Die Sozialversicherungswerte ändern sich jedes Jahr. Für Gutverdiener sind diese Anpassungen besonders relevant: Sie bestimmen, wie hoch die Beiträge in Kranken‑, Pflege‑, Renten- und Arbeitslosenversicherung ausfallen – und ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung möglich ist. Hier die wichtigsten Rechengrößen 2026 mit Vergleich zum Vorjahr und ihrer Bedeutung für deine Vorsorgeplanung.
Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze)
- 2026: 77.400 € pro Jahr (6.450 € pro Monat)
- 2025: 71.400 € pro Jahr (5.950 € pro Monat)
Diese Grenze entscheidet, ob du in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben musst oder in die private wechseln kannst. Wer über der Grenze liegt, hat die Wahl. Für viele Gutverdiener ist das die wichtigste Zahl, wenn es um die Krankenversicherung geht.
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung
- 2026: 69.750 € pro Jahr (5.812,50 € pro Monat)
- 2025: 66.600 € pro Jahr (5.550 € pro Monat)
Bis zu dieser Grenze werden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung berechnet. Alles darüber bleibt beitragsfrei.
Ein Rechenbeispiel mit der BARMER:
- Krankenversicherung: 14,6 %
- Zusatzbeitrag: 3,29 %
- Pflegeversicherung (kinderlos): 4,20 %
= Gesamt: 22,09 %
Auf die maximale Bemessungsgrundlage von 5.812,50 € bedeutet das rund 1.285 € Gesamtbeitrag monatlich. Der Arbeitnehmer trägt davon etwa die Hälfte, also ca. 642 €.
Zum Vergleich: 2025 lag die Grenze noch bei 5.550 €, was einen Höchstbeitrag von rund 1.223 € ergab. Damit steigen die GKV-Höchstbeiträge 2026 spürbar an – für viele ein Argument, die private Krankenversicherung zu prüfen.
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung
- 2026: 101.400 € pro Jahr (8.450 € pro Monat)
- 2025: 90.600 € pro Jahr (7.550 € pro Monat)
Bis zu diesem Einkommen zahlst du Beiträge in die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung. Alles darüber bleibt beitragsfrei.
Wichtig: Für den Teil deines Gehalts oberhalb dieser Grenze baust du keine Rentenanwartschaften mehr auf. Wer z. B. 120.000 € verdient, zahlt nur bis 101.400 € Beiträge – und sammelt auch nur dafür Rentenpunkte. Für den Rest des Einkommens entsteht keine gesetzliche Rente. Genau hier ist private Vorsorge oder betriebliche Altersvorsorge entscheidend, um Versorgungslücken zu schließen.
Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung
- 2026: 51.944 €
- 2025: 45.358 €
Das Durchschnittsentgelt ist der Maßstab für die Rentenberechnung. Wer genau diesen Wert verdient, erhält einen Entgeltpunkt pro Jahr. Verdient man mehr oder weniger, gibt es entsprechend mehr oder weniger Punkte – gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze.
Beispiele:
- Einkommen 100.000 € = knapp 2 Entgeltpunkte pro Jahr
- Einkommen 40.000 € = etwa 0,77 Entgeltpunkte
Das zeigt, wo man im Rentensystem steht und warum zusätzliche Vorsorge unverzichtbar ist.
Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung
Die knappschaftliche Rentenversicherung hat eigene, höhere Beitragsbemessungsgrenzen. Daraus ergibt sich auch ein höherer theoretischer Höchstbeitrag, der als Referenzgröße in anderen Bereichen genutzt wird.
- 2025: Beitragsbemessungsgrenze 118.800 € × Beitragssatz 24,7 % = 29.344 €
- 2026: Beitragsbemessungsgrenze 124.800 € × Beitragssatz 24,7 % = 30.810 €
Damit steigt der Höchstbeitrag innerhalb eines Jahres um fast 1.500 €.
Bedeutung für die Basisrente
Genau dieser Höchstbeitrag ist die Grundlage für den steuerlich maximal absetzbaren Beitrag zur Basisrente. Ehepaare können den Betrag sogar verdoppeln.
Für Arbeitnehmer gilt: Vom Höchstbetrag werden die bereits gezahlten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen – und zwar Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zusammen.
Beispiel 2026:
- BBG RV: 101.400 €
- Beitragssatz RV: 18,6 %
- Gesamtbeitrag RV: 18.860 € (je 9.430 € AN/AG)
- Abzugsfähiger Restbetrag für die Basisrente: 30.810 € – 18.860 € = 11.950 €
Im Vergleich zu 2025 (Restbetrag rund 10.480 €) erweitert sich also auch der steuerlich nutzbare Spielraum.
Für Selbstständige ohne Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gilt: Sie können den vollen Höchstbetrag von 30.810 € in die Basisrente investieren und steuerlich geltend machen.
Auch für Angehörige von berufsständischen Versorgungswerken – etwa Ärzte, Anwälte oder Architekten – gilt: Die dort eingezahlten Pflichtbeiträge mindern den steuerlich ansetzbaren Höchstbetrag zur Basisrente, da sie wie Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung behandelt werden.
Minijob- und Midijob-Grenze
- Minijob: 2026 = 603 € pro Monat (2025 = 538 €)
- Midijob: bis 2.000 € pro Monat
Für Familien und Nebenjobs bleibt der Minijob eine einfache Möglichkeit, steuer- und sozialversicherungsfrei dazuzuverdienen. Im Midijob-Bereich steigt die Abgabenlast nur gleitend an – das macht ihn für Teilzeitkräfte attraktiv.
Fazit
Die Rechengrößen 2026 zeigen: Beiträge steigen spürbar, Leistungen wachsen aber nicht im gleichen Maß. Wer über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, zahlt zwar hohe Sozialabgaben, baut für Teile seines Einkommens aber keine zusätzlichen Ansprüche auf.
Für viele Mandanten heißt das:
- Krankenversicherung prüfen – private Optionen sind oft sinnvoller
- Altersvorsorge ergänzen – vor allem oberhalb der BBG Rentenversicherung
- Basisrente oder betriebliche Altersvorsorge gezielt nutzen, um Steuern zu sparen und die Versorgungslücke zu schließen



