PKV Erstat­tung über Höchst­satz: Warum billige Tarife dir den Zugang zu Top-Ärzten verwehren

PKV Erstat­tung über Höchst­satz kann plötz­lich irre wichtig für dich werden. Stell dir vor, du bekommst morgen eine Diagnose, die dir den Boden unter den Füßen wegzieht. Nicht nur ein Schnupfen oder ein gebro­chener Finger. Sondern etwas Komplexes. Ein Tumor an einer heiklen Stelle im Gehirn, eine kompli­zierte Verän­de­rung an der Wirbel­säule oder eine Herz­rhyth­mus­stö­rung, die einfach nicht weggehen will.

In genau diesem Moment ist dir völlig egal, ob das Kran­ken­haus­zimmer frisch gestri­chen ist oder ob es zum Abend­brot Lachs gibt. In diesem Moment zählt für dich nur eine einzige Frage:

Wer ist der abso­lute Beste in Deutsch­land, um mich hier rauszuholen?“

Du willst keine „ausrei­chende“ Behand­lung. Du willst Exzel­lenz. Du willst die Hände, die diesen Eingriff schon 5.000 Mal gemacht haben, und nicht den Assis­tenz­arzt, der gerade seine Fach­arzt­aus­bil­dung macht.

Hier entscheidet sich, ob deine Private Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) nur ein „Spar­mo­dell“ ist oder deine Eintritts­karte in die wirk­liche Spit­zen­me­dizin. Denn die Kory­phäen – die „Rock­stars“ unter den Medi­zi­nern – arbeiten oft jenseits der übli­chen Preis­listen. Warum das so ist und warum ein billiger Tarif dich im Ernst­fall tausende Euro kosten kann, schauen wir uns jetzt im Detail an.

Das Problem: Medizin von 2025 zu Preisen von 1996

Um zu verstehen, warum Top-Ärzte so teuer sind, müssen wir einen kurzen Ausflug in die Büro­kratie machen – keine Sorge, es bleibt spannend.

In Deutsch­land rechnen Privat­ärzte nach der Gebüh­ren­ord­nung für Ärzte (GOÄ) ab. Das ist die gesetz­liche Preis­liste. Das Problem: Der Kern dieser Liste stammt aus dem Jahr 1996.

Erin­nere dich kurz zurück: Was hat 1996 ein Bröt­chen gekostet? Was hast du für Miete gezahlt? Was hat ein Auto gekostet? Seit fast 30 Jahren hat die Infla­tion die Kosten für Personal, Praxis­mieten, Energie und High­tech-Geräte explo­dieren lassen. Die Preise, die ein Arzt laut Liste abrechnen darf, sind aber weitest­ge­hend gleich geblieben.

Der „Stan­dard“ vs. der „Spezia­list“

Die GOÄ erlaubt es Ärzten, den 2,3‑fachen Satz (Regel­satz) oder bei schwie­rigen Fällen maximal den 3,5‑fachen Satz (Höchst­satz) der Gebühr zu verlangen.

Für den Haus­arzt, der dir ein Rezept ausstellt, ist das okay. Für den Stan­dard-Chir­urgen im Kreis­kran­ken­haus ist das auch meist deckend. Aber für die abso­lute Welt­spitze reicht das oft nicht mehr aus. Warum? Weil diese Ärzte Millionen in Technik inves­tieren und eine Exper­tise haben, die man nicht mit dem „Stan­dard-Honorar“ abgelten kann.

Schauen wir uns drei konkrete Beispiele an, wo du den Unter­schied zwischen „Stan­dard“ und „Welt­klasse“ spüren würdest – körper­lich und finanziell.

Beispiel 1: Der „Da Vinci“ Roboter (Urologie & Prostatakrebs)

Prosta­ta­krebs ist eine der häufigsten Diagnosen bei Männern. Die Angst dabei ist riesig: Was passiert mit meiner Potenz? Werde ich inkon­ti­nent? Hier zählt jeder Millimeter.

In der Stan­dard-Versor­gung (GKV oder Basis-PKV) wird oft noch klas­sisch operiert (offene Schnitt-OP) oder lapa­ro­sko­pisch mit starren Instru­menten. Das ist solide Medizin, aber das Risiko, dass feine Nerven­stränge verletzt werden, ist höher.

Die Top-Lösung ist der „Da Vinci“ Opera­ti­ons­ro­boter. Der Opera­teur sitzt an einer Konsole, sieht das Opera­ti­ons­feld 10-fach vergrö­ßert in 3D und steuert Robo­ter­arme, die beweg­li­cher sind als jede mensch­liche Hand (sie zittern nicht und können sich um 360 Grad drehen).

