Rechen­größen 2026 – was sie für deine Vorsorge wirk­lich bedeuten

Die Sozi­al­ver­si­che­rungs­werte ändern sich jedes Jahr. Für Gutver­diener sind diese Anpas­sungen beson­ders rele­vant: Sie bestimmen, wie hoch die Beiträge in Kranken‑, Pflege‑, Renten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung ausfallen – und ob ein Wechsel in die private Kran­ken­ver­si­che­rung möglich ist. Hier die wich­tigsten Rechen­größen 2026 mit Vergleich zum Vorjahr und ihrer Bedeu­tung für deine Vorsorgeplanung.

Jahres­ar­beits­ent­gelt­grenze (Versi­che­rungs­pflicht­grenze)

  • 2026: 77.400 € pro Jahr (6.450 € pro Monat)
  • 2025: 71.400 € pro Jahr (5.950 € pro Monat)

Diese Grenze entscheidet, ob du in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung bleiben musst oder in die private wech­seln kannst. Wer über der Grenze liegt, hat die Wahl. Für viele Gutver­diener ist das die wich­tigste Zahl, wenn es um die Kran­ken­ver­si­che­rung geht.

Beitrags­be­mes­sungs­grenze Kranken- und Pflegeversicherung

  • 2026: 69.750 € pro Jahr (5.812,50 € pro Monat)
  • 2025: 66.600 € pro Jahr (5.550 € pro Monat)

Bis zu dieser Grenze werden Beiträge zur Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung berechnet. Alles darüber bleibt beitragsfrei.

Ein Rechen­bei­spiel mit der BARMER:

  • Kran­ken­ver­si­che­rung: 14,6 %
  • Zusatz­bei­trag: 3,29 %
  • Pfle­ge­ver­si­che­rung (kinderlos): 4,20 %
    = Gesamt: 22,09 %

Auf die maxi­male Bemes­sungs­grund­lage von 5.812,50 € bedeutet das rund 1.285 € Gesamt­bei­trag monat­lich. Der Arbeit­nehmer trägt davon etwa die Hälfte, also ca. 642 €.

Zum Vergleich: 2025 lag die Grenze noch bei 5.550 €, was einen Höchst­bei­trag von rund 1.223 € ergab. Damit steigen die GKV-Höchst­bei­träge 2026 spürbar an – für viele ein Argu­ment, die private Kran­ken­ver­si­che­rung zu prüfen.

Beitrags­be­mes­sungs­grenze Renten- und Arbeitslosenversicherung

  • 2026: 101.400 € pro Jahr (8.450 € pro Monat)
  • 2025: 90.600 € pro Jahr (7.550 € pro Monat)

Bis zu diesem Einkommen zahlst du Beiträge in die gesetz­liche Renten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung. Alles darüber bleibt beitragsfrei.

Wichtig: Für den Teil deines Gehalts ober­halb dieser Grenze baust du keine Renten­an­wart­schaften mehr auf. Wer z. B. 120.000 € verdient, zahlt nur bis 101.400 € Beiträge – und sammelt auch nur dafür Renten­punkte. Für den Rest des Einkom­mens entsteht keine gesetz­liche Rente. Genau hier ist private Vorsorge oder betrieb­liche Alters­vor­sorge entschei­dend, um Versor­gungs­lü­cken zu schließen.

Durch­schnitts­ent­gelt in der Rentenversicherung

  • 2026: 51.944 €
  • 2025: 45.358 €

Das Durch­schnitts­ent­gelt ist der Maßstab für die Renten­be­rech­nung. Wer genau diesen Wert verdient, erhält einen Entgelt­punkt pro Jahr. Verdient man mehr oder weniger, gibt es entspre­chend mehr oder weniger Punkte – gede­ckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze.

Beispiele:

  • Einkommen 100.000 € = knapp 2 Entgelt­punkte pro Jahr
  • Einkommen 40.000 € = etwa 0,77 Entgeltpunkte

Das zeigt, wo man im Renten­system steht und warum zusätz­liche Vorsorge unver­zichtbar ist.

