Worum geht es?
Unabhängiger Makler Karsten Lehnen reagiert auf die RBB Reportage “Berufsunfähigkeit: Wenn die Versicherung nicht zahlt”.
Inhalt des Videos (Transkription):
Ich habe schon länger kein Reaktionsvideo mehr gemacht und deshalb gucken wir uns heute mal gemeinsam ein Video an, was mir zugespielt wurde, aus der Sendung Supermarkt im ARD bzw. RBB. Und da hat die Folge den Titel “Berufsunfähigkeit, wenn die Versicherung nicht zahlt”.
Die Folge geht neun Minuten ungefähr. Und ich werde natürlich wie immer so ein bisschen meinen Kommentar dazu abgeben. Sicherlich auch mal das eine oder andere fachliche. Und wir lehnen uns zurück, machen uns eine Tüte Popcorn auf und schauen mal rein.
Auszug der Reportage
Soll ich die Intros zu meinen Videos auch mal so machen? So ein bisschen auf Showmaster wie Dieter Thomas Heck damals.
Auszug der Reportage
Aber da bin ich mal gespannt. Das hört sich ja interessant an!
Auszug der Reportage
Eine Kirchenversicherung, okay, da fällt mir eigentlich nur eine Gesellschaft ein, mal gucken.
Auszug der Reportage
Januar 22 ist ja ganz frisch, sogar.
Auszug der Reportage
Das ist natürlich mies und das ist übrigens jetzt mal, das ist natürlich mega traurig, die Geschichte. Es war mal interessant, das auch mal so erklärt zu bekommen, weil gerade bei dem Thema psychologische Erkrankungen höre ich halt schon immer noch mal, na ja, irgendwie kann ich mir das nicht so richtig vorstellen, ich bin ganz stressresistent und hatte auch noch nie was und man sieht es ja. Also ich würde mal schätzen, zehn Jahre vorher hat sie das auch gesagt.
Auszug der Reportage
Also ich hoffe, ich habe das jetzt richtig verstanden, sie hatte vorher ein Burn out und dann auch noch long Covid jetzt, das ist natürlich krass.
Auszug der Reportage
Versicherer im Raum der Kirchen, das war der, den ich auch gerade im Kopf hatte. Ich habe jetzt dummerweise nicht gemerkt, wie der Zeitablauf war. Also ich meine, Burnout war doch war Burn out jetzt, vorher oder nachher?
Kurz, VRK hat es nicht ganz so eilig wie sie. Monatelang wartet sie auf die Entscheidung.
Auszug der Reportage
Also grundsätzlich an der Stelle mal, es macht auf jeden Fall Sinn, das empfehle ich auch meinen Mandanten immer, einen Fachanwalt für Versicherungsrecht und dann am besten auch einen erfahrenen Anwalt, wenn es um Leistungsprüfung in der Berufsunfähigkeitsversicherung geht. Dass man den einschaltet und am besten nicht erst dann, wenn es anbrennt. Also hier in dem Fall, wenn die Versicherung sich so augenscheinlich jetzt quer stellt, sondern auch schon am besten bei der Beantragung, weil auch da kann man viel falsch machen. Da gibt es also bei der Leistungsbeantragung schon den einen oder anderen Fehler, den man machen kann. Und da würde ich dann schon einen Fachanwalt hinzuziehen oder einen Versicherungsberater, der darauf spezialisiert ist. Und mit Berater meine ich jetzt halt wirklich einen Honorarberater, der auf Leistungsbeantragung spezialisiert ist.
Und dann wollte ich noch eben gerade sagen, BU Rente 917 €, hilft ihr wahrscheinlich enorm weiter, aber grundsätzlich hört sich das für mich erst mal wenig an. Also ich würde heute Mandanten immer empfehlen, relativ nah am Einkommen abzusichern. Und ja, vielleicht ist das jetzt ja ihr Einkommen gewesen, aber klingt erst mal wenig.
Auszug der Reportage
Das ist dann übrigens der Punkt, auf den ich gerade angesprochen habe. Dadurch, dass die Unterlagenliste einschüchtern kann und man manchmal gar nicht weiß, was muss ich denn jetzt eigentlich einreichen. Man will ja auch nichts falsch machen. Da ist dann schon bei der Beantragung sinnvoll, Spezialisten einzusetzen.
