Einkom­mens­nach­weise (Selbst­stän­dige)

Bist Du selb­ständig, müssen zwin­gend voll­stän­dige Jahres­ab­schlüsse der letzten zwei Jahre vorliegen sowie die aktu­elle Betriebs­wirt­schaft­liche Auswer­tung (BWA).

BWA des Vorjahres

Eben­falls wird die BWA vom Dezember des Vorjahres benö­tigt. Beide BWAs müssen dabei die Summen- und Salden­liste enthalten, d.h. die Über­sicht der bebuchten Konten mit den jewei­ligen Summen und Salden, sodass die Konto­be­we­gungen seit Beginn des Jahres ersicht­lich werden.

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Hinweis zur Terminbuchung

Bitte buche nur dann einen Termin mit mir, wenn du mit mir zusammenarbeiten möchtest. Reine Informationsanfragen kann ich (aufgrund der hohen Nachfrage) in Terminen nicht bearbeiten. Dazu kannst du mir aber gerne über das Kontaktformular schreiben. 

Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.