Rechengrößen der Sozialversicherung 2025

Rechengrößen der Sozialversicherung 2025 – Das musst du wissen Zum Jahreswechsel ändern sich traditionell die Rechengrößen in der Sozialversicherung. Für 2025 wurden bereits die vorläufigen Werte bekannt gegeben. In diesem Beitrag erfährst du die wichtigsten Änderungen, welche Beiträge auf dich zukommen und was diese Zahlen für dich bedeuten. 1. Beitragsbemessungsgrenzen 2025 Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest,…

von Karsten Lehnen
3 min LesezeitSozialversicherung
Rechengrößen der Sozialversicherung 2025
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Rechengrößen der Sozialversicherung 2025 – Das musst du wissen

Zum Jahreswechsel ändern sich traditionell die Rechengrößen in der Sozialversicherung. Für 2025 wurden bereits die vorläufigen Werte bekannt gegeben. In diesem Beitrag erfährst du die wichtigsten Änderungen, welche Beiträge auf dich zukommen und was diese Zahlen für dich bedeuten.

1. Beitragsbemessungsgrenzen 2025

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Verdienst du mehr, bleibt dein Beitrag konstant, da das darüber liegende Einkommen nicht berücksichtigt wird.

  • Renten- und Arbeitslosenversicherung: 96.600 € jährlich (8.050 € monatlich) – gilt für alte und neue Bundesländer.
  • Kranken- und Pflegeversicherung: 66.150 € jährlich (5.512,50 € monatlich).

2. Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze)

Diese Grenze entscheidet, ob du in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig bist oder in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln kannst.

  • Allgemeine Entgeltgrenze: 73.800 € jährlich (6.150 € monatlich).
  • Besondere Entgeltgrenze: 66.150 € jährlich (5.512,50 € monatlich).

3. Beitragssätze der Sozialversicherung

Die Beitragssätze bleiben stabil, aber durch die höheren Beitragsbemessungsgrenzen könnten deine Beiträge steigen.

  • Gesetzliche Rentenversicherung: 18,60 %
  • Arbeitslosenversicherung: 2,60 %
  • Gesetzliche Krankenversicherung: 16,50 % (inkl. durchschnittlichem Zusatzbeitrag von 2,5 %).
  • Pflegeversicherung: · Mit einem Kind: 3,40 % · · Ohne Kind (ab 23 Jahren): 4,00 % ·

4. Höchstbeiträge in der Sozialversicherung

Die Höchstbeiträge ergeben sich aus den Beitragssätzen und den Bemessungsgrenzen.

  • Rentenversicherung: 1.497,30 € monatlich
  • Arbeitslosenversicherung: 209,30 € monatlich
  • Krankenversicherung (inkl. Zusatzbeitrag): 942,64 € monatlich (für Arbeitnehmer mit Krankengeldanspruch)
  • Pflegeversicherung: · Mit Kind: 187,43 € monatlich · · Ohne Kind: 220,50 € monatlich ·

5. Wichtige weitere Größen

  • Mindestbeiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung: · Selbständige (kinderlos, ohne Krankengeldanspruch): 255,90 € · · Freiwillige GKV-Mitglieder (unter 23 oder mit Kind, ohne Krankengeldanspruch): 248,42 € ·
  • Maximales Krankengeld pro Tag in der GKV: · Maximal (nominell): 128,63 € · · Ausgezahlt (abzüglich Sozialversicherungsanteile): 112,81 € · · Ausgezahlt (kinderlos, ab 23 Jahren): 112,29 € ·
  • Einkommensgrenze für Familienversicherung in der GKV: · Generell: 535,00 € · · Geringfügige Beschäftigung: 556,00 € ·
  • Maximale Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung: · Krankenversicherung: 471,32 € · · Pflegeversicherung: 93,71 € · · Gesamt: 565,03 € ·

6. Was bedeutet das für dich?

Falls dein Einkommen über der neuen Beitragsbemessungsgrenze liegt, bleiben deine Beiträge trotz höherem Verdienst gleich. Liegt dein Einkommen nahe an der Versicherungspflichtgrenze, solltest du prüfen, ob sich ein Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt.

Tipp: Gerade für Selbstständige und Gutverdiener können diese Änderungen Auswirkungen auf die finanzielle Planung haben. Schau dir am besten deine aktuellen Versicherungsverträge an und überlege, ob Anpassungen notwendig sind.

Falls du Fragen dazu hast oder deine Versicherungen prüfen möchtest, lass es mich wissen – ich helfe dir gern weiter!

Übersicht der Werte

BezeichnungJahresbetragMonatsbetrag
Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung96.600 €8.050 €
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung66.150 €5.512,50 €
Versicherungspflichtgrenze (Allgemein)73.800 €6.150 €
Versicherungspflichtgrenze (Besondere)66.150 €5.512,50 €
BeitragssätzeProzentsatz
Gesetzliche Rentenversicherung18,60 %
Arbeitslosenversicherung2,60 %
Pflegeversicherung (mit Kind)3,40 %
Pflegeversicherung (kinderlos, ab 23 Jahren)4,00 %
Gesetzliche Krankenversicherung (ermäßigt, ohne Krankengeld)16,50 %
HöchstbeiträgeMonatsbetrag
Gesetzliche Rentenversicherung1.497,30 €
Arbeitslosenversicherung209,30 €
Krankenversicherung (inkl. Zusatzbeitrag, mit Krankengeld)942,64 €
Krankenversicherung (freiwillige Mitglieder ohne Krankengeldanspruch)909,56 €
Pflegeversicherung (mit Kind)187,43 €
Pflegeversicherung (kinderlos, ab 23 Jahren)220,50 €
MindestbeiträgeMonatsbetrag
Selbständige (kinderlos, ohne Krankengeldanspruch)255,90 €
Freiwillige GKV-Mitglieder (unter 23 oder mit Kind, ohne Krankengeldanspruch)248,42 €
Krankengeld in der GKVTagesbetrag
Maximal (nominell)128,63 €
Ausgezahlt (abzüglich Sozialversicherungsanteile)112,81 €
Ausgezahlt (kinderlos, ab 23 Jahren)112,29 €
Familienversicherung in der GKVMonatsbetrag
Einkommensgrenze (generell)535,00 €
Einkommensgrenze (geringfügige Beschäftigung)556,00 €
Maximale ArbeitgeberzuschüsseMonatsbetrag
Zur Krankenversicherung471,32 €
Zur Pflegeversicherung93,71 €
Gesamt (Kranken- und Pflegeversicherung)565,03 €
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