Wohn­riester Lösungen | SO kommst du raus!

Worum geht es?

Du hast Wohn­riester in deiner Finan­zie­rung und willst da raus? In diesem Video zeige ich dir, wo du stehst und wie du Wohn­riester los werden kannst.

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Wohn­riester in deiner Immo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung: Was tun, wenn er nicht passt?

Hast du Wohn­riester in deine Finan­zie­rung einge­baut, aber merkst jetzt, dass er nicht optimal ist? Wohn­riester bringt zahl­reiche steu­er­liche und vertrag­liche Regeln mit sich, die oft verwir­rend wirken. Doch keine Sorge! Hier erfährst du, welche Optionen du hast – je nach Phase deines Finanzierungsvertrags.

Wie funk­tio­niert ein Wohnriester-Bausparvertrag?

Ein Wohn­riester-Bauspar­ver­trag durch­läuft mehrere Phasen:

  • Spar­phase: Du sparst einen Teil der Bauspar­summe an (meist 30–50 %).
  • Zutei­lung: Du erhältst das Bauspardarlehen.
  • Tilgungs­phase: Du zahlst das Darlehen in festen Raten zurück.

Oft gibt es ein Vorfi­nan­zie­rungs­dar­lehen, bei dem die Bank dir den Betrag vorstreckt, während du parallel in den Bauspar­ver­trag einzahlst. Nach der Zutei­lung löst das Bauspar­dar­lehen die Vorfi­nan­zie­rung ab.

💡 Wichtig: Bei Wohn­riester gibt es staat­liche Förde­rungen und Steu­er­vor­teile. Gleich­zeitig wächst dein Wohn­för­der­konto um jähr­lich 2 %, was später zu Steu­er­pflichten führt. Dem Wohn­för­der­konto werden alle Beiträge und Zulagen zuge­bucht, die für wohnungs­wirt­schaft­liche Zwecke einge­setzt werden (also den Kauf oder Bau einer Altersimmobilie). 

Dein Status: Wo stehst du aktuell?

Um die beste Lösung zu finden, musst du wissen, in welcher Phase du dich befindest:

1. Wohn­riester ohne direkte Verbin­dung zur Finanzierung

Falls dein Wohn­riester-Vertrag nicht direkt an deine Finan­zie­rung gekop­pelt ist, hast du diese Möglichkeiten:

  • ➡️ Beitrags­frei­stel­lung: Zahlungen stoppen, Vertrag ruht.
  • ➡️ Kündi­gung: Vertrag auflösen, aber alle Förde­rungen & Steu­er­vor­teile zurückzahlen.
  • ➡️ Vertrags­wechsel: Guthaben auf eine andere Riester-Vari­ante (z. B. Ries­ter­rente) übertragen.

2. Wohn­riester als Teil der Finan­zie­rung (Vorfi­nan­zie­rungs­phase)

Das bedeutet, der Wohn­riester-Bauspar­ver­trag ist Teil der Finan­zie­rung und wird z.B. als Tilgungs­er­satz benutzt. Parallel hierzu läuft dann ein Vorfi­nan­zie­rungs­dar­lehen, bei dem du nur die Zinsen zahlst.

Hier wird es kompli­zierter, da der Bauspar­ver­trag meist an die Bank abge­treten ist. Dennoch gibt es Lösungen:

  • ➡️ Kündi­gung nach 10 Jahren: Nach § 489 BGB kannst du das Vorfi­nan­zie­rungs­dar­lehen nach 10 Jahren + 6 Monaten kündigen. So kannst du eine güns­ti­gere Finan­zie­rung abschließen.
  • ➡️ Forward-Darlehen: Wenn dein Kündi­gungs­recht bald eintritt, kannst du dir mit einem Forward-Darlehen jetzt schon nied­rige Zinsen sichern. Du schließt quasi die Anschluss­fi­nan­zie­rung jetzt schon ab für den Zeit­punkt der Umschuldung.
  • ➡️ Bauspar­kassen-Probleme beachten: Manche Bauspar­kassen (z. B. mit rot-gelbem Logo) rechnen das Guthaben auto­ma­tisch ins Wohn­för­der­konto, wodurch steu­er­liche Nach­teile entstehen können.

3. Wohn­riester in der Tilgungsphase

In dieser Phase gibt es weniger Hand­lungs­spiel­raum, da dein Wohn­för­der­konto bereits besteht. Du hast also ein Wohn­riester-Darlehen in Anspruch genommen und zahlst es schon ab. Hier wurde das bis zur Zutei­lung entstan­dene Guthaben dem Wohn­för­der­konto zuge­bucht und die regel­mä­ßigen Tilgungs­bei­träge fließen ebenso auf das Wohn­för­der­konto. Das Wohn­för­der­konto steigt jähr­lich um 2% an. Zuge­ge­be­ner­maßen ist diese Situa­tion die ungüns­tigste. Hier bedarf es einer ausführ­li­chen Analyse und Bera­tung, um mögliche Lösungen heraus­zu­ar­beiten. Die Wege sind aber sehr begrenzt!

Detail­lierte Lösungen dazu folgen in einem sepa­raten Beitrag.

Was soll­test du jetzt tun?

  • 📌 Vertrags­prü­fung: Prüfe deine Finan­zie­rungs- & Bausparverträge.
  • 📌 Phase bestimmen: In welcher Phase befin­dest du dich?
  • 📌 Stra­tegie wählen: Kündigen, wech­seln oder opti­mieren? Entscheide basie­rend auf deiner Situation.

💡 Tipp: Ein Termin mit einem Finanz­ex­perten hilft dir, die beste Lösung für deine Wohn­riester-Situa­tion zu finden. Buche einen Termin mit mir, um eine erste Stand­ort­be­stim­mung mit mir durchzuführen.

FAQs – Häufig gestellte Fragen zu Wohnriester

❓ Kann ich Wohn­riester rück­gängig machen?

Ja, manchmal ist das möglich (abhängig von der Phase, in der du dich befin­dest), aber du musst alle erhal­tenen Förde­rungen und Steu­er­vor­teile zurückzahlen.

❓ Wann kann ich mein Wohn­riester-Darlehen kündigen?

Nach 10 Jahren kannst du dein Vorfi­nan­zie­rungs­dar­lehen gemäß § 489 BGB ohne Vorfäl­lig­keits­ent­schä­di­gung kündigen.

❓ Was passiert mit meinem Wohn­för­der­konto, wenn ich kündige?

Das Guthaben bleibt bestehen, steigt jähr­lich um 2% und wird bei Renten­ein­tritt steu­er­pflichtig. Die im Gesetz beschrie­benen Minde­rungs­bei­träge werden in der Praxis nicht umsetzbar sein. mir ist kein Anbieter bekannt, der solche Minde­rungs­bei­träge annimmt, um das Wohn­för­der­konto auszugleichen.

Bera­tung gefällig?

Wohn­riester ist komplex – lass dich profes­sio­nell beraten! Buche jetzt ein unver­bind­li­ches Gespräch und finde die opti­male Lösung für deine Situation.

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Hinweis zur Terminbuchung

Bitte buche nur dann einen Termin mit mir, wenn du mit mir zusammenarbeiten möchtest. Reine Informationsanfragen kann ich (aufgrund der hohen Nachfrage) in Terminen nicht bearbeiten. Dazu kannst du mir aber gerne über das Kontaktformular schreiben. 

Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.