Die Absicherung der Arbeitskraft funktioniert bei Beamten anders als bei Angestellten. Bei ihnen geht es nicht nur um die Frage, ob ein Versicherer eine Berufsunfähigkeit anerkennt. Für Beamte zählt vor allem die Dienstunfähigkeit. Hier entstehen in der Praxis die größten Versorgungslücken. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist deshalb wesentlicher Teil der Absicherung – vorausgesetzt, die DU-Klausel ist sauber formuliert. (Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist genau genommen eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel.)
Viele Beamte verlassen sich darauf, dass der Staat schon zahlen wird. Die gesetzlichen Regelungen zeigen jedoch, dass die Versorgung erst im Laufe der Dienstjahre aufgebaut wird. In den ersten Jahren besteht sogar fast kein staatlicher Schutz. Das betrifft vor allem Beamte auf Widerruf und Probe, also gerade die Berufsanfänger. Genau in dieser Phase ist das Risiko am höchsten und die Versorgung gleichzeitig am schwächsten.
Warum die DU-Klausel so wichtig ist
Die Dienstunfähigkeits-Klausel entscheidet darüber, wann der Versicherer zahlen muss. Ohne DU-Klausel muss der Beamte zusätzlich nachweisen, dass er berufsunfähig ist. Dabei prüft der Versicherer selbstständig, ob die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, ob eine Verweisung möglich ist oder ob die 50-Prozent-Grenze erreicht wird.
Eine hochwertige Dienstunfähigkeits-Klausel sorgt dafür, dass die Entscheidung des Dienstherrn ausreicht.
Das bedeutet also:
- Die Versetzung in den Ruhestand oder die Entlassung reicht als Leistungsnachweis.
- Es ist kein zusätzlicher Prüfungsprozess des Versicherers nötig.
- Es entfällt die Diskussion über Tätigkeiten, Verweisungen und Einschränkungen.
Damit wird verhindert, dass der Beamte zwar dienstunfähig ist, aber trotzdem keine Leistung aus der privaten Versicherung erhält.
Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit laufen nicht immer synchron
Dienstunfähigkeit und Berufsunfähigkeit sind unterschiedliche Begriffe und folgen unterschiedlichen Regeln. Die Dienstunfähigkeit wird durch den Dienstherrn festgestellt. Die BU wird durch den Versicherer geprüft. Diese Wege müssen nicht gleichzeitig eintreten. Ein Beamter kann dienstunfähig sein, obwohl der Versicherer noch keine BU anerkennt. Es kann genauso gut umgekehrt passieren.
Das eigentliche Risiko ohne DU-Klausel besteht darin, dass der Beamte aus dem Dienst ausscheidet oder in den Ruhestand versetzt wird, aber keine Leistungen aus seiner privaten Versicherung erhält. Das ist die Situation, die mit einer DU-Klausel vermieden werden soll.
Warum Dienstunfähigkeit schwerer nachzuweisen ist als Berufsunfähigkeit
Die beamtenrechtliche Definition ist strenger. Der Dienstherr prüft zuerst, ob der Beamte auf einem anderen Arbeitsplatz eingesetzt werden kann. Es spielt keine Rolle, ob dieser Arbeitsplatz ein geringeres Ansehen hat oder nicht dem bisherigen Aufgabenfeld entspricht. Entscheidend ist nur, ob der Beamte weiterhin arbeitsfähig ist.
Dazu kommt eine längere Beobachtungs- und Prognosephase. Die Zuständigkeit liegt beim Dienstherrn und nicht beim Versicherer. Dieser Prozess kann sich über Monate ziehen. Das kann dazu führen, dass DU-Entscheidungen später erfolgen als eine BU-Bewertung. Eine DU-Klausel sorgt hier für Klarheit, weil sie die Entscheidung des Dienstherrn übernimmt und den Versicherungsfall absichert.
Die größten Versorgungslücken entstehen am Anfang der Beamtenlaufbahn
Die staatliche Versorgung hängt direkt vom Beamtenstatus ab. Und genau am Anfang ist sie besonders gering.
Beamte auf Widerruf werden bei Krankheit und Unfall häufig entlassen. Ein Ruhegehalt gibt es nicht. Die Rückkehr in die gesetzliche Rentenversicherung hilft kaum, weil die Wartezeiten fehlen. In dieser Phase ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung besonders wichtig, weil es sonst keine Versorgung gibt.
Beamte auf Probe haben meist ebenfalls keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt bei Krankheit. Entlassungen sind möglich und sogar üblich. Auch hier entsteht ohne Absicherung ein finanzielles Loch.
Beamte auf Lebenszeit erhalten erst dann ein Ruhegehalt, wenn die Wartezeit erfüllt ist. In den ersten Dienstjahren ist dieses Ruhegehalt oft gering. Der Bedarf an privater Absicherung bleibt deshalb bestehen.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeits-Klausel schließt diese Versorgungslücke. Sie sorgt dafür, dass der Beamte im Leistungsfall nicht ohne Einkommen dasteht.
Verschiedene Dienstunfähigkeits-Klauseln und ihre Qualität
Nicht jede DU-Klausel bietet den gleichen Schutz. Die Unterschiede stehen im Bedingungswerk und fallen auf den ersten Blick oft nicht auf.
- Eine echte Dienstunfähigkeits-Klausel erkennt die Entscheidung des Dienstherrn an. Damit besteht der stärkste Schutz.
- Bei einer fast echten DU-Klausel prüft der Versicherer, ob die Versetzung ausschließlich aus gesundheitlichen Gründen erfolgte.
- Bei einer unechten DU-Klausel reicht die Versetzung nicht aus. Der Versicherer darf zusätzlich prüfen.
Je schlechter die Klausel, desto größer das Risiko, dass trotz Dienstunfähigkeit keine Leistung gezahlt wird.
Spezielle DU-Klauseln und Teil-DU
Manche Anbieter werben mit speziellen Dienstunfähigkeitsklauseln für Polizei, Feuerwehr oder andere Bereiche. In der Praxis bringen diese Varianten nur selten echte Vorteile. Wenn ein Beamter die besonderen Anforderungen seines Berufes nicht mehr erfüllen kann, liegt häufig bereits Berufsunfähigkeit vor. Die allgemeine DU-Klausel sichert diesen Fall in der Regel bereits ab.
Ähnlich sieht es bei der Teil-DU aus. Wenn ein Beamter nur noch in Teilzeit arbeiten kann, liegt häufig bereits eine BU-Einschränkung vor. Eine gute DU-Klausel berücksichtigt solche Fälle und macht zusätzliche Konstruktionen überflüssig.
Der wichtigste Punkt: Beratung und Prüfung der Bedingungen
Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist keines der Produkte, die man einfach abschließt und damit erledigt. Die Unterschiede zwischen den Tarifen sind groß. Manche Klauseln bieten sehr guten Schutz, andere nur auf den ersten Blick. Es entscheidet sich im Bedingungswerk, ob die Versicherung in der Praxis wirklich leistet.
Dazu gehört eine saubere Analyse des Beamtenstatus, des Dienstverhältnisses, der Versorgung und der Versicherungsbedingungen. Eine DU-Klausel, die nicht konsequent formuliert ist, schützt im Ernstfall nur eingeschränkt.
Beamte benötigen eine Dienstunfähigkeitsversicherung, die auf ihre Situation abgestimmt ist und die Entscheidung des Dienstherrn anerkennt. Die DU-Klausel ist der Kern dieser Absicherung. Sie sorgt dafür, dass der Beamte bereits dann geschützt ist, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt – und nicht erst, wenn ein Versicherer eine eigene BU-Definition erfüllt sieht.



