Worum geht es?
Die Nachteile der Wohnriester sind oftmals erheblich. Dennoch wird die Wahrheit dieser immer häufiger verschwiegen. In diesem Video zeige ich dir, warum du Wohnriester ein Leben lang bereuen wirst.
Die Nachteile der Wohnriester
Im Wesentlichen gibt es bei der Wohnriester zwei erhebliche Nachteile. Der erste Nachteil steht im Zusammenhang mit der Riester-Rente. Bei der Riester-Rente unterscheidet man zwischen zwei Phasen. Der Sparphase, in der die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden können und somit ein Steuervorteil entsteht. Und der anschließenden Rentenphase, in der die erhaltende Rente ebenfalls versteuert werden muss. Um die hinterher zu versteuernde Summe ermitteln zu können, gibt es das Wohnförderkonto.
Wohnförderkonto
Bei dem Wohnförderkonto handelt es sich um ein virtuelles Konto. Auf diesem werden jedes Jahr die Riester-Beiträge, welche in den Riester-Bausparvertrag eingezahlt werden, gesammelt und gebucht. Das Ganze wird dann mit 2% Zinsen verzinst. Das bedeutet, in der Zeit, in der du sparst, sorgen die Sparbeiträge und die Verzinsung dafür, dass der Saldo deines Wohnförderkontos immer weiter ansteigt. Zum Rentenbeginn wird das gesamte Konto aufgelöst. Das bedeutet, der Betrag, der sich angesammelt hat, muss dann wiederum versteuert werden.
Nehmen wir an, du sparst 30 Jahre lang jährlich den Höchstbeitrag von 2.100 Euro ein. Auf den entstehenden Betrag kannst du nun entweder Steuern rauf zahlen. Darauf erhältst du einen Rabatt von 30 Prozent. Oder du entscheidest dich für eine Ratenzahlung, bis du 85 Jahre alt bist. Nach 30 Jahren hätte dein Wohnförderkonto einen Stand von 86.600 Euro. Dieser Betrag muss dann bei Renteneintritt versteuert werden. Bei der Einmalzahlung müsstest du von diesem Betrag also nur 70 Prozent versteuern. Entscheidest du dich jedoch für diese Möglichkeit, dürftest du die Immobilie 20 Jahre lang nicht verkaufen. Ein Verstoß dagegen hätte eine Strafe zu Folge. Das Anderthalbfache der 30 Prozent, die du gespart hast, müssten dann nachversteuert werden. Der Rabattbetrag muss im Nachhinein wiederum nochmal versteuert werden.
Beispiel
Gucken wir uns das Problem der Wohnriester jetzt noch mal genauer an. Angenommen, du hast ein zu versteuerndes Einkommen von 40.000 Euro. Von den 86.600 Euro müssen 70 Prozent versteuert werden, also 60.620 Euro. Dadurch entsteht eine Steuerlast von 21.674 Euro, welche du schließlich in Raten oder einmalig versteuern kannst. Wenn du dich für die Ratenzahlung entscheidest, zahlst du also jährlich 1.395 Euro, bis du 85 Jahre alt bist.
Mit der Wohnriester bezahlst du also ein Leben lang Steuern auf eine Immobilie, die du schon lange abgezahlt hast.
Förderschädliche Verwendung
Die förderschädliche Verwendung ist ein weiterer Nachteil der Wohnriester. Hierbei handelt es sich um unvorhersehbare Ereignisse, die in deinem Leben auftreten könnten, womit der Staat im Rahmen der Förderung nicht rechnet. Dazu gehört das Umziehen ins Ausland oder beispielsweise der Tod. Aber auch das Vermieten der gekauften Immobilie, um ein bisschen Zusatzrente zu kassieren. Die förderschädliche Verwendung ist vereinfacht gesagt, das Aufgeben der Selbstnutzung. Die staatliche Förderung ist dafür da, deine Altersvorsorge zu sichern oder zumindest zu unterstützen. Die Altersvorsorge soll dadurch unterstützt werden, dass du keine Miete mehr zahlst. Deshalb gibt es Wohnriester. Wenn du aber die Immobilie nicht mehr für dich selbst nutzt, was vom Staat nicht vorhergesehen ist, gilt dies als förderschädlich und die Förderung muss zurückgezahlt werden.
Sonderfälle
Sonderfälle bei der Wohnriester gibt es, wenn du z.B. vor Rentenbeginn beruflich bedingt umziehst. Dort ist es möglich, die Wohnung oder das Haus zu vermieten. Jedoch muss du bei Renteneintritt wieder in die ursprüngliche Immobilie zurückziehen. Das muss auch nachgewiesen werden. Eine andere Situation wäre, wenn du innerhalb eines Jahres nach Aufgabe der Selbstnutzung den Stand des Wohnförderkontos auf einen anderen Riester-Vertrag einzahlst. Die Förderung bleibt dann erhalten.
Tod vor Rentenbeginn
Stirbst du vor dem Rentenbeginn, hast zu diesem Zeitpunkt jedoch deine Immobilie selbst genutzt, wird der zu versteuernde Betrag deinem Einkommen zugerechnet. Die Förderung fällt also weg und die Erben haben eine höhere Erbschaftssteuer zu zahlen. Bei Ehepartnern kann das Wohnförderkonto auf den Partner übertragen werden. Dieser müsste dann ab Rentenbeginn den Betrag versteuern. Mit dem Todesfall verfällt die Steuerschuld also nicht, sondern sie wird auf den Ehepartner übertragen. Jedoch muss auch dieser die Immobilie selbst nutzen. Ansonsten müsste die Förderungen zurückgezahlt werden. Das ganze Wohn-Riester Thema ist also ziemlich unflexibel.
Tod nach Rentenbeginn
Bei Tod nach dem Rentenbeginn in der Wohnriester, müssen die Erben das Guthaben des Wohnförderkontos voll versteuern. Das heißt, man erbt zwar eine Immobilie, muss das Wohnförderkonto jedoch gleichzeitig versteuern.
Finger weg von der Wohn-Riester
All diese Nachteile sollten nun deutlich machen, dass Wohnriester alles andere als sinnvoll ist. Zurecht stellt sich die Frage, was man tun kann, wenn man schon solch einen Vertrag hat. Gerne helfe ich dir als unabhängiger Finanzierungsberater in Dortmund dabei, dafür eine Lösung zu finden. Vereinbare gerne einen Termin mit mir, damit ich dir all die Möglichkeiten zeigen kann, um deinen Wohn-Riester-Vertrag umzugestalten.