Fami­li­en­pla­nung — welche Versi­che­rungen? Beachte DAS!

Worum geht es?

Diese 4 Tipps musst du kennen, BEVOR du mit der Familienplanung/Kinderplanung anfängst.

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Fami­li­en­pla­nung: Wich­tige Versi­che­rungs­tipps für werdende Eltern

Du planst, eine Familie zu gründen? Herz­li­chen Glück­wunsch! Bevor du jedoch mit der Kinder­pla­nung star­test, soll­test du einige wich­tige Versi­che­rungs­aspekte bedenken. Hier erfährst du, welche Absi­che­rungen du vor der Schwan­ger­schaft in Betracht ziehen solltest.

Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung: Schutz für den Ernstfall

Niemand möchte daran denken, aber es kann passieren: Kompli­ka­tionen bei der Geburt können zu einem pfle­ge­be­dürf­tigen Kind führen. In solch einer Situa­tion bist du nicht nur emotional, sondern auch finan­ziell stark gefor­dert. Eine Pfle­ge­zu­satz­ver­si­che­rung kann dir in diesem Fall helfen, indem sie dir monat­lich Geld in Form eines Pfle­ge­ta­ge­geldes zur Verfü­gung stellt.

Wichtig zu wissen: Nach dem Versi­che­rungs­ver­trags­ge­setz (§ 198) kannst du dein neuge­bo­renes Kind in den glei­chen Tarif versi­chern, den du selbst hast — ohne Risi­ko­zu­schläge und Warte­zeiten. Dies gilt auch, wenn das Kind krank zur Welt kommt. Aller­dings musst du den Vertrag mindes­tens drei Monate vor der Geburt abge­schlossen haben.

Achtung: Viele Versi­cherer fragen mitt­ler­weile beim Antrag, ob du werdende Mutter oder werdender Vater bist. Ist dies der Fall, kann der Versi­che­rungs­be­ginn erst kurz vor der Geburt starten, wodurch die drei­mo­na­tige Frist nicht erfüllt wird. Daher ist es ratsam, diese Versi­che­rung vor der Schwan­ger­schaft abzuschließen.

Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung: Komfort und Wahlfreiheit

Eine Kran­ken­haus­zu­satz­ver­si­che­rung ermög­licht dir, als Privat­pa­tient im Kran­ken­haus behan­delt zu werden, auch wenn du gesetz­lich versi­chert bist. Dies kann beson­ders bei der Entbin­dung von Vorteil sein:

  • Du kannst wahl­ärzt­liche Leis­tungen in Anspruch nehmen und dir im Ernst­fall einen Spezia­listen aussuchen.
  • Du genießt mehr Komfort durch ein Einbett­zimmer oder sogar ein Familienzimmer.
  • Auch hier gilt: Dein Kind kann nach der Geburt in den glei­chen Tarif aufge­nommen werden, selbst wenn es krank zur Welt kommt.

Rechts­schutz­ver­si­che­rung: Für alle Fälle gewappnet

Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann im Falle von Kompli­ka­tionen bei der Geburt wichtig sein. Sie ermög­licht dir, ohne finan­zi­elle Sorgen recht­liche Schritte einzu­leiten, falls du Scha­dens­er­satz oder Schmer­zens­geld fordern möchtest.

Bestehenden Versi­che­rungs­schutz anpassen

Nach der Geburt deines Kindes hast du die Möglich­keit, bestehende Versi­che­rungen anzupassen:

  1. Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Du kannst den Schutz ohne erneute Gesund­heits­prü­fung erhöhen.
  2. Risi­ko­le­bens­ver­si­che­rung: Auch hier ist eine Erhö­hung des Todes­fall­schutzes ohne neue Gesund­heits­prü­fung möglich.

Fazit

Die Fami­li­en­pla­nung ist eine aufre­gende Zeit. Indem du dich früh­zeitig mit diesen Versi­che­rungs­themen ausein­an­der­setzt, kannst du dich und deine zukünf­tige Familie optimal absi­chern. Denk daran: Viele dieser Entschei­dungen soll­test du idea­ler­weise vor der Schwan­ger­schaft treffen. So gehst du bestens vorbe­reitet in diese neue Lebensphase.

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