Vorsorgevollmacht – warum sie so wichtig ist und was du unbedingt beachten solltest
Die meisten Menschen gehen davon aus, dass im Notfall schon „jemand aus der Familie“ alles regeln kann. Der Partner, die Kinder, die Eltern. Doch genau das ist ein fataler Irrtum. Denn selbst Ehepartner dürfen ohne schriftliche Vollmacht nicht automatisch Entscheidungen für den anderen treffen – weder beim Arzt noch bei der Bank oder gegenüber Behörden.
Wenn du in einer Situation bist, in der du selbst nicht mehr entscheiden kannst – etwa nach einem Unfall, bei schwerer Krankheit oder im hohen Alter – braucht es jemanden, der für dich handeln darf. Und das geht nur mit einer Vorsorgevollmacht.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit einer Vorsorgevollmacht erteilst du einer oder mehreren Vertrauenspersonen die rechtliche Befugnis, dich in bestimmten oder allen Lebensbereichen zu vertreten, falls du selbst nicht mehr entscheidungsfähig bist.
Das betrifft zum Beispiel:
- Gesundheit und medizinische Behandlungen
- Aufenthaltsbestimmung (z. B. Heimunterbringung)
- Vermögensverwaltung
- Wohnungsangelegenheiten
- Behörden- und Rentenangelegenheiten
- Post- und Telekommunikation
Die gesetzliche Grundlage findet sich in verschiedenen Vorschriften des BGB, vor allem in:
- § 164 BGB (Vertretung)
- § 662 ff. BGB (Auftrag)
- § 1820 BGB (Einwilligung in gefährliche Maßnahmen durch den Bevollmächtigten)
- sowie § 1358 BGB (Notvertretungsrecht für Ehegatten – eingeschränkt auf medizinische Notfälle und max. 6 Monate)
Letzterer ist besonders interessant: Seit 2023 gibt es ein sogenanntes Ehegattenvertretungsrecht, das aber nur für kurzfristige medizinische Entscheidungen gilt. Es ersetzt keine umfassende Vorsorgevollmacht.
Wann braucht man eine Vorsorgevollmacht?
Grundsätzlich gilt: Sobald du geschäftsunfähig bist, kannst du keine Entscheidungen mehr rechtswirksam treffen. Das kann schleichend passieren (z. B. bei Demenz) oder plötzlich (z. B. nach einem Unfall oder Schlaganfall). In solchen Situationen können ohne Vollmacht keine Verträge geschlossen, keine Bankgeschäfte getätigt oder keine Behandlungen entschieden werden.
Was passiert ohne Vorsorgevollmacht?
Fehlt eine wirksame Vollmacht, wird das Betreuungsgericht tätig. Es bestellt dann einen rechtlichen Betreuer – das kann ein Familienmitglied sein, muss aber nicht. Die Auswahl trifft das Gericht nach eigenen Kriterien. Und dieser Betreuer unterliegt der gerichtlichen Kontrolle und ist dem Gericht rechenschaftspflichtig.
Faktisch bedeutet das: Du verlierst deine Selbstbestimmung.
Welche Bereiche kann eine Vorsorgevollmacht abdecken?
Eine Vorsorgevollmacht kann auf einzelne Lebensbereiche beschränkt oder umfassend ausgestaltet sein.
Typische Regelungsbereiche sind:
Gesundheit und Pflege
- Zustimmung zu Operationen oder Behandlungen
- Organisation ambulanter oder stationärer Pflege
- Entscheidungen im Rahmen der Patientenverfügung
Vermögenssorge
- Kontoverfügungen
- Zahlung von Miete, Versicherungen, Krediten
- Immobilienverwaltung
Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten
- Kündigung oder Abschluss von Mietverträgen
- Umzug in Pflegeeinrichtungen
- Regelung des Wohnsitzes
Behördenangelegenheiten
- Kommunikation mit Renten- und Sozialversicherungsträgern
- Steuererklärungen und Bescheide
- Beantragung von Pflegegraden
Post- und Telekommunikation
- Öffnen und Beantworten von Briefen
- Vertragskündigungen oder ‑abschlüsse (z. B. Internet, Telefon)
Wer sollte bevollmächtigt werden?
Das hängt ganz von deinem Vertrauen ab. Häufig werden Partner oder erwachsene Kinder bevollmächtigt, möglich sind aber auch Freunde, Geschwister oder externe Vertrauenspersonen.
Wichtig ist:
- Nur jemand, dem du uneingeschränkt vertraust.
- Es kann sinnvoll sein, mehrere Personen zu bevollmächtigen – entweder gemeinsam (mit Zustimmung aller) oder alternativ (im Vertretungsfall).
- In der Vollmacht sollte genau geregelt sein, ob die Bevollmächtigten einzeln oder nur gemeinsam handeln dürfen.
