Wann in Rente gehen? Ein umfas­sender Leitfaden

Im Rahmen meiner Bera­tung geht es auch immer wieder um die Alters­vor­sorge und den Renten­ein­tritt. “Wann in Rente gehen” ist öfters die Frage. Es gibt viele Optionen, wie und wann du in den Ruhe­stand gehen kannst – von der regu­lären Alters­rente über Früh­rente bis hin zum Über­gang von der Erwerbs­min­de­rungs­rente in die Alters­rente. Hier erhältst du eine ausführ­liche Über­sicht, die dir hilft, deine Möglich­keiten zu verstehen und die rich­tige Wahl zu treffen.

1. Das regu­läre Renteneintrittsalter

Das Renten­ein­tritts­alter in Deutsch­land wird schritt­weise ange­hoben. Ziel ist es, die Regel­al­ters­grenze auf 67 Jahre zu erhöhen. Doch je nach Geburts­jahr­gang gibt es Unterschiede:

Regel­al­ters­grenze nach Geburtsjahrgang

  • Geboren 1956: 65 Jahre und 10 Monate
  • Geboren 1958: 66 Jahre
  • Geboren 1960: 66 Jahre und 4 Monate
  • Geboren 1962: 66 Jahre und 8 Monate
  • Ab Jahr­gang 1964: 67 Jahre

Beispiel:
Wenn du am 15. Mai 1960 geboren bist, erreichst du die Regel­al­ters­grenze am 15. September 2026.

Mindest­ver­si­che­rungs­zeit

Um über­haupt einen Renten­an­spruch zu haben, musst du mindes­tens fünf Beitrags­jahre in die gesetz­liche Renten­ver­si­che­rung einge­zahlt haben. Ohne diese Voraus­set­zung erhältst du keine Altersrente.

2. Vorzei­tiger Renteneintritt

Du kannst vor der Regel­al­ters­grenze in Rente gehen, jedoch sind damit bestimmte Bedin­gungen und Konse­quenzen verbunden.

Früh­rente mit Abschlägen

  • Frühester Renten­be­ginn: Ab 63 Jahren möglich.
  • Voraus­set­zungen: Mindes­tens 35 Versi­che­rungs­jahre (auch „Warte­zeit“ genannt).
  • Abschläge: Für jeden Monat des vorzei­tigen Renten­be­zugs wird die Rente um 0,3 % gekürzt.

Rechen­bei­spiel:
Gehst du zwei Jahre früher in Rente, beträgt der Abschlag 7,2 % (24 Monate x 0,3 %). Das wirkt sich dauer­haft auf die Höhe deiner Rente aus.

Rente für beson­ders lang­jährig Versicherte

Wenn du 45 Versi­che­rungs­jahre nach­weisen kannst, darfst du ohne Abschläge früher in Rente gehen:

  • Geboren 1958: Mit 64 Jahren
  • Geboren 1960: Mit 64 Jahren und 4 Monaten
  • Geboren 1962: Mit 64 Jahren und 8 Monaten
  • Ab Jahr­gang 1964: Mit 65 Jahren

Rente bei Schwerbehinderung

Für Menschen mit einer aner­kannten Schwer­be­hin­de­rung gelten eben­falls spezi­elle Regelungen:

  • Geboren 1958: Mit 64 Jahren
  • Geboren 1960: Mit 64 Jahren und 4 Monaten
  • Geboren 1962: Mit 64 Jahren und 8 Monaten
  • Ab Jahr­gang 1964: Mit 65 Jahren

3. Was passiert, wenn du mit 50 Jahren aufhörst zu arbeiten?

Ein Ausstieg aus dem Berufs­leben mit 50 Jahren ist eine große Entschei­dung und erfor­dert eine gute finan­zi­elle Planung. Hier sind die wich­tigsten Punkte:

Auswir­kungen auf die gesetz­liche Rente

  • Du sammelst keine weiteren Renten­punkte mehr an. Das bedeutet, deine zukünf­tige Rente wird deut­lich nied­riger ausfallen.
  • Die Mindest­ver­si­che­rungs­zeit von fünf Jahren muss bereits erfüllt sein, um später über­haupt eine Rente zu erhalten.
  • Ein Renten­ein­tritt vor dem 63. Lebens­jahr ist nicht möglich, und selbst dann wären hohe Abschläge zu erwarten.

