Nach­weis der privaten Krankenversicherung

Zusätz­liche Unter­lagen werden bei Kunden gebraucht, die privat kran­ken­ver­si­chert sind: In diesem Fall muss ein Nach­weis über den aktu­ellen Versi­che­rungs­bei­trag vorliegen, z.B. durch einen aktu­ellen Versi­che­rungs­schein oder notfalls durch Konto­aus­züge.
Dabei ist zu beachten, dass der Beitrag aus dem laufenden Kalen­der­jahr stammen sollte.

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Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.