Erbbaurecht wird auch als Erbpacht bezeichnet. Dieses Recht bestimmt auf Zeit – meistens 99 Jahre – auf einem Grundstück, das nicht zum Eigentum gehört, ein Bauwerk zu haben. Der Grund und Boden ist also nicht mitverkauft, sondern „gepachtet“. Das Erbbaurecht kann vererbt und veräußert werden. Als Entgelt wird ein Erbbauzins vereinbart, der während der gesamten Nutzungszeit gezahlt werden muss. Erbbaurechte werden mit gewissen Einschränkungen von den Banken wie ein eigenes Grundstück beliehen.
Für Kapitalanleger kann das sehr interessant sein, da sich 100 Prozent des Kaufpreises abschreiben lassen und der Erbbauzins ebenso voll steuerlich abzugsfähig ist.
Benötigte Unterlagen
Für die Bank wird hier eine Kopie des Erbbaurechtsvertrag benötigt.
Sollte die Restlaufzeit des Vertrags kürzer als 55 Jahre sein, empfiehlt es sich im Zuge des Immobilienerwerbs mit dem Erbbaurechtsgeber zu verhandeln. Viele Banken haben als Voraussetzung, dass die Restlaufzeit größer als 55 Jahre sein muss.
Bei einer Restlaufzeit von z.B. 20 Jahren, wird die Bank im besten Fall eine erhöhte Tilgung verlangen.
Bitte achte darauf, dass der Vertrag vollständig und gut lesbar eingereicht wird.