Bei Vermie­tung – Kopie der Mietverträge

Sollte ein Objekt vermietet werden, werden Kopien aller vorhan­denen Miet­ver­träge oder statt­dessen Kopien des Miet­kontos der letzten drei Monate gebraucht, damit jegliche Miet­ver­hält­nisse deut­lich werden.

Bitte achte darauf, dass alle Seiten des Miet­ver­trags einge­scannt werden und dass der Miet­ver­trag vom Mieter unter­schrieben ist.

Hast Du in der Zukunft eine Vermie­tung der neuen Immo­bilie geplant, so ist es hilf­reich einen poten­zi­ellen Miet­ver­trag auch vor dem Kauf der Immo­bilie darzustellen.

Dies kann man durch eine Miet­ab­sichts­er­klä­rung nachweisen.

Eine Vorlage dazu findest Du unter diesem Artikel.

Miet­ab­sichts­er­klä­rung

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Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.