Wohn­riester Horror — DIE LÖSUNG für das Wohn­för­der­konto! Geheimtipp!

Achtung, die im Video beschrie­bene Lösung funk­tio­niert leider prak­tisch nicht, weil es keinen Produkt­an­bieter gibt, der solche Beiträge entge­gen­nimmt. Ich bin weiter in Recherche dazu!

Worum geht es?

In diesem Video geht es um die Nach­teile des Wohn­för­der­kontos bei der Wohn­riester. Leidest auch du an diesen Nach­teilen und kannst aktuell nichts dagegen tun? Dann helfe ich dir als unab­hän­giger Finanz- und Versi­che­rungs­makler in Dort­mund eine Lösung für dein Problem zu finden. 

Die Wohn­riester und das Wohn-Förderkonto

Bei dem Wohn­för­der­konto handelt es sich um nichts anderes als ein “Steu­er­schulden-Konto”. Bevor es also zu spät ist, möchte ich euch drin­gend davon abraten. Für all die, die bereits solch ein Konto abge­schlossen haben, habe ich jetzt die passende Lösung.

Was ist das Wohnförderkonto?

Das Wohn­för­der­konto wird virtuell gebildet und beinhaltet alles, was du in einem Wohn­riester Vertrag z.B. einen Wohn­riester Bauspar­ver­trag einzahlst oder in einem Wohn­riester Darlehen abzahlst. Dieses wird hinterher aufsum­miert und virtuell mit 2 Prozent pro Jahr verzinst. Im Renten­alter entsteht dann eine Steu­er­schuld, die zu beglei­chen ist.

Ein Beispiel:

Dein Start­jahr ist 2020 und du bist 30 Jahre alt. Du zahlst den maxi­malen förder­fä­higen Betrag von 2.100 Euro pro Jahr in dein Wohn­för­der­konto ein. Im ersten Jahr hättest du dann einen fiktiven Zins von 2 Prozent. 42 Euro werden darauf addiert. Am Ende des Jahres läge dein Wohn­för­der­konto also bei 2.142 Euro. Im nächsten Jahr kommen dann wieder 2.100 Euro auf dein virtu­elles Konto. Darauf wieder die 2 Prozent Zinsen. Der Stand deines Wohn­för­der­kontos steigt auf 4.326 Euro. Das wieder­holt sich dann Jahr für Jahr.

Im 67. Lebens­jahr würde sich ein Betrag von 120.000 Euro ergeben, den du als Schul­den­stand auf diesem virtu­ellen Konto hättest. Die Summe wird dann in bspw. 18 Raten bis zum 85. Lebens­jahr abbe­zahlt. Pro Jahr wären das dann 6.677 Euro. Mit einem 35-prozen­tigen Steu­er­satz ergibt sich dann eine Steu­er­last von 2.300 Euro.

Das Problem ist also, dass dein Schul­den­stand auf dem Wohn­för­der­konto jähr­lich wächst. Durch die Einzah­lungen, die du tätigst und auch durch die 2 Prozent, die jedes Jahr draufkommen.

Die Lösung für das Problem

Was kann man gegen den jähr­lich stei­genden Schul­den­stand tun? Das ist ganz Situationsabhängig. 

Nehmen wir an, du gehst mit 67 Jahren in Rente. Neben einem Darlehen besparst du parallel einen Wohn­riester Bauspar­ver­trag. Die Wohn­riester Syste­matik ist ähnlich wie die eines Bauspar-Darle­hens. Du baust einen Bauspar­ver­trag auf und bekommst in der Zutei­lungs­phase dein Darlehen. Dieses zahlst du dann in der Tilgungs­phase ab. Wenn du dich jetzt mögli­cher­weise in der Spar­phase befin­dest, hast du die Zutei­lung noch nicht bekommen. Somit tilgst du auch noch nicht. In der Spar­phase hast du dann ein Vorfi­nan­zie­rungs­dar­lehen. Das bedeutet, du hast ein Darlehen mit Zinsen und ohne Tilgung. Denn die Tilgung fließt als Spar­bei­trag in den Wohn­riester Bauspar­ver­trag ein.

Das Vorfi­nan­zie­rungs­dar­lehen

Das Vorfi­nan­zie­rungs­dar­lehen hat eine kalku­lierte Lauf­zeit über beispiels­weise 10 Jahre. Inner­halb dieses Zeit­raums musst du den Wohn­riester-Vertrag zutei­lungs­reif bekommen. Befin­dest du dich noch in der Spar­phase, hast du im Prinzip noch kein Wohn­för­der­konto. Denn dieses entsteht erst, wenn du das Darlehen in Anspruch nimmst und dann abzahlst.

Das heißt, rück­wir­kend wird die Einzah­lung dann in der Spar­phase mit rein gezählt. Aber vorerst handelt es sich erst mal nur um einen Bauspar­ver­trag. Zwar fängt das Wohn­för­der­konto schon an, sich in dieser Phase zu bilden, doch der Groschen ist deshalb noch nicht gleich in den Brunnen gefallen.

Um dem Wohn­för­der­konto zu umgehen, könnte man also zum Beginn der Zutei­lungs­phase beschließen, auf das Bauspar-Darlehen zu verzichten. Dafür müsste dann ein neues Darlehen in Anspruch genommen. Dieses tilgst du dann bis zum 68. Lebens­jahr ab. Der Bauspar­ver­trag und das Bauspar­gut­haben werden schließ­lich nicht im Rahmen von Wohn­riester genommen. Somit wird die Darle­hens­til­gung voran­ge­trieben. Im Endef­fekt hast du also ledig­lich einen Bauspar­ver­trag, auf den du die Riester-Förde­rung bekommen hast, ohne ein Bauspar-Darlehen zu nehmen.

