Du hast eine private ETF-Rentenversicherung abgeschlossen und fragst dich, ob und wie du sie in deiner Steuererklärung angeben musst? Kurze Antwort: In den meisten Fällen hat das Eintragen keinen steuerlichen Effekt – und das ist kein Nachteil. Warum das so ist, wie die Besteuerung dieser Verträge funktioniert und worauf du achten solltest, zeige ich dir hier.
Die drei Schichten der Altersvorsorge: Wo deine ETF-Rente einzuordnen ist
Der Gesetzgeber unterteilt die Altersvorsorge in drei sogenannte Schichten:
Schicht 1 (Basisvorsorge)
Gesetzliche Rentenversicherung, Rürup-Rente, berufsständische Versorgung. Beiträge sind steuerlich absetzbar, Renten später voll steuerpflichtig.
Schicht 2 (Zusatzvorsorge)
Betriebliche Altersvorsorge und Riester-Rente. Beiträge werden steuerlich gefördert, Auszahlungen später versteuert.
Schicht 3 (Private Vorsorge)
Hier gehört deine private ETF-Rentenversicherung hin. Diese Produkte werden nicht staatlich gefördert. Die Beiträge zahlst du aus deinem bereits versteuerten Einkommen. Dafür ist die Besteuerung im Alter oft deutlich günstiger.
Warum du Beiträge nicht absetzen kannst
Die Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung der dritten Schicht sind in der Regel steuerlich nicht relevant. Du kannst sie also nicht wie Rürup-Beiträge als Sonderausgaben absetzen. Das liegt daran, dass es sich um komplett privat finanzierte Verträge handelt, bei denen der Staat keine Anreize über Steuerabzüge setzt.
Einige Beiträge fallen zwar theoretisch unter die „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ nach § 10 EStG. Praktisch bringt dir das aber nichts: Die abzugsfähigen Beträge sind begrenzt (1.900 € bei Angestellten, 2.800 € bei Selbstständigen) – und allein deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge überschreiten diese Grenze meistens schon.
Fazit: Selbst wenn du die Beiträge eintragen würdest, ändert sich am steuerlichen Ergebnis fast nie etwas.
Was bei der Auszahlung zählt – und warum das steuerlich attraktiv ist
Der eigentliche steuerliche Vorteil kommt nicht heute, sondern später. Und zwar in der Auszahlphase.
Monatliche Rente: Nur der Ertragsanteil wird versteuert
Wenn du dir später eine lebenslange Rente auszahlen lässt, musst du nur den sogenannten Ertragsanteil versteuern. Wie hoch der ist, hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab. Je älter du bist, desto geringer der steuerpflichtige Anteil.
Beispiel: Rentenbeginn mit 67 Jahren → Ertragsanteil nur 17 %. Von 1.000 € Rente musst du also nur 170 € versteuern.
Kapitalauszahlung: Hälftige Besteuerung bei Einhaltung der Bedingungen
Viele Verträge erlauben alternativ eine Einmalzahlung. Dann kommt eine andere Regel zum Tragen – mit ebenfalls steuerschonender Wirkung:
Wenn dein Vertrag
– mindestens 12 Jahre gelaufen ist und
– du bei Auszahlung mindestens 62 Jahre alt bist,
dann wird nur die Hälfte des erzielten Gewinns versteuert – mit deinem persönlichen Steuersatz. Das ist oft günstiger als die pauschale Abgeltungssteuer bei anderen Kapitalanlagen.
Beispiel: Gewinn 10.000 €, davon steuerpflichtig nur 5.000 €, versteuert mit z. B. 20 % → 1.000 € Steuerlast.
Du willst wissen, wie das bei deinem Vertrag konkret aussieht?
Dann buch dir einfach einen Termin zur Durchsicht deiner Unterlagen – ich zeige dir, wie du steuerlich optimal aufgestellt bist.
Warum du die Versicherung trotzdem nicht in die Steuererklärung eintragen musst
Es gibt kein spezielles Feld für private Rentenversicherungen der dritten Schicht in der Steuererklärung – aus gutem Grund. Die Beiträge spielen steuerlich einfach keine Rolle.
Selbst wenn du sie eintragen könntest, bringt es nichts, solange du mit Kranken- und Pflegebeiträgen schon am Limit der Vorsorgeaufwendungen bist. Das betrifft fast alle Angestellten und auch viele Selbstständige.
Fazit: Kein Abzug heute – dafür steuerlich attraktiv im Alter
Die ETF-Rentenversicherung taucht in deiner Steuererklärung nicht auf – und das ist auch gut so. Denn der eigentliche Vorteil liegt in der günstigen Besteuerung der Auszahlung im Alter.
Du investierst aus versteuertem Einkommen, aber bekommst im Gegenzug eine steuerlich begünstigte Rente oder Kapitalzahlung – abhängig von deinem Alter und der Laufzeit des Vertrags. Das kann deutlich günstiger sein als andere Anlageformen.
Wenn du dir nicht sicher bist, ob dein Vertrag optimal strukturiert ist oder ob sich eine Anpassung lohnt:
Buch dir einen Termin – ich schaue es mir mit dir gemeinsam an.