Winter­liche Oblie­gen­heiten bei Versi­che­rungen: Was du beachten musst, um deinen Schutz nicht zu gefährden

Winter­liche Oblie­gen­heiten bei Versicherungen

Der Winter bringt nicht nur Kälte, Schnee und Eis mit sich, sondern auch zahl­reiche Pflichten für Versi­cherte. Diese soge­nannten Oblie­gen­heiten können entschei­dend sein, wenn es um deinen Versi­che­rungs­schutz geht. Was genau hinter dem Begriff steckt und welche Oblie­gen­heiten bei Versi­che­rungen im Winter wichtig sind, erfährst du hier.

Was bedeutet „Oblie­gen­heiten“ bei Versicherungen?

Oblie­gen­heiten sind Verhal­tens­pflichten, die du als Versi­che­rungs­nehmer beachten musst, damit dein Versi­che­rungs­schutz bestehen bleibt. Sie sind in den Versi­che­rungs­be­din­gungen gere­gelt und können je nach Jahres­zeit vari­ieren. Gerade im Winter gibt es beson­dere Oblie­gen­heiten, die dir in der Kälte Zeit, Geld und Ärger ersparen können.

Die wich­tigsten winter­li­chen Oblie­gen­heiten bei Versicherungen

Frost­schutz für Hausbesitzer

Als Haus­be­sitzer bist du verpflichtet, dein Gebäude und wasser­füh­rende Anlagen vor Frost­schäden zu schützen. Das bedeutet:

  • Heizen und Kontrol­lieren: Alle Gebäude und Gebäu­de­teile müssen in der kalten Jahres­zeit beheizt werden.
  • Entleeren und Absperren: Alter­nativ müssen alle wasser­füh­renden Anlagen wie Leitungen, Pools oder Wasser­an­schlüsse abge­sperrt und entleert werden.

Die Versi­che­rungs­be­din­gungen machen diese Anfor­de­rungen deut­lich. Verletzt du diese Oblie­gen­heiten, kann deine Gebäu­de­ver­si­che­rung die Leis­tung im Scha­den­fall kürzen oder verweigern.

Schnee­si­cher­heit auf Dächern

In schnee­rei­chen Regionen besteht außerdem die Pflicht, Dach­la­winen zu verhin­dern. Je nach Gebiet sind Schnee­fang­gitter oder Warn­schilder vorge­schrieben, um Schäden an Personen oder Sachen zu vermeiden.

Räum- und Streupflicht

Eine der bekann­testen Oblie­gen­heiten ist die Räum- und Streu­pflicht. Ob als Eigen­tümer oder Mieter – du bist dafür verant­wort­lich, dass Gehwege vor deinem Haus von Schnee und Eis befreit werden. Dabei gilt:

  • Wann räumen? An Werk­tagen ab 7:00 Uhr, an Sonn- und Feier­tagen ab 8:00 Uhr.
  • Wie streuen? Sand oder Splitt sind erlaubt, Salz nur in Ausnahmefällen.

Versäum­nisse können teuer werden: Verletzen sich Passanten, haftest du für den Schaden. Mit einer guten Haft­pflicht­ver­si­che­rung bist du jedoch abgesichert.

Oblie­gen­heiten für Autofahrer

Auch im Stra­ßen­ver­kehr gibt es winter­liche Oblie­gen­heiten, die deinen Versi­che­rungs­schutz betreffen. Dazu gehören:

  • Winter­rei­fen­pflicht: In Deutsch­land gilt eine situa­tive Winter­rei­fen­pflicht. Bei Schnee, Glatteis oder Schnee­matsch müssen Reifen mit dem Alpine-Symbol aufge­zogen sein. Bei Verstößen drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch Probleme mit der Versi­che­rung im Schadenfall.
  • Frei­kratzen und Schnee­räumen: Nach § 23 der Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung musst du dein Fahr­zeug von Schnee und Eis befreien, damit deine Sicht nicht beein­träch­tigt ist. Auch Schnee auf dem Dach soll­test du entfernen – er kann bei der Fahrt andere Verkehrs­teil­nehmer gefährden.

Warum du deine Oblie­gen­heiten ernst nehmen solltest

Oblie­gen­heiten bei Versi­che­rungen sind keine Schi­kane, sondern dienen deiner Sicher­heit und der Absi­che­rung im Scha­dens­fall. Verstöße können jedoch dazu führen, dass dein Versi­che­rungs­schutz einge­schränkt wird oder sogar ganz entfällt.

Falls du dir unsi­cher bist, ob du alle wich­tigen Pflichten kennst oder dein Versi­che­rungs­schutz optimal ist, sprich uns gerne an. Gemeinsam prüfen wir, ob du gut abge­si­chert bist – damit du den Winter unbe­schwert genießen kannst.

Fazit

Oblie­gen­heiten bei Versi­che­rungen im Winter sind viel­fältig, aber entschei­dend. Mit ein wenig Vorbe­rei­tung kannst du Schäden vermeiden, dich und andere schützen und deinen Versi­che­rungs­schutz bewahren.

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