Rabatt­schutz in der KFZ-Versicherung

Ist der Rabatt­schutz in der KFZ-Versi­che­rung sinnvoll?

Ich werde immer wieder mal gefragt, ob es sinn­voll ist, einen Rabatt­schutz in der KFZ-Versi­che­rung zu haben. Hier gibt es ein paar Infos dazu, was der Rabatt­schutz genau ist. So kannst Du Dir ein Bild davon machen, ob er für Dich sinn­voll sein könnte.

Häufigsten Verwechs­lung

Eine Verwechs­lung, die immer wieder auftritt: Der Rabattretter ist kein Rabattschutz!

Der Rabattretter wird bei den aktu­ellen Tarifen immer seltener und kann i.d.R. nicht gegen Beitrags­zu­schlag in den Versi­che­rungs­um­fang einge­schlossen werden. Ein Vertrag mit einer hohen Anzahl an scha­den­freien Jahren (mindes­tens jenseits der 25 Jahre und im nied­rigsten Beitrags­satz) wird durch einen leis­tungs­pflich­tigen Schaden zwar scha­den­freie Jahre verlieren, aller­dings nicht so weit zurück­ge­stuft, dass sich der Beitrags­satz ändert – und somit bleibt der Zahl­bei­trag gleich.

Der Rabattschutz ist ein Zusatz­bau­stein, der in vielen Tarifen gegen eine Zusatz­prämie zum Vertrag dazu­ge­bucht werden kann. Er bewirkt, dass nach einem regu­lierten Schaden in der Haft­pflicht und/oder der Voll­kasko der Vertrag nicht mit einer Rück­stu­fung belastet wird und damit deshalb im nächsten Vertrags­jahr auch nicht teurer wird.

Voraus­set­zungen

Es gibt jedoch einige Voraus­set­zungen, welche der Vertrag erfüllen muss, damit der Rabatt­schutz über­haupt verein­bart werden kann. Meist muss der Vertrag mindes­tens in SF 4 (Scha­dens­frei­heits­klasse) einge­stuft sein, der jüngste Fahr­zeug­lenker muss mindes­tens 23 Jahre alt sein und der Vertrag darf im letzten Versi­che­rungs­jahr nicht von einem Schaden betroffen gewesen sein. 

Rabatt­schutz — lohnt es sich?

Soweit ist der Rabatt­schutz also eine auf den ersten Blick durchaus lohnende Zusatz­op­tion. Es muss aber auf jeden Fall beachtet werden, dass eine solche Nicht-Rück­stu­fung ledig­lich bei der aktuell vertrags­füh­renden Gesell­schaft berück­sich­tigt wird. Im Falle eines Versi­che­rungs­wech­sels würde diese dann an den neuen Versi­cherer die Anzahl der hinter­legten scha­den­freien Jahre und die Anzahl der regu­lierten Schäden melden, was dazu führt, dass beim neuen Versi­cherer der zurück­lie­gende Schaden mit berück­sich­tigt und einge­preist wird. Im Klar­text bedeutet dies: Nach einem SFR-rele­vanten Schaden ist der Kunde für die nächsten Jahre an diesen Versi­cherer gebunden, wenn eine Rück­stu­fung (und damit Verteue­rung) des Vertrags vermieden werden soll.

Den größten Effekt durch einen Rabatt­schutz hat der Kunde, wenn sein Vertrag erst wenige scha­den­freie Jahre aufweist; denn dann wäre eine Rück­stu­fung am spür­barsten für den Geld­beutel. Je höher der Scha­den­frei­heits­ra­batt ist, um so geringer fällt eine scha­den­be­dingte Rück­stu­fung aus.

Ob der Rabatt­schutz nun sinn­voll ist und ob sich der Prämi­en­zu­schlag dafür lohnt, sollte jeder Kunde für sich selbst entscheiden.

Rabatt­schutz — Unab­hän­gige Bera­tung ist wichtig

Wie in allen anderen Versi­che­rungs­be­rei­chen ist unab­hän­gige Bera­tung enorm wichtig. Jede Gesell­schaft hat andere Krite­rien und Leis­tungen. Ich arbeite nach meinem “Premium-first” Prinzip. Zunächst schaue ich für meine Mandanten nach den besten Leis­tungen, danach nach dem besten Preis-Leistungsverhältnis. 

Keine Einzel­be­ra­tung

Falls wir noch nicht zusam­men­ar­beiten: ich biete keine Einzel­be­ra­tung zu KFZ-Versi­che­rungen an! Meine Mandanten erteilen mir in der Regel das Mandat für alle Versi­che­rungs­be­reiche. Die Vorteile liegen auf der Hand: unab­hän­gige Betreuung in allen Finanz- und Versi­che­rungs­be­rei­chen, ein Ansprech­partner, lang­jäh­rige vertrau­ens­volle Zusammenarbeit. 

Es gibt Produkt­sparten, bei denen es unter­neh­me­risch nicht sinn­voll ist, sie einzeln zu betreuen. KFZ gehört dazu. Im Rahmen eines Voll­man­dats ist das kein Problem, aber Einzel­be­ra­tungen in dem Thema wären unter­neh­me­risch ein Verlustgeschäft. 

Wenn Du Dir einen Berater wünscht, der Dich ganz­heit­lich betreut und Dir in allen Lebens­phasen zur Seite steht, kannst Du gerne einen Kennen­lern­termin vereinbaren.

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Hinweis zur Terminbuchung

Bitte buche nur dann einen Termin mit mir, wenn du mit mir zusammenarbeiten möchtest. Reine Informationsanfragen kann ich (aufgrund der hohen Nachfrage) in Terminen nicht bearbeiten. Dazu kannst du mir aber gerne über das Kontaktformular schreiben. 

Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.