Einkom­men­steu­er­be­scheide der letzten zwei Jahre

Bitte reiche die voll­stän­digen Einkom­men­steu­er­be­scheide der letzten zwei Jahre mit ein.

Soll­test Du in den letzten zwei Jahren keine Erklä­rung gegen­über dem Finanzamt abge­geben haben, benö­tigen wir die letzten beiden Dezember Gehalts­ab­rech­nungen der vergan­genen Jahre, oder alter­nativ die Lohnsteuerbescheinigungen.

Auf der Dezember Abrech­nung sollten die kumu­lierten Lohn­summen des kompletten Jahres erkennbar sein.
Soll­test Du während des Jahres den Arbeit­geber gewech­selt haben, benö­tigen wir die Lohn­steu­er­be­schei­ni­gung von allen Arbeit­ge­bern des vergan­genen Jahres.
Diese Unter­lagen dienen dazu, der Bank eine Gesamt­über­sicht der Einnahmen aus dem vergan­genen Jahr nachzuweisen.

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Hinweis zur Terminbuchung

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Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.