Ein solcher Roboter kostet in der Anschaf­fung ca. 1,5 bis 2 Millionen Euro plus teure Wartung. In der GOÄ von 1996 gibt es aber keine Ziffer für „Roboter-OP“. Um diese High­tech-Medizin anzu­bieten, rechnen Top-Opera­teure oft über soge­nannte Analog-Ziffern und Hono­rar­ver­ein­ba­rungen ab. Da wird der Stei­ge­rungs­faktor schnell mal auf den 4,0‑fachen oder 5,0‑fachen Satz hoch­ge­dreht, um die Kosten und die extreme Spezia­li­sie­rung des Arztes zu decken. Zahlt deine PKV nur bis zum 3,5‑fachen Satz, bleibst du auf der Diffe­renz sitzen. Und das sind keine Peanuts.

Beispiel 2: Wenn es ums Augen­licht geht (Grauer Star)

Der „Graue Star“ (Kata­rakt) trifft fast jeden im Alter. Die trübe Linse muss raus, eine neue rein. Der Stan­dard sieht vor, dass der Arzt den Schnitt am Auge manuell mit einem Skal­pell setzt. Die Linse wird mit Ultra­schall zertrüm­mert und abge­saugt. Das funk­tio­niert millio­nen­fach gut.

Die Top-Lösung ist jedoch der Femto-Sekunden-Laser. Hier setzt kein Mensch mehr das Messer an. Ein compu­ter­ge­steu­erter Laser führt den Schnitt mit Mikro­meter-Präzi­sion durch und zerklei­nert die Linse extrem scho­nend. Das schont die Horn­haut und sorgt oft für schnel­lere Heilung und schär­feres Sehen. Auch hier gilt: Der Laser ist teuer. Augen­ärzte rechnen diese Leis­tung oft weit über dem Höchst­satz ab, weil die Technik in der alten Gebüh­ren­ord­nung nicht vorkommt.

Beispiel 3: Die Kory­phäen der Neuro­chir­urgie & Orthopädie

Jetzt reden wir über Namen. Viel­leicht hast du schon mal von Dr. Hans-Wilhelm Müller-Wohl­fahrt gehört? Er war jahr­zehn­te­lang der Arzt des FC Bayern und der Natio­nal­mann­schaft. Wenn sich ein Usain Bolt verletzt hat, ist er um die halbe Welt geflogen, nur damit „Mull“ seine Hände auflegt. Er nutzt spezi­elle Injek­ti­ons­tech­niken und nimmt sich extrem viel Zeit für manu­elle Diagnostik. In einer „5‑Mi­nuten-Taktung“ einer Kassen­praxis ist das unmög­lich. Deshalb arbeitet er privat­ärzt­lich – und das hat seinen Preis.

Oder nehmen wir Prof. Dr. Peter Vajkoczy von der Charité in Berlin. Er gilt als „Rock­star“ der Neuro­chir­urgie. Er operiert Hirn­tu­more und Aneu­rysmen, an die sich andere Kliniken nicht mehr heran­trauen. Solche OPs dauern oft 10 bis 12 Stunden. Ein Arzt seiner Klasse, der dieses unfass­bare persön­liche Risiko trägt und Tag und Nacht im OP steht, schließt oft Hono­rar­ver­ein­ba­rungen ab. Da steht dann nicht der Faktor 3,5 auf der Rech­nung, sondern viel­leicht 6,0 oder 8,0 für seine persön­liche Leis­tung als Chefarzt.

Der juris­ti­sche Hinter­grund: Die „Abdin­gung“

Viel­leicht fragst du dich: „Dürfen die das über­haupt?“ Ja, sie müssen es sogar, wenn sie wirt­schaft­lich über­leben und Spit­zen­qua­lität liefern wollen.

Das Zauber­wort heißt § 2 GOÄ (Abwei­chende Verein­ba­rung), oft auch „Abdin­gung“ genannt. Der Arzt sagt dir vor der Behand­lung ganz trans­pa­rent: „Ich behan­dele Sie gerne. Aber aufgrund der Komple­xität und meiner Exper­tise rechne ich nicht zum Höchst­satz (3,5‑fach) ab, sondern wir verein­baren den 5,0‑fachen Satz.“

Du unter­schreibst das. Und jetzt kommt der Moment der Wahr­heit für deinen Versicherungstarif.

