Privat­pa­tient im Kran­ken­haus? Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung einfach erklärt (stationär)

Worum geht es?

Privat­pa­tient im Kran­ken­haus? Das geht auch für gesetz­lich Versi­cherte ganz einfach … und das macht sogar Sinn!

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Inhalt des Videos (Tran­skrip­tion):

Viel­leicht hast du das Stich­wort Zwei­klas­sen­me­dizin schon mal gehört. Das heißt also, dass es einen Unter­schied gibt zwischen den gesetz­lich Versi­cherten und dem Privat­ver­si­cherten. Und wenn du in deinem Freun­des­kreis oder Fami­li­en­kreis mal fragst, ob das war schon mal irgendwie gab. Dann sagen halt viele, ja, haben Sie schon erlebt, dass ein Privat­pa­tient irgendwie anders behan­delt wurde als ein gesetz­li­cher. Das muss nicht immer sein. Es ist aber durchaus Praxis, dass man das erlebt. Im heutigen Video soll es also mal darum gehen, wie du dafür sorgen kannst, dass du in bestimmten Berei­chen Privat­pa­tient bist, nämlich zum Beispiel im Krankenhaus.

Tach zusammen, hier ist der Lehnen. Ich bin unab­hän­giger Finanz- und Versi­che­rungs­makler und berate meine Mandanten online und wenn ich die dann so frage, dann sagen die oftmals, die Gesund­heit ist das größte Gut. Und die Gesund­heit hängt halt auch damit zusammen, wie du im Krank­heits­fall behan­delt wirst. Und da wollen wir jetzt gar nicht über das Thema volle private Kran­ken­ver­si­che­rung spre­chen, also den Wechsel aus der gesetz­li­chen hin zu privaten Kran­ken­ver­si­che­rung. Sondern es geht jetzt auch gerade um dieje­nigen, die in der gesetz­li­chen Versi­che­rung sind, weil sie viel­leicht gar nicht anders können. Also die Pflicht­ver­si­cherten oder auch die frei­willig Versi­cherten, die sagen, ich will eigent­lich gar nicht so richtig in die Private. Bekann­ter­maßen kann man diverse kranken Zusatz­ver­si­che­rungen abschließen. Manche davon halte ich nicht für super duper wichtig. Also sehr häufig wird zum Beispiel eine Zahn-Versi­che­rung ange­fragt. Die ist zwar nice to have und ganz nett, aber es ist für mich nicht unbe­dingt die aller­wich­tigste aller Versi­che­rungen. Dann gibt es so Sachen wie zum Beispiel alter­na­tive Heil­be­hand­lung und Vorsorge und so weiter und so fort.

Das ist also der soge­nannte ambu­lante Bereich. Ich persön­lich finde den statio­nären Bereich viel, viel wich­tiger. Der statio­näre Bereich bedeutet also Wenn du ins Kran­ken­haus kommst und behan­delt werden musst, dann kannst du auch dafür sorgen, selbst wenn du gesetz­lich Versi­cherter bist, dass du dann als Privat­pa­tient behan­delt wirst. Und das geht eben mit einer soge­nannten Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung für den statio­nären Bereich. Bevor du jetzt denkst, ja, Einbett­zimmer, Zwei­bett­zimmer kann ich auch selber bezahlen. Es geht gar nicht um die Unter­kunft, es geht viel­mehr um die Behand­lung. Und in der Tat, Einzel­zimmer oder Zwei­bett­zimmer finde ich jetzt nicht beson­ders wichtig, weil es geht jetzt erst einmal vorwie­gend darum, dass wenn du ins Kran­ken­haus kommst, dann hast du wahr­schein­lich irgendwas Schlim­meres oder was Schwer­wie­gen­dere. Und dann musst du halt behan­delt werden. Und mir persön­lich ist es dann immer wichtig, dass man die freie Wahl hat zu entscheiden, wen möchte ich denn als Behandler haben.

