Warum zahlt BU nicht? | ANALYSE und wich­tige Tipps

Worum geht es?

Manche Menschen denken, dass die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sowieso nicht zahlt. In diesem Video zeige ich Dir, warum das falsch ist und aus welchen Gründen eine BU-Rente in der Vergan­gen­heit abge­lehnt wurde.

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Inhalt des Videos (Tran­skrip­tion):

Wenn es um die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung geht, gibt es immer wieder mal Aussagen wie, die zahlen sowieso nicht oder wenn man die dann braucht, sind sie nicht da. Und in diesem Video soll es mal darum gehen, welche Gründe es eigent­lich gibt, dass eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung nicht zahlt, was beson­ders wichtig ist und was man beachten muss, damit sie denn dann auch zahlt. Und wir gucken uns dazu auch mal eine Analyse an, die eine Rating und Analyse Agentur gemacht hat. Warum in der Vergan­gen­heit Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung nicht gezahlt haben?

Tach zusammen, hier ist der Lehnen. Ich bin unab­hän­giger Finanz- und Versi­che­rungs­makler und ich berate meine Mandanten online, wie sie sich eine schlüs­sige Finanz­stra­tegie aufbauen können und dazu zählt natür­lich auch der Bereich Einkom­mens­si­che­rung. Und die Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist da so das erste Thema, was den meisten durch den Kopf geht. Zu Recht ist halt auch eines der wich­tigsten Themen. Und wir wollen uns mal anschauen, welche Gründe es gibt, warum eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung unter Umständen auch mal nicht zahlt.

Und dazu habe ich einen passenden Artikel gefunden vom Versi­che­rungs­boten. Da ging es halt genau darum. Also warum Berufs­un­fä­hig­keits­renten abge­lehnt werden. Da gibt es jetzt eine Analy­se­agentur Morgen & Morgen. Die hat mal unter­sucht, warum Anträge auf Berufs­un­fä­hig­keits­rente abge­lehnt wurden. Und das finde ich ganz inter­es­sant, welche Gründe da hervor­kamen. Grund­sätz­lich hier an der Stelle mal, der Gesamt­ver­band der Deut­schen Versi­che­rungs­wirt­schaft GDV, das waren die aktu­ellsten Zahlen 2018 oder für 2018, hat gesagt, dass über 80 Prozent aller Leis­tungs­an­träge bewil­ligt werden.

Also das ist jetzt erst mal die eine Seite, dass man also sieht, dass die Mehr­heit, die deut­liche Mehr­heit aller Anträge schon bewil­ligt werden. Und dann geht es jetzt halt darum, welche Gründe gibt es denn, dass nicht gezahlt wird? Aber vorab mal ganz kurz, das ist zum Beispiel ein wich­tiger Punkt. Im Durch­schnitt liegen 106 Tage zwischen Antrag und Bewil­li­gung der Rente, berichtet der GDV. Das bedeutet also, du stellst fest oder sagst für dich, ich bin berufs­un­fähig, stellst den Antrag und bis das Geld dann da ist, dauert es durch­schnitt­lich 106 Tage. Und dann steht jetzt hier, es liegt nicht immer nur daran, dass die Versi­che­rung schuld ist, sondern manchmal halt auch einfach der Kunde oder viel­leicht auch zusam­men­hän­gend damit dann Ärzte, Kliniken, wo es dann um medi­zi­ni­sche Unter­lagen geht. Das ist dann übri­gens einer der Gründe, warum es ganz sinn­voll ist, die Arbeits­un­fä­hig­keits­klausel einzu­bauen. Da habe ich ein Video gemacht, das verlinke ich mal hier. Das ist dann wieder so ein Zeichen. An der Stelle könnte der Zugang zu Leis­tungen verein­facht werden, wenn man die Arbeits­un­fä­hig­keis­klausel mit einge­baut hat.