Die Falle im Kleingedruckten

Viele Einstei­ger­ta­rife ködern mit nied­rigen Beiträgen, haben aber im Klein­ge­druckten eine gefähr­liche Bremse:

  • Erstat­tungs­fähig sind die Sätze der GOÄ bis zum Regel­höchst­satz (3,5‑fach).“
  • Hono­rare über den Höchst­sätzen sind ausgeschlossen.“

Viel­leicht denkst du jetzt: „Gut, dann zahle ich die 2.000 Euro Diffe­renz eben selbst.“ Doch das ist ein gefähr­li­cher Irrtum. In der modernen Spit­zen­me­dizin reden wir über ganz andere Dimensionen.

Ein Beispiel: Die inno­va­tive CAR-T-Zell-Therapie gegen Krebs kostet aktuell rund 320.000 Euro. Da diese neue Methode nicht in der veral­teten Gebüh­ren­ord­nung von 1996 steht, rechnen Spezi­al­kli­niken hier oft Pauschalen oder Faktoren ab, die rech­ne­risch weit über der 3,5‑fach-Grenze liegen.

Das fatale Szenario: Das Kran­ken­haus verlangt oft vor der Behand­lung eine Kosten­über­nah­me­er­klä­rung deiner Versi­che­rung. Sieht dein Versi­cherer die hohen Kosten und verweist auf deinen „3,5‑fach-Tarif“, verwei­gert er diese volle Zusage. Die Folge? Die Klinik lehnt dich als Pati­enten ab. Es ist ein offenes Geheimnis, dass Kran­ken­häuser bei solchen Summen das Risiko einer privaten Rech­nungs­stel­lung an den Pati­enten oft nicht eingehen – selbst bei wohl­ha­benden Menschen. Denn wer hat schon 300.000 Euro sofort auf dem Giro­konto verfügbar, um in Vorkasse zu gehen?

Du stehst also im schlimmsten Moment deines Lebens nicht nur vor der Angst um deine Gesund­heit, sondern musst plötz­lich mit der Klinik­ver­wal­tung verhan­deln, während dir der Zugang zur lebens­ret­tenden Medizin verwehrt bleibt.

Ein leis­tungs­starker Tarif (so wie ich ihn empfehle) kennt diese Decke­lung nicht. Dort steht sinn­gemäß: „Erstattet wird auch über den Höchst­sätzen der GOÄ, wenn dies medi­zi­nisch begründet ist.“ Damit erhältst du die Kosten­über­nah­me­er­klä­rung sofort und die Kran­ken­haustür steht dir offen – egal, was die Behand­lung kostet. Das gibt dir die Frei­heit. Die Frei­heit, zu sagen: „Ich gehe zum Besten.“ Egal ob der in München, Hamburg oder Berlin sitzt.

Spare nicht am falschen Ende

Ich berate oft Akade­miker, Inge­nieure und Gutver­diener. Ihr seid es gewohnt, Dinge rational zu analy­sieren. Beim Auto achtet ihr auf Airbags und Assis­tenz­sys­teme. Bei Verträgen im Job prüft ihr jede Klausel. Aber bei der eigenen Gesund­heit lassen sich viele von einem „50 Euro güns­ti­geren Beitrag“ blenden und über­sehen, dass sie dafür den Airbag ausbauen lassen.

Eine Private Kran­ken­ver­si­che­rung schließt du nicht für heute ab, wo du fit bist. Du schließt sie ab für den Tag in 10 oder 20 Jahren, an dem es wirk­lich darauf ankommt.

Die Frage ist also: Willst du im Ernst­fall disku­tieren müssen, ob du dir den Top-Spezia­listen leisten kannst? Oder willst du einfach deine Karte hinlegen und wissen: „Machen Sie einfach das Beste, was medi­zi­nisch möglich ist. Meine Versi­che­rung regelt das.“

Lass uns deinen Schutz auf Herz und Nieren prüfen

Bist du dir sicher, dass dein aktu­eller Tarif (oder das Angebot, das vor dir liegt) auch stand­hält, wenn die Rech­nung mal nicht „Stan­dard“ ist?

Lass uns das gemeinsam anschauen. Ich bin kein Fan von Panik­mache, aber ich bin ein Fan von Fakten und Klein­ge­drucktem. In einem kurzen Kennen­lern­ge­spräch finden wir heraus, ob du wirk­lich „Privat“ versi­chert bist – oder nur auf dem Papier.

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Hinweis zur Terminbuchung

Bitte buche nur dann einen Termin mit mir, wenn du mit mir zusammenarbeiten möchtest. Reine Informationsanfragen kann ich (aufgrund der hohen Nachfrage) in Terminen nicht bearbeiten. Dazu kannst du mir aber gerne über das Kontaktformular schreiben. 

Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.