Und wenn es jetzt bei schweren Opera­tionen oder bei irgend­wel­chen anderen schweren Erkran­kungen jemanden gibt, der darauf spezia­li­siert ist, also einen wirk­lich abso­luten Experten, eine Kory­phäe auf dem Gebiet, dann ist es wahr­schein­lich so, dass man in der Situa­tion den dann auch haben will. Und das kannst du in der Regel nur als Privat­pa­tient, weil der von der gesetz­li­chen nicht bezahlt wird. Auch dazu mal ein Beispiel aus der Praxis. Ich habe eine ganz liebe Mandantin, die ich schon jahre­lang betreue. Die hat mir irgend­wann in den letzten Monaten mal erzählt, dass sie unglück­lich mit dem Fahrrad gestürzt ist. Die hat sich also dann entschieden, über den Lenker nach vorne abzu­steigen und nicht zur Seite. Natür­lich nicht frei­willig. Ist dann auf die Schulter geflogen und auf den Ellen­bogen. So was ist dann passiert? Zertrüm­mertes Schul­ter­ge­lenk und zertrüm­merter Ellen­bogen. Jetzt hatte die natür­lich glück­li­cher­weise die Möglich­keit, sich in einer Spezi­al­klinik in Bochum operieren zu lassen. Und dann wurde dieses Puzzle­stück in feinster Hand­ar­beit zusam­men­ge­setzt. Das war dann tatsäch­lich, das wusste ich gar nicht, es war tatsäch­lich ein Spezia­list für Ellbogen und Schul­tern. Und sie hatte es von sich aus gesagt, die Wahr­schein­lich­keit, dass es einen größeren blei­benden Schaden gegeben hätte, wenn es jetzt irgend­je­mand behan­delt hätte und nicht dieser Spezia­list, die war schon relativ groß.

Und in solchen Sachen merke ich dann, aha, es gibt dann halt wahr­schein­lich doch einen Unter­schied und ich kann es mir selber vorstellen, dass es bei größeren Krank­heits­fällen, wo du dann wirk­lich in einer Notsi­tua­tion bist, ich meine damit nicht nur einen Unfall, sondern auch eine schwere Erkran­kung, die viel­leicht eine größere OP mit sich zieht. Dann will man einfach den Besten haben. Und wer zahlt den Besten? Du wahr­schein­lich selbst nicht, weil es einfach viel zu teuer ist. Und das ist wahr­schein­lich selbst so, dass Leute, die eine gute Liqui­di­täts­re­serve haben, irgend­wann an ihre Grenze kommen. Also brauchst du eine private Krankenzusatzversicherung.

Es haben sogar einige schon eine Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung in diesem Bereich und deshalb will ich mal ganz kurz auf einen Punkt eingehen, der sehr wichtig ist, wenn es darum dann geht, weil nur eine zu haben ist jetzt nicht unbe­dingt eine Garantie dafür, dass man auch gut behan­delt wird. Denn es gibt eine soge­nannte Gebüh­ren­ord­nung für Ärzte, die GOÄ. Und die Gebüh­ren­ord­nung für Ärzte schil­dert in welcher Form ein Arzt bestimmte Bereiche abrechnen kann. Und es gibt da Höchst­sätze. Das ist nämlich der 3,5 fache Satz und nicht so gute Kran­ken­zu­satz Tarife haben eine Begren­zung auf den Höchst­satz der Gebüh­ren­ord­nung, nämlich dann also quasi bis zum 3,5 fachen Satz. Das reicht in der Regel auch. Es gibt aber durchaus mal Fälle, wo das halt nicht reicht. Wenn du zum Beispiel mal beim Zahn­arzt warst, dann kennst du das mit der Gebüh­ren­ord­nung für Ärzte auch viel­leicht, wenn du dir die Rech­nung mal genau ange­schaut hast, weil da kommt das relativ häufig vor, dass kleine Einzel­po­si­tionen auch mal höher abge­rechnet werden.