Möglich­keiten zur Überbrückung

  • Frei­wil­lige Beiträge: Du kannst weiterhin frei­willig in die gesetz­liche Renten­ver­si­che­rung einzahlen, um Renten­an­sprüche aufrechtzuerhalten.
  • Private Alters­vor­sorge: Deine private Vorsorge, wie Renten­ver­si­che­rungen oder ange­sparte Vermögen, kann genutzt werden, um die Zeit bis zur gesetz­li­chen Rente zu finanzieren.
  • Teil­zeit­ar­beit: Eine gering­fü­gige Beschäf­ti­gung ermög­licht es dir, weiterhin Beiträge zu zahlen und gleich­zeitig Einkünfte zu erzielen.

Renten­ab­schläge ausgleichen

Ab dem 50. Lebens­jahr kannst du Sonder­zah­lungen in die Renten­kasse leisten, um spätere Abschläge auszugleichen:

  • Die Deut­sche Renten­ver­si­che­rung infor­miert dich auf Antrag über die Höhe der erfor­der­li­chen Zahlungen.
  • Auch wenn du später doch nicht vorzeitig in Rente gehst, erhöhen diese Sonder­zah­lungen deine Rente.

4. Erwerbs­min­de­rungs­rente und Altersrente

Wenn du bereits eine Erwerbs­min­de­rungs­rente (EM-Rente) beziehst, wird diese beim Errei­chen der Regel­al­ters­grenze auto­ma­tisch in eine Alters­rente umgewandelt.

Auto­ma­ti­sche Umwandlung

  • Die Deut­sche Renten­ver­si­che­rung kümmert sich um die Umstel­lung, ohne dass du aktiv werden musst.
  • Kurz vor dem regu­lären Renten­alter wirst du schrift­lich kontak­tiert, um even­tu­elle offene Fragen zu klären.
  • Selbst wenn du nicht reagierst, entsteht keine Zahlungs­lücke – die Umwand­lung erfolgt nach Aktenlage.

Höhe der Altersrente

In den meisten Fällen bleibt die Alters­rente mindes­tens so hoch wie die vorhe­rige Erwerbs­min­de­rungs­rente. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Alters­rente höher ausfallen kann:

  • Wenn du während des Bezugs der EM-Rente weiter renten­recht­liche Verdienste hattest (z. B. durch Teilzeitarbeit).
  • Durch Verbes­se­rungen bei den soge­nannten Zurech­nungs­zeiten, die seit 2018 einge­führt wurden.

Vorzei­tiger Wechsel in die Altersrente

  • Du kannst dich aktiv für einen vorzei­tigen Wechsel in eine Alters­rente entscheiden.
  • Dies ist jedoch mit Abschlägen verbunden und muss indi­vi­duell geprüft werden.

5. Flexi­bler Renteneintritt

Wenn du länger arbeiten möch­test oder flexibel in den Ruhe­stand gehen willst, bietet die Renten­ver­si­che­rung dir Möglichkeiten:

Arbeiten über die Regel­al­ters­grenze hinaus

  • Für jeden Monat, den du länger arbei­test, erhöht sich deine Rente um 0,5 %.
  • Beispiel: Arbei­test du ein Jahr länger, steigt deine Rente um 6 % (12 Monate x 0,5 %).

Flexi­rente

  • Ab 63 Jahren kannst du eine Teil­rente beziehen und in Teil­zeit weiterarbeiten.
  • Seit 2023 gibt es keine Hinzu­ver­dienst­grenzen mehr. Du kannst also beliebig viel dazu­ver­dienen, ohne dass deine Rente gekürzt wird.

Fazit: Wann in Rente gehen?

Die Entschei­dung, wann du in Rente gehst, hängt stark von deiner Lebens­si­tua­tion, deinen finan­zi­ellen Möglich­keiten und deinen persön­li­chen Zielen ab. Ob regu­läres Renten­alter, vorzei­tiger Ruhe­stand oder Erwerbs­min­de­rungs­rente – jede Option bringt Vor- und Nach­teile mit sich.

Eine gute Planung und indi­vi­du­elle Bera­tung durch die Deut­sche Renten­ver­si­che­rung oder einen Finanz­ex­perten sind entschei­dend, um den besten Weg für deinen Ruhe­stand zu finden. Plane recht­zeitig und prüfe alle Optionen, um deinen Ruhe­stand so zu gestalten, wie du es dir wünschst.

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Hinweis zur Terminbuchung

Bitte buche nur dann einen Termin mit mir, wenn du mit mir zusammenarbeiten möchtest. Reine Informationsanfragen kann ich (aufgrund der hohen Nachfrage) in Terminen nicht bearbeiten. Dazu kannst du mir aber gerne über das Kontaktformular schreiben. 

Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.