Bitte reiche die vollständigen Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre mit ein.
Solltest Du in den letzten zwei Jahren keine Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben haben, benötigen wir die letzten beiden Dezember Gehaltsabrechnungen der vergangenen Jahre, oder alternativ die Lohnsteuerbescheinigungen.
Auf der Dezember Abrechnung sollten die kumulierten Lohnsummen des kompletten Jahres erkennbar sein.
Solltest Du während des Jahres den Arbeitgeber gewechselt haben, benötigen wir die Lohnsteuerbescheinigung von allen Arbeitgebern des vergangenen Jahres.
Diese Unterlagen dienen dazu, der Bank eine Gesamtübersicht der Einnahmen aus dem vergangenen Jahr nachzuweisen.