Das heißt, dann steht da plötz­lich sechs­fa­cher Satz, sieben­fa­cher Satz und so weiter. Das hängt dann immer damit zusammen, dass es irgendwie recht­fer­tigbar sein muss, dass man einen beson­ders großen Aufwand damit hatte oder dass es beson­ders schwierig war oder viel­leicht auch eine ganz spezi­elle Behand­lungs­me­thode. Und das ist im Zahn­be­reich viel­leicht nicht so drama­tisch. Es kann aber dazu führen, im statio­nären Bereich, bei Opera­tionen oder irgend­etwas, dass eine wirk­lich abso­lute Kory­phäe sagt, also unter 3,5 auf gar keinen Fall. Ich rechne höher ab. Also jetzt mal salopp gesagt. Und in dem Fall soll­test du natür­lich auch eine Versi­che­rung haben, die höher abrechnet oder eine Abrech­nung über die Höchst­sätze der Gebüh­ren­ord­nung auch zulässt. Und das ist nicht in allen Tarifen selbst­ver­ständ­lich. Das ist irgendwo im Bedin­gungs­werk versteckt und in Bera­tungen gehe ich mit meinen Mandanten immer darauf ein, unter­suche bestehende Verträge und sage, okay, ist das so, ist das nicht so?

Wenn das so ist, dann kann man in der Regel schon mal sagen, erstes gutes Gefühl, erster Plus­punkt. Und dann gibt’s dann halt noch den einen oder anderen Leis­tungs­punkt, der auch noch wichtig ist. Das könnte zum Beispiel sein die vor statio­näre und auch die nach statio­näre Behand­lung. Sprich also, wenn du eine schwere OP hast, dann ist es damit ja nicht erle­digt, dass es jetzt dann behan­delt und operiert wurde, sondern dann ist danach natür­lich auch noch eine Nach­be­hand­lung nötig. Und das nennt man halt nach­sta­tio­näre Behand­lung. Die sollte besten­falls natür­lich auch über die private Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung abge­deckt sein. Und das ist auch leider nicht in allen Tarifen der Fall. Das heißt, das sind jetzt mal so zwei Beispiele, wo es halt wirk­lich wichtig ist, dass man genauer hinschaut. Nur weil da Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rungen drauf­steht und ein Zimmer und Chef­arzt, heißt das über­haupt nichts. Und im Detail liegt dann halt letzten Endes der Teufel versteckt, sagt man, glaub ich.

Bevor du jetzt auf den Gedanken kommst Chef­arzt brauche ich nicht, der Chef­arzt der macht sowieso in der Regel nicht viel in der Praxis, der verwaltet sich da eine zurecht und es ist tatsäch­lich manchmal so, dass der Chef­arzt nicht unbe­dingt der beste Behandler jetzt an der Stelle wäre. Da steht zwar Chef­arzt drauf. Es heißt aber im Prinzip eigent­lich eher Exper­ten­be­hand­lung. Und der Experte kann in dem Fall halt auch der Ober­arzt sein. Das war zum Beispiel bei uns bei der Geburt meiner beiden Töchter. Da war das so, dass wir auch die Ober­ärztin dann da hatten. Und das fand ich dann halt auch ganz schön. Der Chef­arzt ist manchmal dann nicht so wirk­lich täglich in der Praxis und das heißt halt einfach nur so. Also das heißt, wenn du jetzt sagst, den Chef­arzt will ich gar nicht, alles gut, alles schön, dann nimm halt eher den Begriff Experte Kory­phäe für dich in den Wort­schatz oder Gedankenschatz.

Jetzt nochmal zwei spezi­elle Tipps. Und zwar kann es sein, dass du dich viel­leicht in einer beruf­li­chen oder karrie­re­mä­ßigen Posi­tion befin­dest, wo es in den nächsten Jahren soweit sein könnte, dass du dich halt privat versi­chern kannst als Ange­stellter. Da musst du über der so genannten Jahres Arbeits­ent­gelt­grenze liegen und dann wird der Wechsel in die private Kran­ken­voll­ver­si­che­rung dann möglich. Ob du das jetzt willst oder nicht, das kann ja im Heute noch viel­leicht keiner sagen. Es gibt aber auch durchaus Mandanten, die sagen ich will das auf jeden Fall, sobald ich kann. Da macht es dann Sinn, dass du einen soge­nannten Opti­ons­tarif abschließt. Das heißt, wenn du eine Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung im statio­nären Bereich machst, kannst du auch in der Regel einen Opti­ons­tarif abschließen, der dafür sorgt, dass du heute mit dem heutigen Gesund­heits­zu­stand später wech­seln kannst in die Vollversicherung.