Weil dann reicht die allei­nige Krank­schrei­bung schon um erst mal Geld zu bekommen. 106 Tage sind über drei Monate. Das kann dann halt bei manchen schon proble­ma­tisch werden. So, jetzt geht’s also darum, was für Gründe gab es in der Praxis, warum Berufs­un­fä­hig­keits­renten nicht gezahlt wurden. Und 38,41 Prozent waren die nicht Errei­chung des Berufs­un­fä­hig­keits­grades. Die meisten Tarife haben ja die Voraus­set­zung, dass du 50 Prozent berufs­un­fähig bist, also zu 50 Prozent nicht mehr in der Lage deinen Job auszu­üben, den du vorher ausgeübt hast. Kann jetzt an mehreren Krite­rien gemessen werden, entweder an der Zeit oder auch am Arbeits­er­gebnis. Und 38 Prozent würde jetzt bedeuten, oder 38 Prozent der Fälle haben das eben nicht erreicht. Das finde ich persön­lich jetzt aus fach­li­cher Sicht jetzt erstmal keine schlimme Aussage oder kein schlimmes Ergebnis, weil es kann ja sein, dass man sicher­heits­halber mal einen Antrag auf Berufs­un­fä­hig­keits­rente stellt und dann im Nach­gang fest­stellt, ja gut, eigent­lich bin ich noch in der Lage oder zumin­dest mehr­heit­lich in der Lage, meinen Job noch auszu­üben. Wenn das so ist, dann wird es wahr­schein­lich, meiner Meinung nach zumin­dest, in den meisten Fällen der Fall sein, dass du keine finan­zi­ellen Einbußen hast und dementspre­chend oder zumin­dest keine exis­ten­ti­ellen. Und dann in der Stelle würde dann die Berufs­un­fä­hig­keits­rente auch nicht gezahlt werden und auch nicht nötig sein. Gibt wahr­schein­lich wieder Ausnahmen, aber vom Grund­satz her ist das jetzt relativ normal, dass die Grenze bei 50 Prozent liegt. Es gibt aller­dings auch Tarife, die sind jetzt nicht ganz so häufig, aber es gibt Tarife, die zahlen erst bei 75 Prozent. Oder zum Beispiel, an der Stelle auch mal erwähnt, Versor­gungs­werke, die zahlen meis­tens erst bei 100 Prozent. Könnte z.B. sein, dass Versor­gungs­werk der Archi­tekten und auch Anwälte und Ärzte. Das heißt, darüber ist man wirk­lich über­haupt nicht gut abge­si­chert, weil das ist natür­lich noch eine ganz andere Schwelle 100 Prozent zu erreichen.

Ab 50 prozent wird jetzt hier zu 38 Prozent nicht erreicht. Und was ich jetzt ganz inter­es­sant finde, 35,99 Prozent der Fälle der Berufs­un­fä­hig­keits­renten werden abge­lehnt, weil es keine Reak­tion des Kunden mehr gibt.

Und da ist er wieder, der Lehnen. Hier geht’s wieder mal darum, dass ich mich nicht gut ausge­drückt habe. Ich sitze jetzt hier gerade am Schnitt und merke, dass das ganz unglück­lich formu­liert war. Es geht in dieser Statistik nicht darum, wieviel Prozent der einge­reichten BU Anträge abge­lehnt werden, sondern es geht darum, dass von diesen abge­lehnten Anträgen, die ja in der Minder­heit sind, dass da geschaut wird, was sind denn da jetzt die Gründe gewesen. Das wirft ein total falsches Bild darauf, wie ich das gerade ausge­drückt habe. Deshalb ist es ein biss­chen blöd gemacht. Deshalb korri­giere ich das jetzt hier mit diesem kleinen Zwischencut mal ganz kurz. Es geht nicht darum, dass jetzt fast 70 Prozent der Fälle abge­lehnt werden, sondern so ist es ja nicht, denn die Mehr­heit der Fälle wird ja gezahlt und die kleine Menge von Anträgen, die abge­lehnt werden, die werden jetzt hier an der Stelle unter­sucht und dann geht das eben darum, welche Gründe gibt es dafür.

