Immo­bi­li­en­kauf und Vermie­tung an Verwandte

Immo­bi­li­en­kauf und Vermie­tung an Verwandte: Praxis­leit­faden für steu­er­liche und finan­zi­elle Gestal­tung mit Ausblick auf das Eigenheim

Chancen und Risiken der Vermie­tung an Angehörige

Die Vermie­tung einer Immo­bilie an Fami­li­en­mit­glieder – also an Kinder, Eltern oder andere enge Verwandte – ist weit mehr als eine reine Fami­li­en­hilfe. Für Vermieter ergeben sich finan­zi­elle Vorteile, zum Beispiel steu­er­liche Abzugs­mög­lich­keiten und eine plan­bare Alters­vor­sorge. Für den Mieter, meist ein Kind, gibt es die Chance auf güns­ti­geren Wohn­raum, was gerade in Ballungs­räumen bares Geld wert sein kann. Der Haken: Das Finanzamt prüft solche Miet­ver­hält­nisse mit beson­derer Skepsis. Ziel ist es, miss­bräuch­liche Gestal­tungen – also „verdeckte Schen­kungen“ oder reine Steu­er­spar­mo­delle – zu verhin­dern. Wenn du die formalen Anfor­de­rungen nicht einhältst, drohen der Verlust steu­er­li­cher Vorteile und unter Umständen sogar Schen­kungs­steuer. Es lohnt sich also, von Anfang an mit maxi­maler Sorg­falt vorzugehen.

Was das Finanzamt verlangt: Der Fremdvergleichsgrundsatz

Das A und O ist der soge­nannte Fremd­ver­gleichs­grund­satz. Das heißt: Der Miet­ver­trag und die gesamte Abwick­lung müssen so gestaltet sein, wie es auch zwischen fremden Dritten üblich wäre. Dazu gehört: Schrift­li­cher Miet­ver­trag mit allen wesent­li­chen Klau­seln (Miet­ob­jekt, Miet­höhe, Neben­kosten, Kaution, Kündi­gungs­fristen, Zahlungs­mo­da­li­täten), regel­mä­ßige, beleg­bare Miet­zah­lungen – am besten per Dauer­auf­trag, nicht bar, strikte Tren­nung von Unter­halt und Miete: Miet­zah­lungen dürfen nicht aus dem Unter­halt „zurück­fließen“, jähr­liche Neben­kos­ten­ab­rech­nung nach klaren Regeln und profes­sio­neller Umgang bei Zahlungs­verzug, Mahn­wesen etc. Sobald du von den Stan­dards abweichst, die du auch mit einem fremden Mieter hättest, riskierst du die steu­er­liche Anerkennung.

Miet­ver­trag, Zahlungs­ab­wick­lung und Neben­kosten: Das musst du beachten

Miet­ver­trag
Unbe­fris­tete Miet­ver­träge sind in der Regel vorteil­haft. Inhalt­lich sollten alle Pflicht­an­gaben enthalten sein, die auch ein Anwalt bei fremden Mietern empfiehlt. Die Kaution muss tatsäch­lich hinter­legt und zurück­ge­zahlt werden.

Miet­zah­lungen und Zahlungs­nach­weise
Keine Barzah­lungen – immer Bank­über­wei­sung oder Dauer­auf­trag! Keine Vermi­schung von Miet­zah­lungen mit Unter­halts­leis­tungen. Konto­aus­züge dienen im Zweifel als Nachweis.

Neben­kosten
Neben­kosten müssen jähr­lich abge­rechnet und belegt werden – auch in der Familie. Doku­men­ta­tion und Belege sind Pflicht.

Mieter­be­zie­hung
Ange­hö­rige wie fremde Mieter behan­deln: Bei Zahlungs­verzug Mahnung, bei Schäden Kaution einsetzen, regel­mä­ßige Objekt­kon­trolle durchführen.

Defi­ni­tion „nahe Ange­hö­rige“
Nur auf diese Gruppe kommen die spezi­ellen Regeln an: Ehepartner, Eltern, Kinder, Enkel, Geschwister, Neffen/Nichten.

Steu­er­liche Beson­der­heiten: Wie viel Miete ist „richtig“?

