Berufs­un­fä­hig­keit im Ärzte­ver­sor­gungs­werk: Was du als Arzt wissen solltest

Berufs­un­fä­hig­keit im Ärzte­ver­sor­gungs­werk — viele Ärzte gehen davon aus, dass das eigene Versor­gungs­werk zuver­lässig schützt. Die Realität ist etwas komplexer. Das Versor­gungs­werk bildet zwar eine solide Grund­ab­si­che­rung, stellt aber hohe Hürden an den Leis­tungs­fall. Gerade für spezia­li­sierte Fach­rich­tungen können dadurch deut­liche Lücken entstehen, die vielen erst bewusst werden, wenn man sich inten­siver mit den Regeln des Versor­gungs­werks beschäftigt.

Im Folgenden siehst du, wie die Absi­che­rung aufge­baut ist, wo die Grenzen liegen und warum die private Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für Ärzte in vielen Situa­tionen unver­zichtbar ist.

Wann leistet das Ärzte­ver­sor­gungs­werk bei Berufsunfähigkeit?

Damit das Versor­gungs­werk eine BU-Rente zahlt, müssen mehrere Voraus­set­zungen erfüllt sein. Diese unter­scheiden sich deut­lich von einer privaten BU. Die wich­tigsten Punkte:

1. Es gilt die 100-Prozent-Regel

Das Versor­gungs­werk zahlt erst dann eine BU-Rente, wenn keine ärzt­liche Tätig­keit mehr möglich ist. Es reicht also nicht, wenn du deinen bishe­rigen Schwer­punkt nicht mehr ausüben kannst.

Entschei­dend ist, ob du noch irgend­eine ärzt­liche Tätig­keit ausüben könn­test. Dazu zählen Verwal­tung, Forschung, Gutach­ter­tä­tig­keit, Bera­tung und Tätig­keiten ohne Pati­en­ten­kon­takt. Solange eine Form der ärzt­li­chen Arbeit möglich wäre, liegt aus Sicht des Versor­gungs­werks keine Berufs­un­fä­hig­keit vor.

2. Die Beur­tei­lung orien­tiert sich am „Arzt als Berufsbild“

Das Versor­gungs­werk schützt nicht deine Spezia­li­sie­rung, sondern den Ober­be­griff „Arzt“. Das bedeutet: Deine indi­vi­du­ellen Tätig­keits­merk­male spielen kaum eine Rolle.

Wenn du als Chirurg nicht mehr operieren kannst, aber noch gutach­ter­lich arbeiten könn­test, besteht kein Leistungsanspruch.

3. Die Leis­tung setzt meist eine dauer­hafte Aufgabe des Berufs voraus

Die meisten Versor­gungs­werke verlangen, dass die ärzt­liche Tätig­keit voll­ständig und dauer­haft einge­stellt wird. Je nach Versor­gungs­werk kann das bedeuten: voll­stän­dige Aufgabe der kura­tiven Tätig­keit, keine Tätig­keit mehr mit Appro­ba­tion oder voll­stän­diger Rückzug aus dem Berufsbild.

Die genaue Formu­lie­rung vari­iert, aber der Grund­ge­danke bleibt: Wer noch arbeiten kann, gilt nicht als berufsunfähig.

4. Keine Gesund­heits­prü­fung, aber auch keine indi­vi­du­elle Leistungsdefinition

Das Versor­gungs­werk prüft keine Vorer­kran­kungen, defi­niert den Leis­tungs­fall aber strikt kollektiv. Es spielt keine Rolle, wie dein Berufs­alltag tatsäch­lich aussieht – entschei­dend ist die gene­relle ärzt­liche Berufsfähigkeit.

Wo die Absi­che­rung ihre Grenzen hat

Die Struktur des Versor­gungs­werks bringt mehrere Nach­teile mit sich, die vor allem in hoch­spe­zia­li­sierten medi­zi­ni­schen Berufen rele­vant werden.