Das heißt, aus einem Zusatz­bau­stein wird dann hinterher eine komplette private Kran­ken­ver­si­che­rung. Das macht tatsäch­lich dann Sinn, wenn du halt relativ sicher sagen kannst, dass dich das Thema näher inter­es­siert. Und an der Stelle musst du natür­lich auch so ein biss­chen darauf achten, dass man ordent­lich beraten wird, wenn es um die Auswahl der Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rungen geht. Weil die würde ich natür­lich in dem Fall dann natür­lich auch so treffen, dass es später mal die passende Gesell­schaft sein könnte für die Krankenversicherung.

Es nützt nichts, wenn ihr jetzt irgend­einen Billig­tarif nimmst und dann halt so ein Opti­ons­tarif hast, weil der Opti­ons­tarif gilt natür­lich immer nur für die Gesell­schaft. Und wenn man dann hinterher sagt, ich würde jetzt gerne mich voll versi­chern lassen, aber nicht bei der Gesell­schaft, dann macht das ja keinen Sinn. Also so eine kranken Zusatz­ver­si­che­rung kann die Eintritts­karte sein für die spätere Voll­ver­si­che­rung. Aber es gibt halt auch genug Mandanten, mit denen ich in der Bera­tung spreche, die dann sagen, ich möchte gar nicht in die private, oder wo ich sogar sage, so richtig, richtig doll lohnt sich das finan­ziell nicht, gerade wenn es um ganz ganz viele Kinder geht. Also wenn du jetzt drei, vier, fünf Kinder hast, dann wird es halt einfach schwei­ne­teuer. Und wenn man das nicht bereit ist zu zahlen, man sollte halt nicht nach einem Preis gehen, sondern nach der Qualität und nach der Leis­tung. Aber es gibt irgend­wann mal ein Punkt, wo Leute sagen, das ist es mir jetzt nicht wert.Dann kann man sich lieber ordent­lich zusatz­ver­si­chern unter Umständen.

Diese Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung fürs Kran­ken­haus finde ich gerade für junge Paare sehr wichtig und inter­es­sant. Warum ist das so? Wenn die Fami­li­en­pla­nung noch aussteht, dann ist ja relativ sicher, dass du in Kürze, als Frau jetzt beispiels­weise, irgend­wann dann ins Kran­ken­haus kommst, wenn es dann aller­spä­tes­tens um die Entbin­dung geht. Punkt Nummer eins. Ich würde natür­lich immer erst mal davon ausgehen, dass bei der Geburt alles gut geht. Aber wenn denn nicht, dann willst du natür­lich in dem Fall die best­mög­liche Behand­lung und Versor­gung haben. Das heißt, der Leis­tungs­ab­fall, der ist ja relativ sicher der erste. Und ich hätte jetzt immer ein besseres Gefühl, wenn ich weiß, wenn es soweit ist, dann will ich auch die beste Behand­lung genießen können. Und dann kommt halt noch hinzu, da spreche ich auch wieder aus eigener Erfah­rung. Da ist es dann tatsäch­lich ganz komfor­tabel, wenn du im Einbett- oder im Zwei­bett­zimmer liegst und du kannst dann halt ganz gemüt­lich die ersten Stunden als Eltern genießen und hast dann eben nicht noch jemand anderem mit im Zimmer, der dann irgendwie auch noch Besuch bekommt usw.

In erster Linie aber geht es wirk­lich um die Behand­lungen und ich weiß es halt selber, man steht halt da und ist dem völlig ausge­lie­fert und der Situa­tion und hofft einfach, dass der Behandler an der Stelle dann jetzt der Beste ist, den man kriegen kann. Und die Wahl­mög­lich­keit hast du halt nur mit so einer Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung. Was aber noch viel wich­tiger ist, es gibt eine soge­nannte Kinder­nach­ver­si­che­rung. Was passiert denn jetzt zum Beispiel, wenn bei der Geburt irgendwas doofes passiert und das Kind kommt mit schweren Gesund­heits­schäden zur Welt, oder meinet­wegen auch mit nicht so ganz schweren, aber zumin­dest mit Gesund­heits­schäden? Und du würdest jetzt wollen, dass das Kind eine Zusatz­ver­si­che­rung bekommt. Dann kannst du das natür­lich nicht mehr bekommen, weil die Gesund­heits­schä­di­gung natür­lich dazu führt, dass eine Kran­ken­ver­si­che­rung das Kind gar nicht annimmt.