Entschei­dend für deine steu­er­li­chen Vorteile ist die Höhe der verein­barten Miete im Verhältnis zur orts­üb­li­chen Vergleichsmiete.

  • Mindes­tens 66 % der orts­üb­li­chen Vergleichs­miete: Volle Aner­ken­nung aller Werbungs­kosten, keine weiteren Prüfungen
  • Zwischen 50 % und 65 %: Volle Aner­ken­nung nur bei posi­tiver Total­über­schuss­pro­gnose (es muss über 30 Jahre insge­samt ein Über­schuss entstehen)
  • Unter 50 %: Nur antei­lige Aner­ken­nung der Werbungs­kosten. Außerdem besteht das Risiko einer Schen­kungs­steuer, weil ein „Geschenk“ vorliegt.

Die orts­üb­liche Vergleichs­miete ermit­telst du über den Miet­spiegel, Immo­bi­li­en­por­tale oder im Zweifel mit einem Gutachten. Bei möblierter Vermie­tung kommt ein Möblie­rungs­zu­schlag oben drauf. Wichtig: Du musst die Miete alle paar Jahre prüfen und ggf. anpassen, weil sich der Miet­spiegel ändern kann.

Werbungs­kosten: Welche Kosten du absetzen kannst

Werbungs­kosten sind alle Kosten, die im Zusam­men­hang mit der Vermie­tung entstehen und steu­er­lich absetzbar sind. Darunter fallen u.a.: Abschrei­bungen auf das Gebäude (nicht das Grund­stück), Kredit­zinsen (sofern das Darlehen für den Erwerb oder die Reno­vie­rung der vermie­teten Immo­bilie aufge­nommen wurde), Renovierungs‑, Instand­hal­tungs- und Moder­ni­sie­rungs­kosten, Kauf­ne­ben­kosten (z.B. Notar, Grund­buch, Makler­pro­vi­sion, antei­lige Grund­er­werb­steuer), nicht umla­ge­fä­hige Betriebs­kosten, Grund­steuer, Versi­che­rungen, Verwal­tungs­kosten, Steu­er­be­ra­tung, Fahrt­kosten zur Immo­bilie. Achtung: Jede Ausgabe muss belegt und sauber doku­men­tiert werden. Nur so erkennt das Finanzamt die Kosten an.

Beson­der­heiten bei der Finan­zie­rung einer Anlageimmobilie

Banken bewerten vermie­tete Immo­bi­lien als „riskanter“ als das Eigen­heim, daher sind die Finan­zie­rungs­kon­di­tionen meist etwas schlechter. Du soll­test ausrei­chend Eigen­ka­pital für Kauf­ne­ben­kosten einbringen, um den Belei­hungs­wert zu opti­mieren. Kredit­zinsen sind nur dann als Werbungs­kosten abziehbar, wenn das Darlehen nach­weis­lich für die vermie­tete Immo­bilie aufge­nommen wurde. Spezi­elle Modelle wie das Ehegat­ten­dar­lehen sind möglich, aber komplex und mit hohen formalen Anfor­de­rungen verbunden. Das Finanzamt prüft genau, ob die Gestal­tung fremd­üb­lich ist.

Möblierte Vermie­tung: Was du wissen solltest

Bei möbliert vermie­teten Wohnungen erhöht ein Möblie­rungs­zu­schlag die Vergleichs­miete. Dadurch ändert sich ggf. die rele­vante Grenze für die steu­er­liche Aner­ken­nung. Der Zuschlag sollte realis­tisch und nach­voll­ziehbar kalku­liert werden, nicht zu hoch, nicht zu niedrig. Eine detail­lierte Inven­tar­liste der Möbel gehört in den Vertrag.

Eigen­tums­woh­nung jetzt, Eigen­heim später: Worauf du achten musst

Viele kaufen zunächst eine Immo­bilie zur Vermie­tung, planen aber mittel­fristig ein Eigen­heim. Das hat Auswir­kungen auf Bonität, Eigen­ka­pital und Steuer. Wer bereits eine vermie­tete Immo­bilie finan­ziert hat, muss bei der Finan­zie­rung des Eigen­heims mit einem höheren Eigen­ka­pi­tal­be­darf oder schlech­teren Kondi­tionen rechnen. Zinsen für ein Darlehen, das zwar über die vermie­tete Wohnung abge­si­chert ist, aber zur Finan­zie­rung des Eigen­heims dient, kannst du steu­er­lich nicht absetzen. Staat­liche Förder­pro­gramme (KfW etc.) gelten nur für selbst­ge­nutztes Wohn­ei­gentum, nicht für vermie­tete Immo­bi­lien. Mehrere Kredit­nehmer (z. B. Ehepartner, Lebens­ge­mein­schaften, GbR) können die Bonität stei­gern und die Kondi­tionen verbessern.