Auszug der Reportage
Also das ist übrigens so ein Thema. Ich schalte mal wieder kurz zurück. Die Mitwirkungspflicht ist eine Sache, die in den Bedingungen hinterlegt ist. Das ist so dieses Thema Arzt Anordnungsklausel auch. Das heißt, was kann der Versicherer jetzt überhaupt verlangen, was der Versicherter machen muss, um die Berufsunfähigkeit oder die Berufsunfähigkeit wieder zu erlangen? Und da muss man halt ganz schön aufpassen. Wenn man jetzt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, muss man halt schon auch schauen, was ist das Bedingungswerk. Das fällt dem Verbraucher in der Regel halt sehr schwer, dafür gibt es ja Berater, wie mich zum Beispiel. Dass man halt mal schaut, ist das jetzt ein geeigneter Tarif. Weil es unterscheidet sich natürlich von Tarif und Gesellschaft zur Gesellschaft, was für Mitwirkungspflicht der Mandant hat und auf der anderen Seite auch, was die Arzt Anordnungsklausel besagt. Das heißt, was muss jetzt der Mandant oder der Patient oder in dem Fall halt der Versicherte, was muss der machen und was kann der Versicherer verlangen, was der machen muss. Und dann gibt es halt relativ offen formulierte Bedingungen. Das ist dann eher nachteilig, weil dann kann der Versicherer im Prinzip alles verlangen und es gibt dann halt vernünftig formulierte Bedingungen. Die sagen dann halt ganz klar was musst du machen. Das bewegt sich dann auch in einem ganz normalen ärztlichen Rahmen. Aber ich nehme jetzt mal ein Beispiel, bei vielen Versicherern ist zum Beispiel so, dass Operationen gar nicht angeordnet werden können, also selbst bei einem Bandscheibenvorfall den du hast und vielleicht deshalb berufsunfähig bist, kann der Versicherer nicht verlangen, dass du dich operieren lässt, und die diese Operation kann noch so gute Aussichten haben. Und dann sollte trotzdem der Versicherer nicht in der Lage sein, das zu verlangen. Das sollte dann die Entscheidung auch von einem selber sein. Und solche Dinge sind halt wichtig und beachtenswert. Und das ist eine Sache, da kommt ja der normale Verbraucher nicht drauf beim Abschluss. Das ist nun mal so ganz kurz als Exkurs.
Auszug der Reportage
Wie war das noch mal im Arbeitszeugnis, wenn da steht. Er war stets bemüht, ist das gut?
Auszug der Reportage
Das kann ich verstehen. Übrigens, das ist jetzt wirklich nicht selbstverständlich, dass man die volle Erwerbsminderungsrente bekommt, weil die bekommst du nur, wenn du nichts mehr machen kannst, länger als drei Stunden am Tag.
Auszug der Reportage
Also es ist nach wie vor traurig, es aber nicht ganz richtig. Die stellen sich ja nicht über die Rentenversicherung, sondern es ist halt einfach so, dass die private Berufsunfähigkeitsversicherung, die gerade genannten Kriterien hat. 50 %, sechs Monate und mit dauerhafter Aussicht nicht mehr in der Lage, sein Beruf auszuüben. Die Erwerbsminderungsrente, das heißt die Kriterien der Deutschen Rentenversicherung, die bekommst du dann oder die hast du dann erfüllt, wenn du nicht mehr in der Lage bist, drei Stunden am Tag in irgendeinem Job zu arbeiten. Das sind also zwei komplett voneinander losgelöste Bedingungen.
Auszug der Reportage
Ja, das hätte ich jetzt auch so gedacht, weil das wie gesagt nicht häufig-. Also man muss sich mal vorstellen, wie kaputt musst du sein, wenn du nicht mal mehr drei Stunden am Tag irgendwas machen kannst. Übrigens an dieser Stelle auch wieder mal wichtig, es gibt Versicherer, für die ist der Leistungsfall dann gegeben, wenn der Versicherte die Erwerbsminderungsrente bekommt. Teilweise mit verschiedenen und verschiedenen Bedingungen. Aber wenn in dem Fall jetzt die Kunden die Erwerbsminderungsrente von der Rentenversicherung bekommen hätte, von der Deutschen Rentenversicherung, dann hätte sie bei einem guten Versicherer aus heutiger Sicht auch die Berufsunfähigkeitsrente bekommen. Aber das scheint jetzt ja hier nicht in den Bedingungen der Fall zu sein.
