Immobilienkredit im Todesfall
Ein Immobilienkredit läuft – und plötzlich stirbt ein Ehepartner. Neben der emotionalen Belastung stellt sich schnell die Frage: Was passiert mit dem Immobilienkredit im Todesfall? Muss die Immobilie verkauft werden? Wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig? Und wer ist überhaupt verpflichtet, das Darlehen weiter zu bedienen?
In diesem Beitrag bekommst du einen verständlichen Überblick über die rechtliche Lage, die finanziellen Folgen und sinnvolle Vorsorgemöglichkeiten.
Was passiert mit einem laufenden Immobilienkredit im Todesfall?
Ein Immobilienkredit endet nicht automatisch mit dem Tod eines Kreditnehmers. Entscheidend ist, wer den Kreditvertrag unterschrieben hat.
Gemeinschaftsdarlehen – beide Partner als Kreditnehmer
Wenn der Kredit auf beide Ehepartner läuft (z. B. bei gemeinsamer Immobilienfinanzierung), übernimmt der überlebende Partner automatisch den gesamten Kredit. Die Restschuld gehört nicht zur Erbmasse, sondern bleibt beim überlebenden Kreditnehmer. Das bedeutet auch: Die monatliche Rate muss künftig allein getragen werden.
Einzeldarlehen – nur eine Person im Vertrag
Lief der Kredit nur auf eine Person, fällt die Restschuld in die Erbmasse. Die Erben übernehmen dann den Kredit – sofern sie das Erbe nicht ausschlagen. Wer nicht für die Schulden aufkommen will, hat sechs Wochen Zeit, die Erbschaft abzulehnen.
Vorfälligkeitsentschädigung im Todesfall – wann sie fällig wird
Eine weit verbreitete Annahme ist, dass Banken im Todesfall automatisch auf die Vorfälligkeitsentschädigung verzichten. Leider ist das nur selten der Fall.
Wenn die Immobilie verkauft wird oder das Darlehen vorzeitig abgelöst werden soll, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen – selbst im Todesfall. Diese kann mehrere Tausend Euro betragen, je nach Restschuld und Laufzeit.
Ein automatisches Sonderkündigungsrecht gibt es meist nicht. Nur wenige Banken verzichten in Kulanzfällen auf die Entschädigung – vor allem, wenn es sich um eine selbst genutzte Immobilie handelt. Ein Rechtsanspruch besteht aber nicht.
Welche Möglichkeiten hast du als hinterbliebener Ehepartner?
Je nach finanzieller Situation kommen verschiedene Optionen infrage:
Immobilie verkaufen
Wenn die Raten allein nicht mehr tragbar sind, ist der Immobilienverkauf oft der einzige Ausweg. Die offene Darlehenssumme wird dann aus dem Verkaufserlös abgelöst. Wichtig: Die Bank kann dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Kredit weiterführen
Sofern das finanziell möglich ist, kann der hinterbliebene Partner das Darlehen weiter bedienen. Ein Gespräch mit der Bank kann helfen, ggf. Raten anzupassen oder die Laufzeit zu verlängern, um die Belastung zu senken.
Erbe ausschlagen (bei Einzeldarlehen)
Wenn der Kredit nur auf den verstorbenen Partner lief und das Vermögen die Schulden nicht aufwiegt, kann das Erbe ausgeschlagen werden. Das verhindert, dass der Immobilienkredit übernommen werden muss.
Vorsorge: So kannst du dich frühzeitig absichern
Damit ein Immobilienkredit im Todesfall nicht zur finanziellen Katastrophe wird, gibt es zwei zentrale Möglichkeiten zur Absicherung:
Risikolebensversicherung
Die günstigste und sinnvollste Lösung ist in den meisten Fällen eine Risikolebensversicherung. Im Todesfall wird eine vorher vereinbarte Summe ausgezahlt – oft genau in Höhe der Restschuld. So kann der hinterbliebene Partner das Darlehen ablösen oder zumindest einen Großteil davon tilgen.
Tipp: Bei gemeinsamen Darlehen ist es oft sinnvoll, zwei über Kreuz abgeschlossene Verträge zu wählen. Damit erhält jeweils der überlebende Partner die Versicherungssumme steuerfrei.
Restschuldversicherung
Diese wird manchmal von Banken angeboten, ist aber meist deutlich teurer und weniger flexibel. Außerdem greift sie nicht immer zuverlässig. Eine sorgfältige Prüfung lohnt sich – oder besser gleich eine Risikolebensversicherung abschließen.
Steuerliche Aspekte der Vorfälligkeitsentschädigung
Wird ein Darlehen im Todesfall vorzeitig abgelöst, lässt sich die Vorfälligkeitsentschädigung steuerlich meist nicht geltend machen. Sie zählt nicht als Nachlassverbindlichkeit, sondern als Verwaltungskosten. Das gilt zumindest für den Teil, der Zinsen ersetzt.
Was du jetzt konkret tun kannst
Wenn du bereits eine Immobilie finanzierst – oder das in Zukunft vorhast – solltest du über diese Schritte nachdenken:
- Kreditvertrag prüfen: Gibt es Sonderregelungen für den Todesfall?
- Risikolebensversicherung abschließen: So kannst du deine Familie im Ernstfall absichern.
- Gespräch mit der Bank führen: Im Todesfall ist es sinnvoll, früh das Gespräch zu suchen – vielleicht lässt sich die Entschädigung vermeiden oder die Rückzahlung strecken.
- Erbsituation klären: Wenn nur ein Partner im Kreditvertrag steht, sollte frühzeitig über Erbregelungen gesprochen werden.
Fazit
Ein Immobilienkredit im Todesfall bringt häufig finanzielle Herausforderungen mit sich – vor allem, wenn keine ausreichende Absicherung besteht. In den meisten Fällen wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, wenn das Darlehen vorzeitig abgelöst wird. Es lohnt sich daher, frühzeitig vorzusorgen – am besten mit einer passenden Risikolebensversicherung. Im Ernstfall kann auch ein Gespräch mit der Bank oder eine rechtliche Beratung helfen, eine tragfähige Lösung zu finden.
Im schlimmsten aller Fälle, mit solchen Problemen konfrontiert zu werden, sollte vermieden werden. Zu einer ordentlichen Finanzierungsberatung gehört auch das Risikomanagement. Hier stehe ich dir zur Seite und helfe dir, solche und weitere Risiken abzusichern.