Reak­tion auf “Berufs­un­fä­hig­keit: Wenn die Versi­che­rung nicht zahlt” — Reportage

Worum geht es?

Unab­hän­giger Makler Karsten Lehnen reagiert auf die RBB Repor­tage “Berufs­un­fä­hig­keit: Wenn die Versi­che­rung nicht zahlt”.

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Inhalt des Videos (Tran­skrip­tion):

Ich habe schon länger kein Reak­ti­ons­video mehr gemacht und deshalb gucken wir uns heute mal gemeinsam ein Video an, was mir zuge­spielt wurde, aus der Sendung Super­markt im ARD bzw. RBB. Und da hat die Folge den Titel “Berufs­un­fä­hig­keit, wenn die Versi­che­rung nicht zahlt”.

Die Folge geht neun Minuten unge­fähr. Und ich werde natür­lich wie immer so ein biss­chen meinen Kommentar dazu abgeben. Sicher­lich auch mal das eine oder andere fach­liche. Und wir lehnen uns zurück, machen uns eine Tüte Popcorn auf und schauen mal rein.

Auszug der Reportage

Soll ich die Intros zu meinen Videos auch mal so machen? So ein biss­chen auf Show­master wie Dieter Thomas Heck damals.

Auszug der Reportage

Aber da bin ich mal gespannt. Das hört sich ja inter­es­sant an!

Auszug der Reportage

Eine Kirchen­ver­si­che­rung, okay, da fällt mir eigent­lich nur eine Gesell­schaft ein, mal gucken.

Auszug der Reportage

Januar 22 ist ja ganz frisch, sogar.

Auszug der Reportage

Das ist natür­lich mies und das ist übri­gens jetzt mal, das ist natür­lich mega traurig, die Geschichte. Es war mal inter­es­sant, das auch mal so erklärt zu bekommen, weil gerade bei dem Thema psycho­lo­gi­sche Erkran­kungen höre ich halt schon immer noch mal, na ja, irgendwie kann ich mir das nicht so richtig vorstellen, ich bin ganz stress­re­sis­tent und hatte auch noch nie was und man sieht es ja. Also ich würde mal schätzen, zehn Jahre vorher hat sie das auch gesagt.

Auszug der Reportage

Also ich hoffe, ich habe das jetzt richtig verstanden, sie hatte vorher ein Burn out und dann auch noch long Covid jetzt, das ist natür­lich krass.

Auszug der Reportage

Versi­cherer im Raum der Kirchen, das war der, den ich auch gerade im Kopf hatte. Ich habe jetzt dummer­weise nicht gemerkt, wie der Zeit­ab­lauf war. Also ich meine, Burnout war doch war Burn out jetzt, vorher oder nachher?

Kurz, VRK hat es nicht ganz so eilig wie sie. Mona­te­lang wartet sie auf die Entscheidung.

Auszug der Reportage

Also grund­sätz­lich an der Stelle mal, es macht auf jeden Fall Sinn, das empfehle ich auch meinen Mandanten immer, einen Fach­an­walt für Versi­che­rungs­recht und dann am besten auch einen erfah­renen Anwalt, wenn es um Leis­tungs­prü­fung in der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung geht. Dass man den einschaltet und am besten nicht erst dann, wenn es anbrennt. Also hier in dem Fall, wenn die Versi­che­rung sich so augen­schein­lich jetzt quer stellt, sondern auch schon am besten bei der Bean­tra­gung, weil auch da kann man viel falsch machen. Da gibt es also bei der Leis­tungs­be­an­tra­gung schon den einen oder anderen Fehler, den man machen kann. Und da würde ich dann schon einen Fach­an­walt hinzu­ziehen oder einen Versi­che­rungs­be­rater, der darauf spezia­li­siert ist. Und mit Berater meine ich jetzt halt wirk­lich einen Hono­rar­be­rater, der auf Leis­tungs­be­an­tra­gung spezia­li­siert ist.

Und dann wollte ich noch eben gerade sagen, BU Rente 917 €, hilft ihr wahr­schein­lich enorm weiter, aber grund­sätz­lich hört sich das für mich erst mal wenig an. Also ich würde heute Mandanten immer empfehlen, relativ nah am Einkommen abzu­si­chern. Und ja, viel­leicht ist das jetzt ja ihr Einkommen gewesen, aber klingt erst mal wenig.

Auszug der Reportage

Das ist dann übri­gens der Punkt, auf den ich gerade ange­spro­chen habe. Dadurch, dass die Unter­la­gen­liste einschüch­tern kann und man manchmal gar nicht weiß, was muss ich denn jetzt eigent­lich einrei­chen. Man will ja auch nichts falsch machen. Da ist dann schon bei der Bean­tra­gung sinn­voll, Spezia­listen einzusetzen.

