Ein weiterer Aspekt sind die Eigenkapitalnachweise, wozu Sparbücher bzw. Sparpläne, kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherungen, Kontoauszüge, Depotauszüge und Bausparguthaben gehören.
Bei dem Nachweis der Sparbücher bzw. Sparplänen muss der Name des Kontoinhabers und die Kontonummer für die Zuordnung erkennbar sein.
Schwärzungen oder Verdeckungen sind hierbei nicht erlaubt. Ebenfalls nicht gestattet sind Screenshots von den Kontoauszügen, egal ob bei Tagesgeld oder Festgeld, aufgrund des notwendigen Nachweises des Namens des Kontoinhabers, der Kontonummer und des Datums.
Auch bei den Depotauszügen von Aktien oder Fonds muss der Name des Kontoinhabers sowie die Kontonummer erkennbar sein. Bei Bausparguthaben muss der letzte Jahreskontoauszug vorhanden sein, bei dem der Name des Kunden und der Kontostand ersichtlich wird.
Sollten hierbei Schenkungen involviert sein, so ist es notwendig, einen unterschriebenen Zweizeiler des Eigentümers beizufügen, der bestätigt, dass dieser den Betrag zum Erwerb der Immobilie zur Verfügung stellt.
Wenn Du die Möglichkeit hast, einen aktuellen Auszug aus dem Onlinebanking zu drucken, dann achte bitte darauf, dass die Datei als PDF Datei zur Verfügung gestellt wird.
Beim Screenshots sind meistens nicht alle notwendigen Daten zu erkennen.
Immobilienvermögen
Vermögensaufstellung
Wenn Du bereits Immobilienvermögen besitzt, sollte dies der Bank übersichtlich dargestellt werden. Dazu kannst Du die beigefügte „Vermögensaufstellung´´ benutzen, die von dem meisten Banken akzeptiert wird.
Die Vermögensaufstellung sollte immer mit aktuellem Datum versehen werden und von allen Eigentümern unterschrieben werden.
→ Formular Aufstellung Immobilienvermögen