig – sie bleiben also gleich, auch wenn das Einkommen sinkt.

Dazu kommt der Verwal­tungs­aspekt: Arzt­rech­nungen müssen zunächst bezahlt und anschlie­ßend zur Erstat­tung einge­reicht werden.

Dafür sollte man eine gewisse finan­zi­elle Reserve haben.

Viele Privat­ver­si­cherte nutzen zudem gezielt die Möglich­keit, Behand­lungs­kosten selbst zu tragen, um eine Beitrags­rück­erstat­tung zu erhalten. Auch das erfor­dert ein gewisses Polster und eine bewusste Planung.

Gute Tarife sind entscheidend

Nicht jede private Kran­ken­ver­si­che­rung bietet auto­ma­tisch über­durch­schnitt­liche Leistungen.

Zwischen den Tarifen gibt es enorme Unter­schiede – sowohl bei Erstat­tungs­sätzen als auch bei den versi­cherten Leistungen.

Ein „güns­tiger“ Tarif kann im Ernst­fall teuer werden, wenn Leis­tungen ausge­schlossen oder stark begrenzt sind.

Entschei­dend ist daher, was im Vertrag steht – und ob der Tarif lang­fristig stabil kalku­liert ist.

Deshalb ist eine fach­kun­dige Bera­tung unverzichtbar.

Nur so lässt sich sicher­stellen, dass der Tarif zum tatsäch­li­chen Bedarf, zur Lebens­pla­nung und zur finan­zi­ellen Situa­tion passt.

Die Bean­tra­gung: Sorg­falt ist Pflicht

Ein weiterer wich­tiger Punkt ist die Gesund­heits­prü­fung bei Antragstellung.

Hier müssen alle rele­vanten Vorer­kran­kungen voll­ständig und korrekt ange­geben werden.

Unvoll­stän­dige oder unge­naue Angaben können später als Verlet­zung der vorver­trag­li­chen Anzei­ge­pflicht gewertet werden – mit der Folge, dass der Versi­che­rungs­schutz rück­wir­kend einge­schränkt oder sogar aufge­hoben wird.

Gerade deshalb ist eine profes­sio­nell beglei­tete Gesund­heits­auf­ar­bei­tung und eine Risi­ko­vor­anfrage entscheidend.

Ein erfah­rener Berater weiß, wie man die Historie sauber aufar­beitet, Formu­lie­rungen neutral hält und Rück­fragen der Versi­che­rung vorbereitet.

Das ist keine Forma­lität, sondern der wich­tigste Schritt, um lang­fristig abge­si­chert zu sein.

Fassen wir zusammen

Die Unter­schiede zwischen gesetz­li­cher und privater Kran­ken­ver­si­che­rung sind nicht poli­tisch gewollt, sondern systembedingt.

Die GKV arbeitet soli­da­risch und muss Leis­tungen begrenzen, damit das System bezahlbar bleibt.

Die PKV arbeitet vertrag­lich und kann medi­zi­nisch Notwen­diges leisten, ohne an Wirt­schaft­lich­keits­vor­gaben gebunden zu sein.

Oder einfach gesagt:

  • Die GKV sorgt dafür, dass jeder zuver­lässig versorgt wird.
  • Die PKV eröffnet den Weg, so behan­delt zu werden, wie es medi­zi­nisch optimal möglich ist.

Wer die System­logik versteht, erkennt schnell, dass es nicht um „besser oder schlechter“ geht, sondern um zwei unter­schied­liche Wege, Gesund­heit zu organisieren.

Und wer sich für die PKV inter­es­siert, sollte das bewusst, gut vorbe­reitet und mit profes­sio­neller Beglei­tung tun – dann kann sie lang­fristig genau das leisten, was sie verspricht.

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Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.