Auszug der Reportage

Also das ist übri­gens so ein Thema. Ich schalte mal wieder kurz zurück. Die Mitwir­kungs­pflicht ist eine Sache, die in den Bedin­gungen hinter­legt ist. Das ist so dieses Thema Arzt Anord­nungs­klausel auch. Das heißt, was kann der Versi­cherer jetzt über­haupt verlangen, was der Versi­cherter machen muss, um die Berufs­un­fä­hig­keit oder die Berufs­un­fä­hig­keit wieder zu erlangen? Und da muss man halt ganz schön aufpassen. Wenn man jetzt eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschließt, muss man halt schon auch schauen, was ist das Bedin­gungs­werk. Das fällt dem Verbrau­cher in der Regel halt sehr schwer, dafür gibt es ja Berater, wie mich zum Beispiel. Dass man halt mal schaut, ist das jetzt ein geeig­neter Tarif. Weil es unter­scheidet sich natür­lich von Tarif und Gesell­schaft zur Gesell­schaft, was für Mitwir­kungs­pflicht der Mandant hat und auf der anderen Seite auch, was die Arzt Anord­nungs­klausel besagt. Das heißt, was muss jetzt der Mandant oder der Patient oder in dem Fall halt der Versi­cherte, was muss der machen und was kann der Versi­cherer verlangen, was der machen muss. Und dann gibt es halt relativ offen formu­lierte Bedin­gungen. Das ist dann eher nach­teilig, weil dann kann der Versi­cherer im Prinzip alles verlangen und es gibt dann halt vernünftig formu­lierte Bedin­gungen. Die sagen dann halt ganz klar was musst du machen. Das bewegt sich dann auch in einem ganz normalen ärzt­li­chen Rahmen. Aber ich nehme jetzt mal ein Beispiel, bei vielen Versi­che­rern ist zum Beispiel so, dass Opera­tionen gar nicht ange­ordnet werden können, also selbst bei einem Band­schei­ben­vor­fall den du hast und viel­leicht deshalb berufs­un­fähig bist, kann der Versi­cherer nicht verlangen, dass du dich operieren lässt, und die diese Opera­tion kann noch so gute Aussichten haben. Und dann sollte trotzdem der Versi­cherer nicht in der Lage sein, das zu verlangen. Das sollte dann die Entschei­dung auch von einem selber sein. Und solche Dinge sind halt wichtig und beach­tens­wert. Und das ist eine Sache, da kommt ja der normale Verbrau­cher nicht drauf beim Abschluss. Das ist nun mal so ganz kurz als Exkurs.

Auszug der Reportage

Wie war das noch mal im Arbeits­zeugnis, wenn da steht. Er war stets bemüht, ist das gut?

Auszug der Reportage

Das kann ich verstehen. Übri­gens, das ist jetzt wirk­lich nicht selbst­ver­ständ­lich, dass man die volle Erwerbs­min­de­rungs­rente bekommt, weil die bekommst du nur, wenn du nichts mehr machen kannst, länger als drei Stunden am Tag.

Auszug der Reportage

Also es ist nach wie vor traurig, es aber nicht ganz richtig. Die stellen sich ja nicht über die Renten­ver­si­che­rung, sondern es ist halt einfach so, dass die private Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, die gerade genannten Krite­rien hat. 50 %, sechs Monate und mit dauer­hafter Aussicht nicht mehr in der Lage, sein Beruf auszu­üben. Die Erwerbs­min­de­rungs­rente, das heißt die Krite­rien der Deut­schen Renten­ver­si­che­rung, die bekommst du dann oder die hast du dann erfüllt, wenn du nicht mehr in der Lage bist, drei Stunden am Tag in irgend­einem Job zu arbeiten. Das sind also zwei komplett vonein­ander losge­löste Bedingungen.

Auszug der Reportage

Ja, das hätte ich jetzt auch so gedacht, weil das wie gesagt nicht häufig-. Also man muss sich mal vorstellen, wie kaputt musst du sein, wenn du nicht mal mehr drei Stunden am Tag irgendwas machen kannst. Übri­gens an dieser Stelle auch wieder mal wichtig, es gibt Versi­cherer, für die ist der Leis­tungs­fall dann gegeben, wenn der Versi­cherte die Erwerbs­min­de­rungs­rente bekommt. Teil­weise mit verschie­denen und verschie­denen Bedin­gungen. Aber wenn in dem Fall jetzt die Kunden die Erwerbs­min­de­rungs­rente von der Renten­ver­si­che­rung bekommen hätte, von der Deut­schen Renten­ver­si­che­rung, dann hätte sie bei einem guten Versi­cherer aus heutiger Sicht auch die Berufs­un­fä­hig­keits­rente bekommen. Aber das scheint jetzt ja hier nicht in den Bedin­gungen der Fall zu sein.

