Rechen­größen der Sozi­al­ver­si­che­rung 2025

Rechen­größen der Sozi­al­ver­si­che­rung 2025 – Das musst du wissen

Zum Jahres­wechsel ändern sich tradi­tio­nell die Rechen­größen in der Sozi­al­ver­si­che­rung. Für 2025 wurden bereits die vorläu­figen Werte bekannt gegeben. In diesem Beitrag erfährst du die wich­tigsten Ände­rungen, welche Beiträge auf dich zukommen und was diese Zahlen für dich bedeuten.

1. Beitrags­be­mes­sungs­grenzen 2025

Die Beitrags­be­mes­sungs­grenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge erhoben werden. Verdienst du mehr, bleibt dein Beitrag konstant, da das darüber liegende Einkommen nicht berück­sich­tigt wird.

  • Renten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung: 96.600 € jähr­lich (8.050 € monat­lich) – gilt für alte und neue Bundesländer.
  • Kranken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung: 66.150 € jähr­lich (5.512,50 € monatlich).

2. Versi­che­rungs­pflicht­grenze (Jahres­ar­beits­ent­gelt­grenze)

Diese Grenze entscheidet, ob du in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung (GKV) versi­che­rungs­pflichtig bist oder in die private Kran­ken­ver­si­che­rung (PKV) wech­seln kannst.

  • Allge­meine Entgelt­grenze: 73.800 € jähr­lich (6.150 € monatlich).
  • Beson­dere Entgelt­grenze: 66.150 € jähr­lich (5.512,50 € monatlich).

3. Beitrags­sätze der Sozialversicherung

Die Beitrags­sätze bleiben stabil, aber durch die höheren Beitrags­be­mes­sungs­grenzen könnten deine Beiträge steigen.

  • Gesetz­liche Renten­ver­si­che­rung: 18,60 %
  • Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung: 2,60 %
  • Gesetz­liche Kran­ken­ver­si­che­rung: 16,50 % (inkl. durch­schnitt­li­chem Zusatz­bei­trag von 2,5 %).
  • Pfle­ge­ver­si­che­rung:
    • Mit einem Kind: 3,40 %
    • Ohne Kind (ab 23 Jahren): 4,00 %

4. Höchst­bei­träge in der Sozialversicherung

Die Höchst­bei­träge ergeben sich aus den Beitrags­sätzen und den Bemessungsgrenzen.

  • Renten­ver­si­che­rung: 1.497,30 € monatlich
  • Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung: 209,30 € monatlich
  • Kran­ken­ver­si­che­rung (inkl. Zusatz­bei­trag): 942,64 € monat­lich (für Arbeit­nehmer mit Krankengeldanspruch)
  • Pfle­ge­ver­si­che­rung:
    • Mit Kind: 187,43 € monatlich
    • Ohne Kind: 220,50 € monatlich

5. Wich­tige weitere Größen

  • Mindest­bei­träge in der Kranken- und Pflegeversicherung:
    • Selb­stän­dige (kinderlos, ohne Kran­ken­geld­an­spruch): 255,90 €
    • Frei­wil­lige GKV-Mitglieder (unter 23 oder mit Kind, ohne Kran­ken­geld­an­spruch): 248,42 €
  • Maxi­males Kran­ken­geld pro Tag in der GKV:
    • Maximal (nomi­nell): 128,63 €
    • Ausge­zahlt (abzüg­lich Sozi­al­ver­si­che­rungs­an­teile): 112,81 €
    • Ausge­zahlt (kinderlos, ab 23 Jahren): 112,29 €
  • Einkom­mens­grenze für Fami­li­en­ver­si­che­rung in der GKV:
    • Gene­rell: 535,00 €
    • Gering­fü­gige Beschäf­ti­gung: 556,00 €
  • Maxi­male Arbeit­ge­ber­zu­schüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung:
    • Kran­ken­ver­si­che­rung: 471,32 €
    • Pfle­ge­ver­si­che­rung: 93,71 €
    • Gesamt: 565,03 €

6. Was bedeutet das für dich?

Falls dein Einkommen über der neuen Beitrags­be­mes­sungs­grenze liegt, bleiben deine Beiträge trotz höherem Verdienst gleich. Liegt dein Einkommen nahe an der Versi­che­rungs­pflicht­grenze, soll­test du prüfen, ob sich ein Wechsel in die private Kran­ken­ver­si­che­rung lohnt.

