Perso­nal­aus­weis

Um die Bonität eines Kunden zu prüfen, wird zunächst die Vorder- sowie die Rück­seite des gültigen Perso­nal­aus­weises für die Perso­nal­daten benö­tigt. Dabei muss es sich um eine gut leser­liche Farb­kopie handeln, bei der alle Ecken auf dem Foto sichtbar sein müssen.

Namens­än­de­rungen

Sollte es vor Kurzem zu einer Namens­än­de­rung gekommen sein, muss zusätz­lich eine Eheur­kunde einge­reicht werden, um dies zu bestä­tigen. Zusätz­lich muss auch eine Adress­än­de­rung mit einer Melde­be­schei­ni­gung vom Einwoh­ner­mel­deamt bewiesen werden, so dass alle aktu­ellen Perso­nal­daten vorliegen.

Nicht-deut­sche Staatsangehörigkeit

Im Falle einer nicht-deut­schen Staats­an­ge­hö­rig­keit muss zusätz­lich zum Perso­nal­aus­weis der Aufent­halts­status ersicht­lich sein, z.B. durch die Vorlage einer Aufent­halts­er­laubnis, einer Nieder­las­sungs­er­laubnis oder einer Erlaubnis zum Dauer­auf­ent­halt, wobei eben­falls auf die Arbeits­er­laubnis geachtet werden muss.

Falls für die Erfas­sung all dieser Daten die Vorlage des Perso­nal­aus­weises nicht möglich ist, kann alter­nativ auch ein Reise­pass heran­ge­zogen werden.

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Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.