Die Teilungserklärung ist die rechtliche Grundlage für die Aufteilung eines Mehrfamilienhauses. Sie regelt den Besitz sowie die Rechte und Pflichten der Eigentümer. Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (juristisch nur eine Einheit) kann dieses bei einem Notar in einzelne, rechtlich voneinander getrennte Wohnungen aufteilen lassen.
Grundlage hierfür ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung, aus der klar hervorgeht, dass die einzelnen Wohnungen räumlich voneinander getrennt sind.
Aufgrund der Teilungserklärung werden für die einzelnen Eigentumswohnungen Wohnungsgrundbücher beim Grundbuchamt angelegt. Dadurch wird jede Wohnung als rechtlich eigenständiges Eigentum angesehen, das von individuellen Eigentümern besessen werden und individuell mit einer Grundschuld beliehen werden kann etc. Die Teilungserklärung regelt im Wesentlichen das Verhältnis der Miteigentümer untereinander (z. B. die Aufteilung der Kosten einer Dachreparatur).
Benötigte Unterlagen
Die Bank benötigt eine Abschrift der Teilungserklärung.
Bitte beachte, dass die Teilungserklärung inklusive aller Nachträge eingereicht wird.
Sollten Dir nicht alle Nachträge vorliegen, fehlen nicht nur der Bank wichtige Informationen, sondern auch Dir als potenzieller Käufer. Im schlimmsten Fall wurde in einem Nachtrag geregelt, dass Dir kein Kellerraum mehr gehört, oder Die gesamte Dachfläche Deinem Eigentum zugesprochen wird und die Kosten dafür im Reparaturfall auf Dich entfallen. Deshalb sollten diese Nachträge unbedingt vollständig sein.