Tipp: Gerade für Selbst­stän­dige und Gutver­diener können diese Ände­rungen Auswir­kungen auf die finan­zi­elle Planung haben. Schau dir am besten deine aktu­ellen Versi­che­rungs­ver­träge an und über­lege, ob Anpas­sungen notwendig sind.

Falls du Fragen dazu hast oder deine Versi­che­rungen prüfen möch­test, lass es mich wissen – ich helfe dir gern weiter!

Über­sicht der Werte

Bezeich­nung Jahres­be­trag Monats­be­trag
Beitrags­be­mes­sungs­grenze Renten- und Arbeitslosenversicherung 96.600 € 8.050 €
Beitrags­be­mes­sungs­grenze Kranken- und Pflegeversicherung 66.150 € 5.512,50 €
Versi­che­rungs­pflicht­grenze (Allge­mein) 73.800 € 6.150 €
Versi­che­rungs­pflicht­grenze (Beson­dere) 66.150 € 5.512,50 €
Beitrags­sätze Prozent­satz
Gesetz­liche Rentenversicherung 18,60 %
Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung 2,60 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung (mit Kind) 3,40 %
Pfle­ge­ver­si­che­rung (kinderlos, ab 23 Jahren) 4,00 %
Gesetz­liche Kran­ken­ver­si­che­rung (ermä­ßigt, ohne Krankengeld) 16,50 %
Höchst­bei­träge Monats­be­trag
Gesetz­liche Rentenversicherung 1.497,30 €
Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung 209,30 €
Kran­ken­ver­si­che­rung (inkl. Zusatz­bei­trag, mit Krankengeld) 942,64 €
Kran­ken­ver­si­che­rung (frei­wil­lige Mitglieder ohne Krankengeldanspruch) 909,56 €
Pfle­ge­ver­si­che­rung (mit Kind) 187,43 €
Pfle­ge­ver­si­che­rung (kinderlos, ab 23 Jahren) 220,50 €
Mindest­bei­träge Monats­be­trag
Selb­stän­dige (kinderlos, ohne Krankengeldanspruch) 255,90 €
Frei­wil­lige GKV-Mitglieder (unter 23 oder mit Kind, ohne Krankengeldanspruch) 248,42 €
Kran­ken­geld in der GKV Tages­be­trag
Maximal (nomi­nell) 128,63 €
Ausge­zahlt (abzüg­lich Sozialversicherungsanteile) 112,81 €
Ausge­zahlt (kinderlos, ab 23 Jahren) 112,29 €
Fami­li­en­ver­si­che­rung in der GKV Monats­be­trag
Einkom­mens­grenze (gene­rell) 535,00 €
Einkom­mens­grenze (gering­fü­gige Beschäftigung) 556,00 €
Maxi­male Arbeitgeberzuschüsse Monats­be­trag
Zur Kran­ken­ver­si­che­rung 471,32 €
Zur Pfle­ge­ver­si­che­rung 93,71 €
Gesamt (Kranken- und Pflegeversicherung) 565,03 €

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Hinweis zum Jahresende

Das Jahr ist fast vorbei und ich kann keine Termine mehr in 2021 anbieten. Sollte ein Abschluss von Altersvorsorgeverträgen oder Berufsunfähigkeitsversicherungen gewünscht sein, bitte Eiltermin buchen oder eine Eilanfrage stellen. BU geht dieses Jahr nur noch bei einwandfreier Gesundheitshistorie. Ausführliche Risikovoranfrage erst wieder ab Januar möglich.