Worum geht es?
Was ist die Infektionsklausel und warum ist sie für manche Berufe interessant? In diesem Quicktipp-Video erkläre ich Dir, für welche Berufe sie wichtig sein könnte.
Inhalt des Videos (Transkription):
Ich spreche ja in meinen Videos immer gerne mal über Sachen, die man nicht ganz so häufig hört und die nicht so ganz bekannt sind. Und in diesem Video geht es um eine ganz bestimmte Klausel, die in der Berufsunfähigkeitsversicherung für manche Berufe sehr, sehr wichtig werden kann.
Tach zusammen, hier ist der Lehnen. Ich bin unabhängiger Finanz- und Versicherungsmakler aus Dortmund und berate meine Mandanten bundesweit, wie sie sich finanziell verbessern können und ein schlüssiges Finanzkonzept zusammenstellen. Und dazu zählt im Bereich der Existenzsicherung sehr häufig auch das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung. Und es gibt eine bestimmte Klausel oder ein bestimmtes Gesetz vielmehr, das dafür sorgen kann, dass dir in deinem Beruf ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen wird. Und worum es da genau geht, das gucken wir uns mal gemeinsam an.
Und zwar gibt es das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz. Das ist also das Bundesamt für Justiz, findet man dann unter GESETZE-IM-INTERNET.DE . Und es gibt das Infektionschutzgesetz. Da gibt es dann Paragraph 31, da geht es um das berufliche Tätigkeitsverbot. Die zuständige Behörde kann kranken, krankheitsverdächtigen, ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern, die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten ganz oder teilweise untersagen, also verbieten. Und Satz 1 gilt auch für sonstige Personen, die Krankheitserreger so in oder an sich tragen, dass im Einzelfall die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht. Also einfach gesagt Du bist krank, hast dich mit irgendetwas bestimmtem infiziert und dann wird dir ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen.
Was könnte das jetzt sein? Stell dir mal vor, du wärst jetzt in einem medizinischen Beruf, hast also mit Menschen zu tun, bist zum Beispiel Zahnarzt und hättest jetzt z.B. HIV oder Hepatitis oder was weiß ich. Also irgendetwas ansteckendes, eine ansteckende Infektion. Und dann würde das Amt sagen, so, du kannst jetzt nicht mehr hier bei anderen Leuten im Mund rumfummeln. Dann würde das quasi einem beruflichen Tätigkeitsverbot gleichkommen und dann hättest du ein Problem, weil du kannst halt deinen Job nicht mehr ausüben.
Jetzt hast du eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Da ist aber dann das Kriterium oftmals nicht erfüllt, dass du die Leistungen daraus bekommst. Und dann kommt eine bestimmte Leistungsklausel oder eine bestimmte Vertragsklausel zum Tragen, nämlich die Infektionsklausel. Die sagt nämlich aus, dass du dann quasi als berufsunfähig giltst, wenn du aufgrund eines Tätigkeitsverbotes, deine Arbeit aufgrund einer Infektion nicht mehr ausüben darfst.
Wie immer gilt, das ist nicht das einzige Kriterium. Es ist auch nicht das wichtigste Kriterium bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber es gibt durchaus Berufe. Wenn ich mit dem Mandanten spreche, dann sagen die, ja, das kann ich mir durchaus vorstellen. Das kann teilweise sogar auch pädagogische Berufe betreffen. Also immer da Berufe, wo du mit Menschen zu tun hast, wo es erhöhte hygienische Vorschriften gibt. Und wenn ich dann sage, was ist dir denn lieber, dass du eine höhere Chance hast, durch eine solche Klausel für solche Fälle abgesichert zu sein? Oder meinetwegen halt auch nicht. Weil letzten Endes ist es jetzt egal, ob man jetzt ein Versicherer nimmt, mit oder ohne. Aber die Mandanten sagen zu 99 Prozent ja dann doch lieber mit.
Das wäre jetzt also an der Stelle die Frage, wenn du in einem solchen Beruf arbeitest und du hast eine Berufsunfähigkeitsversicherung, hat die denn auch so eine Infektionsklausel? Und wenn sie eine hat, ist sie dann auch gut gestaltet? Weil eda gibt es auch wieder verschiedene Formulierungen, die wichtig werden können und die dann die Qualität dieser Klausel ausmachen.
Wenn du noch keine BU hast und du bist gerade dabei das zu überlegen und sagst, naja gut, würde ich jetzt eigentlich vielleicht doch mal gerne machen, dann ist das auf jeden Fall eine wichtige Sache, dass du da mal drauf achtest, und dich da mal genauer informierst, wie das in deinem Beruf so aussehen könnte.
Ich bin dann immer der Meinung, weil bei den meisten Gesellschaften, wo es drin ist, ist es jetzt nicht so, dass es extra kostet. Und wenn ich jetzt die Wahl habe zwischen zwei, drei Gesellschaften oder innerhalb von zwei, drei Gesellschaften, dann würde ich tendenziell immer die nehmen, wo dann die vielleicht doch drin ist, weil es dann wichtig werden könnte.
So, das ist also jetzt mal so ein bisschen eine allgemeine Information und es gilt natürlich immer, bei sowas würde ich mich dann auf jeden Fall persönlich und individuell beraten lassen. Wenn du da keine unabhängigen Ansprechpartner hast, dann komm gerne zu mir. Dann kann ich dir zeigen, wie ich so arbeite und wie man da was für dich tun kann. Und wie man so eine Berufsunfähigkeitsversicherung richtig auswählt. Kannst also unter dieser Adresse einen Kennenlerntermin vereinbaren. Aber an dieser Stelle sei nochmal gesagt, überlege mal ganz genau, ob in deinem Beruf erhöhte Hygienemaßnahmen gelten können, die dazu führen, dass wenn du dich infiziert mit irgendeiner Krankheit, dass du dann dein Beruf nicht mehr ausüben kannst.
Das soll es an dieser Stelle gewesen sein, als kurzer Tipp. Und schreibt mir doch mal in die Kommentare, ob ihr von dieser Infektionsklausen schon mal gehört habt. Und wenn in welchem Beruf ihr arbeitet, wo das möglicherweise ja wichtig sein könnte und da interessiert mich eure Meinung. Wir sehen uns beim nächsten Mal. Bis dann der Lehnen.