1. Schutz nur bei voller Berufsunfähigkeit

Bei Einschrän­kungen, die vor allem den bishe­rigen Fach­be­reich betreffen, entsteht schnell eine Lücke. Viele Erkran­kungen führen nicht zu einem voll­stän­digen Wegfall aller ärzt­li­chen Tätig­keiten, sondern nur zu einem Verlust der Spezialisierung.

Typi­sche Beispiele sind Einschrän­kungen der Fein­mo­torik, psychi­sche Erkran­kungen, die OP-Stress oder Schicht­dienste unmög­lich machen, oder chro­ni­sche Leiden, die die Arbeits­zeit redu­zieren. All diese Fälle fallen beim Versor­gungs­werk oft nicht unter Berufsunfähigkeit.

2. Die BU-Rente ist oft nied­riger als erwartet

Gerade junge Ärzte haben aufgrund kürzerer Beitrags­zeiten geringe Anwart­schaften. Auch mit Zurech­nungs­zeiten entsteht selten eine Rente, die das tatsäch­liche Einkommen annä­hernd ersetzt.

3. Interne Verwei­sung ist ein struk­tu­relles Risiko

Dass du auf jede ärzt­liche Tätig­keit verwiesen werden kannst, ist der zentrale Unter­schied zur privaten BU.

4. Berufs­ver­bote sind kaum abgesichert

Behörd­lich ange­ord­nete Berufs­ver­bote, zum Beispiel nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz, fallen in der Regel nicht unter die Leis­tungen des Versor­gungs­werks. Für bestimmte Fach­rich­tungen ist das ein rele­vantes Risiko.

Was eine private Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung besser löst

Eine hoch­wer­tige private BU-Versi­che­rung für Ärzte verfolgt eine andere Logik. Sie schützt nicht den Ober­be­griff „Arzt“, sondern deine indi­vi­du­elle Tätigkeit.

1. Leis­tung schon ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit

Die private BU zahlt, wenn du zu mindes­tens 50 Prozent deinen zuletzt ausge­übten Beruf nicht mehr ausüben kannst. Das ist eine deut­lich nied­ri­gere Schwelle als im Versorgungswerk.

2. Schutz deiner Spezialisierung

Moderne Arzt­ta­rife sichern ausdrück­lich die spezi­fi­sche Tätig­keit ab, die du zuletzt ausgeübt hast. Wenn du als Anäs­the­sist nicht mehr im OP arbeiten kannst, wird genau diese Tätig­keit bewertet – nicht irgend­eine andere ärzt­liche Aufgabe.

3. Verzicht auf Verwei­sung inner­halb des ärzt­li­chen Berufs

Gute Arzt­ta­rife schließen aus, dass der Versi­cherer dich auf eine andere ärzt­liche Tätig­keit verweist. Damit entfällt der zentrale Nach­teil des Versorgungswerks.

4. Infek­ti­ons­klausel

Ein Berufs­verbot nach Infek­ti­ons­schutz­ge­setz löst in der privaten BU mit Infek­ti­ons­klausel eine Leis­tung aus, selbst wenn keine klas­si­sche BU vorliegt.

5. AU-Klausel

Wenn du länger krank­ge­schrieben bist, zum Beispiel über sechs Monate, kann die BU bereits leisten. Das schließt die finan­zi­elle Lücke während der BU-Prüfung.

6. Freie Wahl der Rentenhöhe

Du kannst die Renten­höhe so wählen, dass dein Einkommen abge­si­chert wird – unab­hängig von Satzungs­re­geln oder Anwartschaften.

Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Opera­tiver Facharzt

Nach einem Unfall ist die Beweg­lich­keit einer Hand einge­schränkt. OP-Tätig­keit ist nicht mehr möglich, aber gutach­ter­liche Arbeit schon. Das Versor­gungs­werk würde keine Leis­tung erbringen, während eine private BU bei guter Ausge­stal­tung höchst­wahr­schein­lich leisten würde.