Auszug der Reportage
Genau, was ich gerade gesagt habe.
Auszug der Reportage
Also das ist ja schon mal gut. Ich sage jetzt gerade, weil die Sendung an sich natürlich erst mal wieder nicht unbedingt ein besseres Bild über die Versicherer abgibt, in dem Fall auch gerechtfertigt. Aber grundsätzlich muss man halt überlegen, wie geht man jetzt so mit einem Bildungsauftrag vor? Hat jetzt vielleicht nicht unbedingt das Fernsehen, aber ich würde mir immer so denken. Es hilft ja nicht, wenn du jetzt alles immer schlecht redest, dann hat ja gar keiner mehr Vertrauen in irgendwas. Sondern es wäre vielleicht eher sinnvoll, dass man überlegt, wie macht man es denn richtig? Das fehlt aber manchmal bei solchen Senden oder relativ häufig. Was der gerade gesagt hat, das ist natürlich vollkommen richtig. Das ist ein Thema, was übrigens auch viele gar nicht so auf dem Schirm haben. Wenn du berufsunfähig bist, dann baust du ja keine weiteren Rentenansprüche mehr auf. Das heißt also, du hast das Problem im Grunde genommen hinten raus auch, dass du ein großes Rentenproblem bekommst. Selbst wenn die Berufsunfähigkeitsrente dann nicht mehr gezahlt wird, fällst du dann ins nächste Loch rein. Also von daher ganz wichtiges Thema, das man auch bei der Altersvorsorge dieses Thema Berufsunfähigkeit mit überlegt. Oder andersherum bei der Berufsunfähigkeitsplanung auch die Altersvorsorge mit einbezieht.
Auszug der Reportage
Das ist natürlich bitter. Das ist auch wieder so ein Thema, was ich in den Beratungen häufiger mal sehe, Wenn dann Mandanten einen alten Vertrag haben. Du musst dir vorstellen, wenn du während deines Erwerbslebens berufsunfähig wirst, dann hast du ja einen maximalen Bedarf bis zum Renteneintritt, also bis 67 aus heutiger Sicht. Wenn du jetzt aber nur deine Berufsunfähigkeitsrente bei 60 oder bis 62 oder bis 65 abschließt, dann fehlt ja hinten raus was. Das heißt, da ist eine Lücke, die dann entsteht, die ziemlich ungünstig ist und ziemlich bitter werden kann. Ich habe dazu auch in meinem Kanal verschiedene Videos. Kannst du mal nach suchen. Die Länge der Berufsunfähigkeitsrente oder die Dauer der Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente sollte natürlich angemessen und im Verhältnis zum Renteneintritt passieren.
Auszug der Reportage
Dass so ein Thema Du vertraust ja im schlimmsten Fall dann demjenigen, der da vor der Sitzung, der das erzählt. Aber mal ganz im Ernst es gibt zwei Parteien, die jetzt daran mitgewirkt haben können. Entweder hat der Berater sich nicht getraut zu sagen, pass auf, du musst bis 67 abschließen oder meinetwegen auch bis 65 bei der Dame, wegen des Renteneintrittsalters, aber das kostet dann halt auch x Euro. Die letzten Jahre sind ziemlich teuer. Das heißt, ein Unterschied zwischen einem Abschluss bis 60 und bis 65 ist riesengroß. Und es kann jetzt entweder sein, dass der Berater den Fehler gemacht hat und gesagt hat, na ja, das glaube ich jetzt gar nicht so richtig, dass die das machen wird, wenn ich dir das sage, dann machen wir mal lieber über 60, sieht ein bisschen günstiger aus. Es kann aber auch genauso gut andersherum gewesen sein, will ich jetzt nicht unterstellen, auf gar keinen Fall. Aber es gibt halt sicherlich auch Menschen, die an der Stelle von sich aus sagen, das ist mir aber zu teuer, bis 65 oder bis 67 in dem Fall, wie es heute gemacht werden würde. Da machen wir lieber nur bis zwei Jahre weniger, drei Jahre weniger, fünf Jahre weniger und hinterher denkt dann wieder keiner mehr dran. Also um es einfach zusammenzufassen. Du solltest deine Rente bis 67 abschließen, weil du in der Regel mit 67 in Rente gehst und da sieht man eben, was das dann so bedeuten kann.
