Steuern sparen durch das Halb­ein­künf­te­ver­fahren — Fonds­po­lice vs. Fondssparplan

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Worum geht es?

In diesem Video zeige ich, wie man bei der Alters­vor­sorge gegen­über der Abgel­tungs­steuer mit Hilfe des Halb­ein­künf­te­ver­fah­rens zehn­tau­sende Euro sparen kann.

Inhalt des Videos (Tran­skrip­tion):

In diesem Video zeige ich Ihnen den Steu­er­vor­teil, den Sie bekommen können, wenn Sie um eine Invest­ment­an­lage, einen Versi­che­rungs­mantel hüllen.

Die Abgel­tungs­steuer ist eine Steuer, die auf Kapi­tal­erträge fällig wird. Das Ganze seit 2009. Und betroffen sind Zinsen, Divi­denden, Kurs­ge­winne, alles, was man an Kapi­tal­erträgen so kennt. Pauschal ist die Abgel­tungs­steuer 25 Prozent, dazu kommt der Soli­da­ri­täts­zu­schlag und die Kirchen­steuer gege­be­nen­falls. Insge­samt kommen wir also im schlech­testen Fall auf 27,819 Prozent, die von dem Kapi­tal­ertrag abge­zogen werden. Natür­lich haben wir auch einen Sparer­pausch­be­trag von 801 Euro oder 1602 Euro bei Verhei­ra­teten. Man kann aber einen Trick anwenden, wenn man für die Alters­vor­sorge spart und das ganze nennt sich dann Halb­ein­künf­te­ver­fahren durch ein Versicherungsprodukt.

Beim Halb­ein­künf­te­ver­fahren ist es so, dass Sie nur die Hälfte der Gewinne mit dem persön­li­chen Steu­er­satz versteuern müssen. Die Voraus­set­zung dafür ist, dass der Vertrag mindes­tens 12 Jahre bestanden hat und dass das Alter des Empfän­gers mindes­tens 62 ist. Der Staat möchte hier die Alters­vor­sorge subven­tio­nieren und deshalb mindes­tens 62. Bei den meisten, die für die Alters­vor­sorge sparen, trifft auch die Dauer von mindes­tens 12 Jahren zu.

Wir rechnen mal in einem Beispiel ganz verein­facht ohne Kirche und ohne Soli­da­ri­täts­zu­schlag, was das Ganze bedeutet. Bei 100 000 Euro Kapi­tal­ge­winn, z.B. bei der Alters­vor­sorge, würde das Ganze mit der Abgel­tungs­steuer so aussehen, dass Sie 25 Prozent von 100 000 Euro an Steuern zahlen müssten, also in dem Fall 25 000 Euro Steuern. Das Halb­ein­künf­te­ver­fahren stellt sich wesent­lich güns­tiger dar. Da müssen nämlich nur die Hälfte von 100 000 Euro versteuert werden, also 50 000 Euro. Und selbst wenn ich jetzt einen hohen Steu­er­satz von 30 Prozent im Renten­alter ansetze, dann sind das bei 50 000 Euro zu versteu­erndem Kapital, 15 000 Euro Steuern.

Ich spare also, wie man sieht, 10 000 Euro Steuern durch das Halbeinkünfteverfahren.

Die meisten sparen bei der Alters­vor­sorge dafür, um später einmal eine Rente zu bekommen, um ihre gesetz­liche Rente aufzu­bes­sern oder gene­rell die Rente sich zu sichern. Schauen wir uns also mal an, welche Auswir­kungen es auf eine monat­liche Renten­zah­lung hätte, wenn man die Abgel­tungs­steuer mit dem Halb­ein­künf­te­ver­fahren vergleicht. Wir nehmen als Beispiel 1000 Euro monat­liche Rente. Ich müsste einen Kapi­tal­ertrag von 12 000 Euro pro Jahr haben, der Abgel­tung steu­er­pflichtig ist, nur auf diesen Kapi­tal­ertrag würde ich 3000 Euro Steuern zahlen, nämlich diese 25 Prozent. Wohl­ge­merkt, ganz stark verein­facht. Norma­ler­weise kommt noch der Soli­da­ri­täts­zu­schlag und auch die Kirche hinzu.

Schauen wir uns das jetzt bei einem Versi­che­rungs­pro­dukt an. Werden wir sehen, dass dort nur der soge­nannte Ertrags­an­teil versteuert werden muss. Der beträgt z.B. mit 65, 18 Prozent. Das heißt, ich muss von den 1000 Euro Rente nur 18 Prozent versteuern. Und auf diese 180 Euro zu versteu­ernde Rente wird selbst bei einem Steu­er­satz von 30 Prozent nur 54 Euro Steuer fällig, also 648 Euro im Jahr. Sie sehen also eine erheb­liche Steu­er­ersparnis auch bei der Rentenzahlung.

Was haben wir also fest­ge­stellt? Wenn Sie lang­fristig für die Rente sparen, dann kann es steu­er­lich sehr, sehr oft Sinn machen, die Invest­ment­an­lage in einen Versi­che­rungs­mantel zu hüllen. Das bedeutet in eine fonds­ge­bun­dene Renten­ver­si­che­rung beispiels­weise. Die Steu­er­erspar­nisse gehen in die Zehn­tau­sende Euro. Und auch bei einer Renten­zah­lung, haben wir fest­ge­stellt, ist die Besteue­rung des Ertrags­an­teils wesent­lich güns­tiger als die Kapi­tal­ertrags­steuer bzw. Abgel­tungs­steuer. Ich hoffe, ich konnte Ihnen in diesem Video einige inter­es­sante Infor­ma­tionen aufzeigen und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihren Spareinlagen.

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Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.