Form und Wirksamkeit der Vollmacht
Grundsätzlich ist eine Vorsorgevollmacht formfrei gültig, das heißt: Sie kann handschriftlich oder am Computer erstellt und unterschrieben werden.
Aber: Sobald sie für Bankangelegenheiten, Immobilien oder bestimmte medizinische Maßnahmen gelten soll, sind besondere Anforderungen zu beachten.
Wichtige Hinweise zur Form
- Für Grundstücksgeschäfte ist eine öffentliche Beglaubigung oder notarielle Beurkundung nötig (§ 29 GBO).
- Banken verlangen oft eigene Formulare oder eine Beglaubigung.
- Eine medizinische Vollmacht muss explizit gefährliche Maßnahmen (z. B. lebensgefährliche Operationen) einschließen – sonst ist sie in dem Punkt nicht wirksam (§ 1820 Abs. 2 BGB).
Ein guter Richtwert: Je weitreichender die Vollmacht, desto sinnvoller ist eine notarielle Beurkundung – auch um Missbrauch vorzubeugen und Anerkennung durch Behörden zu sichern.
Missbrauchsgefahr? Ja – aber lösbar
Kritiker werfen der Vorsorgevollmacht manchmal vor, sie sei „blanko gefährlich“. Denn: Sie gilt im Zweifel sofort – nicht erst im Betreuungsfall. Das heißt: Wer die Vollmacht in Händen hält, kann theoretisch sofort handeln.
Aber genau deshalb ist die Auswahl der Person entscheidend. Wer klug delegiert, gewinnt keine Risiken – sondern Sicherheit.
Und: Es gibt auch technische Lösungen, um Missbrauch vorzubeugen – etwa durch:
- getrennte Aufbewahrung von Vollmacht und Originalen (z. B. bei Dienstleistern)
- Absprache mit Vertrauensanwälten oder Notaren
- Kombination mit Kontrollmechanismen (z. B. Genehmigungspflichten)
Wo soll die Vorsorgevollmacht aufbewahrt werden?
Wie bei der Patientenverfügung gilt: Eine Vollmacht hilft nur, wenn sie im Notfall verfügbar ist.
Das bedeutet:
- Mindestens eine Kopie bei der bevollmächtigten Person
- Aufbewahrung des Originals an einem bekannten Ort (ggf. beim Notar)
- Hinweis im Geldbeutel oder in der Notfall-App
- Optional: Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister – allerdings auch hier mit Einschränkungen (siehe unten)
Und was bringt das Zentrale Vorsorgeregister?
Das Register der Bundesnotarkammer dokumentiert nicht den Inhalt der Vollmacht, sondern nur:
- dass eine Vorsorgevollmacht existiert
- wer bevollmächtigt ist
- wo sich das Original befindet
Zugriff haben ausschließlich Betreuungsgerichte – und auch nur, wenn ein Verfahren eingeleitet wird. Weder Ärzte noch Banken oder Angehörige können dort selbstständig nachsehen.
Im akuten Notfall (z. B. Schlaganfall, Unfall) ist das Register praktisch ohne Bedeutung – dort zählt nur, ob jemand konkret handeln kann, die Vollmacht greifbar ist und die betroffene Person handlungsfähig ist.
Die Rolle in meiner Beratung als Makler
Als Versicherungsmakler, der seine Mandanten nicht nur versichert, sondern auch strategisch begleitet, spreche ich solche Themen bewusst an. Eine Vorsorgevollmacht gehört für mich zum soliden Risikomanagement, genauso wie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private Altersvorsorge.
Ich selbst bin natürlich kein Anwalt oder Notar – ich darf keine Vollmachten erstellen oder rechtlich beraten. Aber ich arbeite mit erfahrenen Kooperationspartnern zusammen und kann bei Bedarf unkompliziert den Kontakt zu spezialisierten Dienstleistern oder Juristen herstellen.
So entsteht eine Beratung, die weiter denkt als bis zur Versicherungssumme – und auch rechtliche und organisatorische Themen mit einbezieht.
Fazit
Die Vorsorgevollmacht ist kein Dokument für später – sondern ein Werkzeug für heute. Wer sie nicht hat, riskiert im Ernstfall die eigene Selbstbestimmung und belastet seine Angehörigen mit bürokratischen Hürden.
Mit einer gut formulierten, rechtlich belastbaren Vollmacht legst du fest, wer in deinem Sinne handeln darf – ob im Krankenhaus, bei der Bank oder im Pflegefall. Und du sorgst dafür, dass dein Wille zählt.
Selbstbestimmung endet nicht mit dem Verlust der Geschäftsfähigkeit. Sie endet dort, wo du sie nicht rechtzeitig regelst.