Beispiel 2: Berufs­verbot wegen Infektion

Eine Ärztin wird Trägerin einer melde­pflich­tigen Infek­tion. Die Behand­lungs­tä­tig­keit wird unter­sagt. Das Versor­gungs­werk leistet in der Regel nicht. Eine BU mit Infek­ti­ons­klausel dagegen schon.

Beispiel 3: Teil­zeit nach Erkrankung

Ein Arzt kann gesund­heit­lich nur noch 20 statt 40 Stunden arbeiten. Das Versor­gungs­werk zahlt nicht, da weiterhin ärzt­liche Tätig­keit möglich ist. Eine private BU kann leisten, wenn der BU-Grad erreicht wird.

Was du bei der privaten BU als Arzt beachten solltest

  • Die zuletzt ausge­übte Tätig­keit muss klar abge­si­chert sein
  • Verzicht auf konkrete Verwei­sung inner­halb des ärzt­li­chen Berufs
  • Leis­tung ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit
  • Infek­ti­ons­klausel und AU-Klausel
  • Flexi­bi­lität bei Teil­zeit und Tätigkeitswechsel
  • Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tien für Fach­arzt, Gehalts­stei­ge­rungen oder Niederlassung
  • Bedin­gungen klar prüfen, nicht nur den Beitrag

Exper­ten­be­ra­tung ist zwin­gend notwendig

Das Versor­gungs­werk bietet eine wich­tige Grund­ab­si­che­rung, ist aber kein voll­wer­tiger Schutz. Die strengen Vorgaben – insbe­son­dere die 100-Prozent-Hürde, die Verwei­sung auf andere ärzt­liche Tätig­keiten und das Fehlen von Spezi­al­klau­seln – führen dazu, dass viele Ärzte im BU-Fall schlechter abge­si­chert sind als gedacht.

Eine private BU ergänzt diese Basis sinn­voll und schützt genau das, was im Versor­gungs­werk nicht berück­sich­tigt wird: deine indi­vi­du­elle Tätig­keit, deine Spezia­li­sie­rung und dein tatsäch­li­ches Einkommen.

Wenn du deine Absi­che­rung wirk­lich verstehen und sauber aufstellen möch­test, soll­test du beide Systeme gemeinsam betrachten. Sie sind keine Alter­na­tiven, sondern Bausteine, die erst zusammen einen sinn­vollen Schutz ergeben.

Eine saubere Absi­che­rung setzt voraus, dass du einen BU-Vertrag wählst, der exakt zu deiner ärzt­li­chen Tätig­keit passt. Die Fein­heiten liegen oft in Formu­lie­rungen, die später entschei­dend darüber bestimmen, ob ein Versi­cherer zahlt oder nicht. Genau hier lohnt sich eine Bera­tung, die sich mit diesen Themen täglich beschäf­tigt. Wenn du möch­test, unter­stütze ich dich dabei, deine aktu­elle Situa­tion einzu­ordnen, bestehende Risiken sichtbar zu machen und eine Lösung zu finden, die fach­lich sauber ist und zu deinem Berufs­alltag passt. Meine Bera­tung findet voll­ständig digital statt, ist verständ­lich aufge­baut und richtet sich beson­ders an Menschen (meist Akade­miker und sog. Gutver­diener), die Wert auf klare Entschei­dungen legen. Wenn du das Thema struk­tu­riert angehen möch­test, melde dich gerne bei mir.

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Hinweis zur Terminbuchung

Bitte buche nur dann einen Termin mit mir, wenn du mit mir zusammenarbeiten möchtest. Reine Informationsanfragen kann ich (aufgrund der hohen Nachfrage) in Terminen nicht bearbeiten. Dazu kannst du mir aber gerne über das Kontaktformular schreiben. 

Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.