Auszug der Reportage

Genau, was ich gerade gesagt habe.

Auszug der Reportage

Also das ist ja schon mal gut. Ich sage jetzt gerade, weil die Sendung an sich natür­lich erst mal wieder nicht unbe­dingt ein besseres Bild über die Versi­cherer abgibt, in dem Fall auch gerecht­fer­tigt. Aber grund­sätz­lich muss man halt über­legen, wie geht man jetzt so mit einem Bildungs­auf­trag vor? Hat jetzt viel­leicht nicht unbe­dingt das Fern­sehen, aber ich würde mir immer so denken. Es hilft ja nicht, wenn du jetzt alles immer schlecht redest, dann hat ja gar keiner mehr Vertrauen in irgendwas. Sondern es wäre viel­leicht eher sinn­voll, dass man über­legt, wie macht man es denn richtig? Das fehlt aber manchmal bei solchen Senden oder relativ häufig. Was der gerade gesagt hat, das ist natür­lich voll­kommen richtig. Das ist ein Thema, was übri­gens auch viele gar nicht so auf dem Schirm haben. Wenn du berufs­un­fähig bist, dann baust du ja keine weiteren Renten­an­sprüche mehr auf. Das heißt also, du hast das Problem im Grunde genommen hinten raus auch, dass du ein großes Renten­pro­blem bekommst. Selbst wenn die Berufs­un­fä­hig­keits­rente dann nicht mehr gezahlt wird, fällst du dann ins nächste Loch rein. Also von daher ganz wich­tiges Thema, das man auch bei der Alters­vor­sorge dieses Thema Berufs­un­fä­hig­keit mit über­legt. Oder anders­herum bei der Berufs­un­fä­hig­keits­pla­nung auch die Alters­vor­sorge mit einbezieht.

Auszug der Reportage

Das ist natür­lich bitter. Das ist auch wieder so ein Thema, was ich in den Bera­tungen häufiger mal sehe, Wenn dann Mandanten einen alten Vertrag haben. Du musst dir vorstellen, wenn du während deines Erwerbs­le­bens berufs­un­fähig wirst, dann hast du ja einen maxi­malen Bedarf bis zum Renten­ein­tritt, also bis 67 aus heutiger Sicht. Wenn du jetzt aber nur deine Berufs­un­fä­hig­keits­rente bei 60 oder bis 62 oder bis 65 abschließt, dann fehlt ja hinten raus was. Das heißt, da ist eine Lücke, die dann entsteht, die ziem­lich ungünstig ist und ziem­lich bitter werden kann. Ich habe dazu auch in meinem Kanal verschie­dene Videos. Kannst du mal nach suchen. Die Länge der Berufs­un­fä­hig­keits­rente oder die Dauer der Zahlung der Berufs­un­fä­hig­keits­rente sollte natür­lich ange­messen und im Verhältnis zum Renten­ein­tritt passieren.

Auszug der Reportage

Dass so ein Thema Du vertraust ja im schlimmsten Fall dann demje­nigen, der da vor der Sitzung, der das erzählt. Aber mal ganz im Ernst es gibt zwei Parteien, die jetzt daran mitge­wirkt haben können. Entweder hat der Berater sich nicht getraut zu sagen, pass auf, du musst bis 67 abschließen oder meinet­wegen auch bis 65 bei der Dame, wegen des Renten­ein­tritts­al­ters, aber das kostet dann halt auch x Euro. Die letzten Jahre sind ziem­lich teuer. Das heißt, ein Unter­schied zwischen einem Abschluss bis 60 und bis 65 ist riesen­groß. Und es kann jetzt entweder sein, dass der Berater den Fehler gemacht hat und gesagt hat, na ja, das glaube ich jetzt gar nicht so richtig, dass die das machen wird, wenn ich dir das sage, dann machen wir mal lieber über 60, sieht ein biss­chen güns­tiger aus. Es kann aber auch genauso gut anders­herum gewesen sein, will ich jetzt nicht unter­stellen, auf gar keinen Fall. Aber es gibt halt sicher­lich auch Menschen, die an der Stelle von sich aus sagen, das ist mir aber zu teuer, bis 65 oder bis 67 in dem Fall, wie es heute gemacht werden würde. Da machen wir lieber nur bis zwei Jahre weniger, drei Jahre weniger, fünf Jahre weniger und hinterher denkt dann wieder keiner mehr dran. Also um es einfach zusam­men­zu­fassen. Du soll­test deine Rente bis 67 abschließen, weil du in der Regel mit 67 in Rente gehst und da sieht man eben, was das dann so bedeuten kann.

