Bei Unter­halt: Unterhaltsnachweis

Bei Unter­halts­zah­lungen ist eben­falls ein offi­zi­elles Urteil einzu­rei­chen. Sollte dies nicht vorliegen, kann beispiels­weise ein Zwei­zeiler der unter­halts­pflich­tigen Person einge­reicht werden, in dem die Person die Unter­halts­ver­pflich­tung bestätigt.

Sollte dies nicht möglich sein, kannst Du einen Nach­weis anhand von Konto­aus­zügen erbringen.

Bitte achte darauf, dass die Konto­aus­züge mindes­tens drei volle Monate abbilden sollten.

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Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.