Infek­ti­ons­klausel in der BU?! | QUICKTIPPBU für Ärzte und Gesundheitsberufe

Worum geht es?

Was ist die Infek­ti­ons­klausel und warum ist sie für manche Berufe inter­es­sant? In diesem Quick­tipp-Video erkläre ich Dir, für welche Berufe sie wichtig sein könnte.

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Inhalt des Videos (Tran­skrip­tion):

Ich spreche ja in meinen Videos immer gerne mal über Sachen, die man nicht ganz so häufig hört und die nicht so ganz bekannt sind. Und in diesem Video geht es um eine ganz bestimmte Klausel, die in der Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung für manche Berufe sehr, sehr wichtig werden kann.

Tach zusammen, hier ist der Lehnen. Ich bin unab­hän­giger Finanz- und Versi­che­rungs­makler aus Dort­mund und berate meine Mandanten bundes­weit, wie sie sich finan­ziell verbes­sern können und ein schlüs­siges Finanz­kon­zept zusam­men­stellen. Und dazu zählt im Bereich der Exis­tenz­si­che­rung sehr häufig auch das Thema Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Und es gibt eine bestimmte Klausel oder ein bestimmtes Gesetz viel­mehr, das dafür sorgen kann, dass dir in deinem Beruf ein Tätig­keits­verbot ausge­spro­chen wird. Und worum es da genau geht, das gucken wir uns mal gemeinsam an.

Und zwar gibt es das Bundes­mi­nis­te­rium für Justiz und Verbrau­cher­schutz. Das ist also das Bundesamt für Justiz, findet man dann unter GESETZE-IM-INTERNET.DE . Und es gibt das Infek­ti­onschutz­ge­setz. Da gibt es dann Para­graph 31, da geht es um das beruf­liche Tätig­keits­verbot. Die zustän­dige Behörde kann kranken, krank­heits­ver­däch­tigen, anste­ckungs­ver­däch­tigen und Ausschei­dern, die Ausübung bestimmter beruf­li­cher Tätig­keiten ganz oder teil­weise unter­sagen, also verbieten. Und Satz 1 gilt auch für sons­tige Personen, die Krank­heits­er­reger so in oder an sich tragen, dass im Einzel­fall die Gefahr einer Weiter­ver­brei­tung besteht. Also einfach gesagt Du bist krank, hast dich mit irgend­etwas bestimmtem infi­ziert und dann wird dir ein Tätig­keits­verbot ausgesprochen.

Was könnte das jetzt sein? Stell dir mal vor, du wärst jetzt in einem medi­zi­ni­schen Beruf, hast also mit Menschen zu tun, bist zum Beispiel Zahn­arzt und hättest jetzt z.B. HIV oder Hepa­titis oder was weiß ich. Also irgend­etwas anste­ckendes, eine anste­ckende Infek­tion. Und dann würde das Amt sagen, so, du kannst jetzt nicht mehr hier bei anderen Leuten im Mund rumfum­meln. Dann würde das quasi einem beruf­li­chen Tätig­keits­verbot gleich­kommen und dann hättest du ein Problem, weil du kannst halt deinen Job nicht mehr ausüben.

Jetzt hast du eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Da ist aber dann das Krite­rium oftmals nicht erfüllt, dass du die Leis­tungen daraus bekommst. Und dann kommt eine bestimmte Leis­tungs­klausel oder eine bestimmte Vertrags­klausel zum Tragen, nämlich die Infek­ti­ons­klausel. Die sagt nämlich aus, dass du dann quasi als berufs­un­fähig giltst, wenn du aufgrund eines Tätig­keits­ver­botes, deine Arbeit aufgrund einer Infek­tion nicht mehr ausüben darfst.

Wie immer gilt, das ist nicht das einzige Krite­rium. Es ist auch nicht das wich­tigste Krite­rium bei einer Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Aber es gibt durchaus Berufe. Wenn ich mit dem Mandanten spreche, dann sagen die, ja, das kann ich mir durchaus vorstellen. Das kann teil­weise sogar auch pädago­gi­sche Berufe betreffen. Also immer da Berufe, wo du mit Menschen zu tun hast, wo es erhöhte hygie­ni­sche Vorschriften gibt. Und wenn ich dann sage, was ist dir denn lieber, dass du eine höhere Chance hast, durch eine solche Klausel für solche Fälle abge­si­chert zu sein? Oder meinet­wegen halt auch nicht. Weil letzten Endes ist es jetzt egal, ob man jetzt ein Versi­cherer nimmt, mit oder ohne. Aber die Mandanten sagen zu 99 Prozent ja dann doch lieber mit.

Das wäre jetzt also an der Stelle die Frage, wenn du in einem solchen Beruf arbei­test und du hast eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung, hat die denn auch so eine Infek­ti­ons­klausel? Und wenn sie eine hat, ist sie dann auch gut gestaltet? Weil eda gibt es auch wieder verschie­dene Formu­lie­rungen, die wichtig werden können und die dann die Qualität dieser Klausel ausmachen.

Wenn du noch keine BU hast und du bist gerade dabei das zu über­legen und sagst, naja gut, würde ich jetzt eigent­lich viel­leicht doch mal gerne machen, dann ist das auf jeden Fall eine wich­tige Sache, dass du da mal drauf achtest, und dich da mal genauer infor­mierst, wie das in deinem Beruf so aussehen könnte.

Ich bin dann immer der Meinung, weil bei den meisten Gesell­schaften, wo es drin ist, ist es jetzt nicht so, dass es extra kostet. Und wenn ich jetzt die Wahl habe zwischen zwei, drei Gesell­schaften oder inner­halb von zwei, drei Gesell­schaften, dann würde ich tenden­ziell immer die nehmen, wo dann die viel­leicht doch drin ist, weil es dann wichtig werden könnte.

So, das ist also jetzt mal so ein biss­chen eine allge­meine Infor­ma­tion und es gilt natür­lich immer, bei sowas würde ich mich dann auf jeden Fall persön­lich und indi­vi­duell beraten lassen. Wenn du da keine unab­hän­gigen Ansprech­partner hast, dann komm gerne zu mir. Dann kann ich dir zeigen, wie ich so arbeite und wie man da was für dich tun kann. Und wie man so eine Berufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung richtig auswählt. Kannst also unter dieser Adresse einen Kennen­lern­termin verein­baren. Aber an dieser Stelle sei nochmal gesagt, über­lege mal ganz genau, ob in deinem Beruf erhöhte Hygie­ne­maß­nahmen gelten können, die dazu führen, dass wenn du dich infi­ziert mit irgend­einer Krank­heit, dass du dann dein Beruf nicht mehr ausüben kannst.

Das soll es an dieser Stelle gewesen sein, als kurzer Tipp. Und schreibt mir doch mal in die Kommen­tare, ob ihr von dieser Infek­ti­ons­klausen schon mal gehört habt. Und wenn in welchem Beruf ihr arbeitet, wo das mögli­cher­weise ja wichtig sein könnte und da inter­es­siert mich eure Meinung. Wir sehen uns beim nächsten Mal. Bis dann der Lehnen.

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Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.