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Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Typi­sche Stol­per­fallen: Kein schrift­li­cher Vertrag, fehlende oder zu nied­rige Miete. Barzah­lungen oder Vermi­schung von Unter­halt und Miete. Keine oder mangel­hafte Neben­kos­ten­ab­rech­nung. Mangelnde profes­sio­nelle Distanz im Umgang mit dem Mieter. Fehler­hafte Kalku­la­tion bei möblierten Wohnungen (Zuschlag vergessen). Annahme, dass alle Kredit­zinsen absetzbar sind, auch wenn der Kredit für das Eigen­heim genutzt wird. Lücken­hafte oder fehler­hafte Doku­men­ta­tion der Werbungskosten.

Empfeh­lungen: Immer einen voll­stän­digen schrift­li­chen Miet­ver­trag nach Muster verwenden. Miet­preis regel­mäßig anpassen (idea­ler­weise mindes­tens 66 % der orts­üb­li­chen Vergleichs­miete). Miet­zah­lungen per Dauer­auf­trag, Unter­halt und Miete strikt trennen. Sorg­fäl­tige Neben­kos­ten­ab­rech­nung und voll­stän­dige Beleg­samm­lung. Ange­hö­rige wie fremde Mieter behan­deln (auch bei Mahnungen). Rechts­form bei mehreren Immo­bi­lien früh­zeitig prüfen und Bera­tung einholen.

Fazit: Diszi­plin zahlt sich aus

Die Vermie­tung an Ange­hö­rige kann ein cleverer Weg sein, um Vermögen aufzu­bauen, Steuern zu sparen und die Familie zu unter­stützen – wenn du konse­quent und profes­sio­nell arbei­test. Die zentrale Botschaft: Profes­sio­na­lität schlägt Vertraut­heit, sobald das Finanzamt mit am Tisch sitzt. Nur so kannst du die Vorteile voll ausschöpfen und finan­zi­elle Fall­stricke umgehen.

Hand­lungs­emp­feh­lungen auf einen Blick

  • Miet­ver­trag schrift­lich, voll­ständig und unbefristet
  • Miet­preis bei mindes­tens 66 % der Vergleichsmiete
  • Ausschließ­lich Überweisung/Dauerauftrag für Mietzahlungen
  • Unter­halts­leis­tungen und Miete strikt trennen
  • Sorg­fäl­tige Doku­men­ta­tion aller Kosten und Einnahmen
  • Neben­kos­ten­ab­rech­nung jähr­lich, mit Belegen
  • Kredite sauber trennen nach Verwendungszweck
  • Schen­kungs­steu­er­frei­be­träge im Blick behalten
  • Profes­sio­nelle Bera­tung bei Unsi­cher­heiten nutzen

Tipp: Wenn du konkrete Fragen zur steu­er­li­chen Gestal­tung oder zur Finan­zie­rung hast, kannst du gerne einen Termin mit mir buchen – auch wenn es mal speziell wird. Ein rechts­si­cherer, wirt­schaft­lich sinn­voller Weg lässt sich fast immer finden, wenn du von Anfang an die rich­tigen Weichen stellst.

Disclaimer:
Dieser Beitrag wurde nach bestem Wissen recher­chiert und erstellt. Trotzdem können sich Fehler, Zahlen­dreher oder Miss­ver­ständ­nisse einschlei­chen. Der Text stellt keine Rechts­be­ra­tung oder Steu­er­be­ra­tung dar und ersetzt auch keine indi­vi­du­elle Bera­tung durch einen Rechts­an­walt oder Steu­er­be­rater. Die Infor­ma­tionen dienen ausschließ­lich der ersten Orien­tie­rung. Für eine konkrete, auf deinen Fall abge­stimmte Bera­tung verein­bare bitte einen persön­li­chen Termin.

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Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.