Bei diesem Vorgang kommt es jedoch auf deine derzei­tige Situa­tion an. Achte also darauf, dass du in der Zutei­lungs­phase noch genug Zeit für die Tilgung hast.

Das Einkom­mens­steu­er­ge­setz­buch

Um zu verhin­dern, dass sich das Wohn­för­der­konto weiter aufbaut, lohnt es sich, einen Blick in das Einkom­mens­steu­er­ge­setz­buch Para­graf 92 a zu werfen.

In diesem Para­grafen geht es um die Verwen­dung für eine selbst genutzte Wohnung. Der Para­graf regelt also das ganze Thema der Wohn­riester.

 „Das Wohn­för­der­konto ist zu vermin­dern um Zahlungen des Zula­ge­be­rech­tigten auf einen auf seinen Namen lautenden zerti­fi­zierten Alters­vor­sor­ge­ver­trag nach § 1 Absatz 1 des Alters­vor­sor­ge­ver­träge-Zerti­fi­zie­rungs­ge­setzes bis zum Beginn der Auszah­lungs­phase zur Minde­rung der in das Wohn­för­der­konto einge­stellten Beträge; der Anbieter, bei dem die Einzah­lung erfolgt, hat die Einzah­lung der zentralen Stelle nach amtlich vorge­schrie­benem Daten­satz durch Daten­fern­über­tra­gung mitzu­teilen; erfolgt die Einzah­lung nicht auf den Alters­vor­sor­ge­ver­trag mit Wohn­för­der­konto, hat der Zula­ge­be­rech­tigte dem Anbieter, bei dem die Einzah­lung erfolgt, die Vertrags­daten des Alters­vor­sor­ge­ver­trags mit Wohn­för­der­konto mitzu­teilen; diese hat der Anbieter der zentralen Stelle zusätz­lich mitzuteilen;“

Kurz­ge­fasst:

Das Wohn­för­der­konto ist, um Zahlungen auf einen zerti­fi­zierten Alters­vor­sor­ge­ver­trag zu vermin­dern. Dabei hat der Zula­gen­be­rech­tigte dem Anbieter die Vertrags­daten des Alters­vor­sor­ge­ver­trags mit Wohn-Förder­konto mitzuteilen.

Das bedeutet, du zahlst in ein Nega­tiv­konto ein, in dem sich das Wohn­för­der­konto aufbaut. Dieses Konto ist zu vermin­dern, um einen Betrag, den du in einen anderen zweiten Riester-Vertrag einzahlst. Somit haben wir einmal das Wohn­för­der­konto, also den Bauspar­ver­trag und einen zweiten Riester-Vertrag, in den du einzahlst. Auf diesen Vertrag bekommst du zwar keine Förde­rung, doch er sorgt dafür, dass dein Wohn­för­der­konto nicht weiter anwächst.

Ein Beispiel:

Du zahlst beispiels­weise den maximal förder­fä­higen Betrag von 2.100 Euro jähr­lich in den Bauspar­ver­trag ein. Zusätz­lich zahlst du dann die gleiche Summe im Jahr in einen anderen zweiten Riester-Vertrag ein. Das Wohn­för­der­konto wächst dadurch nicht mehr um 2.100 Euro an, da sich die Summe durch den Riester-Vertrag aufhebt. Das virtu­elle Konto wächst also nur noch um 2 Prozent Zinsen. Somit kannst du dafür sorgen, dass der ursprüng­liche Saldo von 120.000 Euro am Ende geringer ausfällt.

Der Riester-Vertrag

Mit dem zweiten Riester-Vertrag baust du ein Kapital auf, welches hinterher als Rente ausge­zahlt und natür­lich auch versteuert wird. Im Gegen­satz zu der Wohn-Riester, handelt sich hierbei um eine Einnahme, die du durch die Rente erhältst. Diese Einnahme bietet dir die Möglich­keit, schließ­lich deine Steu­er­last im 85. Lebens­jahr zu beglei­chen. Der wesent­liche Vorteil des zweiten Riester-Vertrags ist jedoch defi­nitiv, dass dadurch das weitere Anwachsen des Wohn­för­der­kontos mini­miert wird.

Termin buchen

Falls du zu dem Thema Wohn­för­der­konto und Wohn­riester noch Fragen hast, dann komm gerne auf mich zu und verein­bare einen Termin. Als unab­hän­giger Finanz- und Versi­che­rungs­makler in Dort­mund kann ich dir dabei helfen, den zweiten Riester-Vertrag zu finden, welcher zu dir und deiner Situa­tion passt. Gerne begleite ich dich bei der Umset­zung der Lösungs­mög­lich­keiten des Wohn­för­der­kontos. Ich freue mich, dich beim nächsten Mal wieder­zu­sehen. Bis dann, der Lehnen.

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Hinweis zur Terminbuchung

Bitte buche nur dann einen Termin mit mir, wenn du mit mir zusammenarbeiten möchtest. Reine Informationsanfragen kann ich (aufgrund der hohen Nachfrage) in Terminen nicht bearbeiten. Dazu kannst du mir aber gerne über das Kontaktformular schreiben. 

Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.