Bei Unterhaltszahlungen ist ebenfalls ein offizielles Urteil einzureichen. Sollte dies nicht vorliegen, kann beispielsweise ein Zweizeiler der unterhaltspflichtigen Person eingereicht werden, in dem die Person die Unterhaltsverpflichtung bestätigt.
Sollte dies nicht möglich sein, kannst Du einen Nachweis anhand von Kontoauszügen erbringen.
Bitte achte darauf, dass die Kontoauszüge mindestens drei volle Monate abbilden sollten.