Höchst­bei­trag zur knapp­schaft­li­chen Rentenversicherung

Die knapp­schaft­liche Renten­ver­si­che­rung hat eigene, höhere Beitrags­be­mes­sungs­grenzen. Daraus ergibt sich auch ein höherer theo­re­ti­scher Höchst­bei­trag, der als Refe­renz­größe in anderen Berei­chen genutzt wird.

  • 2025: Beitrags­be­mes­sungs­grenze 118.800 € × Beitrags­satz 24,7 % = 29.344 €
  • 2026: Beitrags­be­mes­sungs­grenze 124.800 € × Beitrags­satz 24,7 % = 30.810 €

Damit steigt der Höchst­bei­trag inner­halb eines Jahres um fast 1.500 €.

Bedeu­tung für die Basisrente

Genau dieser Höchst­bei­trag ist die Grund­lage für den steu­er­lich maximal absetz­baren Beitrag zur Basis­rente. Ehepaare können den Betrag sogar verdoppeln.

Für Arbeit­nehmer gilt: Vom Höchst­be­trag werden die bereits gezahlten Beiträge zur gesetz­li­chen Renten­ver­si­che­rung abge­zogen – und zwar Arbeit­nehmer- und Arbeit­ge­ber­an­teil zusammen.

Beispiel 2026:

  • BBG RV: 101.400 €
  • Beitrags­satz RV: 18,6 %
  • Gesamt­bei­trag RV: 18.860 € (je 9.430 € AN/AG)
  • Abzugs­fä­higer Rest­be­trag für die Basis­rente: 30.810 € – 18.860 € = 11.950 €

Im Vergleich zu 2025 (Rest­be­trag rund 10.480 €) erwei­tert sich also auch der steu­er­lich nutz­bare Spielraum.

Für Selbst­stän­dige ohne Pflicht­bei­träge zur gesetz­li­chen Renten­ver­si­che­rung gilt: Sie können den vollen Höchst­be­trag von 30.810 € in die Basis­rente inves­tieren und steu­er­lich geltend machen.

Auch für Ange­hö­rige von berufs­stän­di­schen Versor­gungs­werken – etwa Ärzte, Anwälte oder Archi­tekten – gilt: Die dort einge­zahlten Pflicht­bei­träge mindern den steu­er­lich ansetz­baren Höchst­be­trag zur Basis­rente, da sie wie Pflicht­bei­träge in die gesetz­liche Renten­ver­si­che­rung behan­delt werden.

Minijob- und Midijob-Grenze

  • Minijob: 2026 = 603 € pro Monat (2025 = 538 €)
  • Midijob: bis 2.000 € pro Monat

Für Fami­lien und Neben­jobs bleibt der Minijob eine einfache Möglich­keit, steuer- und sozi­al­ver­si­che­rungs­frei dazu­zu­ver­dienen. Im Midijob-Bereich steigt die Abga­ben­last nur glei­tend an – das macht ihn für Teil­zeit­kräfte attraktiv.

Fazit

Die Rechen­größen 2026 zeigen: Beiträge steigen spürbar, Leis­tungen wachsen aber nicht im glei­chen Maß. Wer über der Beitrags­be­mes­sungs­grenze liegt, zahlt zwar hohe Sozi­al­ab­gaben, baut für Teile seines Einkom­mens aber keine zusätz­li­chen Ansprüche auf.

Für viele Mandanten heißt das:

  • Kran­ken­ver­si­che­rung prüfen – private Optionen sind oft sinnvoller
  • Alters­vor­sorge ergänzen – vor allem ober­halb der BBG Rentenversicherung
  • Basis­rente oder betrieb­liche Alters­vor­sorge gezielt nutzen, um Steuern zu sparen und die Versor­gungs­lücke zu schließen

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Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.