Darle­hens­ver­träge

Darle­hens­ver­träge werden inso­weit benö­tigt, um bestehende Kredite nach­zu­weisen, da in diesen die Darle­hens­höhe, die Kondi­tionen, die Art der Siche­rung und die zugrunde liegenden allge­meinen Darle­hens­be­din­gungen verein­bart sind.

Die Kopie der Darle­hens­ver­träge müssen nicht inklu­sive des gesamten Klein­ge­druckten einge­reicht werden. Hierbei reichen die Vertrags­daten bis zur Unter­schrift des Kunden und der Bank.

Bitte achte beim Scannen eben­falls darauf, dass der Tilgungs­plan des Darle­hens beigefügt ist, sowie die IBAN des Darle­hens­kontos erkennbar ist.

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Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.