Auszug der Reportage

Das hätte tatsäch­lich nicht sein müssen. Aber an der Stelle zum Abschluss noch mal. Wenn ich eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung berate, was ich ja relativ häufig mache, dann gucke ich natür­lich auch so ein biss­chen darauf, was ist denn das jetzt für ein Versi­cherer. Es gibt halt Versi­cherer, die sind sehr erfahren und die machen Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung schon seit Jahr­zehnten. Und es gibt Versi­cherer, die machen das viel­leicht eher selten und die sind nicht so typi­sche Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rungen. Und man muss sich jetzt einfach mal über­legen, welche Kompe­tenz hat denn jetzt das Versi­che­rungs­haus, auf der anderen Seite, wenn dann der Leis­tungs­fall mal eintritt. Und wenn du jetzt aber einen erfah­renen Versi­cherer hast, der eine Abtei­lung hat, die das täglich, viel­fach machen, dann sieht das eben so aus, alles klar, da ist der nächste. Jetzt wissen wir genau, es geht so und so weiter. Und du hast ja auch ein gewisses Kollektiv, das heißt, der Versi­che­rungs­topf ist ja voller gefüllt, als wenn du jetzt einen Versi­cherer hast, auch da über­treibe ich jetzt mal wieder, der viel­leicht im Jahr drei Berufs­un­fä­hig­keits­fälle hat und der auch im Bestand gar nicht so viele Verträge hat, dass da über­haupt einge­zahlt wird. Und da musst du wieder die Frage stellen, wie kritisch muss denn jetzt ein Leis­tungs­prüfer rangehen, wenn der Topf gar nicht so prall gefüllt ist. Da ist ja jeder einzelne Leis­tungs­fall schon ziem­lich kritisch.

Also da sollte man bei dem Abschluss einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung auch mit einfließen lassen, auch wenn das nicht das ausschließ­liche Krite­rium ist. Aber ich höre da schon sehr stark hin, was auch Kollegen bundes­weit, ich bin ja sehr gut vernetzt mit vielen Kollegen, was die so erzählen und was man so hört. Und dann guckt man sich auch Unter­neh­mens­ra­tings an und gene­rell verschie­denste Unter­su­chungen und Erfah­rungs­be­richte. Und wenn du jetzt einen Versi­cherer hast, der maximal Erfah­rung hat und der eine gute Bilanz hat und eine gute Leis­tungs­bi­lanz, dann kann das gut sein, dass du da höhere Chancen hast. Das ist das eine. Und das zweite ist, ich empfehle auch, die Arbeits­un­fä­hig­keits­klausel mit einzu­be­ziehen. Das machen mitt­ler­weile fast alle Versi­cherer, die mir so bekannt sind. Die bedeutet nämlich, dass du nach sechs Monaten alleine Krank­schrei­bung, schon die Höhe der Berufs­un­fä­hig­keits­rente ausge­zahlt bekommst. Das ist dann meis­tens begrenzt so auf 24 Monate zum Beispiel, manchmal auch ein biss­chen länger. Aber dann hast du erst mal deine Rente und in der Zeit kann der Versi­cherer prüfen, was er will, dann hast du aber auf jeden Fall erst mal Geld.

Grund­sätz­lich würde ich bei einem normalen Berufs­tä­tigen, ich weiß jetzt nicht in welcher Form die berufs­tätig war, würde ich jetzt erst mal sagen, du hast ja zumin­dest mal während der Krank­schrei­bung nach der Lohn­fort­zah­lung von meis­tens sechs Wochen, hast du ja erst mal dein Kran­ken­geld. Das heißt, so riesen­groß dürfte die Lücke eigent­lich gar nicht sein, dass man jetzt ganz schlimm darauf ange­wiesen ist. Könnte sein, dass das jetzt bei ihr ein biss­chen anders war, aber es hilft auf jeden Fall weiter, wenn du nach sechs Monaten Krank­schrei­bung durch die Arbeits­un­fä­hig­keits­klausel schon mal auf jeden Fall die Berufs­un­fä­hig­keits­rente oder zumin­dest die Höhe der Berufs­un­fä­hig­keits­rente erst mal bekommst. Von daher wäre das auch noch mal so ein Punkt, den ich an der Stelle anspre­chen möchte.

Das Video war sehr lang, ich hoffe, es hat trotzdem gefallen und ihr konntet ein biss­chen was daraus lernen. Und wenn du Spaß an solchen Themen hast, dann gucke auf jeden Fall dir weitere Videos an in meinem Kanal. Ich verlinke ja auch gleich mal das eine oder andere Video und wir sehen uns im nächsten Video wieder. Bis dann erst mal. Der Lehnen.

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Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.