Nach­teile Wohn­riester — DU WIRST ES BEREUEN!

Worum geht es?

Die Nach­teile der Wohn­riester sind oftmals erheb­lich. Dennoch wird die Wahr­heit dieser immer häufiger verschwiegen. In diesem Video zeige ich dir, warum du Wohn­riester ein Leben lang bereuen wirst.

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Die Nach­teile der Wohnriester

Im Wesent­li­chen gibt es bei der Wohn­riester zwei erheb­liche Nach­teile. Der erste Nach­teil steht im Zusam­men­hang mit der Riester-Rente. Bei der Riester-Rente unter­scheidet man zwischen zwei Phasen. Der Spar­phase, in der die Beiträge von der Steuer abge­setzt werden können und somit ein Steu­er­vor­teil entsteht. Und der anschlie­ßenden Renten­phase, in der die erhal­tende Rente eben­falls versteuert werden muss. Um die hinterher zu versteu­ernde Summe ermit­teln zu können, gibt es das Wohn­för­der­konto.

Wohn­för­der­konto

Bei dem Wohn­för­der­konto handelt es sich um ein virtu­elles Konto. Auf diesem werden jedes Jahr die Riester-Beiträge, welche in den Riester-Bauspar­ver­trag einge­zahlt werden, gesam­melt und gebucht. Das Ganze wird dann mit 2% Zinsen verzinst. Das bedeutet, in der Zeit, in der du sparst, sorgen die Spar­bei­träge und die Verzin­sung dafür, dass der Saldo deines Wohn­för­der­kontos immer weiter ansteigt. Zum Renten­be­ginn wird das gesamte Konto aufge­löst. Das bedeutet, der Betrag, der sich ange­sam­melt hat, muss dann wiederum versteuert werden.

Nehmen wir an, du sparst 30 Jahre lang jähr­lich den Höchst­bei­trag von 2.100 Euro ein. Auf den entste­henden Betrag kannst du nun entweder Steuern rauf zahlen. Darauf erhältst du einen Rabatt von 30 Prozent. Oder du entschei­dest dich für eine Raten­zah­lung, bis du 85 Jahre alt bist. Nach 30 Jahren hätte dein Wohn­för­der­konto einen Stand von 86.600 Euro. Dieser Betrag muss dann bei Renten­ein­tritt versteuert werden. Bei der Einmal­zah­lung müss­test du von diesem Betrag also nur 70 Prozent versteuern. Entschei­dest du dich jedoch für diese Möglich­keit, dürf­test du die Immo­bilie 20 Jahre lang nicht verkaufen. Ein Verstoß dagegen hätte eine Strafe zu Folge. Das Andert­halb­fache der 30 Prozent, die du gespart hast, müssten dann nach­ver­steuert werden. Der Rabatt­be­trag muss im Nach­hinein wiederum nochmal versteuert werden.

Beispiel

Gucken wir uns das Problem der Wohn­riester jetzt noch mal genauer an. Ange­nommen, du hast ein zu versteu­erndes Einkommen von 40.000 Euro. Von den 86.600 Euro müssen 70 Prozent versteuert werden, also 60.620 Euro. Dadurch entsteht eine Steu­er­last von 21.674 Euro, welche du schließ­lich in Raten oder einmalig versteuern kannst. Wenn du dich für die Raten­zah­lung entschei­dest, zahlst du also jähr­lich 1.395 Euro, bis du 85 Jahre alt bist.

Mit der Wohn­riester bezahlst du also ein Leben lang Steuern auf eine Immo­bilie, die du schon lange abge­zahlt hast.

Förder­schäd­liche Verwendung

Die förder­schäd­liche Verwen­dung ist ein weiterer Nach­teil der Wohn­riester. Hierbei handelt es sich um unvor­her­seh­bare Ereig­nisse, die in deinem Leben auftreten könnten, womit der Staat im Rahmen der Förde­rung nicht rechnet. Dazu gehört das Umziehen ins Ausland oder beispiels­weise der Tod. Aber auch das Vermieten der gekauften Immo­bilie, um ein biss­chen Zusatz­rente zu kassieren. Die förder­schäd­liche Verwen­dung ist verein­facht gesagt, das Aufgeben der Selbst­nut­zung. Die staat­liche Förde­rung ist dafür da, deine Alters­vor­sorge zu sichern oder zumin­dest zu unter­stützen. Die Alters­vor­sorge soll dadurch unter­stützt werden, dass du keine Miete mehr zahlst. Deshalb gibt es Wohn­riester. Wenn du aber die Immo­bilie nicht mehr für dich selbst nutzt, was vom Staat nicht vorher­ge­sehen ist, gilt dies als förder­schäd­lich und die Förde­rung muss zurück­ge­zahlt werden.

Sonder­fälle

Sonder­fälle bei der Wohn­riester gibt es, wenn du z.B. vor Renten­be­ginn beruf­lich bedingt umziehst. Dort ist es möglich, die Wohnung oder das Haus zu vermieten. Jedoch muss du bei Renten­ein­tritt wieder in die ursprüng­liche Immo­bilie zurück­ziehen. Das muss auch nach­ge­wiesen werden. Eine andere Situa­tion wäre, wenn du inner­halb eines Jahres nach Aufgabe der Selbst­nut­zung den Stand des Wohn­för­der­kontos auf einen anderen Riester-Vertrag einzahlst. Die Förde­rung bleibt dann erhalten.

Tod vor Rentenbeginn 

Stirbst du vor dem Renten­be­ginn, hast zu diesem Zeit­punkt jedoch deine Immo­bilie selbst genutzt, wird der zu versteu­ernde Betrag deinem Einkommen zuge­rechnet. Die Förde­rung fällt also weg und die Erben haben eine höhere Erbschafts­steuer zu zahlen. Bei Ehepart­nern kann das Wohn­för­der­konto auf den Partner über­tragen werden. Dieser müsste dann ab Renten­be­ginn den Betrag versteuern. Mit dem Todes­fall verfällt die Steu­er­schuld also nicht, sondern sie wird auf den Ehepartner über­tragen. Jedoch muss auch dieser die Immo­bilie selbst nutzen. Ansonsten müsste die Förde­rungen zurück­ge­zahlt werden. Das ganze Wohn-Riester Thema ist also ziem­lich unflexibel.

Tod nach Rentenbeginn

Bei Tod nach dem Renten­be­ginn in der Wohn­riester, müssen die Erben das Guthaben des Wohn­för­der­kontos voll versteuern. Das heißt, man erbt zwar eine Immo­bilie, muss das Wohn­för­der­konto jedoch gleich­zeitig versteuern.

Finger weg von der Wohn-Riester

All diese Nach­teile sollten nun deut­lich machen, dass Wohn­riester alles andere als sinn­voll ist. Zurecht stellt sich die Frage, was man tun kann, wenn man schon solch einen Vertrag hat. Gerne helfe ich dir als unab­hän­giger Finan­zie­rungs­be­rater in Dort­mund dabei, dafür eine Lösung zu finden. Verein­bare gerne einen Termin mit mir, damit ich dir all die Möglich­keiten zeigen kann, um deinen Wohn-Riester-Vertrag umzugestalten.

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Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.