Pati­en­ten­akte enthält falsche Diagnosen: Probleme mit der Berufsunfähigkeitsversicherung

Pati­en­ten­akte und falsche Diagnosen: Warum sie bei der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zum Problem werden können

Die Pati­en­ten­akte spielt eine entschei­dende Rolle, wenn du eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) bean­tragst. Doch was viele nicht wissen: In der Akte stehen nicht nur gesi­cherte Diagnosen, sondern oft auch falsche, unge­naue oder veral­tete Diagnosen, die erheb­liche Folgen für deinen Versi­che­rungs­an­trag haben können.

Doch wie entstehen solche Fehl­ein­träge? Welche Arten von Diagnosen gibt es in einer Pati­en­ten­akte? Und warum kann das deinen Versi­che­rungs­schutz gefährden? In diesem Artikel erfährst du alles Wich­tige – und warum eine profes­sio­nelle Bera­tung so wichtig ist.

Was ist die Pati­en­ten­akte und welche Infor­ma­tionen enthält sie?

Die Pati­en­ten­akte ist die offi­zi­elle Doku­men­ta­tion deiner medi­zi­ni­schen Vorge­schichte. Ärzte, Kliniken und andere Gesund­heits­ein­rich­tungen sind verpflichtet, diese Akte zu führen.

Typi­scher­weise enthält die Patientenakte:

  • Diagnosen (gesi­cherte, Verdachts- oder Fehldiagnosen)
  • Behand­lungs­ver­läufe und Arztberichte
  • Medi­ka­men­ten­ver­ord­nungen
  • Labor­er­geb­nisse und Bild­ge­bungen (z. B. MRT, Röntgen)
  • Thera­pie­emp­feh­lungen

Wenn du eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bean­tragst, kann der Versi­cherer diese Akte nutzen, um dein Gesund­heits­ri­siko zu bewerten. Das Problem: Nicht jede Diagnose in der Pati­en­ten­akte ist korrekt oder medi­zi­nisch relevant.

Warum gibt es falsche Diagnosen in der Patientenakte?

Es gibt viele Gründe, warum deine Pati­en­ten­akte Diagnosen enthalten kann, die nicht (mehr) zutreffen:

  • Verdachts­dia­gnosen wurden nie gelöscht: Eine Krank­heit wurde vermutet, aber nie bestä­tigt – doch der Eintrag bleibt bestehen.
  • Abrech­nungs­dia­gnosen sind nur für die Kran­ken­kasse rele­vant: Manche Diagnosen werden nur zur Abrech­nung doku­men­tiert, obwohl sie medi­zi­nisch nicht notwendig sind.
  • Fehl­dia­gnosen durch Irrtümer: Ein Arzt inter­pre­tiert Symptome falsch oder trägt eine Diagnose zu schnell ein.
  • Über­holte Diagnosen: Eine frühere Erkran­kung ist längst ausge­heilt, aber weiterhin in der Akte vermerkt.
  • Scheindia­gnosen und Gefäl­lig­keits­dia­gnosen: Eine Krank­heit wird doku­men­tiert, obwohl sie eigent­lich nicht vorliegt – oft aus wirt­schaft­li­chen oder prak­ti­schen Gründen.

Diese Fehl­ein­träge können bei einem BU-Antrag fatale Folgen haben. Versi­cherer bewerten nur die Diagnose, nicht den Kontext. Eine harm­lose Fehl­dia­gnose kann dich also risi­ko­rei­cher erscheinen lassen, als du tatsäch­lich bist.

Welche Arten von Diagnosen gibt es in der Patientenakte?

Nicht jede Diagnose bedeutet, dass du wirk­lich an dieser Krank­heit leidest. Hier sind einige typi­sche Diagno­se­arten, die in der medi­zi­ni­schen Doku­men­ta­tion auftauchen:

1. Verdachts­dia­gnosen – Wenn eine Krank­heit vermutet wird

Ein Arzt vermutet eine Erkran­kung und trägt sie in die Akte ein, auch wenn sie später nicht bestä­tigt wird.

Beispiel: Du gehst mit Kopf­schmerzen zum Arzt. Er vermutet eine Migräne und doku­men­tiert das in der Pati­en­ten­akte. Später stellt sich heraus, dass es nur Verspan­nungen waren – doch die Diagnose „Migräne“ bleibt bestehen.

👉 Problem für die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Versi­cherer sehen nur „Migräne“, nicht, dass die Diagnose später nicht bestä­tigt wurde.

2. Abrech­nungs­dia­gnosen – Wenn Diagnosen nur für die Kran­ken­kasse gestellt werden

Ärzte müssen Diagnosen angeben, um Behand­lungen mit der Kran­ken­kasse abzu­rechnen. Diese Diagnosen sind oft nicht medi­zi­nisch notwendig, sondern erleich­tern ledig­lich die Abrechnung.

Beispiel: Du hattest einmal Rücken­schmerzen, doch für die Abrech­nung mit der Kran­ken­kasse wird „chro­ni­sche Rücken­schmerzen“ eingetragen.

👉 Problem für die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Chro­ni­sche Rücken­schmerzen sind eine Haupt­ur­sache für Berufs­un­fä­hig­keit – diese Diagnose könnte zu einer Ableh­nung oder einem Risi­ko­zu­schlag führen.

3. Verle­gen­heits­dia­gnosen – Wenn Ärzte keine klare Antwort haben

Manchmal gibt es keine eindeu­tige Ursache für Beschwerden. Ärzte tragen dann eine Diagnose ein, die unge­fähr passt, aber nicht zwin­gend korrekt ist.

Beispiel: Du hast wochen­lang Magen­schmerzen, aber alle Tests sind unauf­fällig. Dein Arzt trägt „Reiz­darm­syn­drom“ ein, weil keine andere Erklä­rung gefunden wird.