Das wollte ich jetzt nochmal mal ganz schnell rich­tig­stellen, das ist ganz wichtig, sonst hat man voll­kommen falschen Eindruck davon, wann eigent­lich BU Renten gezahlt werden und wann nicht.

Auch dafür gibt es jetzt wieder verschie­dene Möglich­keiten. Entweder du hast jetzt fest­ge­stellt, okay, ich bin doch nicht berufs­un­fähig, ich bin ganz fit und kann meinen Job wieder ausüben. Ich brauche das jetzt nicht weiter verfolgen. Norma­ler­weise würde man denken, dass man dann schreibt, ich ziehe den Antrag zurück, aber an der Stelle wird das dann einfach nicht mehr weiter bear­beitet und irgend­wann sagt die Versi­che­rung, gut, okay, dann schließen wir das Ganze jetzt hier ab.

Es kann aber natür­lich auch sein, dass der Versi­che­rungs­nehmer oder der Versi­cherte über­for­dert ist mit den Formu­laren, also mit dem Vorgang an sich vom Papier­kram her. Und deshalb ist es wichtig, dass wenn du dann eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung hast und du bist dann berufs­un­fähig deiner Meinung nach, dass du das dann nicht alleine machst. Also das sollte man auf gar keinen Fall, dass man jetzt alleine an die Gesell­schaft heran­tritt und sagt, ich bin berufs­un­fähig, jetzt zahlt mir mal mein Geld. Besser ist es für eine profes­sio­nelle Vorge­hens­weise, wenn man dann einen Dienst­leister nimmt, ich habe in meinem Netz­werk z.B. mehrere Dienst­leister, die sowas machen. Oder man nimmt halt einen Fach­an­walt für Versi­che­rungs­recht, der das von Anfang an begleitet, weil es wird hinterher viel­leicht mal die eine oder andere Stol­per­falle geben oder viel­leicht auch eine Frage des grund­sätz­li­chen Prozesses, wie richtig gemacht wird, wo man halt auch Fehler machen kann. Dementspre­chend, sowas kommt natür­lich nicht vor, wenn das Ganze profes­sio­nell begleitet wird und das würde ich auf jeden Fall empfehlen

So und dann gibt es die Fälle, die nicht so beson­ders schön sind, nämlich die Fälle, wo wegen Betrugs­vor­wurf ange­fochten wird oder wo ein Betrugs­fall vorliegt. Oder zu 8,33 Prozent, da war ich jetzt ein biss­chen über­rascht, das hätte ich fast mehr einge­schätzt, 8,33 Prozent der Berufs­un­fä­hig­keits­an­träge werden abge­lehnt wegen Verlet­zung der vorver­trag­li­chen Anzei­ge­pflicht. Was ist das jetzt? Die vorver­trag­liche Anzei­ge­pflicht ist hinter­legt im Versi­che­rungs­ver­trags­ge­setz und sagt aus, dass du als Kunde beim Antrag einer solchen Versi­che­rung, also wenn du die abschließt, dass du dem Versi­cherer alles beant­worten musst, was er wissen möchte, damit er das Risiko beur­teilen kann. Könnte jetzt also sein, dass du z.B. verschweigst, entweder absicht­lich oder unbe­ab­sich­tigt, dass du z.B. beim Physio­the­ra­peuten warst oder bei einem Ortho­päden, weil du Rücken­schmerzen hattest oder dass irgendwie eine Vorer­kran­kungen verschwiegen wurde.