Wenn du jetzt aber als Eltern­teil eine Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung hast, dann hast du das Recht, über die Kinder­nach­ver­si­che­rung, das Kind ohne Gesund­heits­prü­fung für unter 5 Euro in diese Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung auch hinein­zu­be­kommen. Das heißt also, auf jeden Fall würde ich das immer empfehlen, wenn die Fami­li­en­pla­nung noch ansteht. Das heißt, wenn man jetzt am Üben ist, dann würde ich das auch jetzt schon machen. Denn wenn die Schwan­ger­schaft einmal fest­ge­stellt ist, dann ist die natür­lich bei der Versi­che­rung ausgeschlossen.

Wenn das jetzt schon zu spät ist und du bist jetzt schwanger und hast noch ein biss­chen Zeit, also viel­leicht ein halbes Jahr oder so, bis zur Geburt, dann würde ich trotzdem jetzt machen, wenn du sie noch bekommen kannst aufgrund der Gesund­heits­si­tua­tion, weil die Kinder­nach­ver­si­che­rung, die ich gerade ange­spro­chen habe, die ist in der Regel so gestaltet, dass du zwei oder drei Monate schon in der Kran­ken­ver­si­che­rung selber versi­chert sein musst, damit die Kinder­nach­ver­si­che­rung zieht. Das heißt, da reicht es nicht jetzt zu sagen, ich mache dir jetzt kurz vor der Entbin­dung, sondern dann sollte man halt ein paar Monate vorher schon anfangen, damit man dann in dem Fall, wenn das Kind auf die Welt kommt, das Kind direkt versi­chern kann. Und selbst wenn du als Mutter sagst, brauche ich eigent­lich für mich selber gar nicht. Dann kündigst du die halt wieder. Aber dass das Kind von der ersten Sekunde an in der privaten Zusatz­ver­si­che­rung drin ist, das ist unglaub­lich wichtig. Glaub es mir, wenn du noch kein Kind hast, dann kannst du es viel­leicht nicht so einschätzen. Aber es ist halt einfach ein anderes Gefühl, wenn du da so ein kleines Würm­chen hast. Und du willst einfach dafür sorgen, dass alles glatt läuft und dass du die beste Versor­gung ermög­li­chen kannst. Und wie gesagt, natür­lich gehen wir immer alle davon aus, dass alles gut geht. Aber ich bin natür­lich in meinem Job leider immer ein biss­chen mehr auf der Risi­ko­seite und ich sehe natür­lich auch ein biss­chen mehr als die meisten und von daher würde ich immer sagen, auf Nummer sicher gehen. Und für die paar Euro würde ich eine Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung fürs Kran­ken­haus sowieso für jedes Kind machen.

Also auch wenn ein Kind jetzt 3, 4, 5, 6 Jahre alt ist, die kostet viel­leicht 5 Euro und dann hast du dafür gesorgt, dass das Kind im Kran­ken­haus Privat­pa­tient ist. Ihr merkt, wenn es um Kinder geht, dann bricht es immer so ein biss­chen aus mir heraus. Also ich würde es auf jeden Fall jungen Eltern empfehlen. Damit soll es an der Stelle mal genug sein.

Und jetzt würde mich mal deine Meinung inter­es­sieren. Schreib mir doch mal in die Kommen­tare. Hast du eine Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rung fürs Kran­ken­haus? Kann­test du das viel­leicht auch gar nicht? Oder wenn ja, hat sie dir irgend­wann mal geholfen? Und ich würde mich sehr, sehr freuen von euch zu hören, wenn dieses Video dir gefallen oder genutzt hat, dann hinter­lass gerne mal einen Daumen hoch und wenn du den Kanal abon­niert hast, sehen wir uns in Kürze wieder. Hier gibt’s regel­mäßig Finanz- und Versi­che­rungs­themen und alles, was dich weiterbringt.

Ich freue mich aufs nächste Mal. Bis dann der Lehnen.

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