👉 Problem für die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Die Diagnose bleibt bestehen – auch wenn die Beschwerden längst verschwunden sind.

4. Scheindia­gnosen – Wenn eine normale Befind­lich­keit zur Krank­heit gemacht wird

Eine Scheindia­gnose entsteht, wenn eine eigent­lich harm­lose oder unge­klärte Befind­lich­keit zur Krank­heit erklärt wird.

Beispiele:

  • Ein Patient fühlt sich oft müde, ohne medi­zi­ni­sche Ursache. Der Arzt schreibt „chro­ni­sches Erschöp­fungs­syn­drom“ in die Akte.
  • Ein Kind ist lebhaft und bekommt die Diagnose ADHS, obwohl es nicht alle Krite­rien erfüllt.

👉 Problem für die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Scheindia­gnosen führen dazu, dass du als kränker giltst, als du tatsäch­lich bist.

5. Gefäl­lig­keits­dia­gnosen – Wenn Diagnosen aus Nettig­keit gestellt werden

Manchmal helfen Ärzte ihren Pati­enten mit Diagnosen, die nicht ganz der Realität entsprechen.

Beispiele:

  • Ein Arzt schreibt eine Krank­schrei­bung, weil der Patient ein paar Tage frei haben möchte.
  • Ein Psycho­loge erstellt ein Gutachten über psychi­sche Belas­tung, damit eine OP von der Kran­ken­kasse über­nommen wird.

👉 Problem für die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung: Diese Diagnosen bleiben in der Akte und können Jahre später Probleme machen.

Unter­schätzte Gefahr: Vorver­trag­liche Anzeigepflichtverletzung

Ein weiteres großes Risiko: Wenn du Diagnosen aus deiner Pati­en­ten­akte nicht angibst oder nicht korri­gieren lässt, kann das im Leis­tungs­fall zum Verhängnis werden.

Wenn du berufs­un­fähig wirst, prüft der Versi­cherer, ob du bei Antrag­stel­lung alle rele­vanten Diagnosen korrekt ange­geben hast. Falls nicht, kann er sich auf eine vorver­trag­liche Anzei­ge­pflicht­ver­let­zung berufen – das bedeutet, dass er die Leis­tung verwei­gern kann.

👉 Das heißt: Wenn du falsche Diagnosen nicht prüfst und angibst, riskierst du deinen Versi­che­rungs­schutz im Ernstfall.

Warum eine Exper­ten­be­ra­tung entschei­dend ist

Versi­cherer haben ein berech­tigtes Inter­esse daran, das Risiko korrekt einzu­schätzen. Wenn in deiner Pati­en­ten­akte Fehl­dia­gnosen stehen oder du unklare Unter­lagen einfach einreichst, kann das dazu führen, dass du schlech­tere Kondi­tionen bekommst oder der Antrag abge­lehnt wird.

Daher gilt: Niemals blind Unter­lagen an die Versi­che­rung weitergeben!

Eine profes­sio­nelle Bera­tung hilft dir:
Fehler­hafte Diagnosen in deiner Pati­en­ten­akte zu erkennen
Rich­tige Stra­te­gien für den BU-Antrag zu entwi­ckeln
Mit Ärzten zu spre­chen, um Korrek­turen vorzu­nehmen
Den Versi­che­rungs­an­trag so zu stellen, dass keine unnö­tigen Risiken entstehen

Falls du eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschließen möch­test oder unsi­cher bist, welche Diagnosen in deiner Pati­en­ten­akte stehen, kann eine profes­sio­nelle Bera­tung den entschei­denden Unter­schied machen.

Ein großes Problem für viele Mandanten ist, dass nicht jeder Versi­che­rungs­ver­mittler sich wirk­lich tief­ge­hend mit Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rungen und den komplexen medi­zi­ni­schen Hinter­gründen auskennt. Die gesamte Thematik rund um die Pati­en­ten­akte, falsche Diagnosen und die korrekte Risi­ko­prü­fung erfor­dert fundiertes Fachwissen.

Leider gibt es Vermittler, die entweder aus Unwis­sen­heit oder aus wirt­schaft­li­chem Inter­esse den Prozess nicht sorg­fältig genug begleiten. Manche wollen den Vertrags­ab­schluss möglichst schnell herbei­führen, ohne sich intensiv mit den indi­vi­du­ellen Gesund­heits­an­gaben ausein­an­der­zu­setzen. Das kann für dich als Mandanten schwer­wie­gende Folgen haben – von unnö­tigen Risi­ko­zu­schlägen bis hin zur Ableh­nung oder sogar dem Verlust deines Versi­che­rungs­schutzes im Leistungsfall.

Deshalb ist es essen­ziell, einen Experten an deiner Seite zu haben, der sich nicht nur mit den Tarifen der Versi­cherer auskennt, sondern auch mit den gesund­heit­li­chen Anfor­de­rungen und den Fall­stri­cken in der Risi­ko­prü­fung. Nur so kannst du sicher­stellen, dass dein Antrag korrekt und stra­te­gisch klug gestellt wird – und du im Ernst­fall auch wirk­lich abge­si­chert bist.

👉 Möch­test du sicher­gehen, dass deine Pati­en­ten­akte keine unnö­tigen Risiken für deine Versi­che­rung birgt? Dann lass dich von mir beraten! 😊

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Hinweis zur Terminbuchung

Bitte buche nur dann einen Termin mit mir, wenn du mit mir zusammenarbeiten möchtest. Reine Informationsanfragen kann ich (aufgrund der hohen Nachfrage) in Terminen nicht bearbeiten. Dazu kannst du mir aber gerne über das Kontaktformular schreiben. 

Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.