Wie gesagt, das muss nicht immer absicht­lich sein. Und das nennt man dann vorver­trag­li­cher Anzei­ge­pflicht­ver­let­zung. Das sollte auf gar keinen Fall passieren, weil in der Situa­tion, wo du dann den Fall hast und das Geld brauchst, kann die Versi­che­rung jetzt hier ablehnen und auch vom Vertrag zurück­treten. Und das geschieht glück­li­cher­weise nur zu 8,33 Prozent. Trotzdem, es ist auf jeden Fall wichtig, dass der Antrags­pro­zess profes­sio­nell gemacht wird. Also wenn du dich für eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung entschei­dest, dann sollte das ordent­lich gemacht werden. Und das bedeutet an der Stelle, dass die Gesund­heits­akte vernünftig aufbe­reitet wird. Ich arbeite da z.B. mit einer Expertin zusammen, die ist selbst exami­nierte kran­ken­schwester, hat also medi­zi­ni­sches Grund­wissen und kann Krank­heits­his­to­rien besser einschätzen oder Gesund­heits­his­to­rien. Und da ist es unglaub­lich wichtig, dass man das ordent­lich aufar­beitet. Weil auf der einen Seite ist es wichtig dafür, dass du über­haupt erstmal ein gutes Vertrags­an­gebot bekommst. Und damit meine ich jetzt zum Beispiel, Vorer­kran­kungen müssen nicht auto­ma­tisch dazu führen, dass du abge­lehnt wirst und müssen auch nicht immer auto­ma­tisch dazu führen, dass du viel­leicht Ausschlüsse in den Verträgen bekommst oder Zuschläge. Es ist halt eine Frage, wie ordent­lich man diese Voranfrage macht. Und davon abhängig ist dann halt auch, ob du ein vernünf­tiges Angebot der Versi­che­rung als ein Votum bekommst, was dann halt heißt, okay, dich nehmen wir so an oder wir brau­chen jetzt ein Risi­ko­zu­schlag oder wir schließen jetzt dies und das aus.

Dieser Voranfrage muss man halt vernünftig machen. Das heißt, auf der einen Seite bin ich da der Meinung, das macht halt am meisten Sinn mit einem unab­hän­gigen Versi­che­rungs­makler, weil der eben mehrere Gesell­schaften gleich­zeitig anfragen kann und das dann halt eben auf diese profes­sio­nelle Art und Weise auch machen sollte. Das ist leider auch nicht immer grund­sätz­lich bei allen Versi­che­rungs­mak­lern, Versi­che­rungs­ver­tre­tern oder Mehr­fach­agenten selbst­ver­ständ­lich. Es ist halt viel Arbeit, da stecken viele, viele Stunden hinter unter Umständen, die es braucht, um die Versi­che­rungs­akte oder die Gesund­heits­akte so aufzu­ar­beiten. Und das kannst du als Privat­mann einfach gar nicht selber machen. Es werden also mit größter Wahr­schein­lich­keit Fehler entstehen. Und dann kann das dazu führen, dass du kein gutes Votum bekommst von der Gesell­schaft, wenn du die beantragst.

Und damit meine ich jetzt nicht, dass Dinge nicht einge­reicht werden, weil auch z.B. eine blind einge­reichte Kran­ken­haus­akte oder nicht Kran­ken­haus­akte, sondern eine Kran­ken­kas­sen­akte bringt nicht viel weiter. Und ganz im Gegen­teil, es wird eher dazu führen, dass es den Risi­ko­prüfer auf der anderen Seite frus­triert, nervt und dann kann es passieren, dass ein anderes Ergebnis raus­kommt, als du eigent­lich willst. Und auch eine blind einge­reichte Arzt­akte macht über­haupt gar keinen Sinn. Das muss nach einem gewissen Prinzip, das wäre jetzt an dieser Stelle ein biss­chen zu viel. Aber nach einem gewissen Prinzip muss das aufge­ar­beitet werden und dann erst wird das einge­reicht bei den Gesell­schaften. Zumin­dest arbeite ich so. Und dann kannst du solche vorver­trag­li­chen Anzei­ge­pflicht­ver­let­zungen vermeiden und gleich­zeitig sicher­stellen, dass du ein gutes Vertrags­an­gebot bekommst. Als Angebot auf die Risi­ko­prü­fung hin.

