Bist Du selbständig, müssen zwingend vollständige Jahresabschlüsse der letzten zwei Jahre vorliegen sowie die aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA).
BWA des Vorjahres
Ebenfalls wird die BWA vom Dezember des Vorjahres benötigt. Beide BWAs müssen dabei die Summen- und Saldenliste enthalten, d.h. die Übersicht der bebuchten Konten mit den jeweiligen Summen und Salden, sodass die Kontobewegungen seit Beginn des Jahres ersichtlich werden.