Auszug der Reportage
Das hätte tatsächlich nicht sein müssen. Aber an der Stelle zum Abschluss noch mal. Wenn ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung berate, was ich ja relativ häufig mache, dann gucke ich natürlich auch so ein bisschen darauf, was ist denn das jetzt für ein Versicherer. Es gibt halt Versicherer, die sind sehr erfahren und die machen Berufsunfähigkeitsversicherung schon seit Jahrzehnten. Und es gibt Versicherer, die machen das vielleicht eher selten und die sind nicht so typische Berufsunfähigkeitsversicherungen. Und man muss sich jetzt einfach mal überlegen, welche Kompetenz hat denn jetzt das Versicherungshaus, auf der anderen Seite, wenn dann der Leistungsfall mal eintritt. Und wenn du jetzt aber einen erfahrenen Versicherer hast, der eine Abteilung hat, die das täglich, vielfach machen, dann sieht das eben so aus, alles klar, da ist der nächste. Jetzt wissen wir genau, es geht so und so weiter. Und du hast ja auch ein gewisses Kollektiv, das heißt, der Versicherungstopf ist ja voller gefüllt, als wenn du jetzt einen Versicherer hast, auch da übertreibe ich jetzt mal wieder, der vielleicht im Jahr drei Berufsunfähigkeitsfälle hat und der auch im Bestand gar nicht so viele Verträge hat, dass da überhaupt eingezahlt wird. Und da musst du wieder die Frage stellen, wie kritisch muss denn jetzt ein Leistungsprüfer rangehen, wenn der Topf gar nicht so prall gefüllt ist. Da ist ja jeder einzelne Leistungsfall schon ziemlich kritisch.
Also da sollte man bei dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung auch mit einfließen lassen, auch wenn das nicht das ausschließliche Kriterium ist. Aber ich höre da schon sehr stark hin, was auch Kollegen bundesweit, ich bin ja sehr gut vernetzt mit vielen Kollegen, was die so erzählen und was man so hört. Und dann guckt man sich auch Unternehmensratings an und generell verschiedenste Untersuchungen und Erfahrungsberichte. Und wenn du jetzt einen Versicherer hast, der maximal Erfahrung hat und der eine gute Bilanz hat und eine gute Leistungsbilanz, dann kann das gut sein, dass du da höhere Chancen hast. Das ist das eine. Und das zweite ist, ich empfehle auch, die Arbeitsunfähigkeitsklausel mit einzubeziehen. Das machen mittlerweile fast alle Versicherer, die mir so bekannt sind. Die bedeutet nämlich, dass du nach sechs Monaten alleine Krankschreibung, schon die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt bekommst. Das ist dann meistens begrenzt so auf 24 Monate zum Beispiel, manchmal auch ein bisschen länger. Aber dann hast du erst mal deine Rente und in der Zeit kann der Versicherer prüfen, was er will, dann hast du aber auf jeden Fall erst mal Geld.
Grundsätzlich würde ich bei einem normalen Berufstätigen, ich weiß jetzt nicht in welcher Form die berufstätig war, würde ich jetzt erst mal sagen, du hast ja zumindest mal während der Krankschreibung nach der Lohnfortzahlung von meistens sechs Wochen, hast du ja erst mal dein Krankengeld. Das heißt, so riesengroß dürfte die Lücke eigentlich gar nicht sein, dass man jetzt ganz schlimm darauf angewiesen ist. Könnte sein, dass das jetzt bei ihr ein bisschen anders war, aber es hilft auf jeden Fall weiter, wenn du nach sechs Monaten Krankschreibung durch die Arbeitsunfähigkeitsklausel schon mal auf jeden Fall die Berufsunfähigkeitsrente oder zumindest die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente erst mal bekommst. Von daher wäre das auch noch mal so ein Punkt, den ich an der Stelle ansprechen möchte.
Das Video war sehr lang, ich hoffe, es hat trotzdem gefallen und ihr konntet ein bisschen was daraus lernen. Und wenn du Spaß an solchen Themen hast, dann gucke auf jeden Fall dir weitere Videos an in meinem Kanal. Ich verlinke ja auch gleich mal das eine oder andere Video und wir sehen uns im nächsten Video wieder. Bis dann erst mal. Der Lehnen.