So, das heißt, dieser Punkt hier, der kann weitest­ge­hend vermieden werden, wenn man die Antrags­stel­lung, also wenn man den Vertrag abschließt, wenn man das ordent­lich macht. Dann gibt es hier Ausschluss­klau­seln zu 1,05. Das wäre jetzt z.B. der Fall, wenn du z.B. beim Fußball dir das Kreuz­band mehr­mals kaputt gemacht hast, dann kann das halt passieren, dass eine Versi­che­rung zu dir sagt, okay, wir würden dich schon versi­chern, aber das Kreuz­band oder das Knie gene­rell, das würden wir dann besser ausschließen. Und das finde ich in manchen Situa­tionen gar nicht schlimm, weil es ist immer besser, dass man einen Schutz hat, auch wenn er mit Ausschlüssen ist, als wenn man gar keinen Schutz hat. Und ob das jetzt zu einem Ausschluss kommt, das hängt dann auch wieder mit dieser Vorprü­fung zusammen.

Und 1,95 Prozent bis jetzt da tatsäch­lich auch, finde ich, ganz gut. Das bedeutet ja im Prinzip, dass über 98 Prozent der Fälle nicht ausge­rechnet darauf basieren, dass du eine Erkran­kung hast, die eigent­lich ausge­schlossen wurde in dem Vertrag, finde ich in Ordnung. Und dieses Thema hier finde ich noch inter­es­santer. Nur 0,56 Prozent der Fälle wurden wegen konkreter Verwei­sung abge­lehnt. Also dann, wenn der Versi­cherer sagt, du machst ja jetzt einen anderen Job, auch wenn du jetzt krank warst. Also mach doch bitte den wir zahlen jetzt nicht. Und 0,39 ist diese abstrakte Verwei­sung, die es eigent­lich heute meis­tens in den Verträgen aktuell gar nicht mehr so oft gibt, aber in den Altver­träge schon noch. Bedeutet also, dass der Versi­cherer sagen kann, ange­lehnt an die gesetz­liche Leis­tung so in der Art, du kannst ja noch etwas anderes machen, da zahlen wir jetzt nicht. Das ist ja auch so ein Vorur­teil, was man häufiger mal hört, dass die Leute sagen, wenn ich sie dann brauche, dann lassen die sich sowieso irgend­etwas einfallen, was ich noch so machen könnte, damit die dann nicht zahlen müssen. Also statis­tisch 0,39 Prozent. Und das finde ich echt in Ordnung. Und das zeigt auch wieder, dass vieles von dem Zeug, was man so hört, wenn man sich mit Leuten unter­hält, gar nicht unbe­dingt der Wahr­heit entspricht.

Also was lernen wir daraus? Das, was man so hört, was so Stamm­tisch Gerassel ist, das ist nicht unbe­dingt immer das Rich­tige. Bedeutet also, die Versi­che­rung ist nicht per se so einge­stellt, dass sie versucht dich irgendwie abzu­lehnen. Es hat dann halt manchmal seine Gründe und die kann man teil­weise auch beein­flussen. Wenn du dich also für eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung entscheiden möch­test, dann soll­test du das ordent­lich machen und wenn du dich gegen eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung entschei­dest, das finde ich auch in Ordnung, also es ist ja nicht so, dass jeder Mensch immer eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung macht, auch die, die ich berate. Es gibt dann auch Mandanten, die sich dagegen entscheiden. Aber mir ist dann halt sehr wichtig, dass das aufgrund der rich­tigen Tatsa­chen passiert, weil aufgrund von Vorur­teilen oder aufgrund von Stamm­tisch Gerede sich für etwas oder gegen etwas entscheiden, das macht keinen Sinn. Weil man im Nach­hinein dann viel­leicht sagen würde, achso, ja hätte ich das mal gewusst, dann hätte es viel­leicht ja doch gemacht. Also ist es wichtig, dass du ordent­lich beraten wirst. Da würde ich dir empfehlen, nimm einen unab­hän­gigen Versi­che­rungs­makler, weil der kann dir neutral am Markt verschie­dene Ange­bote zeigen, verschie­dene Bedin­gungen erklären, wenn er gut ausge­bildet ist. Und wenn dir da keiner einfällt und du weißt nicht, an wen du dich wenden soll, dann wenn dich gerne an mich. Auf jeden Fall wäre das meiner Meinung nach der rich­tige Weg um die Berufs­un­fä­hig­keits­the­matik ordent­lich zu lösen.

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