Lebens­ver­si­che­rung bei Terror­an­schlag — zahlen die?!

 

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Lebens­ver­si­che­rung bei Terror­an­schlag? Wird in so einem Fall die Versi­che­rungs­summe ausge­zahlt von der Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung? Im YouTube Video zeige ich dir die über­ra­schende Wahr­heit!
In diesem Blog­bei­trag lernst du, worauf du genau achten solltest.

Zahlt die Lebens­ver­si­che­rung bei einem Terror­an­schlag – etwa durch einen Gift­gas­an­griff in der U‑Bahn? Diese Frage klingt auf den ersten Blick theo­re­tisch. Doch Terror­an­schläge gehören leider zur Realität – und der Schutz durch deine Lebens­ver­si­che­rung ist in solchen Fällen keines­wegs garantiert.

Warum die Lebens­ver­si­che­rung bei Terror­an­schlag nicht immer zahlt

Viele Menschen gehen davon aus, dass eine Lebens­ver­si­che­rung in jedem Todes­fall leistet – doch das stimmt nicht. Beson­ders bei einem Terror­an­schlag greifen in den Versi­che­rungs­be­din­gungen oft spezi­elle Ausschlussklauseln.

Ein typi­sches Beispiel: In den Bedin­gungen einer Police heißt es sinngemäß:

Kein Versi­che­rungs­schutz besteht, wenn der Tod durch den vorsätz­li­chen Einsatz von atomaren, biolo­gi­schen oder chemi­schen Stoffen (ABC-Waffen) erfolgt – insbe­son­dere, wenn dabei das Leben vieler Menschen gefährdet werden sollte.

Heißt konkret: Stirbst du bei einem gezielten Anschlag, etwa mit frei­ge­setztem Giftgas in einer U‑Bahn-Station, ist die Versi­che­rung nicht zur Zahlung verpflichtet – wenn der Angriff darauf ausge­legt war, möglichst viele Menschen zu verletzen oder zu töten.

Zwei Versi­cherer – zwei sehr unter­schied­liche Regelungen

Um die Unter­schiede greifbar zu machen, schauen wir uns zwei reale Versi­che­rungs­be­din­gungen im Vergleich an.

Versi­cherer A: Keine Leis­tung bei Terror­an­schlägen mit ABC-Stoffen

In den Bedin­gungen dieses Anbie­ters findet sich ein klarer Ausschluss:

Stirbt die versi­cherte Person im unmit­tel­baren oder mittel­baren Zusam­men­hang mit dem vorsätz­li­chen Einsatz von atomaren, biolo­gi­schen oder chemi­schen Waffen oder Stoffen, besteht kein Versi­che­rungs­schutzwenn das Ziel war, das Leben vieler Menschen zu gefährden.

Ein reales Beispiel:

  • Stell dir vor, du gerätst in einen Anschlag wie den in Tokio 1995, bei dem eine reli­giöse Sekte Giftgas in der U‑Bahn frei­setzte. Damals starben 13 Menschen, viele weitere wurden verletzt.
  • Bei Versi­cherer A wäre das ein klarer Leis­tungs­aus­schluss – weil der Angriff vorsätz­lich war, ABC-Stoffe einge­setzt wurden und eine Viel­zahl von Menschen betroffen war.

Auch wenn du selbst kein Ziel warst, sondern zufällig betroffen bist – die Versi­che­rung würde nicht zahlen.

Versi­cherer B: Leis­tung trotz Terror­an­schlag – unter Bedingungen

Ganz anders sieht es bei einem anderen Anbieter aus. Auch hier gibt es einen Ausschluss für ABC-Waffen – aber mit einer wich­tigen Ausnahme:

Wenn der Anschlag räum­lich und zeit­lich begrenzt ist und nicht mehr als 1.000 Menschen unmit­telbar oder mittelbar (inner­halb von fünf Jahren) sterben oder schwere Gesund­heits­schäden erleiden, besteht Versi­che­rungs­schutz.

Ein Beispiel:

  • Wieder der U‑Bahn-Anschlag: Ange­nommen, bei einem ähnli­chen Vorfall in Deutsch­land sterben 20 Menschen, 200 weitere erleiden Verletzungen.
  • Nach den Bedin­gungen von Versi­cherer B würde deine Lebens­ver­si­che­rung zahlen – weil die Zahl der Todes­opfer unter 1.000 liegt und es sich um ein klar begrenztes Ereignis handelt.

Diese Rege­lung ist viel kunden­freund­li­cher – obwohl der Sach­ver­halt im Kern derselbe ist.

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Lebens­ver­si­che­rung bei Terror­an­schlag: Worauf du achten solltest

Wenn dir ein umfas­sender Schutz wichtig ist, soll­test du bei der Lebens­ver­si­che­rung auf folgende Punkte achten:

  • Gibt es einen Ausschluss für ABC-Waffen oder terro­ris­ti­sche Ereig­nisse?
  • Wird die Zahl der betrof­fenen Personen bei der Leis­tungs­ent­schei­dung berücksichtigt?
  • Gibt es Ausnah­me­re­ge­lungen, die auch bei bestimmten Anschlägen den Schutz erhalten?

Gerade bei der Absi­che­rung deiner Hinter­blie­benen willst du sicher sein, dass deine Police im Ernst­fall greift – auch bei seltenen, aber real mögli­chen Extremereignissen.

Entschei­dender Unter­schied: Bedin­gungen lesen – oder lesen lassen

Terror­an­schläge sind zum Glück selten. Aber wenn sie passieren, machen Details im Vertrag den Unter­schied. Und das ist kein Einzel­fall – auch bei Unfall‑, Rechts­schutz- oder Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rungen gibt es oft über­ra­schende Ausschlüsse.

Die Wahr­heit ist: Kaum jemand liest die Versi­che­rungs­be­din­gungen voll­ständig. Und wenn doch, sind sie oft schwer verständ­lich. Genau deshalb lohnt es sich, hier auf profes­sio­nelle Unter­stüt­zung zu setzen – etwa durch einen unab­hän­gigen Makler, der das Klein­ge­druckte kennt und einordnen kann.

Dein Plus an Sicher­heit: Auf die rich­tigen Klau­seln achten

Wenn du sicher­gehen willst, dass deine Lebens­ver­si­che­rung auch bei einem Terror­an­schlag leistet, soll­test du gezielt nach Anbie­tern suchen, die kunden­freund­liche Ausnah­me­re­ge­lungen bieten – wie im Beispiel von Versi­cherer B.

Solche Klau­seln sind nicht Stan­dard, aber sie exis­tieren – und sie machen im Ernst­fall einen gewal­tigen Unterschied.

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